Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

Ich frage den Senat:

1. Wie ist der Stand der Umbauplanungen für den S-Bahnhof Ostkreuz? Wann wird voraussichtlich mit dem Umbau begonnen? Wann soll der Umbau beendet sein?

2. Inwieweit wird der Umbau durch laufende Planungen für die Verlängerung der A 100 beeinflußt oder in seiner Realisierung in Frage gestellt?

3. Ist dem Senat bekannt, dass zur Zeit erhebliche Umwege zum Erreichen der Wohn- und Dienstleistungsstandorte nordöstlich des Bahnhofes in Kauf zu nehmen sind? Wie ist dies vor dem Hintergrund vertretbar, dass für das Dienstleistungszentrum Ostkreuz wegen der guten Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs auf die Erstellung von Stellplätzen größtenteils verzichtet wurde? Bestehen Planungen für eine direkte Anbindung des Bereiches Hirschberger Straße/ Hauptstraße an den Standort der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) durch einen Ausgang zur Kynaststraße?

4. Kann ein solcher Ausgang nicht auch vorläufig mit geringem Aufwand durch Einbeziehung eines nicht mehr genutzten Gleises, welches die Trasse der Ringbahn unterquert, realisiert werden?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Deutsche Bahn AG hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.: Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwertig auf einen Baubeginn 1999 hin, entscheidend sind letztendlich das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung angemessener Forderungen des Denkmalschutzes und die entsprechenden Mittelfreigaben aus den Finanzierungsquellen Bund (für Bahn und Autobahn) und Land Berlin (für Straßenzuwegungen sowie gegebenenfalls Straßenbahntrassen). Aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht wird nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt.

Zu 2.: Die Linienbestimmung des BMV sieht für die Bundesautobahn A 100 eine Kreuzung des Bahnhofes Ostkreuz im Bereich der denkmalgeschützten Fußgängerbrücke vor.

Die DB-AG-Planungen können technisch so ausgerichtet werden, dass bauliche Vorleistungen für den Tunnelabschnitt im Bereich des Bahnhofs Ostkreuz berücksichtigt werden. Dazu liegt jedoch derzeit noch keine Bestellung des Straßenbaulastträgers vor. Es ist davon auszugehen, dass der Autobahntunnel im Bahnhofsbereich ebenfalls planfeststellungspflichtig ist. Eine dem Straßenbaulastträger vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 1992 weist erhebliche Vorteile einer gemeinsamen Baudurchführung von Umbau der Bahnanlagen und Tunnelrohbau für die Bundesautobahn aus.

Zu 3.: Die derzeitige Bahnplanung sieht für den Bahnhof Ostkreuz jeweils einen Ausgang in nördlicher und südlicher Richtung vor.

Damit besteht grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit in alle 4 Quadranten.

Der Senat von Berlin geht jedoch davon aus, dass ein direkter Zugang von den Bahnsteigen auf die Kynaststraße erforderlich ist. Dieser war bisher in der von anderen Investoren vorgesehenen Überbauung der Bahnanlagen vorgesehen. Da damit auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, wird im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Überarbeitung des Projektes dafür die geeignetste Lösung gesucht.

Zu 4.: Das von Ihnen zur Herstellung einer vereinfachten Zuwegung in Betracht gezogene Areal wird gegenwertig durch Bereiche der Deutschen Bahn AG genutzt. Über die Realisierungsmöglichkeit des Ausganges kann erst nach Vorliegen von Detailplanungen, die auch das Erfordernis der vorhabenbedingten Flächenvorhaltungen für Bauzustände u. a. beinhalten, entschieden werden.