Steuer

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Die Ausgaben hätten ­ soweit sie überhaupt erforderlich waren ­ jeweils aus den Haushalten der zuständigen Senatsressorts oder von den Investoren geleistet werden müssen.

Weiterhin hat die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr angeregt oder zugelassen, dass Entwicklungsträger Treuhandmittel zweckwidrig verwenden. So hat ein Entwicklungsträger entgegen den Bestimmungen des § 169 BauGB zulasten des Treuhandvermögens Baumaßnahmen durchgeführt. Des Weiteren wurden Zuwendungen für ein Forschungsprojekt gewährt und die finanzielle Beteiligung an einem Partnerschaftsprojekt Berlin ­ Moskau (Ausbau des Flughafens) geplant. Darüber hinaus hat diese Senatsverwaltung in Einzelfällen Büroausstattung (Computer, Faxgeräte, Kopierer) und Auslandsreisen für ihre fachlich zuständigen Verwaltungsangehörigen aus den Treuhandvermögen finanzieren lassen. Sie hat damit eine Interessenkollision in Kauf genommen. Dies fördert das Entstehen von Abhängigkeiten, erschwert eine unvoreingenommene Kontrolle und ist haushaltsrechtlich unzulässig. Der Rechnungshof erwartet, dass die jetzt zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht mehr zulässt, dass die Treuhandvermögen zur Finanzierung von vielleicht wünschenswerten, aber nicht entwicklungsbezogenen Maßnahmen herangezogen werden. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Zu T 347:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist nicht der Auffassung, die zweckwidrige Verwendung von Treuhandmitteln zugelassen zu haben.

Zu den Einzelfeststellungen des Rechnungshofs wird auf die Berichte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Hauptausschuss (rote Nrn. 2413 A, 2330 A, 2499 B und 0394 B) verwiesen.

Weiterhin hat die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr unterschiedliche Vorgehensweisen bei den Bebauungsplanverfahren hingenommen. Während die Bebauungspläne in einigen Entwicklungsbereichen vor dem Baubeginn bereits rechtskräftig festgesetzt waren oder zumindest das Stadium der Planreife erreicht hatten, war in anderen Entwicklungsbereichen trotz Baubeginn noch nicht einmal die öffentliche Auslegung abgeschlossen. Der Rechnungshof hat den beteiligten Verwaltungen empfohlen, die Bebauungsplanverfahren in der Regel zeitlich dem Verlauf der Entwicklung folgen zu lassen und anzustreben, die Verfahren spätestens bei Beendigung der Baumaßnahmen ebenfalls abzuschließen.

Zu T 348:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird im Rahmen der personalwirtschaftlichen Möglichkeiten darauf abstellen bzw. gegenüber den verantwortlichen Bezirken und Entwicklungsträgern darauf hinwirken, dass die Hinweise des Rechnungshofes berücksichtigt und die Voraussetzungen einer zeitnahen und zügigen Festsetzung der Bebauungspläne geschaffen werden (vgl. rote Nr. 2499 B).

Die Entwicklungsträger setzen für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahmen zum Teil eigenes Personal, zum Teil Fremdpersonal ein. Die KOFI (Stand 1999) für die fünf Entwicklungsbereiche weisen für die Aufgabendurchführung (Personal- und Sachkosten sowie Geschäftsbesorgung) vom Beginn der Maßnahmen bis zum vorgesehenen Abschluss der Entwicklung im Jahr 2010 Aufwendungen von insgesamt mehr als 319 Mio. DM aus; die Aufwendungen sind somit beträchtlich. Die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr hat mit den Entwicklungsträgern zum Teil überhöhte Stundensätze vereinbart und/oder diesen Jahresarbeitsstunden in unrealistischer Höhe zugebilligt und ­ im Verhältnis zur Aufgabenerledigung ­ die Abrechnung zu hohen Zeitaufwandes zugelassen. Der Rechnungshof hat die Höhe der Trägervergütungen in allen Entwicklungsbereichen beanstandet und Einsparungsmöglichkeiten von bis zu 30 v. H. ermittelt. Der Hauptausschuss ist den Vorschlägen des Rechnungshofs für vier Entwicklungsbereiche bereits gefolgt und hat die Senatsverwaltung aufgefordert, für eine Verringerung der Trägervergütungen um 25 v. H. zu sorgen.

