Kreditfinanzierung

76 Das entspricht dem Urteil des vom 27. Mai 1992 (Az.: 2 1/88), mit dem das Gericht dem Saarland und Bremen einen Anspruch auf Sanierungshilfen zugesprochen hatte. Das Gericht hat seinerzeit das Doppelte der länderdurchschnittlichen Kreditfinanzierungsquote als Indiz für eine einfache Haushaltsnotlage angesehen. Auf der Grundlage der Haushaltsdaten in der vom Bundesministerium für Finanzen am 22. März 2006 herausgegebenen Dokumentation ­ vorläufiges Ergebnis ­ (Übersicht 2 zu V A 2 ­ FV 4036/05/0001) betrug die durchschnittliche Kreditfinanzierungsquote aller Länder im Jahr 2005 rund 8 %. 77 Der Rechnungshof hat berechnet, wie sich die bremische Kreditfinanzierungsquote seit dem Jahr 2000 entwickelt hat:

Die Quoten stimmen mit denen überein, die der Senator für Finanzen in seinen aktualisierten Berechnungen für den Finanzrahmen des Stadtstaates für die Jahre ab 2003 angegeben hat. Die Zunahme der Nettokreditaufnahme korrespondiert mit der stufenweisen Abnahme der zuletzt im Jahr 2004 gezahlten Sonder-BEZ.

Die zunächst geringen Quoten in den Jahren ab 2000 machen deutlich, dass mit den Sonder-BEZ Schulden getilgt worden sind.

Die konsumtiven Ausgaben haben bis zum Jahr 2004 durchweg abgenommen.

Dies ist auch auf die im Finanzausgleichsgesetz vom 17. Juni 1999 festgelegten Bedingungen zurückzuführen, wonach die Steigerung der konsumtiven Ausgaben auf 1,5 % ab 1999 und 0,5 % ab 2003 begrenzt wurde.

Im Jahr 2005 sind die Ausgaben deutlich um rund 4,5 % gegenüber 2004 gesunken.

Im Wesentlichen ist dies zurückzuführen auf gesunkene konsumtive Zuweisungen und Zuschüsse. Sie haben um rund 83 Mio. abgenommen.

Die Ausgabenhöhe gibt die Summe der in der Haushaltsrechnung für das jeweilige Jahr ausgewiesenen Beträge wieder. Die Darstellung konnte damit noch nicht die ab 2006 vorgenommenen Korrekturen berücksichtigen, die zu Verschiebungen zwischen konsumtiven und investiven Haushaltspositionen geführt haben. Bei rückwirkender Anwendung auf das Berichtsjahr 2005 haben die investiv zugeordneten konsumtiven Ausgaben gegenüber 2004 um rund 25 Mio. zugenommen (vgl. Jahresbericht 2006 ­ Land ­, Tz. 93, Spalte 6 der Tabelle). Um diesen Betrag erhöht, ergäbe sich für die Berechnung in der obigen Tabelle statt einer Abnahme der konsumtiven Ausgaben um rund 4,5 % immer noch eine um rund 3,4 %. 83 Außerdem fallen die Ausgaben im Haushaltsabschluss niedriger aus, wenn Ausgaben bei Einnahme-Haushaltsstellen und Einnahmen bei Ausgabe-Haushaltsstellen abgesetzt werden und dabei das Bruttoprinzip berührt sein kann (s. Tz. 62). 84 Zu den konsumtiven Ausgaben gehören auch die Zinsausgaben.

Die hinzugerechneten Zinsen bewirken, dass die konsumtiven Ausgaben sich um rd. 3,9 % gegenüber dem Jahr 2004 statt um rund 4,5 % verringern (s. Tz. 79). Bei rückwirkender Korrektur der Investiv-Konsumtiv-Buchungen (s. Tz. 82) hätten die Ausgaben um rund 3,1 % abgenommen.

Ausgaben für Investitionen

Entwicklung der Investitionen 86 Der Rechnungshof hat sich in seinem Jahresbericht 2006 ­ Land ­ unter Tz. 83 ff. ausführlich mit Investitionsausgaben und Investitionsquoten auseinandergesetzt.

Er hat insbesondere darauf hingewiesen, dass Bremen konsumtive Zinsen, Personal- und Sachausgaben den investiven Ausgaben zugeordnet hatte. Mit der Rückführung der investiv zugeordneten konsumtiven Ausgaben in den konsumtiven Haushalt ab dem Jahr 2006 wird die Investitionsquote aussagefähiger als bisher.

