Für die folgenden Jahre erwartet der Senat jetzt nur noch Einnahmen von insgesamt 418 Mio

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

- Verbesserung der personellen Ausstattung der Unterhaltsvorschussstellen,

- Verstärkung der Prüfdienste der bezirklichen Sozialämter zur Aufdeckung unberechtigter Sozialhilfeleistungen,

- Umweltstreifendienst im Rahmen des Projekts „Saubere Stadt" zur Verbesserung des Stadtbildes Berlins,

- Bekämpfung von Schwarzarbeit und

- Unterstützung bei der Führerscheinstelle und bei der Ausländerbehörde im Landeseinwohneramt.

Im Jahre 1999 sind tatsächlich 6,1 Mio. DM eingegangen, weitere 1,8 Mio. DM wurden festgesetzt. Für die folgenden Jahre erwartet der Senat jetzt nur noch Einnahmen von insgesamt 41,8 Mio. DM, davon sind 20 Mio. DM im Entwurf des Haushaltsplans 2000 als pauschale Mehreinnahmen veranschlagt.

Dabei ist bisher nicht geprüft worden, ob die Ergebnisverbesserungen nicht auch mit den vorhandenen Mitarbeitern möglich gewesen wären. Der Rechnungshof hält einen vorübergehenden zusätzlichen Einsatz von Überhangkräften grundsätzlich für sachgerecht, zumal wenn damit auch Einnahmen erzielt werden. Mitarbeiter, deren Stellen wegfallen, sollten weiterhin vorrangig auf freiwerdende Stellen vermittelt und nur in Ausnahmefällen als kurzfristige Aushilfen eingesetzt werden. Der Rechnungshof hat wiederholt auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich für die Personalagentur mit einem sozialverträglichen Abbau des Personalüberhangs ergeben (vgl. Jahresbericht 1998 T 40 und Vorjahresbericht T 81), und sieht daher die Notwendigkeit, wegen der angespannten Haushaltslage nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten längerfristig auch betriebsbedingte Kündigungen in die Überlegungen einzubeziehen. schluss betriebsbedingter Kündigungen als auch Verabredungen über die Förderung von Mobilität und Flexibilität zum Gegenstand haben. Diese Vereinbarungen bilden die Grundlage für einen bei Ländern und Gemeinden beispiellosen Stellenabbau und sind zugleich die Grundlage für eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Bei allen Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Berlin und in Einzelfällen überwiegen nach Auffassung des Senats die Vorteile der Verabredungen deutlich die weit überschätzten Möglichkeiten von betriebsbedingten Kündigungen und deren finanzielle Risiken.

Nach § 4 Abs. 2 Haushaltsstrukturgesetz 1996 sollte unter Wahrung des Sparziels ein Einstellungskorridor von bis zu einem Drittel der freiwerdenden Stellen zur Wiederbesetzung verfügbar bleiben, um insbesondere Nachwuchskräften den Zugang zum öffentlichen Dienst offen zu halten. Die Zahl der Ausbildungspositionen in der unmittelbaren Landesverwaltung und die hierfür dezentral veranschlagten Mittel haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Zu T 71 und 72:

Die vom Rechnungshof genannten Zahlen zu den Ausbildungsmitteln und -positionen entsprechen dem Datenbestand.

Obwohl rückläufige Tendenzen zweifelsfrei erkennbar sind, die nicht zuletzt dem enormen Stellenabbau der letzten Jahre geschuldet sind, unternimmt der Senat gemeinsam mit den Bezirken vermehrt Anstrengungen, insbesondere im so genannten „dualen System" zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten, die Berufschancen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes eröffnen.

