Curriculare Normwerte und Semesterwochenstundenzahlen

Ich frage den Senat:

1. Welche curricularen Normwerte gibt es an den Berliner Hochschulen in den einzelnen Fächern (bitte aufgelistet nach Hochschule und Studiengang)?

2. Wie hoch ist die Semesterwochenstundenzahl an den einzelnen Hochschulen in den jeweiligen Studiengängen?

3. Wie sind die curricularen Normwerte für die einzelnen Studiengänge der Berliner Hochschulen im Vergleich zu den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg?

4. Jahrgang Nr. 30 vom 5. Juli 1994 veröffentlicht.

Die Curricularnormwerte gelten einheitlich für die entsprechenden Studiengänge der Hochschulen.

Als Anlage 1 ist eine Liste der zulassungsbeschränkten Studiengänge an den Berliner Hochschulen, Stand Wintersemester 1996/97, beigefügt.

Als Anlage 2 sind die Curricularnormwerte aufgeführt, wie sie in der Kapazitätsverordnung festgesetzt sind.

Anlage 3 enthält eine Übersicht mit den Curricularnormwerten, die vom Verwaltungsausschuß der Zentralstelle für die Vergabe von Studiengängen beschlossen und einheitlich in allen Ländern in den Kapazitätsvordnungen festgesetzt sind, also auch in den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.

Zu 2. und 4.: Der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen bestimmt in Artikel 7 Absatz 3 Satz 4, dass bei der Festsetzung von Normwerten ausbildungsrechtliche Vorschriften sowie der Ausbildungsaufwand in gleichartigen und vergleichbaren Studiengängen zu beachten sind; zu ausbildungsrechtlichen Vorschriften gehört auch die Festlegung bestimmter Semesterwochenstunden, die für ein ordnungsgemäßes Studium zu hören sind. An ausbildungsrechtlichen Vorschriften werden in der Regel die Studienund Prüfungsordnungen sowie Studienpläne herangezogen. Enthalten diese für einige Studiengänge keine quantitativen Angaben, werden die Angaben für vergleichbare Studiengänge herangezogen.

Bisher haben die Curricularnormwerte vor den Verwaltungsgerichten Bestand gehabt, da sie eine erschöpfende Nutzung der Kapazitäten ermöglichen. Folglich sind die Parameter für die Ableitung des jeweiligen Curricularnormwertes wie Anzahl der Semesterwochenstunden, Betreuungsrelation/Gruppengröße und Anrechnungsfaktor in Übereinstimmung mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot.

Auf Grund dieser Feststellung wird auf die aufwendige Zusammenstellung der Semesterwochenstundenzahlen für die Fülle der in Anlage 1 aufgeführten Studiengänge verzichtet. Der damit verbundene Aufwand für die Beantwortung der Frage 4 ist insbesondere den Fachverwaltungen der drei genannten Länder nicht zuzumuten.

Außerdem ist die „reine abstrakte" Semesterwochenstundenzahl ohne Aussagewert für die Belastung, den tatsächlichen Aufwand, und die Qualität, wenn nicht Angaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungsarten vorliegen.