Schule

Wieviel Quadratmeter und Kubikmeter Raum sind jedem Schüler und jeder Schülerin in einem Unterrichtsraum laut DIN-Norm zur Verfügung zu stellen?

2. Wieviel Schülerinnen und Schüler dürfen nach dieser Richtlinie in einem Unterrichtsraum einer sogenannten Neubauschule im Ostteil der Stadt maximal unterrichtet werden?

3. Ist diese maximale Schüler/-innen/anzahl pro Unterrichtsraum nach der Klassenfrequenzerhöhung entsprechend der Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berliner Schule ab dem Schuljahr 1996/97 an allen Schulen gewährleistet?

4. An welchen Schulen ist dies nicht der Fall?

5. Über welchen Zeitraum soll dieser Zustand andauern?

6. Welche Maßnahmen zur Veränderung dieses gesundheitsgefährdenden Zustandes für Schülerinnen und Schüler wurden unternommen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Schulbauplanung in Berlin orientiert sich hinsichtlich des Flächenbedarfs je Schüler grundsätzlich an den Richtwerten der DIN 18 031 ­ Hygiene im Schulbau ­, die im übrigen aber überholt und daher zurückgezogen worden ist (eine Überarbeitung der DIN liegt bislang nicht vor). Danach werden bei der Planung von Schulneubauten für die Größe von Klassenräumen mindestens 1,7 qm bis zu 2 qm Grundfläche je Schülerplatz zugrunde gelegt. Bei bestehenden Schulanlagen ist allerdings nicht auszuschließen, dass die vorgenannten Planungsgrundlagen in Einzelfällen unterschritten werden.

Die Unterrichtsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 3 m haben. Damit ergibt sich rechnerisch ein Wert von 5 bis 6 cbm Luftraum für den Schülerplatz.

Zur Sicherung einer hygienisch unbedenklichen Luftqualität sind 20 cbm Frischluftzufuhr pro Schüler und Stunde erforderlich. Dies erfordert einen drei- bis fünfmaligen Luftwechsel eines Unterrichtsraumes pro Stunde.

Zu 2.: Die vorgenannten Werte gelten einheitlich für Neubauschulen in der gesamten Stadt Sollten mit dieser Frage die standardisierten Plattenbauten im Ostteil der Stadt (POS) gemeint sein, so wäre in diesem Fall bei einer durchschnittlichen Größe der Normalklassen zwischen ca. 54 qm und 60 qm eine raumprogrammatische Belegung mit 32 und 35 Schülern möglich, ohne die unverbindlichen Richtwerte der genannten DIN zu überschreiten.

Zu 3., 4. und 5.: Zur Beantwortung dieser Fragen wäre eine umfangreiche und zeitaufwendige Abfrage aller Schulen zu der dort im konkreten Einzelfall vorgenommenen Einrichtung von Klassen und den tatsächlichen Klassenfrequenzen erforderlich. Dieser hohe Aufwand wird als nicht vertretbar eingeschätzt, zumal davon ausgegangen werden kann, dass der zuständige Schulträger in eigener Verantwortung um eine angemessene Schülerversorgung bemüht ist. Die Zuordnung von Räumen und Klassen erfolgt unter Berücksichtigung der Klassenfrequenzen und der Größe der Klassenräume durch die jeweilige Schule. Eine Überschreitung der in der Beantwortung der Frage 2 genannten Frequenzen dürfte nicht zu erwarten sein.

Zu 6.: Bei sachgerechtem Lüftungsverhalten (Dauerlüftung oder Stoßlüftung über Fensteröffnungen während des Unterrichts und in den Pausen) ist ein gesundheitsgefährdender Zustand für Schülerinnen und Schüler nicht zu befürchten.

Es liegt in Verantwortung der Lehrer und Schüler, durch gezieltes Lüften für gute Luft im Unterricht zu sorgen.