In die jährliche Berechnung fließen statt der tatsächlichen Ausgaben für die außerhaushaltsmäßig vorfinanzierten Investitionsmaßnahmen die von den Ressorts an den BKF gezahlten, im bremischen Kernhaushalt gebuchten Tilgungsbeträge ein.

Da die Tilgungen zudem in vielen Fällen erst Jahre nach Beginn der Maßnahmen einsetzen, kommt es zu zeitlichen Verschiebungen, die sich u. a. auf die Investitionsquoten der jeweiligen Jahre auswirken (vgl. Jahresbericht 2006 ­ Land ­, Tz. 90). 88 Der Rechnungshof hat auf dieser Basis die Investitionsquote neu berechnet: Der Rechnungshof hat die vom Senator für Finanzen in seinen Jahresberichten angegebenen bereinigten Gesamtausgaben der Kernhaushalte um die darin enthaltenen Tilgungen der Ressorts an den BKF gekürzt und um die außerhaushaltsmäßigen Investitionen erhöht. Der Rechnungshof hat die Investitionsausgaben der Kernhaushalte um die darin enthaltenen Tilgungen der Ressorts an den BKF und um die investiv veranschlagten konsumtiven Ausgaben gekürzt sowie um die außerhaushaltsmäßigen Investitionen erhöht.

Vergleichbarkeit der Investitionsquote mit der anderer Länder 89 Der Vergleich von Haushaltsdaten stellt sich trotz bundeseinheitlicher Haushaltssystematik als zunehmend schwierig dar. Spezielle Länderregelungen, aus den Haushalten ausgegliederte Bereiche und unterschiedliches Abgrenzen zwischen konsumtiven und investiven Ausgabearten mindern die Aussagekraft von Gegenüberstellungen.

Bremen hat z. B. die Wertgrenze für die Zuordnung beweglicher Sachen zu den Investitionen gemäß Nr. 3.9.1 der Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan auf 410 festgelegt. Dieser Wert liegt deutlich unter den Werten anderer Länder, die ihn zumeist bei etwa 5.000 festgelegt haben.

Die niedrige Wertgrenze Bremens führt zu einer im Vergleich höheren Investitionssumme und Investitionsquote. Der Rechnungshof hat im Jahr 2002 nach überschlägigen Berechnungen festgestellt, dass bei Übernahme der höheren Wertgrenze mindestens 5 % der investiven Ausgaben für bewegliche Güter dem konsumtiven Bereich zuzuordnen wären.

Bei der bremischen Investitionsquote ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass Bremen wie auch die beiden anderen Stadtstaaten im Vergleich mit den Flächenländern hohe Sozialhilfeausgaben zu tragen hat. Darüber hinaus wirkt sich die hohe Verschuldung des Landes Bremen und seiner beiden Städte auf die Höhe der Zinsausgaben aus. Solche Ausgaben lassen die bereinigten Gesamtausgaben jeweils ansteigen. Je höher die Gesamtausgaben sind, desto mehr fällt die Investitionsquote bei unveränderten Investitionsausgaben. Das bedeutet, dass ein Vergleich der Investitionsquoten der Länder stets auch Besonderheiten bei den Gesamtausgaben berücksichtigen muss.

Der Senator für Finanzen hat dazu vorgeschlagen, aufgrund der vorstehend benannten Sachverhalte die Investitionsquote durch eine andere Kennzahl zu ergänzen oder zu ersetzen. Mit einer solchen Kennzahl könne das Investitionsniveau einer Gebietskörperschaft in Relation zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betrachtet werden. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), das zunehmend auch für andere Haushaltspositionen zum Maßstab werde, könne hierzu eine geeignete Bezugsgröße darstellen.

Der Rechnungshof hält diese Anregung für überlegenswert und wird weitere Kennzahlen mit dem Senator für Finanzen erörtern.

IV Schulden, Zinsen und Steuern 1 Schuldenentwicklung

Land und Städte 94 Der Rechnungshof hat für das Haushaltsjahr 2005 die Geldbewegungen an Kreditaufnahmen und Tilgungen ermittelt und mit dem Senator für Finanzen abgeglichen. Die Tabellen aus seinen Vorjahresberichten hat er mit den Daten für das Jahr 2005 fortgeschrieben. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Schulden des Landes sowie des Landes einschließlich seiner Städte seit 1975 entwickelt haben: