Seit Jahren ist die kontinuierliche Umweltvergiftung durch die Deponie Wannsee bekannt

Antrag über sofortiger Stopp der Grundwasservergiftung durch die Deponie Wannsee

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die weitere Umweltgefährdung durch auslaufendes Sickerwasser aus der Deponie Wannsee sofort und durch Kostenvorübernahme (Ersatzvornahme) zu beenden.

Begründung:

Seit Jahren ist die kontinuierliche Umweltvergiftung durch die Deponie Wannsee bekannt. Trotz vielfältiger Aktivitäten von Bezirksverordneten, Abgeordneten und des Bezirksamtes Zehlendorf begnügt sich der Senat mit Verwaltungsakten, während jeden Tag die giftigen Deponiesickerwässer Grundwasser, Griebnitzsee und Havel vergiften.

Zur Geschichte:

Auf einer Fläche von 52 ha der Deponie Wannsee wurden von 1956 bis 1982 ca. 32 Millionen Kubikmeter Abfälle, darunter mehr als ein Drittel Industrieabfälle sowie alle gefährlichen Sonderabfälle Berlins bis zum Jahre 1975, durch die BSR deponiert.

Die Gefahren für das Grundwasser aus der Deponie Wannsee sind schon seit 1972 bekannt. Aus diesem Grunde wurde seit 1975 die weitere Ablagerung flüssiger Schlämme verboten.Nach der Einstellung des Deponiebetriebes 1982 versäumte der Senat gegenüber der BSR die Anordnung zur Sicherung der Deponie zu verfügen. 1992 wurde ein Untersuchungsprogramm beauftragt, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln. Seit 1995 liegt dieses sechs Millionen DM teure Gutachten vor, in dem auf die Umweltgefährdung hingewiesen wird, die von der Deponie ausgeht. Es wurden unter anderem Grundwasserverunreinigungen durch organisch gebundene Halogene, giftige Kohlenwasserstoffverbindungen, Nickel, Arsen, Ammonium nachgewiesen.

Demnach werden täglich ca. eine Million Liter kontaminiertes Deponiesickerwasser aus der ungesicherten Deponie in das Grundwasser und in den Griebnitzsee eingeleitet. Auch Schäden für die tiefer gelegenen Grundwasserschichten (Einzugsbereich für die Trinkwasserbrunnen Beelitzhof) wurden nachgewiesen.

Das Gutachten stellt fest, dass die zügige Durchführung der

Dekontaminationsmaßnahme zwingend geboten ist und beziffert den finanziellen Aufwand für eine Gefahrenabwehr durch eine Abdeckung der Deponie auf 20 Millionen DM. Dennoch hat der Senat versäumt, sofort nach bekannt werden des Gutachtens, gegenüber der BSR eine Anordnung zur Gefahrenabwehr zu treffen und den sofortigen Vollzug anzuordnen. Gegen den im vergangenen Jahr unternommenen, halbherzigen Versuch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Forderung gegen die BSR mittels einer Sicherungsanordnung durchzusetzen, hat die BSR Klage eingereicht. Offen ist, ob und wie der Senat seine Forderung gegenüber der BSR weiter verfolgen will. Fest steht aber, dass an jedem Tag der Untätigkeit eine Million Liter kontaminiertes Deponiesickerwasser das Grundwasser und den Griebnitzsee vergiften. Hierbei handelt es sich um eine Umweltstraftat größten Ausmaßes, die nicht länger geduldet werden darf. Aus diesem Grund ist unabhängig vom Ausgang des Streits um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zwischen dem Land Berlin und den BSR eine sofortige Ersatzvornahme durch den Senat zwingend geboten.