Giftige Rückstände auf importierten Schnittblumen

Ich frage den Senat:

1. In welchem Umfang werden aus Kenia importierte Schnittblumen in Berlin pro Jahr verkauft?

2. Werden diese Schnittblumen regelmäßig auf Pestizidrückstände wie DDT, Dieldrin, Aldrin oder ähnliche in der Bundesrepublik verbotene Pestizide untersucht?

3. Welche Ergebnisse aus diesen Untersuchungen liegen dem Senat vor, und wie beurteilt der Senat die Pestizidrückstände auf den Schnittblumen aus Kenia?

4. Sind dem Senat die Berichte bekannt, nach denen es in den Blumenanbaugebieten von Kenia etwa 350 000 jährliche Pestizidvergiftungen sowie dadurch etwa 1 000 verursachte Todesfälle durch den Einsatz von in der Bundesrepublik nicht mehr zugelassenen Pestiziden kommt?

5. Welche Möglichkeiten des Verbraucherschutzes besitzt der Senat, um den Eintrag von Pestiziden über Schnittblumen in die Berliner Wohnzimmer zu unterbinden?

6. Gibt es Fälle von gesundheitlichen Beschwerden oder Anzeigen wegen Pestizidrückstände aus Schnittblumen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Dem Senat liegen nur Erkenntnisse über die Einfuhr von pflanzenbeschaupflichtigen Schnittblumen (Nelken und Chrysanthemen) vor.