Gemäß § 166 BauGB müssen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufgestellt werden

Auf Grund der §§ 165 bis 171 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird in dem Gebiet Berlin-Johannisthal/Adlershof im Bezirk Treptow von Berlin eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt, um das Gebiet entsprechend seiner besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung Berlins einer neuen Entwicklung zuzuführen.

Gemäß § 166 BauGB müssen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufgestellt werden. Das ca. 9,0 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes XV-51 f ist Teil des 2. Anpassungsgebietes der 420 ha großen Entwicklungsmaßnahme.

I.2 Plangebiet ­ Lage

Das Plangebiet umfasst das Gelände zwischen der Volmerstraße, der Richard-Willstätter-Straße, der Magnusstraße und der Albert-Einstein-Straße im Bezirk Treptow, Ortsteil Adlershof.

I.3 Eigentumsverhältnisse

Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XV-51 f sind bis auf eine Ausnahme im Eigentum der WISTAManagement GmbH (WISTA-MG).

Die Fläche im Bereich der Volmerstraße/Ecke Justus-von-Liebig-Straße ist in Privatbesitz.

I.4 Nutzung und Bebauung

Im Bebauungsplangebiet befinden sich mehrere Forschungseinrichtungen und Institute. Außerdem haben sich verschiedene Gewerbebetriebe angesiedelt, die u. a. in den Bereichen Umwelttechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation und Feinmechanik tätig sind.

Der Gebäudebestand soll bis auf den denkmalgeschützten Bestand entlang der Albert-Einstein-Straße, ein Gebäude an der Richard-Willstätter-Straße sowie in den letzten Jahren errichteten Neubauten langfristig abgerissen bzw. umfassend modernisiert werden. In Teilen wurde der Abriss bereits realisiert.

Das Ferdinand-Braun-Institut für Höchstfrequenztechnik und das Institut für Spektrochemie und angewandte Spektroskopie nutzen die denkmalgeschützten und weitere Gebäude an der Albert-Einstein-Straße. Das Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung der Max-Planck-Gesellschaft sowie das Institut für Angewandte Chemie Berlin Adlershof liegen nordwestlich der Richard-Willstätter-Straße und das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei nordwestlich der Justus-von-Liebig-Straße.

Die Bebauung zeichnet sich durch eine offene, überwiegend ein- bis zweigeschossige, maximal siebengeschossige Bebauung aus. Mit Ausnahme der Neubauten und der Gebäudeensemble an der Albert-Einstein-Straße, die unter Denkmalschutz stehen, handelt es sich bei den sonstigen Gebäuden weitgehend um Schlichtbauten, die langfristig abgerissen werden sollen.

I.5 Erschließung

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Rudower Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße. Von dieser führt im WISTA-Bereich die innere Erschließung über die Privatstraßen des ehemaligen Geländes der Akademie der Wissenschaften. Diese sind inzwischen bis auf wenige Ausnahmen ausgebaut worden und sollen öffentlich gewidmet werden.

Das Bebauungsplangebiet liegt in fußläufiger Entfernung zweier Buslinien, die die S-Bahnhöfe Adlershof und den U-Bahnhof Rudow sowie die S-Bahnhöfe Schöneweide und Schönefeld miteinander verbinden. Die erreichbaren Haltepunkte der beiden Buslinien befinden sich an der Rudower Chaussee.

I.6 Technische Infrastruktur

In der Frage der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sind für die gegenwärtigen Nutzungen des Gebietes keine Engpässe zu erkennen. Vielmehr bieten die meisten der Ver- und Entsorgungsnetze noch Kapazitätsreserven in ihren Hauptleitungen.

Frischwasser

Das Bebauungsplangebiet wird durch erneuerte WISTA-eigene Trinkwassernetze, die von den Berliner Wasserbetrieben betrieben werden, versorgt.

Schmutzwasser

Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser floss bisher über Schmutzwasserkanäle in der Rudower Chaussee zum Klärwerk Adlershof. Das Schmutzwasser wird seit Dezember 1995 von dort vollständig zur Großkläranlage Waßmannsdorf gepumpt.

Das Grundprinzip des Trennsystems wird auch zukünftig beibehalten, wobei die vorhandenen Schmutzwasserleitungen durch neue Leitungen ersetzt werden müssen.

Die geplanten Freispiegelleitungen in den jeweiligen Planstraßen sollen über den Hauptvorfluter in dem künftiges ErnstRuska-Ufer und der Wegedornstraße zum Abwasser-Pumpwerk Adlershof westlich der Wegedornstraße entwässern.