Während die Hauptverwaltung 1998 ihre Ausbildungsmittel zu 90 v. H. ausschöpfte, verausgabten die Bezirke nur 70 v. H. dieser Mittel. So wurden 63 Mio. DM aus dem Haushalt 1998 ins folgende Jahr übertragen. Die mangelnde Ausschöpfung dieser Mittel ist mehrfach im Plenum und in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses diskutiert worden. Im Jahr 1999 haben die Bezirksämter ihren Haushaltsansatz für Ausbildungsmittel erneut um 45 Mio. DM unterschritten. In der

Das lässt sich auch daran erkennen, dass ­ obwohl die Anzahl der Ausbildungspositionen insgesamt abgenommen hat ­ die Zahl der Ausbildungspositionen im Angestellten- und Arbeiterbereich kontinuierlich angestiegen ist (1998: 1 887, 1999: 1 941, 2000: 1 987). Zudem sind inzwischen viele Bezirke an Ausbildungsverbünden mit freien Ausbildungsträgern beteiligt, was zu einer Steigerung der Ausschöpfungsquote führen wird. Außerdem werden ­ im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs ­ aus nicht ausgeschöpften Ausbildungsmitteln der Personalwirtschaftsstellen auch zusätzliche Ausbildungsplätze bei den Zuwendungsempfängern des Landes Berlin (z. B. Opern, Theatern, Berliner Bäder Betriebe) sowie Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Integration durch Arbeit" (IdA) finanziert.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats unmittelbaren Landesverwaltung hat sich die Zahl der neu begründeten Ausbildungsverhältnisse zwar von 1 302 im Jahr 1998 auf 1 399 im Jahr 1999 insgesamt erhöht, ist aber in den Bezirken von 489 auf 436 gesunken. Wegen der Arbeitsmarktsituation und der Tatsache, dass viele Jugendliche zum Beginn des Ausbildungsjahres 1999 noch keinen Ausbildungsplatz hatten, hielt der Senat zusätzliche Bemühungen für geboten. Er hat daher beschlossen, das Ausbildungsangebot im öffentlichen Dienst um 150 Plätze zu erhöhen (Senatsbeschluss Nr. 2411/99 vom 24.08.99). Diese Absicht wird von den Ausbildungsbehörden jedoch nur zögerlich umgesetzt.

Da auch das Auswahlverfahren für die Besetzung der Ausbildungsplätze zu diesem Zeitpunkt zum überwiegenden Teil bereits abgeschlossen war, werden sich die Ausbildungszahlen in dem vorgesehenen Umfang tatsächlich nicht erhöhen.

Mit den vorstehenden Maßnahmen wird der Anregung des Rechnungshofes bereits entsprochen, dass das Land Berlin aufgrund seiner besonderen Verpflichtung gegenüber der jüngeren Generation und seiner Vorbildfunktion gegenüber der Wirtschaft im gewerblichen Bereich auch über den Eigenbedarf hinaus ausbildet. Dies ist jedoch nicht immer aus dem bloßen Vergleich von Positionen unterschiedlicher Jahre erkennbar.

Wegen der Sparvorgaben und der Notwendigkeit, Überhänge abzubauen, wird es für alle Verwaltungen zunehmend schwerer, Arbeitsplätze nach der Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Die meisten Behörden stellen deshalb die Auszubildenden bedarfsgerecht ein. Es stellt sich aber die Frage, ob nicht das Land Berlin wegen einer besonderen Verpflichtung gegenüber der jüngeren Generation und seiner Vorbildfunktion gegenüber der Wirtschaft Ausbildungsleistungen insbesondere im gewerblichen Bereich erbringen sollte, die über den Eigenbedarf hinausgehen.

Die Zahl der Bezirke wird zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 verringert. Berechnungen zum Gesetz über die Verringerung der Zahl der Bezirke (Gebietsreformgesetz) ergaben, dass durch Wegfall von Bezirksverordnetenversammlungen, Bezirksamtskollegien, Leitungsfunktionen und Grundausstattungen eine Einsparung von jährlich 196 Mio. DM möglich wäre. Der Rechnungshof hatte bereits in seinen Jahresberichten 1995 (T 38), 1996 (T 61) und 1997 (T 76) dargestellt, dass nennenswerte Einsparungen bei einer deutlichen Reduzierung der Bezirke zu erzielen wären. Der Senat hatte in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht 1995 bestätigt, dass er „in der angestrebten Gebietsreform einen Ansatz zur Angleichung der relativen Stellenausstattung der Bezirke sieht". Der Rechnungshof hat ermittelt, welches weitere Einsparpotenzial sich aus der Zusammenlegung der Bezirksverwaltungen ergeben könnte:

Zu T 73:

Die Personaleinsparungen aufgrund der Gebietsreform in den Jahren 2000 und 2001 sind ein Schritt in Richtung Angleichung der Personalausstattungen der 12 künftigen Bezirke, weil sich der Stellenbestand in den fusionierenden Bezirken um eine Grundausstattung (bei der Fusion von 3 Bezirken im Umfang von 2 Grundausstattungen) reduziert und dadurch den 3 nicht fusionierenden Bezirken annähert.

