Grundstücksgeschäfte in Köpenick Alt-Glienicke Wohngebiet 1

Ich frage den Senat:

1. Welche landeseigenen Grundstücke im Wohngebiet 1 in AltGlienicke, Köpenick, sind jeweils zu welchen Konditionen an die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH übertragen worden?

2. Zu welchen Konditionen hat die Stadt und Land GmbH welche dieser Grundstücke an die Bavaria GmbH veräußert?

3. In welcher Höhe sind Mittel aus dem Bundesprogramm VV-Erschließung Förderung in den neuen Bundesländern 1993 bis 1997 im Bereich Alt-Glienicke eingesetzt worden?

4. Auf welchen Grundstücken welcher Eigentümer wurden welche Maßnahmen aus diesem Bundesprogramm finanziert?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Das Land Berlin hat im Einvernehmen mit den bei Grundstücksgeschäften zu beteiligenden Dienststellen Teilflächen aus dem Wohngebiet 1 in Treptow-Altglienicke in die Stadt und Land Wohnbauten GmbH als Sacheinlage eingebracht beziehungsweise an die Gesellschaft verkauft.

Soweit die Kleine Anfrage den Inhalt der Grundstücksübertragungsvereinbarungen betrifft, verweisen wir darauf, dass diese dem Unterausschuß „Vermögensverwaltung und Beteiligungen" des Hauptausschusses jeweils in seiner 43. Sitzung am 24. Februar 1993 beziehungsweise in der 90. Sitzung am 6. September 1995 zur Kenntnis gegeben worden sind.

Den Grundstücksgeschäften wurde durch das Abgeordnetenhaus in der 44. Sitzung am 25. Februar 1993 beziehungsweise in der 88. Sitzung am 7. September 1995 zugestimmt.

Der Vorgang (einschließlich notwendiger Zustimmungsverfahren) ist bei der Senatsverwaltung für Finanzen noch nicht abgeschlossen.

Nach § 23 Abs. 4 Grundstücksordnung i. V. m. § 38 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses sind Grundstücksgeschäfte vertraulich zu behandeln. Einzelheiten der jeweiligen Liegenschaftsvereinbarungen können daher nicht wiedergegeben werden.

Zu 3: Insgesamt wurden für das Wohngebiet 1 aus dem Programm 4,2 Mio. DM per 1. Juli 1996 (mit einem 50 %igen Bundesanteil von 2,1 Mio. DM ­ wie in den Förderbestimmungen festgelegt) an die Bauherren Stadt & Land, Wohnbautengesellschaft mbH und das Bezirksamt Treptow von Berlin ausgereicht.

Zu 4: Die Baumaßnahmen wurden und werden im Bereich Altglienicke, Wohngebiet 1 (1.1 bis 1.4) auf Flächen durchgeführt, die als Wohnbaufläche der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Stadt & Land und für öffentliches Straßenland sowie für kommunale Einrichtungen, wie Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Grünanlagen und ähnliches auf landeseigenen Flächen genutzt werden.

Im einzelnen handelt es sich um Planungs- und Entwicklungsleistungen, Rückbau- und Abrißmaßnahmen, Leitungsumverlegungen, Baumaßnahmen zur Erstellung der technischen Infrastruktur und Grünanlagen.