Regenwasser

Bisher wird das Niederschlagswasser direkt in den Teltowkanal eingeleitet. Künftig soll das anfallende Regenwasser im Plangebiet sowohl auf den privaten Flächen als auch in den öffentlichen Straßen vor Ort versickert werden. Lediglich aus dem Bestand anfallende Wässer werden vor Einleitung in den Vorfluter Teltowkanal in einer noch zu errichtenden Behandlungsanlage gereinigt werden.

Fernwärme

Das Bebauungsplangebiet wird durch das Heizkraftwerk der Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin (BTB) an der Wegedornstraße (Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-51 h) mit Fernwärme versorgt. Die Verteilung erfolgte in der Vergangenheit durch oberirdisch verlegte Dampfleitungen mit mehreren Wärmeumformerstationen. Die neuverlegten Fernwärmeleitungen bestehen, gemäß dem Stand der Technik, aus unterirdisch verlegtem Kunststoffmantelrohr.

Das Heizkraftwerk wurde zwischen 1992 und 1995 modernisiert, indem es vom Parallelbetrieb eines Dampf- und eines Heizwassernetzes auf ein neuverlegtes Heißwassernetz (110 C/70 C) umgestellt wurde. Die Fernwärme wird jetzt aus Erdgas mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Diese Anlage besteht aus vier modernen Heißwassererzeugern, einer Gasturbine und einem Gasmotor und verfügt über eine Gesamtleistung von 90 MW thermisch und 5 MW elektrisch.

Elektrizität

Das Bebauungsplangebiet wird von der BTB über WISTAeigene Mittel-/Niederspannungsnetze versorgt.

Gas

Für das Plangebiet existieren keine Erdgasnetze mehr. Die Reglerstation wurde abgerissen und die Verteilernetze rückgebaut.

I.7 Planerische Ausgangslage

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Vor Festlegung als förmliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurden Vorhaben ausschließlich nach § 34 BauGB, also als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, beurteilt. Seitdem gilt darüber hinaus der Entwicklungsgenehmigungsvorbehalt gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 144 und 145 BauGB, nach dem Vorhaben nicht die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Entwicklungsmaßnahme zuwiderlaufen dürfen.

Flächennutzungsplan

Im geltenden Flächennutzungsplan für Berlin ­ in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Oktober 1998 (ABl. S. 4367), zuletzt geändert 8. Juni 2000 (ABl. S. 2265), ­ liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-51 f in einer Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter (Forschung und Medien). Demnach können die im Bebauungsplan vorgesehenen Sondergebiete

­ Forschung ­ sowie Gewerbegebiete ohne Größenbegrenzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm vom 29. Juli 1994 (ABl. S. 2331) stellt das Bebauungsplangebiet als städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen und als Siedlungsgebiet mit dem Schwerpunkt Entsiegelung dar.

Unter den genannten Entwicklungszielen und Maßnahmen sind für das Planungsgebiet im Besonderen zu beachten, dass zur Kompensation von Nutzungsintensivierungen, sowie zur Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen Entsiegelungen, Dach- und Wandbegrünungen durchgeführt werden sollen. Außerdem ist auf die Entwicklung begrünter Straßenräume und Stadtplätze und eines gebietstypischen Baumbestandes hinzuwirken.

Auch die Altlastensuche und -sanierung sind hier wichtige Entwicklungsziele und Maßnahmen.

I.1.8 Altlasten

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Teil der ehemaligen Flächen der Akademie der Wissenschaften, die auf Grund der Vornutzung und der Ergebnisse der historischen Recherchen insgesamt als Altlastenverdachtsfläche (Altl.-Nr. 7545) bei SenStadt registriert ist. Sowohl die historischen Recherchen als auch die Altlastenuntersuchungen wurden daher baufeldweise, nach den jeweils ermittelten Gefährdungspotenzialen und nach nutzungsspezifischen Kriterien von einem privaten Sanierungsbüro durchgeführt und Mitte der 90er Jahre abgeschlossen.

Für den Bereich südöstlich der Max-Planck-Straße ergab die orientierende Altlastenuntersuchung nach aktueller Auswertung vereinzelt punktuelle Bodenbelastungen durch die Parameter Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Quecksilber, die an den Oberboden bzw. an den im Durchschnitt 1 m mächtigen Auffüllhorizont gebunden sind.

