Schulanmeldung

Wie viele neueingereiste ausländische Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren wurden nach ihrer Anmeldung

a) im Schuljahr 1994/95,

b) im Schuljahr 1995/96 beschult?

3. Welcher durchschnittliche Zeitraum verstrich zwischen der polizeilichen Anmeldung bis zur Anmeldung in der Schule, und welche durchschnittliche Wartezeit besteht zwischen der Schulanmeldung und der tatsächlichen Beschulung?

4. Auf welche Weise werden die Erziehungsberechtigten der neueingereisten Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft auf die bestehende Schulpflicht hingewiesen?

5. Auf welche Weise ist sichergestellt, dass bei allen schutzsuchenden unbegleiteten Jugendlichen zwischen 14 und 16

Jahren, die in den Clearingstellen des „Freiwilligen Sozialen Dienstes" (FSD) untergebracht sind, eine sofortige Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt, und mit welchen durchschnittlichen Wartezeiten muss zwischen der Anmeldung und der Beschulung gerechnet werden?

6. Auf welche Weise ist sichergestellt, dass alle schutzsuchenden unbegleiteten Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, die in den Clearingstellen des FSD untergebracht werden, unmittelbar nach ihrer Einreise zum Schulbesuch angemeldet werden und ihrer Schulpflicht nachkommen können, und durch wen erfolgt die Anmeldung zum Schulbesuch?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Wegen des bundesweiten Datenaustausches in der Wanderungsstatistik liegen die Daten in der erforderlichen Struktur erst bis Februar 1996 vor.

Zu 2.: Eine gesonderte Statistik zur Beschulung neueingereister Jugendlicher wird nicht geführt. Bekannt ist nur der Sonderfall „Eingliederungslehrgänge". Zum Zeitpunkt der vier Aufnahmetermine wurden folgende Jugendliche in Eingliederungslehrgänge aufgenommen und beschult:

Zu 3.: Die Frage, welcher durchschnittliche Zeitraum zwischen der polizeilichen Anmeldung bis zur Anmeldung in der Schule verstreicht, kann nicht beantwortet werden, weil darüber keine Statistik geführt wird.

Die Wartezeit zwischen der Schulanmeldung und der tatsächlichen Beschulung in Eingliederungslehrgängen beträgt bis zu drei Monaten, in wenigen Fällen bis zu 6 Monaten.

Zu 4.: Die Meldestellen leiten bei Neuanmeldung von ausländischen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen die entsprechenden Angaben unaufgefordert an das zuständige Bezirksamt weiter.

Das Bezirksamt wendet sich an die zuständigen Schulen und bittet um Prüfung, ob die neuangemeldeten Kinder und Jugendlichen die jeweiligen Schulen besuchen. Andernfalls werden die Eltern vorgeladen und über die Schulpflicht belehrt.

Zu 5. und 6.: Die Erstaufnahmeeinrichtung und Clearingstelle (EAC) Treptow, die von dem korporativen Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Förderung Sozialer Dienste (FSD), gemeinnützige GmbH, betrieben wird, nimmt im Benehmen mit dem Vormund die Anmeldung des angefragten Personenkreises zum Schulbesuch unverzüglich vor.

14- bis unter 16jährige, von denen auf Grund ihrer Bildungsvoraussetzungen zunächst nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb von 1-2 Jahren den Hauptschulabschluß erzielen, werden in Eingliederungslehrgängen (EGL) aufgenommen.

Unter 14jährigen werden möglichst frühzeitig Anschlußunterbringungen im Rahmen der Jugendhilfe vermittelt, und sie werden bei der örtlich zuständigen Schule von der EAC Treptow oder Folgeeinrichtung im Benehmen mit dem Vormund angemeldet.

Der Schulbesuch wird durch das Betreuungspersonal sichergestellt. Die Wartezeit bis zum Beginn des Schulbesuchs, die bei unter 14jährigen zwei bis sechs Wochen und bei über 14jährigen auf Grund der Eröffnungstermine der Eingliederungslehrgänge in der Regel bis zu drei Monaten (vgl. 3.) beträgt, wird in der EAC Treptow durch ein schulisches Angebot (Deutschkurse) überbrückt. Dazu hat das Landesschulamt ­ Außenstelle Treptow ­ eine Lehrkraft bereitgestellt, die in der EAC Treptow werktäglich 4 Stunden unterrichtet.