Der Senat ist sich bewusst, dass die Bezirke trotz dieser fusionsbedingten Einsparungen nach wie vor über eine unterschiedliche Personalausstattung verfügen. Die Senatsverwaltung für Inneres hält jedoch den undifferenzierten Abgleich der Stellenzahl mit den vorhandenen Einwohnern in den Bezirken für nicht ausreichend.

Bei dieser Herangehensweise werden unterschiedliche Strukturen in den Bezirken nicht berücksichtigt.

Während im neuen Bezirk Marzahn/Hellersdorf 18,22 Stellen je 1 000 Einwohner vorhanden sind, stehen im Bezirk Schöneberg/Tempelhof 11,38 Stellen je 1 000 Einwohner für die Aufgabenerledigung zur Verfügung. Der Rechnungshof hält diesen neuen und nach Einwohnern dann größten Verwaltungsbezirk aufgrund seiner Alters- und Sozialstruktur für durchaus repräsentativ. Bei einer Modellberechnung mit einer Angleichung der übrigen Bezirke an diese Stellenausstattung ergibt sich bei pauschal 75 000 DM je Stelle ein rechnerisches Einsparpotenzial von 11 328 Stellen mit einer Summe von 850 Mio. DM jährlich. Auch die Bezirke Neukölln und Charlottenburg/Wilmersdorf weisen eine günstige Relation von Stellen zu Einwohnern aus und können nach der Benchmarking-Methode für eine Vergleichsrechnung herangezogen werden. Zwar kann nicht allein das Verhältnis von Einwohnerzahlen und Stellen als Maßstab für die Personalausstattung in den Bezirken zugrunde gelegt werden. Die erheblichen Unterschiede zeigen aber, dass durch die Bezirksgebietsreform auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sozialstrukturen längerfristig ­ ungeachtet zunächst entstehender Fusionskosten ­ weitere erhebliche Einsparungen möglich sind. Sie können aber nur realisiert werden, wenn die bereits mehrfach begonnene Aufgaben- und Vollzugskritik (vgl. T 103) weitergeführt wird. Auch in den Bezirken Neukölln, Charlottenburg/Wilmersdorf und Schöneberg/Tempelhof sind weitergehende Einsparungen zu prüfen.

Bezirke verteilt, sondern anhand eines Verteilungsmodells („K 11

c...") den Bezirken aufgegeben werden. Dieses berücksichtigt neben den Personalansätzen und der Einwohnerzahl in den Bezirken auch den Sozialindex sowie die Personalausstattung pro 1 000 Einwohner in dem jeweiligen Bezirk. Auch für das Haushaltsjahr 2001 ist die pauschale Einsparvorgabe von 10 Mio. DM nach diesem Modell auf die Bezirke verteilt worden.

Für den Haushaltsplan 2001 hält die Senatsverwaltung für Inneres weiterführende Überlegungen zur Angleichung der Stellenausstattung bzw. der Reduzierung des Stellenbestandes durch Anwendung eines Kennzahlenmodells nicht für sachgerecht, weil die Bezirke mit der organisatorischen Umsetzung der Gebietsreform und der Neustrukturierung nach dem Verwaltungsreformgrundsätzegesetz bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert sind. Dazu kommen Belastungen durch die Aufgabenabschichtung nach dem 2. Verwaltungsreformgesetz sowie der Einstieg in die ergebnisorientierte Budgetierung, von der ebenfalls die Offenlegung von Einsparpotentialen erwartet wird.

Die Senatsverwaltung für Inneres stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass künftige Sparmaßnahmen im Personalbereich noch stärker als bisher unter aufgabenkritischen Gesichtspunkten erfolgen müssen.

