Erweiterung der Sachleistungsgewährung

Ich frage den Senat:

1. Welche Überlegungen haben den Senat dazu bewogen, nunmehr auch Flüchtlinge mit einer Grenzübertrittsbescheinigung in die Gewährung von Sachleistungen miteinzubeziehen und die Gewährung von Sachleistungen künftig auch auf Flüchtlinge mit Duldung auszudehnen?

2. Ist dem Senat bekannt, dass die Inhaber von Grenzübertrittsbescheinigungen zwar zur Ausreise verpflichtet sind, ihre Ausreise aber oftmals nicht durchsetzbar ist bzw. aus von ihnen nicht vertretbaren Gründen, z. B. vergebliche Bemühungen um Ausstellung eines Passes, scheitert?

3. Erhalten die Empfänger/-innen von sogenannten Kundenkontokarten eine Liste der Geschäfte, in denen sie mit diesen „Kundenkontokarten" welche Lebensmittel einkaufen können?

4. Welche Handelsunternehmen haben sich zur Entgegennahme dieses „Zahlungsmittels" bereit erklärt, wie ist sichergestellt, dass lange Wartezeiten an den Kassen wegen der Verrechnung der gekauften Waren mit der „Kundenkontokarte" nicht zur Verärgerung anderer wartender Kunden führt, und wie geschieht die Abrechnung zwischen den betreffenden Unternehmen und den Sozialämtern?

5. Welche Möglichkeit haben die Flüchtlinge, die der Sachmittelleistung unterliegen, ihren persönlichen Bedarf, der nicht durch die „Kundenkontokarte" erfaßt ist, wie z. B. Briefmarken, Telefonate mit Angehörigen in der Heimat, Zeitungen, Schuhreparaturen, die Umweltmonatskarte in Höhe von derzeit 93,- DM, Rechtsanwaltskosten und kulturelle Bedürfnisse mit dem ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Bargeld in Höhe von 80,- DM (Erwachsene) bzw. in Höhe von 40,- DM (Kinder) zu decken?

6. Wie hoch wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand sein, der für die Ausstellung und Abrechnung der „Kundenkontokarten", für die Abschlüsse von Verträgen mit den Versorgungseinrichtungen und die Überwachung der Einhaltung der Verträge aufgebracht werden muß, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass die Sozialämter daneben auch weiterhin für die Auszahlung des (geringen) Bargeldes an diesen Personenkreis zuständig sind?