Die Schulden der Stadtgemeinde Bremen sind einschließlich die der Stadtgemeinde Bremerhaven ohne Schulden der Betriebe

Stand der Schulden am jeweiligen Jahresende, soweit sie auf haushaltsmäßig nachgewiesenen Geldaufnahmen und Schuldübernahmen beruhen, die aufgrund von Ermächtigungen durch die Haushaltsgesetze und des Gesetzes über die Finanzzuweisungen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven getätigt wurden (ohne Kassenkredite). Auch sonstige Zuund Abgänge, wie z. B. durch Schuldübernahmen, sowie die Schuldenstände des BKF, von weiteren Sondervermögen und von Eigenbetrieben sind berücksichtigt. Bei den Schulden des BKF ist ­ wie im Jahresbericht 2006 - Land - für das Haushaltsjahr 2004 ­ der vom Senator für Finanzen in seinem Vermögensnachweis ausgewiesene Stand der Verbindlichkeiten als Schulden übernommen worden.

2) Die gegenseitigen Schulden sind herausgerechnet. Die Schulden der Stadtgemeinde Bremen sind einschließlich, die der Stadtgemeinde Bremerhaven ohne Schulden der Betriebe errechnet.

Die Schulden des Landes sind seit dem Jahr 2000 stetig angestiegen. Das hing u. a. mit der Absenkung der Sonder-BEZ zusammen. Nachdem die Schulden im Jahr 2003 weiter auf rund 7.418 Mio. angestiegen waren, überstiegen sie Ende 2004 mit rund 7.770 Mio. den Stand von Ende 1995 (rd. 7.510 Mio.). Bereits der hohe Zuwachs in Höhe von rund 352 Mio. von 2003 auf 2004 war auf den bis dahin höchsten jährlichen Rückgang der Sonder-BEZ zurückzuführen. Im Jahr 2005 hat Bremen keine Sonder-BEZ mehr erhalten (s. Tz. 67). Deshalb hat sich der Schuldenstand des Landes wieder beträchtlich erhöht, und zwar auf rund 8.396 Mio..

Die Schulden für das Land und seine Städte sind auf rund 13.532 Mio. gewachsen.

Der Schuldenzuwachs für die drei Gebietskörperschaften hat im Jahr 2005 insgesamt rund 1.230 Mio. betragen. Gegenüber dem Vorjahreszuwachs in Höhe von rd. 967 Mio. hat sich somit eine Steigerung um rund 263 Mio. ergeben. Sie liegt geringfügig unter der Steigerung beim Land (rd. 273 Mio.).

Die Schuldenaufnahmen der Städte waren demnach ­ im Gegensatz zu den Entwicklungen in den Vorjahren ­ nicht ursächlich für die beträchtlichen Zuwachssteigerungen. Werden die Schuldenstände beider Städte isoliert betrachtet, ergibt sich eine Erhöhung um rund 605 Mio. auf rund 5.136 Mio.. Bei dieser Berechnung bleiben allerdings die Schulden unberücksichtigt, die die Städte beim Land haben. Diese sog. innere Verschuldung ist im Verhältnis zu den Schulden gegenüber Banken jedoch gering.

In den Schulden des Landes in Höhe von rund 8.396 Mio. sind Schulden des Sondervermögens BKF in Höhe von rund 329,8 Mio., Schulden anderer Sondervermögen in Höhe von rund 3,4 Mio. und Schulden der Eigenbetriebe in Höhe von rund 0,7 Mio. enthalten.

Die vom Rechnungshof in seinen Jahresberichten aufgeführten Schuldenstände unterscheiden sich von denen, die der Senator für Finanzen in den Vermögensnachweisen für das Land und die Stadt darstellt. Der Rechnungshof grenzt die Schulden im Wesentlichen haushaltsjährlich ab (14. Monat), während Stichtag für die Schuldenstände im Vermögensnachweis der 31. Dezember ist. Dies gilt auch für Schuldenstände, die der Senator für Finanzen dem Statistischen Landesamt nach dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst i. d. F. vom 8. März 2000, BGBl. I S. 206, meldet.

Der Senator für Finanzen hat erklärt, dass er zum 31. Dezember 2005 für das Land und die Stadtgemeinde Bremen einen Schuldenstand gemeldet habe, der ­ nach Einschluss der Bremerhavener Schulden ­ um rund 1,1 Mrd. niedriger liege als der vom Rechnungshof für das Land und seine Städte ermittelte.

Neben Stichtagsunterschieden ist eine weitere Ursache für die unterschiedlichen Schuldenstände, dass in der vom Senator für Finanzen gemeldeten Summe die Schulden der Eigenbetriebe nicht enthalten sind. Der Rechnungshof wird zusammen mit dem Senator für Finanzen ermitteln, welche Ursachen im Einzelnen zu den unterschiedlichen Berechnungsergebnissen führen.

