Wohnungsbaugesellschaften

2. Wann hat zum letzten Mal eine solche Kontrolle bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften stattgefunden und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen gebracht?

3. Kann der Senat definitiv ausschließen, dass in den letzten zwei Jahren Aluminium und PVC im öffentlich geförderten Wohnungsbau verwendet wurden? Wenn ja, worauf gründet sich diese Aussage? Wenn nein, war die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen davon informiert, und welche Gründe gab es für diese Verstöße gegen die Wohnungsbauförderungsbestimmungen?

4. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass im Amtsblatt Nr. 34 für das Klinikum Buch eine Aluminiumfassade ausgeschrieben worden ist?

5. Ist der Senat auch der Auffassung, dass es sich bei dieser Ausschreibung ganz klar um einen Verstoß gegen das Verwendungsverbot von Aluminium bei öffentlichen oder öffentlich geförderten Bauvorhaben handelt? Wenn ja, welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Regelungen für öffentliche Baumaßnahmen werden in Rundschreiben getroffen.

Die in Rundschreiben getroffenen Regelungen werden bei allen Verträgen über Architekten- und Ingenieurleistungen sowie bei der Vergabe von Bauleistungen zum Vertragsbestandteil für jedes einzelne Bauvorhaben.

Die Kontrollen dieser vertraglichen Regelungen erfolgen im Zusammenhang mit der Überwachung und der Abnahme der Baumaßnahmen durch die jeweilige Baudienststelle.

Zu 2.: Alle Bauvorhaben im öffentlich geförderten Mietwohnungsneubau werden ­ unabhängig davon, wer Bauherr ist ­ von den technischen Mitarbeitern der Investitionsbank Berlin, Abt. III, im Rahmen der Bauüberwachung besichtigt und auf Einhaltung der baulichen und besonders auch der ökologischen Anforderungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen ­ WFB 1990 ­ hin kontrolliert.

Unter anderem wurden zum Einsatz von Dämmstoffen seit 1993 folgende Feststellungen gemacht und Sanktionen veranlaßt: 79 Beanstandungen auf Baustellen, 50 « Austausch bzw. Abtransport veranlaßt 12 « Vertragsstrafe (Im Rahmen der Vereinbarten Förderung) 6 « Kostenreduzierung im Schlußbericht (Sozialer Wohnungsbau) 11 Fälle sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 3.: Nein. Die Verwendung von Aluminium und PVC ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 (WFB 1990) nicht grundsätzlich verboten, vielmehr ist

- gemäß WFB 1990, Anlage 1, Teil IV Nr. 5 der Einsatz von Aluminiumbauteilen zulässig, sofern er sich aus statischen, konstruktiven oder gestalterischen Gründen als unabweisbar darstellt;

- auch nach den „Verwaltungsvorschriften zur Änderung des PVC-Verwendungsverbotes im geförderten Wohnungsbau" vom 24. Januar 1995 der Einsatz bestimmter Bauteile aus PVC aber nicht des Materials insgesamt untersagt, wobei außerdem für Fenster- und Türprofile sowie Elektrokabel und -leitungen gegenwärtig noch Übergangsfristen bestehen.

Im Rahmen der bestehenden Vorschriften werden von der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr in Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zugelassen ­ z. B. Einsatz von Aluminiumprofilen bei durchgehender Treppenhausverglasung. In Fällen von Verstößen gegen die Vorschriften wird verfahren wie zu

2. dargestellt.

Zu 4.und 5.: Für das Klinikum Buch ist keine Aluminiumfassade ausgeschrieben worden.

Die Ausschreibung im Amtsblatt Nr. 34 bezieht sich auf das Krankenhaus Spandau in der Lynarstraße. Die Fassade in Aluminium-Stahl-Konstruktion bzw. die Elementfenster aus Aluminium-Holz bzw. Stahl-Holz sind in Erwartung von Regelungen auf der Grundlage des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 21. September 1995 (Aufhebung der Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Aluminium und PVC bei öffentlichen und öffentlich geförderten Bauvorhaben) zur Ausschreibung vorgesehen worden. Das Krankenhaus Spandau hat einen Antrag zur Abweichung von der Verwendungsbeschränkung aus konstruktiven und gestalterischen Gründen gestellt.