Unfälle mit Dienstwagen des Landes Berlin

Ich frage den Senat:

1. Welche Staatssekretäre und Staatssekretärinnen und Senatoren und Senatorinnen haben in den letzten drei Jahren als Selbstfahrer/-innen mit ihren Dienstwagen wie viele Unfälle verursacht (bitte einzeln angeben)?

2. Welche Schäden an eigenen bzw. an fremden Fahrzeugen sind dabei in welcher Höhe entstanden?

3. Welche und wie viele Personen kamen dabei zu Schaden?

4. Wie wurden diese Schäden reguliert?

5. Welche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wurden bei diesen Unfällen festgestellt, und wie wurden diese geahndet?

6. Nach welchen Kriterien wurde die Öffentlichkeit informiert, und hält der Senat dies für hinreichend?

Wenn ja, warum?

Sämtliche Ansprüche gegen das Land Berlin werden von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der Selbstversicherung nach den Grundsätzen für die Regulierung von Haftpflichtansprüchen vom 22. Juni 1993 reguliert. Für die an landeseigenen Fahrzeugen entstandenen Schäden gewährt die Senatsverwaltung für Finanzen den Dienststellen nach den Eigenschädengrundsätzen vom 22. Juni 1993 ebenfalls Deckungsschutz.

Weitergehende Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen ­ Personaleinzelangelegenheiten ­ nicht erteilt werden.

Zu 6.: Der Senat informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über Themen von allgemeinem Interesse. Eine Änderung dieser Praxis ist nicht beabsichtigt.