Die Senatsverwaltung teilt insoweit die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Aufwendungen der Entwicklungsträger für die Aufgabendurchführung gesenkt werden müssen. Der Schriftverkehr über den fünften Entwicklungsbereich ist noch nicht abgeschlossen.

Zu T 349:

Von der in den KOFIs veranschlagten Gesamtvergütung von 319,6 Mio. DM wurden in den vergangenen sieben Jahren (von 1993 bis Ende 1999) bereits 155,4 Mio. DM (48,6 %) verausgabt.

Daraus ergibt sich für alle vier Entwicklungsträger eine durchschnittliche Jahresvergütung von 22,2 Mio. DM. Für den verbleibenden Entwicklungszeitraum von 2000 bis 2010 (elf Jahre) verbleibt auf Basis des o. g. Budgets von 164,2 Mio. DM ohne Berücksichtigung weiterer Einsparungen eine schon deutlich reduzierte durchschnittliche Jahresvergütung von 14,9 Mio. DM.

Die in den KOFIs veranschlagte Gesamtvergütung von 319,6 Mio. DM ist ­ so die Ergebnisse der Auswertung der KOFIs 2000 ­ um 20,7 Mio. DM (rd. 7 %) auf 298,1 Mio. DM vom Treugeber reduziert worden (vgl. 7. Bericht zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen rote Nr. 0760); die Entwicklungsträger haben hierzu Bedenken erhoben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird trotz der eingeschränkten Spielräume auf eine effiziente Steuerung der Vergütung hinwirken (vgl. rote Nr. 0138).

Die Entwicklungsträger haben gegenüber der nunmehr zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dargelegt, dass die Kürzung der Trägervergütung in der Regel mit Leistungseinschränkungen verbunden wäre. Insbesondere würden Kernaufgaben der Entwicklungsträger (Abschluss von Kaufverträgen und Abwendungsvereinbarungen, Erschließungsmaßnahmen) erst mit zeitlicher Verzögerung erledigt werden können. Eine Entwicklungsträgergesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung Berlins will die Trägerkosten sogar nur

Zu T 350:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die Forderungen des Rechnungshofs sukzessive umsetzen.

Der Treugeber ist zuversichtlich, trotz der partiell noch unterschiedlichen Standpunkte der Beteiligten ohne Geltendmachung von Rechtsmitteln zu einvernehmlichen Regelungen zu kommen (siehe auch T 351). Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats dann im gebotenen Umfang reduzieren, wenn Berlin die ihrer Auffassung nach im Zusammenhang mit der Personalreduzierung entstehenden Sozialplankosten übernimmt. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat ­ mit den Stimmen der Vertreter Berlins ­ dem Land Berlin als Treugeber deshalb dringend empfohlen, insoweit von weiteren Kürzungen abzusehen. Ein weiterer Entwicklungsträger mit mittelbarer Mehrheitsbeteiligung Berlins beruft sich auf vertragliche Bindungen und will gegen Kürzungen der Trägervergütung ggf. den Klageweg beschreiten. Der Aufsichtsrat dieses Unternehmens hat mit den Stimmen der Vertreter Berlins eine höhere Trägervergütung, als vom Rechnungshof vorgeschlagen und vom Hauptausschuss empfohlen, beschlossen und in den Wirtschaftsplanentwurf 2000 eingestellt. Bei einem Entwicklungsträger wurde die Kürzung umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Vertrag mit einem weiteren Entwicklungsträger vorsorglich gekündigt, um ausreichend Zeit für Verhandlungen über die Höhe der Trägervergütung oder ggf. für die Suche nach einem anderen Entwicklungsträger zu haben. Der Rechnungshof hat gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen (Beteiligungsverwaltung) gerügt, dass Interessenkollisionen der Vertreter Berlins in den Aufsichtsräten nicht durch entsprechende Besetzung verhindert worden sind.