In Umsetzung dieser Bestrebung hat der Senat bei seiner Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2001 als Teil der Sparmaßnahmen die Personalausstattung der Hausmeister in den bezirklichen Kindertagesstätten aufgabenkritisch betrachtet. Die dabei festgestellte ­ der veralteten Haustechnik in den ehemaligen Ost-Bezirken geschuldete ­ weit überhöhte Personalausstattung in den Ost-Bezirken gegenüber den West-Bezirken soll in einem ersten Schritt durch Abbau von rund 80 Stellen (entspricht rd. 5 Mio. DM) verringert werden.

Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat in seiner 56. Sitzung vom 11. Dezember 1998 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken wegen der geplanten Fusionen sowie wegen der Verlagerung von Aufgaben in die Bezirke Sollstellenpläne zu entwickeln und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. Dazu hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von sechs Bezirken und der Senatsverwaltung für Inneres einen Bericht erarbeitet und diesen dem Hauptausschuss am 9. Dezember 1999 zur Kenntnis übersandt. Der Entwurf des Sollstellenplans einschließlich der aufbauorganisatorischen Hinweise hat keinen bindenden Charakter. Er beruht auf einer reinen Ist-Stellen-Analyse, die die voraussichtlichen Einsparungen durch die Bezirkszusammenlegungen nicht berücksichtigt. Der Rechnungshof hält das bisherige Ergebnis der Arbeitsgruppe für nicht sachgerecht, da die vorhandene Überausstattung als Grundlage künftiger Planungen fortgeschrieben würde. Der Rechnungshof hält es wegen der angespannten Haushaltslage für unerlässlich, die künftige Ausstattung an den Stellenquoten der drei besten Bezirke auszurichten und dies rechtzeitig vor der geplanten Fusion zum 1. Januar 2001 mit den Bezirken abzustimmen.

Zu T 74:

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass der von der Arbeitsgruppe „Sollstellenpläne der Bezirke" dem Hauptausschuss am 9. 12. 1999 vorgelegte Bericht auf einer reinen IstStellen-Analyse beruht und damit die vorhandene Stellenüberausstattung fortschreibt.

Der Bericht entwickelt eine Musterstruktur mit einer Abbildung der Hierarchie-Ebenen, Leitungsspannen und einer Bewertungsstruktur der Führungspositionen bis zur Gruppenleiterebene für die Bezirke des Landes Berlin auf der Grundlage der durch das Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vorgegebenen Sollstruktur.

Ziel der Arbeitsgruppe war es, mit dem vorgelegten Bericht den Bezirken die durch das VGG zugestandenen Gestaltungsspielräume zu erhalten. Er ist insofern als Orientierungsrahmen zu verstehen. Die Grundaussagen des Berichts beziehen sich auf die Festlegung von Hierarchie-Ebenen, Leitungsspannen und Bewertungsstrukturen (Textziffer 3.2 ­ 3.4). Diese haben durchaus verbindlichen Charakter.

Der Bericht weist Eingangs darauf hin, dass Voraussetzung für einen überall anwendbaren Gesamt-Sollstellenplan eine annähernd homogene Organisationsstruktur der Bezirke wäre. Eine pauschale Vereinheitlichung der Aufgabenwahrnehmung auf der Grundlage eines umfassenden, jede Stelle des Bezirks einbeziehenden, einheitlichen Sollstellenplans für alle Bezirke hielt die Arbeitsgruppe bei dieser Ausgangssituation nicht nur für schwer umsetzbar, sondern auch für nicht wünschenswert.

Um dennoch einen in die Zukunft gerichteten Rahmen festzulegen, hielt die Arbeitsgruppe die Kostenbetrachtung auf Produktbasis für den einzig sinnvollen Ansatz. Dies scheiterte zum damaligen Zeitpunkt zum einen an der Qualität der Datenbasis ­ verwertbare Daten aus der Kostenrechnung lagen weder für alle Bezirke noch für alle Produkte vor ­, zum anderen musste davon ausgegangen werden, dass der bezirkliche Produktkatalog überarbeitungsbedürftig ist.

Die Produktkostenbetrachtung ist von bezirklichen Organisationsstrukturen unabhängig und sollte zu gegebener Zeit als besser geeignetes Instrument für Vergleiche und zur Ressourcenzuweisung herangezogen werden.