Den Schuldenstand des BKF berechnet der Senator für Finanzen aus der Fortschreibung der fundierten (langfristigen) Schulden und der Gesamtsumme der Überziehungskredite (Rahmenkredite) auf den Projektkonten der Kontengruppe 5851.

Danach hat er lt. Jahresrechnung 2005 des BKF für den 31. Dezember 2005 fundierte Schulden in Höhe von rund 374,4 Mio. errechnet. Bei den Rahmenkrediten waren die Tilgungen höher als die neuen Kredite. Der Tilgungsüberhang betrug rd. 44,6 Mio.. Dies ergibt im Saldo rund 329,8 Mio.. - Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2006 ­ Land ­ unter Tz. 110 auf einen ­ restlichen ­ Korrekturbetrag in Höhe von rund minus 24,5 Mio. hingewiesen, mit dem eine Differenz aus Vorjahren buchhalterisch ausgeglichen wurde. Er hatte sich nach einer Erklärung des Senators für Finanzen ergeben, als für das Jahr 2004 die Forderungen und Schulden des BKF erstmals getrennt nach den Teilfonds Kapitaldienstfinanzierungen und Zwischenfinanzierungen ausgewiesen wurden.

Der Senator für Finanzen hat die Ermittlungen, durch welche internen Buchungsvorgänge die Differenz in den Vorjahren entstanden ist, im Jahr 2006 fortgesetzt.

Er hat dem Rechnungshof gegenüber erklärt, die Ermittlungen müssten in die Zeit der Gründung des BKF zurückgehen. Sie seien wesentlich dadurch erschwert, dass ab dem Jahr 2003 eine neue HKR-Software eingeführt worden sei. Das habe die Buchungsstrukturen des Sondervermögens erheblich verändert.

Der Rechnungshof wird die Aufklärung weiter beobachten. Er wird sein Augenmerk insbesondere darauf richten, ob die Korrektur und deren Gründe finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben.

Weitere Schulden - Der Senator für Finanzen hat in seinen Vermögensnachweisen zum 31. Dezember 2005 für Land und Stadt als schuldengleich Sonstige Verpflichtungen in Höhe von rund 187 Mio. ausgewiesen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus rund Mio. für das Land und rund 176 Mio. für die Stadt. Im Vorjahr betrugen diese Schulden rund 217 Mio. für beide Gebietskörperschaften. In dem für die Stadt Bremen ausgewiesenen Betrag sind auch Kredite enthalten, die aufgrund besonderer haushaltsgesetzlicher Ermächtigung (vgl. Jahresbericht 2007 ­ Stadt ­, Tz. 46 ff.) zu Lasten der Stadtgemeinde Bremen aufgenommen worden sind.

Darüber hinaus haben bremische Beteiligungsgesellschaften Kredite aufgenommen. Bei Konzernsicht ist zumindest der von Bremen verbürgte Anteil dieser Verbindlichkeiten in die Schuldenbetrachtung des Landes und der Stadt einzubeziehen.

Für Kredite von Beteiligungsgesellschaften hat das Land mit rund 887 Mio. gebürgt. Das sind rund 83,7 % der im Vermögensnachweis des Landes auf S. 100 zum 31. Dezember 2005 mit rund 1.059 Mio. angegebenen sog. Wirtschaftsbürgschaften (s. Tz 58). - Die verbürgten Kredite der Stadt belaufen sich auf rund 400 Mio.. Das sind rund 94,8 % der im Vermögensnachweis der Stadt auf S. 102 mit rund 422 Mio. angegebenen Wirtschaftsbürgschaften (vgl. Jahresbericht 2007 ­ Stadt ­, Tz. 46). - Für Land und Stadt zusammengerechnet ergibt dies einen Betrag in Höhe von rund 1.287 Mio., der in die Schuldenbetrachtung einzubeziehen ist. Allerdings sind in diesem Betrag die unter Tz. 106 aufgeführten Schulden in Höhe von rund 187 Mio. zum größten Teil enthalten. Vermindert um diesen Betrag ergeben sich noch rund 1.100 Mio. Schulden, die bei bremischen Gesellschaften geführt werden und für die Bremen ggf. einzustehen hat. Einschließlich der steuerähnlichen Abgaben sowie der Einnahmen aus dem LFA und aus den Ergänzungszuweisungen des Bundes (ohne die ab 1994 bis einschließlich 2004 gezahlte Sonder-BEZ). Die vom Senator für Finanzen errechnete Zins-Steuer-Quote fällt u. a. deshalb höher aus, weil er die steuerähnlichen Abgaben nicht in die Berechnung einbezieht (s. a. Tz. 118 ff.). Stand der Schulden am jeweiligen Jahresende, soweit sie auf haushaltsmäßig nachgewiesenen Geldaufnahmen und Schuldübernahmen beruhen, die aufgrund von Ermächtigungen durch die Haushaltsgesetze und des Gesetzes über die Finanzzuweisungen an die Stadtgemeinden