Bodenluftuntersuchungen im Bereich des Öllager der ehemaligen Kfz-Werkstätten im Süden der Justus-von-Liebig-Straße im Eckbereich der Magnusstraße/Richard-Willstätter-Straße zeigten teilweise erhebliche Konzentrationen an aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) (Einzelsubstanz Xyol, max. 131,0 mg/m3).

Im Hinblick auf sensible Nutzungen sollten diese punktuellen BTEX-Schäden Berücksichtigung finden. Der Bereich ist im Bebauungsplan als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.

Die Grundwasseranalysen zum Grundwassermonitoring auf dem Gelände der WISTA-MG in drei Phasen zwischen 1994 und 1997 ergaben bei den Anstrompegeln Grundwasserbelastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Benzol und PAK (letzteres nur in der ersten Phase im Jahr 1994). Die einzelnen Analyseergebnisse unterschiedlicher Phasen schwanken jedoch erheblich, die Maximalwerte für Benzol und MKW lagen bei 47 mg/l bzw. 3 000 mg/l. Die Abstrompegel des Grundstücks zeigten keine Auffälligkeiten.

Ein Schadstoffeintrag auf dem Grundstück selbst ist auf Grund des unbelasteten Grundwasserabstroms eher unwahrscheinlich.

Für den Bereich nordwestlich der Max-Planck-Straße wurden bei orientierenden Altlastenerkundungen vereinzelt punktuelle Bodenbelastungen durch Cadmium und PAK ermittelt, die sich ausschließlich auf den Bereich der Auffüllungsschicht beschränken. Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen zeigten keine Auffälligkeiten. An einem Abstrompegel wurde in der dritten Phase im Jahr 1997 des o. g. Grundwassermonotorings eine MKW-Belastung von 2 600 mg/l ermittelt.

Geringe bis mäßige Belastungen des Auffüllhorizontes sind im Zuge von Baumaßnahmen zu entsorgen. Grundsätzlich liegen wenige Anhaltspunkte für derartige Belastungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Im Zuge von Abrissarbeiten und Baumaßnahmen, die mit Bodenaushub verbunden sind, muss dieser nach LAGA-Vorschrift beprobt und auf die relevanten Parameter untersucht werden (siehe auch Berliner Liste, ABl. Nr. 15 vom 20. März 1996, Teil 3).

Laut Auskunft der zuständigen Fachverwaltung stehen die Altlastenverdachtsflächen nach erfolgter Sanierung den getroffenen Festsetzungen nicht entgegen.

Trotz der Registrierung als Altlastenverdachtsfläche ist auch eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB bis auf die oben beschriebene Ausnahme nicht notwendig, da die übrigen Böden nicht erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und somit keine Kennzeichnungspflicht besteht.

I.1.9 Baudenkmale

An der Albert-Einstein-Straße befinden sich die ehemaligen Institute für Werkstofftechnik und für Triebswerkmechanik der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt. Die zwischen 1932 und 1939 von Hermann Brenner und Werner Deutschmann erbaute Anlage ist in die Denkmalliste Berlin als Denkmalbereich (Gesamtanlage) eingetragen, dazu zählen insgesamt acht im Bebauungsplangebiet befindliche Gebäude.

Die Baudenkmale werden im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.

I.1.10 Wasserschutzzone

Zum Zeitpunkt der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens lag das Planungsgebiet innerhalb der Wasserschutzzone III. Diese wurde für den Geltungsbereich mit der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (GVBl. Nr. 39 vom 21. September 1999

(S. 522 ff) aufgehoben.

II. Planinhalt II.1 Entwicklung der Planungsüberlegungen

Am 15. September 1992 hat der Senat von Berlin beschlossen, dass der Standort der ehemaligen AdW zu einem wissenschaftsbasierten Wirtschaftsstandort zu entwickeln ist. Für die Nutzung des ehemaligen AdW-Geländes wurde in diesem Beschluss ein Verhältnis von 60 % für die Wirtschaftsunternehmen zu 40 % für wissenschaftliche Einrichtungen festgelegt. Im Rahmen der umfassenden Zielsetzung der Integration von Wirtschaft und Wissenschaft haben die Sicherung der Einrichtungen aus dem Bereich der ehemaligen Akademie der Wissenschaften (AdW) sowie die sich aus den ehemaligen AdW-Instituten gegründeten Forschungsgesellschaften und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften möglichst Vorrang vor anderen Nutzungen.