Die Wirtschaftspläne 2001 werden zum Jahresende 2000 vorliegen.

Soweit der Darstellung des Rechnungshofes seine Äußerung gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen zugrunde liegt, dass Interessenkollisionen der Vertreter Berlins im Aufsichtsrat zu vermeiden sind, wird dies vom Senat uneingeschränkt geteilt.

Er ist jedoch der Auffassung, dass hierfür die Regelungen der §§ 20, 21 VwVfG ausreichen, um im Falle des Interessenkonfliktes dem Betroffenen die dann notwendigen Schritte vorzugeben (vgl. rote Nr. 2330 A).

Die Entwicklungsträger berücksichtigen nicht ausreichend, dass sich der Aufgabenumfang durch die Entlassung von Teilgebieten und organisatorische Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kontinuierlich verringern wird und rechtzeitig Maßnahmen zur Rückführung des Personalbestandes zu ergreifen sind. Ebenso würdigen einige Entwicklungsträger nicht, dass sie ihre Aufgaben aus Gründen der Flexibilität in erheblichem Umfang (oder völlig) mit Fremdpersonal erfüllen. Vor dem eigenen Personal wäre in diesen Fällen das Fremdpersonal zu reduzieren. Ein Sozialplan käme dann nicht in Betracht. Im Übrigen sind weitere Einsparungen zu erzielen, indem die Entwicklungsträger Dritte im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nur in dem unbedingt notwendigen Maß einschalten.

Zu T 351:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt die Auffassung des Rechnungshofs im Wesentlichen. Der Treugeber ist der Überzeugung, dass aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 24. 3. 2000 zu roter Nr. 0288 in Verbindung mit roten Nrn. 0138 und 0138 A die Aufstellung eines Sozialplans nicht mehr erforderlich ist.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der betroffene Entwicklungsträger bereits mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2000 die Ausgaben für die Geschäftsbesorgung um 20 % reduziert hat, um einen Sozialplan und die damit zusammenhängenden Kosten zu vermeiden. Auch die Kosten für externe „Drittleister" sind auf Betreiben des Treugebers bereits in erheblichem Umfang zurückgegangen.

In einigen Entwicklungsbereichen ist voraussichtlich mit weiteren Verzögerungen zu rechnen, weil sich die Beteiligten bisher nicht auf realistische Konzepte geeinigt haben. So ist die Nutzung des Standorts Gerichtsgärten im Entwicklungsbereich Rummelsburger Bucht noch immer zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen streitig. Ebenfalls ist die städtebauliche Konzeption für die Insel Eiswerder im Entwicklungsbereich Wasserstadt Oberhavel (Spandauer See) weiter ungeklärt, obwohl der größte private Grundstückseigentümer auf der Insel zunächst zur Mitwirkung bereit war. Der Rechnungshof erwartet, dass sich die Senatsverwaltungen und die Entwicklungsträger intensiv um die Festlegung neuer Entwicklungskonzepte bemühen, und wird die Entwicklung weiter beobachten.

Zu T 352:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12. 07. 2000 beschlossen, dass der Senat eine zwischen den betroffenen Verwaltungen unter Einbeziehung des Rechnungshofes abgestimmte Lösung für den Standort „Gerichtsgarten" bis zum 01. 11. 2000 vorlegt. Fristgerecht ist hierzu ein Zwischenbericht dem Hauptausschuss vorgelegt worden. Der Abschlussbericht befindet sich in der Abstimmung und soll Ende Januar 2001 vorgelegt werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dem Hauptausschuss fristgerecht zum 04. 10. 2000 einen Bericht über den aktuellen Stand der Umplanung „Eiswerder" vorgelegt (vgl. rote Nr. 0513). Ein weiteres Tätigwerden wurde daraus nicht abgeleitet.

