BVG-Personal bei der S-Bahn

Ich frage den Senat:

1. Ist dem Senat bekannt, dass sich die BVG weigert, mehrere hundert Arbeitnehmer aus dem Dienstüberlassungsvertrag (DÜV) an die S-Bahn Berlin GmbH abzugeben, obwohl dadurch der immer wieder geforderte Personalabbau beschleunigt würde? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Weigerung der BVG?

2. Wieviel Finanzmittel hat der Senat von Berlin der BVG für die DÜV-Kräfte zur Verfügung gestellt? Wofür sind diese Gelder bis jetzt verwendet worden, und warum werden diese Gelder nicht benutzt, um den Dienstüberlassungsvertrag aufzulösen?

3. Ist dem Senat bekannt, dass die bisher im Auftrag der BVG bei der S-Bahn tätigen Fachkräfte für teures Geld eine neue Berufsausbildung erfahren und gleichzeitig „neue" Mitarbeiter ausbilden sollen?

4. Hält der Senat es für zumutbar, dass die langjährig bei der S-Bahn tätigen BVG-Mitarbeiter auf diese Weise ihre Nachfolger auch noch ausbilden sollen? Wie hoch sind angesichts der Tatache, dass eine Fahrdienstleiterausbildung 20 000 DM kostet und ca. 3/4 Jahr dauert, die Umschulungskosten für das gesamte Personal, das nach dem DÜV bei der S-Bahn beschäftigt ist?

5. Was gedenkt der Senat zu tun, um betriebsbedingte Kündigungen für die bei der S-Bahn beschäftigten BVGer zu verhindern, wenn im Jahr 2000 der DÜV ausläuft? Wie will die BVG ihr Personal sozialverträglich abbauen, wenn sie sich weigert, gerade das Personal gehen zu lassen, das auch für eine geringere Bezahlung zur S-Bahn wechseln möchte?

6. Wie will die BVG den über 600 Mitarbeitern des S-BahnBereichs bis zum Jahr 2000 qualitative Arbeitsplätze zur Verfügung stellen?

7. Ist es den BVG-Mitarbeitern möglich, bei einem entsprechenden Angebot seitens der S-Bahn kurzfristig die BVG zu verlassen, auch wenn am 30. September 1996 die Betriebsvereinbarung Nr. 2 zwischen S-Bahn und Gewerkschaft zur Übernahme von BVGern ausläuft?

8. Wie viele BVG-Kolleginnen/Kollegen haben sich bereit erklärt, zur S-Bahn Berlin GmbH zu wechseln, und wie viele Personen wollte die S-Bahn GmbH von der BVG übernehmen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Nein. Dem Senat ist bekannt, dass die BVG bereit ist, ca. 300

Mitarbeitern den Wechsel zur S-Bahn Berlin GmbH zu ermöglichen, wenn die restlichen ca. 380 bei der S-Bahn eingesetzten Mitarbeiter weiterhin im Rahmen des Dienstleistungsüberlassungsvertrages (DÜV) eingesetzt werden.

Zu 2.: Bisher wurden 18,3 Mio. DM zur Verfügung gestellt.

Die BVG hat von diesen Mitteln die Differenzbeträge der zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG vereinbarten Pauschalwerte der an die S-Bahn Berlin GmbH überlassenen BVGMitarbeiter auf der Grundlage der jeweils geltenden Tarifverträge, die Personalkosten der für BVG-Betriebsaufgaben nicht einsetzbaren S-Bahn-Mitarbeiter (Personalüberhang) sowie Abfindungsund Vorruhestandszahlungen für aus der BVG ausgeschiedene S-Bahn-Mitarbeiter aufgewendet.

Zu 3.: Die BVG hat mitgeteilt, dass sie gemäß des Dienstleistungsüberlassungsvertrages bis zum 31. Dezember 1996 313 Personale in die Betriebsbereiche der BVG umgesetzt haben wird. Selbstverständlich sind bei der Umsetzung für eine weitere Beschäftigung von der BVG umfangreiche Mitarbeiterqualifizierungsmaßnahmen durchgeführt worden.

Die S-Bahn Berlin GmbH hat die von der BVG abgegebenen Dienstposten und Zugumläufe mit eigenem Personal besetzt, das teilweise von den BVG-Mitarbeitern örtlich eingewiesen und auch ausgebildet wurde.

Zu 4.: Der Senat hält es für selbstverständlich, dass Arbeitnehmer vor einem Beschäftigungswechsel ihre Nachfolger in die Tätigkeit einweisen. Die Höhe von Ausbildungskosten bei der S-Bahn Berlin GmbH sind dem Senat nicht bekannt.

Zu 5. und 6.: Im Berliner Betriebegesetz1 (§ 14) ist normiert, dass der Vorstand der BVG über alle Personalangelegenheiten der Beschäftigten entscheidet. Die BVG hat mitgeteilt, dass über eine Personalentwicklungsplanung die Mitarbeiter, die im Dienstleistungsüberlassungsvertrag eingesetzt sind und für die S-Bahn Berlin GmbH Dienst leisten, schrittweise in die anderen Betriebsbereiche der BVG nach entsprechender Qualifizierung übernommen werden. Dabei sind betriebsbedingte Kündigungen nicht vorgesehen. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter seinen Wunscharbeitsplatz erhält. Die BVG wird die aus dem DÜV frei werdenden Mitarbeiter für die anderen Betriebsbereiche qualifizieren, bei denen Bedarf besteht.

Selbstverständlich ist die BVG nach wie vor bereit, jeden Mitarbeiter zu unterstützen, der einen Arbeitsplatzwechsel zur S-Bahn Berlin GmbH anstrebt.

Zu 7. und 8.: Die BVG hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die BVG ermöglicht allen Mitarbeitern, die den Wunsch haben, ihren Arbeitsplatz zur S-Bahn Berlin GmbH zu verlegen, im Rahmen der bei der BVG zur Zeit gültigen Abfindungsregelung dies auch zu vollziehen.

Da die S-Bahn Berlin GmbH ihre Verhandlungsführung wenig flexibel gestaltete, besteht nur das Problem, dass die eigens für die Mitarbeiter im DÜV geschlossene Zusatztarifvereinbarung Nr. 2 zum 30. September 1996 ausgelaufen ist. Die BVG hat auf diesen Umstand in den Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH mehrfach hingewiesen und darum gebeten, dass die Laufzeit der Tarifvereinbarungen bis mindestens zum 31. Dezember 1996 in Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften verlängert wird.

Von den derzeit für die S-Bahn Berlin GmbH noch tätigen 680

DÜV-Mitarbeitern haben 468 großes Interesse bekundet, zur S-Bahn Berlin GmbH zu wechseln.

Die S-Bahn Berlin GmbH beabsichtigt, aber nur 302 DÜV-Mitarbeiter zu übernehmen.