Bereits 1991 wurde von der öffentlichen Hand die Entwicklungsgesellschaft Adlershof (EGA, heute WISTA-MG) ins Leben gerufen, um die Transformation des ehemaligen Akademiegeländes in einen international bedeutsamen Forschungs- und Technologiepark herbeizuführen. In diesem Zusammenhang sind bereits Investitionsmittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union bereitgestellt worden und ersten Baumaßnahmen zugute gekommen.

Die beiden Bereiche der ehemaligen AdW nördlich und südlich der Rudower Chaussee wurden als Anpassungsgebiete A 1 und A 2 zum Entwicklungsbereich festgesetzt. Obwohl hier städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an den Entwicklungsbereich erforderlich sind, sollen sowohl die Erschließungs- als auch die Nutzungsstruktur dieser Teilgebiete im Wesentlichen beibehalten werden. Die förmliche Festlegung als Anpassungsgebiete, die wie im Entwicklungsbereich mit der Abschöpfung von Ausgleichsbeträgen verbunden ist, reicht daher für die Entwicklung dieser Teilflächen im Sinne des Rahmenplanes aus. In Anpassungsgebieten entfällt grundsätzlich die Grunderwerbspflicht.

II.2 Intention des Planes

Das Bebauungsplangebiet wird durch die aus der ehemaligen AdW hervorgegangen Einrichtungen geprägt. Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist, im Bereich südöstlich der Rudower Chaussee einen hochwertigen Gewerbestandort zu entwickeln, der mit den Forschungseinrichtungen in enger Verflechtung stehen soll.

Ziel des Bebauungsplanes ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die bestehenden und für die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, die gleichzeitig der Rechtssicherheit dieser Nutzungen dient.

II.3 Wesentlicher Planinhalt

Auf Grundlage des Rahmenplanes und des städtebaulichen Gesamtkonzeptes, sowie der inzwischen erfolgten Veränderungen im Bestand, sollen folgende Nutzungen im Bebauungsplangebiet festgesetzt werden:

- Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen technologie- und forschungsorientierte Gewerbegebiete sowie ein Sondergebiet ­ Forschung ­ entwickelt werden.

- Die vorhandenen Privatstraßen bis auf die Hertz- und die Keplerstraße sollen verbreitert und als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Sie sollen der inneren Erschließung des Bebauungsplangebietes dienen.

- Eine Grünfläche, die nordwestlich der bis zur Agastraße verlängerten Richard-Willstätter-Straße liegt, sowie eine Grünfläche südlich der Albert-Einstein-Straße sollen durch Festsetzung von Pflanzbindungen in ihrem Bestand gesichert werden.

Das Maß der baulichen Nutzung soll für alle Baugebiete mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 einheitlich festgesetzt werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) soll bis auf eine Ausnahme 1,6 betragen, für ein Gewerbegebiet soll eine GFZ von 1,9 bestimmt werden.

Die Höhe baulicher Anlagen soll einer Regelhöhe von maximal 18,0 m über Gelände entsprechen. Nur in einem hinter liegenden Bereich des Gewerbegebietes GE 4 soll abweichend eine maximale Bauhöhe von 21,0 m über Gelände zulässig sein. Zum Stadtplatz (Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-51 g) soll außerdem eine Mindesthöhe von 15,0 m über Gelände gefordert werden. Bezogen auf die Geländehöhe sollen deshalb Bauhöhen von OK 50,3 m über NN bis OK 56,3 m über NN festgesetzt werden.

II.4 Abwägung, Begründung einzelner Festsetzungen II.4.1 Gewerbegebiete

Die WISTA-MG entwickelt auf dem ehemaligen Standort der AdW einen wissenschaftsbasierten Wirtschaftsstandort. Da das Bebauungsplangebiet ausschließlich Flächen der AdW umfasst, ist es Bestandteil dieses Konzeptes.

Danach sollen Gewerbegebiete ein wesentlicher Bestandteil des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Berlin Adlershof sein und auf Grund ihrer räumlichen Nähe zu den Sondergebieten ­ Forschung und Hochschule ­ im Entwicklungsbereich sogenannte Synergieeffekte zwischen Wirtschaft und Forschung bewirken. Für die Nutzung des insgesamt 76,6 ha großen, ehemaligen AdW-Geländes ist insgesamt ein Verteilungsschlüssel von mindestens 60 % Flächenanteil für Wirtschaftsunternehmen und ca. 40 % Flächenanteil für wissenschaftliche Einrichtungen festgelegt.

Durch entsprechende Festsetzung von Gewerbegebieten wird diese Zielsetzung im Bebauungsplangebiet kleinräumlich umgesetzt.

