Versicherung

Übergreifendes kamerales Berichtswesen hier: Erstellung des Statusberichts per 30. Juni 2000

Allgemeine Ausführungen

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2000 hat der Senat erstmals die Durchschnittssätze nicht allein auf Grund von Tariferhöhungen fortgeschrieben, sondern eine differenzierte Neuberechnung vorgenommen, die dem gestiegenen Durchschnittsalter im öffentlichen Dienst Rechnung trug. Diese Neuberechnung führte zu einer Aufstockung der Personalausgaben um mehr als 200 Mio. DM. Dennoch konnten nicht alle bestehenden Finanzierungsrisiken im Personalbereich beseitigt werden. So ist der Lehrerstellenplan weiterhin unterfinanziert, da nach wie vor rund 2000 Beamten-Stellen abweichend mit Angestellten besetzt sind, die Umwandlung in Angestellten-Stellen aber nicht möglich ist, weil die Beamten-Stellen für aus der Beurlaubung zurückkehrende Beamte vorgehalten werden müssen. Darüber hinaus ist die Sparvorgabe für das Haushaltsjahr 2000 mit rund 4 200 Stellen und einer pauschalen Minderausgabe von 152 Mio. DM bei einem finanzierten Stellenvolumen von nur noch rund 141 000 Stellen äußerst ehrgeizig. In einigen Senatsverwaltungen führt dies wegen des dort nur schwer abbaubaren Personalüberhangs auf Grund der berufsspezifischen Ausrichtung dieser Dienstkräfte (Finanzwesen, technische Bereiche, Gesundheitsbereiche) zu erheblichen kaum steuerbaren Risiken. Ferner sah sich der Senat zur Sicherstellung des Unterrichts veranlasst, Lehrereinstellungen im Oberstufen- und Berufsschulbereich trotz erheblichen Personalüberhangs im Grundschulbereich zuzulassen. Es ist daher zwangsläufig, dass der Schulbereich seine Personalausgaben erneut in dreistelliger Millionenhöhe überschreitet und neben der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung, die ihren fachspezifischen Personalüberhang nur schwer abbauen können, die Überschreitung in der Hauptverwaltung verursacht.

Die entsprechend dem Haushaltsgesetz übertragenen Ausbildungsmittel wurden bei der Prognose der Personalausgaben unberücksichtigt gelassen, da diese Möglichkeit die der Prognose zu Grunde liegende Ansatz-/Ist-Betrachtung verfälscht hätte.

Aus den Jahren 1998 und 1999 wurden insgesamt 91,7 Mio. DM an Ausbildungsmitteln übertragen. Bis auf 20 Mio. DM sind diese verausgabt bzw. für eingeleitete Ausbildungsmaßnahmen, die in der Regel mindestens drei Jahre andauern, gebunden. Die Überschreitung der Personalausgabenansätze 1999 fast aller Bezirke ist zum Teil auch der Übertragung dieser Ausbildungsmittel geschuldet.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen und unter Einbeziehung der an zentraler Stelle nachgewiesenen pauschalen Minderausgabe haben die Senatsverwaltungen und Bezirke eine Überschreitung ihrer verfügbaren Personalausgabenansätze im Umfang von 355,9 Mio. DM prognostiziert (siehe Anlage 1, Spalte 5), die sich im Wesentlichen aus folgenden Ausgabenblöcken zusammensetzt: Rd. 227,4 Mio. DM Überschreitung der Bezüge, Gehälter, Löhne der aktiv Beschäftigten der Hauptverwaltung rd. 68,4 Mio. DM Überschreitung der Bezüge, Gehälter, Löhne der aktiv Beschäftigten der Bezirke rd. 3,8 Mio. DM Überschreitung der Beihilfen rd. 20,4 Mio. DM Überschreitung der Versorgungsausgaben

Ferner werden die Ausgaben für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen um rund 78,9 Mio. DM unterschritten; diese Unterschreitung wird zur Teilauflösung der pauschalen Minderausgabe über rd. 113,0 Mio. DM verwandt.

Da es sich bei diesen Mehrausgaben um Pflichtausgaben und nicht um freiwillige Ausgaben handelt, deren Leistung im Belieben der Verwaltungen steht, werden die entsprechenden Mehrausgaben zum Jahresende generell zugelassen, ohne dass es hierzu der Einzelnachweise bedarf. Wir bitten, den Auflagenbeschluss Nr. 3 zum Haushalt 2000 für diese Mehrausgaben damit als erledigt anzusehen.

2. Personalausgaben der Hauptverwaltung

Nach den Angaben der Senatsverwaltungen werden die verfügbaren Ansätze der von der Innenverwaltung zugemessenen Personalausgaben der Obergruppen 42 (ohne Ausgaben für ABM, für die sozialversicherungspflichtige Versicherung von Sozialhilfeempfängern und für Zivildienstleistende) und 46 (pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben) unter Berücksichtigung der Tarifanpassung zum 1. August 2000 voraussichtlich um 227 Mio. DM überschritten (Anlage 1). Die Einzelergebnisse der Senatsverwaltungen, die der Anlage 2 zu entnehmen sind, berücksichtigen nicht den als zentrale pauschale Minderausgabe aufgeführten Betrag von rund 113 Mio. DM, der entsprechend dem Senatsbe schluss zum Haushaltsplan 2000 durch die Nichtausschöpfung von ABM- und Ausbildungsmitteln aufgelöst werden soll. Nach der Prognose der Verwaltungen wird dies im Wesentlichen gelingen.

