Anerkennung von Studienabschlüssen zwischen Berlin und Brandenburg

Ich frage den Senat:

1. Welche im Land Berlin zu erwerbenden Studienabschlüsse von welchen Einrichtungen werden im Land Brandenburg anerkannt und welche nicht?

2. Welche im Land Brandenburg zu erwerbenden Studienabschlüsse werden in Berlin von welchen Einrichtungen anerkannt und welche nicht?

Wenn nicht, warum nicht?

3. Welche Informationen liegen dem Senat von Berlin über den an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg in Bernau zur Zeit erprobten externen Studiengang vor?

Werden die dabei zu erzielenden Abschlüsse der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg in Bernau in Berlin anerkannt oder nicht?

Wenn nicht, warum nicht?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Jeder Studienabschluß, der an einer staatlich anerkannten Hochschule der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde, wird in den Ländern Berlin und Brandenburg anerkannt.

Zu 3.: Seit 1993 wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Brandenburg der Modellversuch „Externe Öffnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Brandenburg" durchgeführt. Im Rahmen dieses Modellversuchs werden Studierende in den Studiengängen „Allgemeine Verwaltung" und „Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre" ausgebildet. 1995 wurden für diese Studiengänge letztmalig Studierende immatrikuliert. Die Prüfungsordnungen treten mit Ablauf des Jahres 1998 außer Kraft.

Die Studierenden des externen Studiengangs „Allgemeine Verwaltung" werden in ähnlicher Art und Weise wie die Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes ausgebildet. Die Absolventen dieses Studienganges erwerben die Laufbahnbefähigung gemäß § 14 Abs. 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach näherer Bestimmung der Laufbahnvorschriften. Nach § 122 Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz besitzen diese Absolventen die Laufbahnbefähigung unter der Voraussetzung, da in der Laufbahnvorschriften der Länder beziehungsweise des Bundes nähere Bestimmungen getroffen werden, bei allen Dienstherren in der Bundesrepublik Deutschland, also auch beim Land Berlin.

Der externe Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft" schließt mit einer Hochschulprüfung (Diplomprüfung) ab. Die Inhalte dieses Studienganges unterscheiden sich stark von denjenigen der Beamtenausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Ob den Absolventen dieses Studienganges die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zuerkannt werden soll, ist nach unserer Kenntnis auch im Land Brandenburg noch nicht entschieden, so dass sich die Frage der Anerkennung im Lande Berlin bisher nicht stellt.