Denkmalschutz für eine „100-Mio.-Wiese"

Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass die „Speerplatte" einschließlich der ehemaligen NS-Kasernengebäude als „herausragendes Dokument der Geschichte des NS-Regimes" unter Denkmalschutz gestellt wurde?

2. Trifft es zu, dass es die dicken Betonplatten der „Speerplatte", die denkmalpflegerisch besonders wertvoll zu sein scheinen, schon gar nicht mehr gibt? Wenn dies zutrifft, welchen Sinn macht dann die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde, die nun überwiegend eine Wiese betrifft?

3. War der Denkmalschutzbehörde bekannt, dass der Senat zur Schaffung von Arbeitsplätzen die entsprechenden Grundstücke vor nicht allzu langer Zeit für 100 Mio. DM erwarb, eine Bodensanierung vornahm und nun die Flächen für gewerbliche Nutzungen anbietet? Wenn nein, gibt es kein Anhörungsrecht der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten vor Entscheidungen der Denkmalschutzbehörde?

Berlin, den 14. August 1996

Eingegangen am 15. August 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 956

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Die Eintragung in die Denkmalliste (vgl. Amtsblatt für Berlin 45. Jg. Nr. 45, S. 3162) lautet: Friedrich-Olbricht-Damm 63/73, Gebäude der ehem. NSKKTransportstandarte Speer (sog. Speerplatte), 1942 von Carl Christoph Lörcher.

Aus dem Wortlaut ergibt sich somit, dass sich die Eintragung auf die in Zusammenhang mit der „Speerplatte" errichteten Gebäude (drei ehemalige Mannschaftskasernen, drei ehemalige Verwaltungs- und Fahrleitungsbauten, das ehemalige Pförtnergebäude und die ehemalige Villa Carlshof) und nicht auf die Betonplatte selber, die im übrigen bereits zum Zeitpunkt der Eintragung abgetragen war, bezieht.

Zu 3.: Ja. Einer wirtschaftlichen Verwertung der großen (eben nicht denkmalgeschützten) Fläche steht aus denkmalpflegerischer Sicht überhaupt nichts im Wege. Das Abtragen der Betonplatte hat darüber hinaus 1992 in Abstimmung und mit Zustimmung der Denkmalbehörde stattgefunden.