Beschäftigungsumfang der Schulsekretärinnen und Schulsekretäre

„Der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 17. Juni 1999

(T 128­143) hinsichtlich des Beschäftigungsumfanges der Schulsekretärinnen und Schulsekretäre wird folgendermaßen verändert:

1. Eine Stellenausstattung mit einer Schulsekretärin oder einem Schulsekretär (30 Wochenstunden) je Schule soll im Rahmen der Globalzuweisung die Grundausstattung einer mindestens zweizügigen Schule darstellen.

2. Die darüber hinausgehende bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen soll sich unter Beteiligung der Schulträger an der Schulart, der Zahl der Schülerinnen und Schüler, der Zusammensetzung der Schülerschaft, der Anzahl der Züge und der Öffnungszeiten der entsprechenden Schule orientieren.

3. Die Besetzung der Stellen hat vorrangig mit teilzeitbeschäftigten Dienstkräften zu erfolgen.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. November 2000 Bericht zu erstatten."

Hierzu wird berichtet: Anlass für den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 17. Juni 1999 (T 128­143) hinsichtlich des Beschäftigungsumfanges der Schulsekretärinnen und Schulsekretäre war der Prüfbericht des Rechnungshofs von Berlin zur Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 1996. Die in dem Jahresbericht 1998 des Rechnungshofs von Berlin unter Tz. 126 enthaltenen Ausführungen sind das Ergebnis einer Querschnittuntersuchung über den Einsatz von Schulsekretärinnen/ Schulsekretären an allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen.

Obwohl der Einsatz von Schulsekretärinnen/Schulsekretären an berufsbildenden Schulen nicht Gegenstand des Prüfberichts war, geht der Senat davon aus, dass die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 17. Juni 1999 (T 128-143) und vom 14. September 2000 (Drucksachen Nrn. 14/557 und 14/645) auch die stellenplanmäßige Situation der an berufsbildenden Schulen tätigen Schulsekretärinnen/Schulsekretäre betrifft.

Die an den allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen tätigen Schulsekretärinnen/Schulsekretäre sind Beschäftigte der Bezirke.

Die Personalausstattung dieser Schulsekretariate wurde bis zur Einführung des Globalsummensystems für die Bezirke nach folgenden Kriterien zugemessen.

Mit der Einführung des Globalsummensystems wurde zur Ermittlung der bezirklichen Globalsummen 1995 dieser Richtwert letztmalig angewandt, eine Stellenanpassung erfolgt seitdem nur noch bei Neueröffnung oder Schließung von Schulen und nur im Umfang der Grundausstattung von 30 WoStd. Das heißt, die Bezirke verfügen noch über den damaligen Stellenbestand, sofern sie nicht im eigenen Rahmen Veränderungen vorgenommen haben.

Ein wesentliches Ziel des Globalsummensystems war die Stärkung der bezirklichen Eigenverantwortung, die zu unterschiedlichen Prioritätensetzungen und damit unterschiedlichen Personalausstattungen zwischen den Bezirken ­ wie vom Rechnungshof festgestellt ­ führen kann.

Es besteht daher mit den Bezirken grundsätzlich Einigkeit darüber, dass das Globalsummensystem mit der Anwendung von Richtwerten nicht vereinbar ist und eine Überarbeitung alter Bemessungswerte auch im Hinblick auf die beabsichtigte flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie die produktbezogene Budgetierung für alle Bezirke nicht sinnvoll ist.

Die Bezirksämter von Berlin haben zum Thema „Beschäftigungsumfang der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre" eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bezirksamtes Pankow

­ Abteilung Jugend und Bildung ­ gebildet.

Diese Arbeitsgruppe hat einen neuen internen „Berechnungsschlüssel" erarbeitet, der von dem bisherigen „Berechnungsschlüssel" abweicht und jüngste Entwicklungen, wie z. B. Schule mit Offenem Ganztagsbetrieb, verlässliche Halbtagsgrundschule, Staatliche Europaschulen, berücksichtigt.

Der Senat geht dabei davon aus, dass dieser (interne) „Berechnungsschlüssel" im Rahmen der vorhandenen Globalsummen umgesetzt werden kann und dass damit eine individuelle bedarfsorientierte Personalausstattung der Schulsekretariate an allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen sowohl für den Schulbetrieb als solchen als auch für die gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Schülern/Eltern gewährleistet ist.

Das Landesschulamt ist für die Schulsekretärinnen/Schulsekretäre der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen zuständig.

Wie bereits in dem Bericht vom 16. Dezember 1999 ausgeführt, handelt es sich dabei fast ausschließlich um Schulen im Ganztagsbetrieb. Hinzu kommt, dass, anders als in den allgemeinbildenden Schulen, die Aufgabenfelder der Schulsekretärinnen/ Schulsekretäre auf Grund der unterschiedlichen Bildungsgänge und der unterschiedlichen Schülerklientel ein wesentlich höheres Arbeitsaufkommen bewirken.

Die auf dieser Grundlage errechnete Stellenausstattung für Schulsekretärinnen/Schulsekretäre ist nach Auffassung des Senats für den Schulbetrieb unabdingbar. Sie ist durch die Globalsumme im Landesschulamt finanziert.

Soweit möglich, werden die Stellen der Schulsekretärinnen/ Schulsekretäre sowohl an allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen als auch an berufsbildenden Schulen vorrangig mit teilzeitbeschäftigten Dienstkräften besetzt.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.