Förderung von politischen Jugendorganisationen

Ich frage den Senat:

1. Nach welchen Kriterien werden politische Jugendorganisationen durch das Land Berlin gefördert?

2. Was versteht die Senatsverwaltung unter „allgemeiner Jugendarbeit" der politischen Jugendverbände, und welche Rolle spielt sie bei der Gewährung und Bemessung finanzieller Zuwendungen an die politischen Jugendverbände durch das Land Berlin?

3. Welche Jugendverbände des Ringes politischer Jugendverbände (RPJ) können 1996 mit einer Förderung durch das Land Berlin rechnen, und in welcher Realisation wird die Höhe der Förderung 1996 im Vergleich zur Höhe der Förderung der Vorjahre stehen?

4. Wie erklärt die Senatsverwaltung die Tatsache, dass in einer Übersicht der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport vom 12. März 1996, die auf Beschluß des Hauptausschusses vom 28. Februar 1996 dem Hauptausschuß unter der roten Nummer 0129 vorgelegt wurde, bei den politischen Jugendverbänden vermerkt ist, dass die Förderung derselben rechtlich umstritten und deren Abwicklung daher beabsichtigt sei? Wie ist die Rechtslage?

5. Kann die „Alternative Jugend Berlin" als parteienunabhängiger Jugendverband mit einer finanziellen Förderung durch das Land Berlin rechnen, und wenn nicht, warum nicht?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Politische Jugendorganisationen, soweit sie im Ring Politischer Jugend in Berlin (RPJ) zusammengeschlossen sind, erhalten Zuwendungen für Zwecke der allgemeinen Jugendarbeit. Die Senatsverwaltung versteht unter „allgemeiner Jugendarbeit" die Aufgaben, Ziele und Maßgaben für die Förderung, wie sie im

2. Abschnitt des „Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)" vom 9. Mai 1995 vom Gesetzgeber festgelegt wurden.

Zu 3.: Der Ring Politischer Jugend in Berlin beabsichtigt nach den vorliegenden Informationen, in seiner Mitgliederversammlung im Juli des Jahres über einen Aufnahmeantrag der Landesorganisation „Grün-Alternatives Jugendbündnis" zu beraten. Das „Grün-Alternative Jugendbündnis" ist auf Bundesebene bereits Mitglied des RPJ. Prinzipiell können alle Mitgliedsverbände des RPJ mit einer Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel rechnen, wenn auch die sonstigen zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Über die 1996 mögliche Höhe einer Förderung der einzelnen Verbände ist noch keine abschließende Entscheidung möglich gewesen. Auf die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 505 zu Frage Nr. 2 wird verwiesen.

Zu 4.: Die mit der Frage angesprochene Bemerkung beruht offenbar auf der ­ inzwischen überholten ­ Diskussion bis 1993. Es wird bedauert, dass die Aussage unter der Rubrik „Effizienz" bei der unter hohem Zeitdruck zusammengestellten Liste nicht mehr korrigiert worden ist ­. Die tatsächliche Rechtslage wurde in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 505 zur Frage Nr. 3 mitgeteilt.

Zu 5.: Prinzipiell ja, sofern die zur Förderung der Jugendverbandsarbeit im Sinne von 7 AG KJHG zur Verfügung gestellten Mittel dies ermöglichen. Abschließende Klärungen sind auch hier noch erforderlich.