Leitlinien auf Berliner Straßen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Ich frage den Senat:

1. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Auftragung von Leitlinien (Zeichen 340 der Straßenverkehrsordnung) auf Straßen mit hoher Verkehrsdichte ein wichtiges Mittel zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darstellt?

2. Wenn ja, wie erklärt der Senat das Fehlen dieser Leitlinien auf vielen Straßen Berlins mit hoher Verkehrsdichte (z. B. Teile der Potsdamer Chaussee in Zehlendorf, Straße des 17. Juni, Königstraße in Wannsee, Teile des Tempelhofer Damms, Attilastraße, Platz der Luftbrücke, Argentinische Allee)?

3. Sollte die Frage 2 mit Hinweis auf die fehlende Regelfahrstreifenbreite von 3,25 m beantwortet werden, warum wird von der Möglichkeit, Fahrstreifen ab 2,75 m zu markieren, kein Gebrauch gemacht, obwohl die RMS (Richtlinien für die Markierung von Straßen) dies ausdrücklich vorsehen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Leitlinien werden dort angeordnet, wo die Verkehrssituation dies erforderlich macht und die zur Verfügung stehenden Straßenbreiten auf den Fahrstreifen einen sicheren Verkehrsfluß gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass sie dann ein Mittel zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs darstellen.

Zu 2. und 3.: Die genannten Straßen sind nicht in Fahrstreifen eingeteilt, weil die erforderliche Fahrbahnbreite, mit Ausnahme der Straße des 17. Juni, für die Fahrstreifenmarkierungen angeordnet sind, nicht zur Verfügung steht, wobei auf eine „Regelfahrbahnbreite" nicht abgestellt wird. Als Beispiel kann das an der Attilastraße dargelegt werden. Die Fahrbahnbreite beträgt in dem unmarkierten Abschnitt 11 m, so dass für jede Fahrtrichtung 5,5 m zur Verfügung stehen. Die Richtlinie für die Markierung von Straßen

­ RMS Teil 2, Ausgabe 1980 ­ lässt zwar die Möglichkeit von 2,75 m breiten Fahrstreifen zu, daneben ist dann aber ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen zu markieren, was für die Attilastraße wegen des großen Anteils von Lkw-Verkehr auch erforderlich ist. Insoweit reicht die Fahrbahnbreite nicht aus. Eine vergleichbare Situation liegt in den übrigen genannten Straßen auch vor, wobei allerdings zu bemerken ist, dass die Potsdamer Chaussee in Zehlendorf bereits fast durchgängig markiert ist. Die Königstraße im selben Bezirk ist bis Kohlhasenbrück ebenfalls markiert. In dem unmarkierten Abschnitt wäre bei einer Gesamtbreite von 15 m und Parkmöglichkeiten auf beiden Fahrbahnseiten eine Markierung von Fahrstreifen nur zu Lasten des ruhenden Verkehrs möglich. Ohne Markierungen können Pkw zweispurig neben den parkenden Fahrzeugen fahren, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Damit ist der Verkehrssituation ausreichend Rechnung getragen.

Für die Argentinische Allee ist 1994 eine Markierung der Fahrstreifen erörtert worden. Die Maßnahme scheiterte an den fehlenden Finanzmitteln. Wegen der 8 m breiten Richtungsfahrbahnen sollte im Bereich von Bushaltestellen eine Fahrbahnverbreiterung auf 8,5 m erfolgen, damit haltende Busse nicht in die Fahrstreifen für den fließenden Verkehr ragen. Das war nicht leistbar.

Wo eine Führung des Verkehrs notwendig und somit eine Markierung der Fahrstreifen erforderlich ist, sind im übrigen auch Fahrstreifen in einer Breite von unter 3 m angeordnet worden, wenn die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite eine Markierung von zumindest 3 m breiten Fahrstreifen nicht zuließ.