Die Innenverwaltung bestätigt die von den Verwaltungen prognostizierten Personalausgabenentwicklungen, wenngleich nicht immer in der von den Verwaltungen aufgeführten Größenordnung.

Die Abweichungen beruhen erfahrungsgemäß darauf, dass die Innenverwaltung bei ihrer Prognose bestimmte Ausgabenentwicklungen nicht berücksichtigen kann, die nur den Senatsverwaltungen selbst bekannt sind und deshalb auch nur von diesen prognostiziert werden können. Der Rückgang der Überschreitung um fast 100 Mio. DM gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass der Senat mit der Neuberechnung der Durchschnittssätze unter Berücksichtigung altersstruktureller Unterschiede auf dem richtigen Weg ist. Wie bereits in den Jahren 1998 und 1999 wird die prognostizierte Überschreitung hauptsächlich von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport verursacht. Mit einer Überschreitung von voraussichtlich rund 143 Mio. DM fällt diese gegenüber dem Vorjahr mit rund 260 Mio. DM deutlich geringer aus. Eine völlig ausgeglichenes Abschlussergebnis wird aber wegen der nach wie vor hohen Quote abweichend mit Angestellten besetzter Beamten-Stellen auch in den nächsten Jahren nur sehr schwer zu erreichen sein. Daneben bildet die Diskrepanz zwischen den Personalüberhangkräften und der Zahl freier Stellen, die zur Finanzierung dieser Überhangkräfte herangezogen werden müssen, eine wesentliche Ursache dafür, dass neben der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, für Finanzen, für Wirtschaft und Technologie sowie für Wissenschaft, Forschung und Kultur ihre Personalausgabenansätze überschreiten werden.

Zu den nicht von der Innenverwaltung festgesetzten Ausgabeansätzen im Personalbereich werden folgende Prognosen von den Fachverwaltungen abgegeben:

Die Beihilfeausgaben (Obergruppe 44), die in den vergangenen Jahren teilweise erheblich überschritten wurden (1999 noch um 63 Mio. DM), werden „nur" um 3,8 Mio. DM überschritten. Die regelmäßig vorgenommenen Ansatzsteigerungen nach dem Jahres-Ist des zweiten vorhergehenden Jahres haben dazu geführt, dass sich Ansatz und Ist-Ausgabe bei den Beihilfeausgaben nunmehr fast ausgeglichen darstellen. Bei den nicht steuerbaren Versorgungsausgaben wird eine Überschreitung von rund 20,4 Mio. DM prognostiziert, von denen ­ entsprechend dem Verhältnis der Veranschlagung ­ auf die Hauptverwaltung 17,4 Mio. DM und auf die Bezirke 3,0 Mio. DM entfallen. Die Ansätze für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden nach Schätzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen voraussichtlich um 78,9 Mio. DM unterschritten. Diese Unterschreitung soll ­ wie bereits dargestellt ­ zur Auflösung der an zentraler Stelle veranschlagten pauschalen Minderausgabe verwandt werden. Bei den Sonstigen Fürsorgeleistungen (Obergruppe 45) prognostizieren die Verwaltungen eine Überschreitung von rund 7,4 Mio. DM.

3. Personalausgaben der Bezirke

Auch bei den Bezirken machen sich die veränderten Durchschnittssätze bemerkbar, da der Anteil der Bezirke, die ihre Personalausgaben nicht überschreiten, fast unverändert gegenüber dem Jahresabschluss 1999 bleibt. Gleichwohl prognostizieren sie eine Überschreitung sämtlicher Personalausgaben von rund 50 Mio. DM (Anlage 3). Die Innenverwaltung ist jedoch der Auffassung, dass die Prognosen der Bezirke auf Grund mangelnder Erfahrung mit dem kameralen Berichtswesen teilweise zu hoch ausgefallen sind und kann deshalb die Prognose der Bezirke nicht im Einzelnen, sondern nur im Saldo aller Bezirke bestätigen. Dies auch deshalb, weil die Prognosen der einzelnen Bezirke teilweise erheblich von der Prognose der Innenverwaltung abweichen. Diese sind im Einzelfall nicht nachvollziehbar. Zu der Überschreitung von rund 50 Mio. DM trägt die prognostizierte Unterschreitung von rd. 22 Mio. DM bei den Ausbildungsmitteln bei. Berücksichtigt man jedoch, dass der Senat zusätzliche Initiativen ergriffen hat, um die Ausbildungsmittel weitestgehend auszuschöpfen, werden die Personalausgaben der aktiv Beschäftigten der Bezirke doch erheblich gegenüber dem Vorjahr überschritten. Dabei bleibt die Zahl der Bezirke, die mit ihren Personalausgaben nicht auskommen, fast unverändert. Die Überschreitung ist das Ergebnis einer Saldorechnung aus Über- und Unterschreitungen der verfügbaren Personalausgabenansätze aller Bezirke. Ursache dafür scheint das Missverhältnis zwischen den im Haushaltsplan ohne Betrag nachgewiesenen Stellen mit Wegfallvermerk und den in den Verwaltungen vorhandenen freien Stellen, die zur Finanzierung des auf den Stellen mit Wegfallvermerk geführten Personalüberhangs herangezogen werden müssen, zu sein.

Die Ansätze für Beihilfeausgaben (Ogr. 44) werden im Saldo aller Bezirke geringfügig um ca. 0,7 Mio. DM, die Versorgungsausgaben (Ogr. 43) um ca. 3,0 Mio. DM überschritten, die Ansätze für die sonstigen Personalausgaben voraussichtlich um rund 0,5 Mio. DM unterschritten werden.

Wir bitten, uns Ihre Vorlage zur Mitzeichnung zuzuleiten.