In einem Entwicklungsbereich drohten Belange des Denkmalschutzes das Treuhandvermögen mit zusätzlichem Aufwand in zweistelliger Millionenhöhe zu belasten sowie die Entwicklung weiter zu verzögern, weil sich die beteiligten Verwaltungen nicht über eine sowohl wirtschaftlich zumutbare als auch die Denkmalschutzbelange angemessen berücksichtigende Lösung einigen konnten. Der Rechnungshof hat die Verwaltungen und den Entwicklungsträger dringend dazu aufgefordert, im Interesse Berlins eine Konsenslösung anzustreben, um die Entwicklung nicht weiter zu behindern. Dem haben die Beteiligten grundsätzlich zugestimmt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat sich der Forderung des Rechnungshofs, insbesondere die finanziellen Aspekte für Berlin stärker zu berücksichtigen, ausdrücklich angeschlossen. Der Rechnungshof erwartet, dass die beteiligten Verwaltungen eine gemeinsame Lösung mit dem Entwicklungsträger finden, die auch das finanzielle Gesamtinteresse Berlins berücksichtigt.

Zu T 353:

Hierzu ist inzwischen eine weitgehende Konsensbildung erreicht und dem Hauptausschuss mitgeteilt worden. Die Umsetzung dieses Konsenses wird angestrebt (vgl. rote Nrn. 2413 B, 2413 C und 2413 E). Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

354 Der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung, zu dessen Einhaltung alle Entwicklungsträger verpflichtet sind, gebietet, dass in den Entwicklungsbereichen die Erschließungsmaßnahmen nur unter Beachtung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und der verbindlichen Baustandards durchgeführt werden sowie nur der unbedingt notwendige Bedarf an sozialer Infrastruktur realisiert wird.

Dabei sind die jeweils aktuellen Bedarfs- und Kostenrichtwerte zu berücksichtigen. Die bisher in den Entwicklungsbereichen fertiggestellten Straßen, Brücken, Spielplätze und Grünflächen weisen zum Teil erhebliche Standard- aber auch Bedarfsüberschreitungen auf, die zu unnötigen Mehrausgaben in Millionenhöhe geführt haben. Weiterhin gingen einige Entwicklungsträger aufgrund noch nicht angepasster Planung (vgl. T 345) von höherem Bedarf an sozialer Infrastruktur aus, als sich bei der Anwendung aktueller Bedarfsrichtwerte und aufgrund verringerter Baudichten ergab. Der Rechnungshof hat den tatsächlichen Bedarf und die Kosten hierfür auf der Grundlage der mit der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr abgestimmten Planung ermittelt. In die Berechnungen hat er jeweils die im Entwicklungsbereich und im Umfeld vorhandenen Einrichtungen einbezogen. Ferner hat er konkrete Einsparungen vorgeschlagen, damit weitere Standardüberschreitungen und die nicht bedarfsgerechte Ausstattung mit sozialer Infrastruktur, Erschließungsanlagen einschließlich Grünflächen in den Entwicklungsbereichen vermieden werden. Die für die Entwicklungsträger zuständige Senatsverwaltung hat zugesagt, künftig auf die strikte Einhaltung der Bedarfs- und Kostenrichtwerte sowie der verbindlichen Standards zu achten.

Zu T 354:

In Umsetzung der Prüfungen des Rechnungshofs werden die einschlägigen Richtwerte mit dem Ziel weiterer Kostenreduzierungen geprüft (vgl. rote Nr. 0396). Abschließende Ergebnisse werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen. In der Zwischenzeit gelten die mit dem RH, den Fachabteilungen und den Entwicklungsträgern abgestimmten Kennzahlen.

Im Übrigen findet für alle aus dem Landeshaushalt (Kapitel 12 20 Titel 893 72) zu finanzierenden Infrastrukturmaßnahmen jährlich vor Anmeldung zum Haushalt eine Überprüfung des Bedarfs statt. Die Bedarfs- und Kostenrichtwerte werden im Rahmen der Begründung nochmals einer Prüfung unterzogen, bevor eine Vorlage an den Hauptausschuss (Freigabe der Baumittel) erfolgt.

