Graffiti in Berlin

Ich frage den Senat:

1. Mit welcher Zielstellung wurde in Berlin einst die Zentrale Ermittlungsgruppe „Graffiti" gegründet, und aus welchen Gründen wurde der Bundesgrenzschutz im Dezember 1994 in die Arbeit dieser Ermittlungsgruppe einbezogen?

2. Wie ist die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin" (GiB) personell besetzt, und gehören ihr auch Personen an, die nicht aus Polizei und Bundesgrenzschutz stammen (z. B. Sozialpädagogen, Psychologen, Künstler o. ä.)?

3. Worauf liegen gegenwärtig die Schwerpunkte der Tätigkeit der GiB?

4. Arbeitet die GiB auch präventiv, und wenn ja, wie wird dieser präventive Ansatz in ihrer Tätigkeit realisiert?

5. Liegt ein Bericht über die bisherige Tätigkeit der GiB vor?

6. Wenn ja, welche grundsätzlichen Aussagen und Schlußfolgerungen enthält dieser Bericht, und wenn nein, wann wird mit einem solchen Bericht zu rechnen sein?

7. Worauf stützt sich die laut Presseberichten von der GiB vorgenommene Einschätzung, wonach Graffiti mit Gewalt gleichzusetzen sei, und wie beurteilt der Senat diese pauschale Gleichsetzung?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Seit ca. 1988 ist in Berlin das Phänomen der Graffiti-Malereien in den Formen der Wand- oder Objektmalereien, der Schmierereien oder der Tags bzw. Pieces verstärkt aufgetreten, das sich seither zu einem Massendelikt mit Sachschäden in Millionenhöhe und unter Begehung zunehmender Begleitkriminalität entwickelt hat. Infolge einer Raubtat im März 1994, bei der das erlangte Bargeld zum Erwerb von Spraydosen dienen sollte, wurde von der Polizei im August 1994 die Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GiB) mit dem Ziel der konzentrierten Strafverfolgung, Aufhellung des Dunkelfeldes und der damit einhergehenden Begleitkriminalität sowie der Verhinderung weiterer Straftaten eingerichtet.

Bis zur Einrichtung einer aus Beamten der Berliner Polizei und des Bundesgrenzschutzes bestehenden „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB)" im Dezember 1994 kam es wiederholt zu wenig effektiven Vorgangsbearbeitungen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass in den Zuständigkeitsbereichen des Polizeipräsidenten in Berlin und des Bundesgrenzschutzes liegende Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs (U- und S-Bahn) gleichermaßen von Angehörigen der Sprayer-Szene angetroffen wurden, wurde die Gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet, um eine wirkungsvollere Bekämpfung zu gewährleisten.

Zu 2.: Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe GiB umfaßt zwei Bereiche mit insgesamt 30 Beamten der Berliner Polizei und des BGS

a) Sachbearbeitung:..... 21 Beamte (davon 5 BGS-Beamte)

b) Operative Gruppe:.... 9 Beamte (davon 2 BGS-Beamte) Personen anderer Berufsgruppen gehören der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe GiB nicht an.

Zu 3.: Der Schwerpunkt liegt in der Strafverfolgung.

Zu 4.: Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen unterhält die Gemeinsame Ermittlungsgruppe GiB zahlreiche Kontakte zu Jugendeinrichtungen und Schulen. Für deren Projektarbeiten werden unter anderem Anschauungsmaterialien zur Verfügung gestellt. Sie unterstützt die beim Landeskriminalamt bestehende Zentralstelle für Jugendsachen bei Präventionsmaßnahmen zu dieser Thematik.

Zu 5.: Über die Tätigkeit der GE GiB wurde im Bericht der Senatsverwaltung für Inneres über die Kriminalitätsentwicklung in Berlin 1995 berichtet. Dies ist auch für 1996 vorgesehen.

Zu 6.: Neben statistischen Daten enthält der Bericht auch Aussagen zu Erscheinungsformen sowie den aus den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen über die Graffiti-Szene. Wesentliches Ergebnis ist die auf Grund erzielter Erfolge weiterhin bestehende Notwendigkeit, die Bekämpfung dieses stadtweit auftretenden Phänomens auch künftig in der bewährten „Gemeinsamen Arbeitsgruppe" zu konzentrieren, deren Einrichtung und Tätigkeit nicht nur zur Aufhellung einer bis dahin weitgehend unbekannten Szene beitrug, sondern darüber hinaus zu einer täterseitigen Verunsicherung führte.

Zu 7.: Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe GiB hat „Graffiti" zu keinem Zeitpunkt mit Gewalt „gleichgesetzt", sondern auf die im Zusammenhang mit diesem Phänomen stehende gewalttätige Begleit- und Beschaffungskriminalität, wie zum Beispiel Raubtaten, Körperverletzungen, Bedrohungen, Widerstände und vereinzelte Bewaffnungen festgenommer Täter, hingewiesen. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Antwort zu den Fragen 1. und 2. der Kleinen Anfrage Nr. 784.