05 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 50000

Das Standesamt I in Berlin hat Bundesaufgaben für alle Bundesländer und Deutsche im Ausland zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere:

1. Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland:

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland geboren oder gestorben sind; Beurkundung von Kriegssterbefällen sowie von Geburten und Sterbefällen auf deutschen Seeschiffen

Beurkundung von Eheschließungen solcher Personen, die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie die Aufnahme der von deutschen Konsularbeamten errichteten Heiratseinträge in das Heiratsbuch

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche zur Eheschließung im Ausland und Bescheinigungen über die Entgegennahme und Wirkungen von Erklärungen zur Namensführung - von Ehegatten, die im Ausland geheiratet haben, - von Kindern, die im Ausland geboren sind

Anlegung von Familienbüchern für Eheschließungen im Ausland und Fortführung von Familienbüchern, wenn keiner der Ehegatten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat

Aufbewahrung, Benutzung und Fortführung der aufgrund des Auslandspersonenstandsgesetzes von 1870-1974 von Konsularbeamten angelegten Personenstandsregister (Konsularregister) sowie der in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten (Kolonien) zwischen 1886 und 1919 angelegten Kolonialregister

Führung der beim ehemaligen Standesamt I in Berlin (Ost) sowie von den Auslandsvertretungen der DDR in der Zeit von 1948-1990 angelegten Personenstandsbücher

2. Als Ersatzstandesamt für die ehemaligen deutschen Ostgebiete: Aufbewahrung, Benutzung und Fortführung der Standesregister und Personenstandsbücher sowie einer Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten in der Zeit von 1874-1945 für Heimatvertriebene und Flüchtlinge

3. Als Zentralstandesamt:

Eintragung von amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüssen von Verschollenen des 2. Weltkrieges und Zivilverschollenen in das Buch für Todeserklärungen. Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit sowie Ausstellung von Auszügen oder beglaubigten Abschriften

Führung einer Zentralkartei aller in Deutschland für Eheschließungen im Ausland und in den ehemaligen deutschen Ostgebieten seit 1958 auf Antrag angelegten Familienbücher

Weiterhin ist das Standesamt I in Berlin die zuständige Stelle für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden Berliner Behörden zum Gebrauch im Ausland.