Fortführung des Arbeitslosentickets im Berliner Nahverkehr

Der Senat wird aufgefordert, sich in den entsprechenden Gremien der BVG und des Verkehrsverbundes VBB für die Fortführung des Arbeitslosentickets mit folgenden Veränderungen einzusetzen:

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert auf alle, die von der Zuzahlungspflicht zu Krankenkassen befreit sind.

Die Besitzer der so genannten Trägerkarte A sind berechtigt, entweder das Monatsticket für 40,­ DM oder Einzelfahrscheine zum Ermäßigungstarif zu erwerben.

Bei Fahrten in das Tarifgebiet C genügt der Erwerb eines einfachen Ergänzungsfahrscheins bei Vorlage des Tickets A bzw. der Trägerkarte und eines Ermäßigungsfahrscheins.

Begründung:

Am 1. August 2000 wurde im Berliner Stadtgebiet ein Arbeitslosenhilfeticket für 45,­ DM eingeführt. Es wird als ein separater, d. h. unabhängig vom regulären Tarifsystem, angebotener Modellversuch betrachtet. Entgegen der Beschlusslage des Berliner Abgeordnetenhauses vom 13. Juli 2000 (Drs 14/543) sind nicht alle Arbeitslosen bezugsberechtigt, sondern nur die Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Außerdem beträgt der Preis für die verbilligte Monatskarte 45,­ DM und nicht wie in dem Beschluss des Abgeordnetenhauses gefordert, 40,­ DM. Trotz dieser Schwierigkeiten ist das Arbeitslosenhilfeticket positiv zur Sicherung der Mobilität für besonders durch Arbeitslosigkeit betroffene und dadurch sozial benachteiligte Menschen zu werten.

Eine Verlängerung des Tarifangebotes „Arbeitslosenhilfeticket" muss rechtzeitig zum 1. August 2001 gesichert werden.

Dazu soll die Möglichkeit genutzt werden, die bisherigen Bedingungen zum Erwerb und zur Gültigkeit des Tickets auf Grund des bisherigen Zuspruchs zu erweitern.

Nach Aussagen der BVG und der S-Bahn haben sich bisher 21 730 (Stand 31. 12. 2000) Menschen eine so genannte Trägerkarte ausstellen lassen und sind damit bezugsberechtigt für das Arbeitslosenhiifeticket. Von diesen Menschen haben durchschnittlich 80 % eine Monatskarte gekauft. Daraus ergibt sich ein Bedarf, bei Vorliegen der Trägerkarte auch auf verbilligte Einzelfahrscheine zurückgreifen zu können. Die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen Fahrscheine zum Ermäßigungstarif zu erwerben, haben die in Berlin tätigen Verkehrsbetriebe selbst durch die Einführung der „Berlin Card" in das zukünftige Tarifsystem beschlossen. Die Vorlage der Trägerkarte für Arbeitslose soll künftig den Erwerb von Einzelfahrscheinen zum Ermäßigungstarif ermöglichen.

Bisher ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für das Ticket „A" auf die Bezieher von Arbeitslosenhilfe beschränkt. Nach Angaben des Senats vom Juli 2000 belaufen sich die durchschnittlichen Auszahlbeträge beim Arbeitslosengeld auf 1469,­ DM und bei der Arbeitslosenhilfe auf 1045,­ DM. Zurzeit gibt es in Berlin ca. 17 000 Arbeitslose, die weniger Arbeitslosengeld beziehen als im Durchschnitt Arbeitslosenhilfe gezahlt wird. Sie sind bisher trotz ihrer schwierigen sozialen Lage nicht berechtigt, ein verbilligtes Arbeitslosenhilfeticket zu erwerben. Die Einführung des Kriteriums „Befreiung von der Zuzahlungspflicht zur Krankenkasse" als Voraussetzung zum Erwerb des Arbeitslosentickets kann diesen Missstand mildern. Dieses Kriterium gilt innerhalb des Tarifsystems im Berliner ÖPNV bereits als Voraussetzung sowohl bei den Seniorentickets als auch bei Familientickets. Der Umgang damit ist also nichts Neues.