Um dem spezifischen Charakter der Gewerbegebiete entsprechen zu können, sollen durch textliche Festsetzungen nur bestimmte Nutzungen allgemein bzw. ausnahmsweise zulässig sein oder ganz ausgeschlossen werden.

Zulässige Nutzungen

Es sind als Gewerbebetriebe nur technologie- und forschungsorientierte Gewerbebetriebe und in Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden nur technologie- und forschungsorientierte Dienstleistungsunternehmen allgemein zulässig, so dass eine Beschränkung der in Gewerbegebieten sonst allgemein zulässigen baulichen Anlagen auf bestimmte Arten erfolgt. Der allgemeine Charakter eines Gewerbegebietes, das der vorwiegenden Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen soll, bleibt allerdings erhalten.

Die Eigenschaft des WISTA-Geländes als ein historisch gewachsener Forschungsstandort ist ein besonderer städtebaulicher Grund, der die Konkretisierung der zulässigen Nutzungen rechtfertigt. Die spezifische planerische Aufgabenstellung erfordert, Gewerbeflächen für Nutzungen vorzuhalten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Forschungseinrichtungen stehen und die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen optimieren.

Durch die Ansiedlung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Fakultäten der Humboldt-Universität auf benachbarten Flächen nördlich und südlich der Rudower Chaussee wird die örtliche Bedeutung als Wissenschaftsstandort noch zusätzlich verstärkt.

Der wirtschaftliche Belang der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist unter den sich verändernden Wirtschaftsbedingungen nicht mehr allein durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen sicherzustellen. Vielmehr bedarf es oftmals der planerischen Festsetzung spezieller Gewerbegebiete, die in einer bestimmten, auf Gemeindeebene nur begrenzt vorhandenen Standorteigenschaft begründet sind. Die Konkretisierung der Nutzungen ist deshalb notwendig, um die Gewerbegebiete auf Betriebsarten zu begrenzen, die in enger Kooperation zu den Forschungseinrichtungen stehen und entsprechende Ressourcen und Kapazitäten nutzen oder vervollständigen können.

Gleichzeitig wird dadurch auch dem Belang des Umweltschutzes Rechnung getragen, da aufeinander bezogene und kooperierende Nutzungen am selben Standort zu einer verkehrsmindernden Siedlungsentwicklung beitragen. Die „Stadt der kurzen Wege" ist als ein Planungsgrundsatz mit hoher Priorität für die Zukunft anzusehen.

Als in Kooperation mit den wissenschaftlichen Einrichtungen stehende Nutzungsarten sind speziell Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen zu werten, die technologie- und forschungsorientiert sind. Unter dem Begriff „technologieorientiert" sind die betriebswirtschaftlichen und technologischen Kenntnisse und Verfahren des technischen Entwicklungsbereiches, unter „forschungsorientiert" die wissenschaftlichen Kenntnisse und Verfahren des Forschungsbereiches gefasst.

Für Betriebe des produzierenden Gewerbes bedeutet dies einen Ansiedlungsschwerpunkt im F+E Bereich (Forschung und Entwicklung), das heißt in der Entwicklung neuer Produkte und Produktionslinien, sowie der Schulung entsprechender Forschungs- und Anwendungstechnologien. Vertriebsbereiche sind somit nur in Verbindung mit den entwicklungs- und schulungsorientierten Betriebsbereichen allgemein genehmigungsfähig.

Unter die zulässigen Dienstleistungsunternehmen fallen insbesondere Ingenieurgesellschaften, Entwicklungslabore, mess- und prüftechnische Einrichtungen, Softwarehäuser, Unternehmungsberatungen und andere Betriebsarten mit eindeutiger Technologie- und Forschungsorientierung.

Ausnahmsweise zulässige Nutzungen

In den Gewerbegebieten sollen Gewerbebetriebe aller Art, die nicht unter die oben beschriebenen allgemein zulässigen Gewerbebetriebe fallen, und öffentliche Betriebe, sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude nur ausnahmsweise zulässig sein.

Der Ausnahmevorbehalt dient der Sicherung der speziellen oben beschriebenen Standorteigenschaften des WISTA-Gebietes.

Um der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes gerecht zu werden, bleiben diese, sonst in Gewerbegebieten allgemein zulässigen Nutzungen, im Einzelfall weiterhin zulässig, solange sie nicht zu den oben beschriebenen besonderen städtebaulichen Gründen in Widerspruch stehen.