Mit seinen ersten vier Berichten hat der Rechnungshof dem Hauptausschuss Einsparungs- und Kürzungsvorschläge von insgesamt mehr als 451 Mio. DM unterbreitet. Während der Umfang der Reduzierung bei den Trägervergütungen zum Teil noch strittig ist, hat der Hauptausschuss für Erschließungsmaßnahmen und für die soziale Infrastruktur die Kürzung der Ansätze um insgesamt 273 Mio. DM beschlossen.

Ferner hat er der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgegeben, weitere Kürzungsvorschläge von 166 Mio. DM zu prüfen und über deren Umsetzbarkeit zu berichten. Die Senatsverwaltung hat inzwischen mitgeteilt, dass sie die Trägervergütung für einen Entwicklungsträger im Wirtschaftsplan 2000 um 20 v. H. reduziert habe. Außerdem habe sie Kürzungen bei dem Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit bei einem Entwicklungsträger vorgenommen. Für drei Entwicklungsträger ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen (vgl. T 350). Die Überlegungen, ob und wie die weiteren Kürzungsvorschläge bei den Erschließungsmaßnahmen und der sozialen Infrastruktur umgesetzt werden können, dauern ebenfalls noch an. Der Rechnungshof erwartet, dass die Einsparungen weitgehend erzielt werden.

Zu T 355:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist der Auffassung, dass ein Großteil der Einspar- und Kürzungsvorschläge tatsächlich realisiert werden kann. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Baupreise ­ langfristig betrachtet ­ kontinuierlich ansteigen. Insofern kann das in der zweiten Hälfte der 90er Jahre zu verzeichnende überwiegend gesunkene Baupreisniveau nicht linear in die Zukunft projiziert werden. Neben der Entwicklung der Baupreise können weitere Parameter (z. B. Geburtenentwicklung, Baustandards) zu Abweichungen des vom Rechnungshof ermittelten Einsparvolumens führen.

Die Abstimmung mit dem Rechnungshof und dem Hauptausschuss zu den Kostenrichtwerten für soziale und technische Infrastruktur wurde für die Entwicklungsbereiche Wasserstadt Berlin-Oberhavel und Rummelsburger Bucht abgeschlossen. Für Biesdorf Süd wurde dem Hauptausschuss zum 13. 09. 2000 ein Bericht vorgelegt (rote Nr. 0589)

Nach Vorliegen der überprüften neuen Richtwerte (voraussichtlich Ende 2000, vgl. auch T 354), wird eine erneute Anpassung an die Planungen der Entwicklungsmaßnahmen erfolgen. (vgl. 7. Bericht zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen rote Nr. 0760).

Der fünfte und letzte Bericht, den der Rechnungshof dem Hauptausschuss inzwischen vorgelegt hat, enthält erneut Kürzungsvorschläge im Gesamtvolumen von 225 Mio. DM, die die Ausgaben sowohl für die Aufgabenerfüllung durch den Entwicklungsträger (Kürzung um mehr als 20 v. H.) und für Öffentlichkeitsarbeit (0,3 Mio. DM jährlich) als auch für Erschließungsmaßnahmen und für soziale Infrastruktur (Einsparvolumen zusammen bis zu 209 Mio. DM) bis zum Abschluss der Entwicklung betreffen. Weitere wesentliche Einsparungen für das Treuhandvermögen sind zu erwarten, wenn es gelingt, sich aus einem Generalplanervertrag für einen Entwicklungsbereich zu lösen, in dem zum Teil weit überhöhte Zahlungen und zu einem anderen Teil Zahlungen für nicht zu erbringende Leistungen vereinbart worden sind. Der Schriftverkehr mit dem Entwicklungsträger, den betroffenen Senatsverwaltungen und dem Bezirksamt dauert noch an.

Zu T 356:

In Umsetzung der Kürzungsvorschläge wurden die Einsparungen weitestgehend erbracht. Die Ergebnisse werden in die in Erarbeitung befindliche KOFI einfließen. (vgl. 7. Bericht zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen rote Nr. 0760).

Hierzu liegt dem Hauptausschuss ein Bericht vor (rote Nr. 0598), der zur vertraulichen Behandlung in den Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen überwiesen wurde.