Zuerkennungsverfahren

2. Wie vielen Lehrerinnen und Lehrern, bei denen das Zuerkennungsverfahren bereits abgeschlossen ist und die sich im Angestelltenverhältnis im BAT-O befinden, wurden gemäß § 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991, geändert im Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 25. April 1994, aufgrund der besoldungsrechtlichen Regelung des vergleichbaren beamteten Lehrers bisher eingruppiert?

3. Bei wie vielen Lehrerinnen und Lehrern ist das Verfahren abgeschlossen und noch nicht rückwirkend vom 1. Juli 1995 bzw. vom späteren Zeitpunkt ihres Antrages auf Bewährungsfeststellung an die Vergütung nach der Vergütungsgruppe, die vom Zeitpunkt der Bewährungsfeststellung an für sie gilt, gezahlt?

4. Wie hoch sind inzwischen die durchschnittlichen offenen Summen bei den Lehrerinnen und Lehrern, die seit dem 1. Juli 1995 noch nachzuzahlende Differenzen zwischen den derzeitigen gezahlten Gehältern zu denen der (höheren) Eingruppierung bekommen müßten?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Von insgesamt 13 682 Bewährungsfeststellungsverfahren konnten zum Stichtag (30. Juni 1996) 3 451 noch nicht endgültig abgeschlossen werden.

Zu 2. und 3.: Eine Beantwortung der Fragen ist auf Grund des damit verbundenen enormen Arbeitsaufwandes nicht möglich, da über die Umsetzung des Gesetzes keine Statistik geführt wird.

Zu 4.: Hier können lediglich Durchschnittswerte für die maßgeblichen Vergütungsgruppen IV a bis II a BAT-O angegeben werden, da die Ermittlung der Zahl der betroffenen Lehrkräfte gemäß der Antwort zu 2. und 3. nicht möglich ist.