Jugendaufbauwerk Berlin

Ich frage den Senat:

1. In welcher Weise hat das Jugendaufbauwerk (JAW) Berlin

­ Träger für Erziehungshilfe ­ nach Einschätzung des Senats die ihm übertragenen Aufgaben entsprechend dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Jugendaufbauwerkes Berlin vom 23. Juni 1995 zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllt und dies besonders im Hinblick auf Maßnahmen zur Förderung junger Menschen in den Bereichen:

- Jugendsozialarbeit nach § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG),

- Hilfe zur Erziehung nach § 27 KJHG,

- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a KJHG,

- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 KJHG,

- Durchführung gerichtlicher Anordnungen nach §§ 71 und 72 Jugendgerichtsgesetz,

- Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Arbeit nach §§ 18 und 20 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG),

- Eingliederungshilfe nach §§ 39 bis 47 BSHG und

- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 72 BSHG?

2. In welcher Weise hat das JAW Berlin nach Einschätzung des Senats dazu beigetragen, die Heimstrukturreform voranzubringen, ambulante und teilstationäre Hilfen auszubauen und zur Trägervielfalt in diesem Bereich beizutragen?

Berlin, den 28. August 1996

Eingegangen am 30. August 1996

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1046

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Grundlage der Aufgaben des Jugendaufbauwerks Berlin ist § 2

Abs.1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Jugendaufbauwerks vom 23. Juni 1995.

Zur Durchführung der Aufgaben ist durch das Gesetz auferlegt, dass die Neustrukturierung der Hilfen zur Erziehung nach Maßgabe der bezirklichen Jugendhilfeplanung und der Gesamtjugendhilfeplanung zu erfolgen hat.

Das Jugendaufbauwerk Berlin hat insoweit von Beginn an eine enge Kooperation mit den Bezirken aufgenommen und ist u.a. in sieben Bezirken im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften nach § 78

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) eine verbindliche Mitarbeit eingegangen und hat zu allen Jugendhilfeplanungen der Berliner Bezirke, in denen es über Einrichtungen verfügt, Arbeitskontakte.

Das Jugendaufbauwerk Berlin verfügt über folgende Leistungsangebote (Stand 24.

-ausbildung ermöglicht. An beiden Standorten der Jugendberufshilfe im Jugendaufbauwerk werden 120 Plätze in Förderlehrgängen zur Berufsvorbereitung angeboten. Für die Berufsausbildung stehen 264 Plätze in 11 verschiedenen Gewerken zur Verfügung.

Die detaillierte Zuordnung der einzeln aufgeführten Paragraphen des KJHG zu den verschiedenen Leistungsangeboten wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, den der Senat zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage für nicht angemessen hält.

In diesem Zusammenhang wird auf den in der 10. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie am 28. August 1996 beschlossenen Berichtsauftrag an die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport verwiesen, der u. a. die Überprüfung der Grundannahmen zum Hilfebedarf, die Umstrukturierung der Hilfen zur Erziehung, Überprüfung spezifischer Betreuungsbedarfe zum Inhalt hat.

Zu 2.: Die Umstrukturierung der Hilfen zur Erziehung mit dem Ziel des Abbaus der stationären Unterbringungen bei gleichzeitigem Ausbau der ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung ist ein langwieriger Prozeß. Mit der Übernahme der Aufgaben hat das Jugendaufbauwerk eine enge Kooperation mit den Bezirksämtern aufgenommen. In bezug auf bereits eingeleitete bzw. bereits erfolgte strukturelle Veränderungen wird auf die Beantwortung zur Kleinen Anfrage Nr. 946 vom 31. August 1996 verwiesen.

Angesicht des kurzen Zeitablaufs seit der Aufgabenübernahme durch das Jugendaufbauwerk Berlin, hat der Träger einen wesentlichen Beitrag zur Heimstrukturreform geleistet.