Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Die Baumaßnahme wird im Rahmen der „Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) finanziert.
Danach stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe 100 % der Investitionssumme im Wege der Auftragswirtschaft aus Kapitel 13 00, Titel 883 01 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung zur Verfügung.
Die Erbringung des 20%-igen Eigenanteils erfolgt durch Sperre bei diesem Titel.
Die Stadtbibliothek und die Jugendfreizeiteinrichtung sind nicht GA-förderfähig und daher zu 100 % im Planungsjahr 2002 veranschlagt, somit sind von den Gesamtkosten der Maßnahme 65 000 000 DM GA-förderfähig.
Standardabsenkungen entsprechend dem Senatsbeschluß Nr. 1111/97 vom 28.10.1997 sind nicht erfolgt (entsprechend dem Beschluß des Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses in seiner 59. Sitzung vom 04.02.1998)
Danach stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe 100 % der Investitionssumme im Wege der Auftragswirtschaft aus Kapitel 13 00, Titel 883 01 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung zur Verfügung.
Die Erbringung des 20%-igen Eigenanteils erfolgt durch entsprechende Sperre der bei diesem Titel veranschlagten Ausgaben.
(Bauvorbereitung und Durchführung unter Heranziehung freischaffender Architekten) Sperrvermerk:
Bauplanungsunterlagen vom 20. Oktober 1997 liegen vor.
(Bauvorbereitung zum überwiegenden Teil unter Heranziehung freischaffender Architekten)
Bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen wurden Standardabsenkungen entsprechend dem Senatsbeschluß Nr. 1111/97 vom 28.10.1997 berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wurde finanziert im Rahmen der „Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)".
Danach stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe 100 % der Investitionssumme im Wege der Auftragswirtschaft aus Kapitel 13 00, Titel 883 01 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung zur Verfügung.
Die Erbringung des 20%-igen Eigenanteils erfolgt durch entsprechende Sperre der bei diesem Titel veranschlagten Ausgaben.
Im Rahmen des OSZ-Ergänzungsprogramms soll am Standort Charlottenburg, Danckelmannstraße, ein Erweiterungsbau für das OSZ Bürodienstleistungen (Schnellbaumaßnahme) errichtet werden.
Hierdurch werden ca. 575 Schülerplätze geschaffen.
(Bauvorbereitung und Durchführung unter Heranziehung freischaffender Architekten)
Bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen werden Standardabsenkungen entsprechend dem Senatsbeschluß Nr. 1111/97 vom 28. 10. 1997 berücksichtigt.
Wegen der Dringlichkeit im berufsbildenden Bereich ist die Baumaßnahme für den Standort Danckelmannstr. nach § 24 (3) LHO ohne Vorliegen von Bauplanungsunterlagen veranschlagt.
Danach stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe 100% der Investitionssumme im Wege der Auftragswirtschaft aus Kapitel 13 00, Titel 883 01 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen GRW mit EU- und Bundesbeteiligung zur Verfügung.
Die Einbringung des 20%igen Eigenanteils erfolgt durch entsprechende Sperre der bei diesem Titel veranschlagten Ausgaben.
Sperrvermerk:
Die Ausgaben in Höhe des 20%-igen Anteils sind gesperrt.
30 Fertigstellung der Sporthalle Marzahner Chaussee (Marzahn)
Bauplanungsunterlagen vom 13. September 1996 liegen vor.
Neubau einer Sporthalle mit 2 Hallenteilen (Ersatzbau) für das OSZ Bürowirtschaft II am Standort Lichtenberg, Fischerstr.
Der Neubau dieser Sporthalle soll die aus hygienischen Gründen gesperrte vorhandene Sporthalle ersetzen, da eine Sanierung unwirtschaftlich ist.
Ein gebilligtes Bedarfsprogramm vom 12.09.1994 für die Gesamtmaßnahme OSZ Bürowirtschaft II liegt vor.
Die Kosten der Sporthalle werden auf 5 750 000 DM geschätzt.
Bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen werden Standardabsenkungen entsprechend dem Senatsbeschluss Nr. 1111/97 vom 28.10.1997 berücksichtigt.
Wegen der Dringlichkeit im berufsbildenden Bereich ist die Baumaßnahme nach § 24 (3) LHO ohne Vorliegen von Bauplanungsunterlagen veranschlagt.
(Bauvorbereitung und Durchführung unter Heranziehung freischaffender Architekten)
Die Baumaßnahme wird im Rahmen der „Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" mit 80% finanziert. Diese Ausgaben sind im Kapitel 13 10, Titel 883 01 veranschlagt.
Unter diesem Titel wird nur der kommunale Anteil der Gesamtkosten in Höhe von 20% entsprechend dem „Leitfaden zur Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"; hier: Verfahren der Auftragswirtschaft der Senatsverwaltung für Betriebe vom 24. Juli 1998 als gesperrte Ausgaben nachgewiesen.
Im Wege der Auftragswirtschaft stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe demnach 100% der Investitionssumme aus Kapitel 13 00, Titel 883 01 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung zur Verfügung.
Darüber hinaus wird der Landesanteil zu 100% mit EFRE-Mitteln finanziert.
(Im Haushaltsvollzug zum HPL 2000 sollen bereits 500 000 DM finanziert werden.) Sperrvermerk:
Die Ausgaben in Höhe des 20%-igen Anteils sind gesperrt.
Im Rahmen der Fortschreibung des OSZ-Ergänzungsprogramms soll der Grundschul- und OSZ-Filialstandort Straßmannstr. in Berlin Friedrichshain zu einem Zentrum für sozialpädagogische und -pflegerische Berufe mit 900 Schülerplätzen umgebaut werden. Durch diese Maßnahme können 3 kleinere Schulstandorte aufgegeben werden.
Bauplanungsunterlagen liegen noch nicht vor.
Bei der Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen werden Standardabsenkungen entsprechend dem Senatsbeschluss Nr. 1111/97 vom 28.10.1997 berücksichtigt.
Wegen der Dringlichkeit im berufsbildenden Bereich ist die Baumaßnahme nach § 24 (3) LHO ohne Vorliegen von Bauplanungsunterlagen veranschlagt.
(Bauvorbereitung und Durchführung unter Heranziehung freischaffender Architekten)
Die Baumaßnahme wird im Rahmen der „Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" mit 80% finanziert. Diese Ausgaben sind im Kapitel 13 10, Titel 883 01 veranschlagt.
Unter diesem Titel wird nur der kommunale Anteil der Gesamtkosten in Höhe von 20% entsprechend dem „Leitfaden zur Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"; hier: Verfahren der Auftragswirtschaft der Senatsverwaltung für Betriebe vom 24. Juli 1998 als gesperrte Ausgaben nachgewiesen.
Im Wege der Auftragswirtschaft stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe demnach 100% der Investitionssumme aus Kapitel 13 00, Titel 883 01 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung zur Verfügung.
Darüber hinaus wird der Landesanteil zu 100% mit EFRE-Mitteln finanziert.
Die Ausgaben in Höhe des 20%-igen Anteils sind gesperrt.