Mietwohnungen

Aufgabenbereichs Familienkasse und auf einen Buchhalter durchschnittlich 260 Lohnbuchungen. Demnach sind zwei Stellen für Personal, Verwaltung und Lohnbuchhaltung im Referat Forstverwaltung ausreichend. Der Rechnungshof hält daher drei Stellen für entbehrlich, sodass Personal-, Sachund Gemeinkosten von jährlich 233 000 DM eingespart werden könnten.

Die Senatsverwaltung hat hierzu darauf hingewiesen, dass eine Mitarbeiterin dieser Gruppe ausschließlich für andere Bereiche der Forstverwaltung zuständig sei. Darüber hinaus hätten die Berliner Forsten weitere Aufgabenbereiche für die Mitarbeiter dieser Gruppe vorgesehen, ohne dazu qualitative und quantitative Angaben zu machen. Der Rechnungshof hält angesichts des Personalschlüssels der Bezirksämter die Ausstattung des Personalbereichs mit zwei Stellen für ausreichend.

Zusammengefasst erwartet der Rechnungshof von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass sie bei den Berliner Forsten auf folgende Maßnahmen bei gleichzeitigem Stellenabbau mit einem jährlichen Einsparpotenzial von bis zu 5,3 Mio. DM hinwirkt:

- vollständige Fremdvergabe beim Holzeinschlag,

- Übertragung der Liegenschaftsverwaltung auf ein Wohnungsunternehmen,

- Umwandlung der Dienstwohnungen in Werkmietwohnungen,

- Auflösung der Vermessungsstelle,

- Reduzierung der Mitarbeiter für Beschaffungen im Landesforstamt bis auf eine Stelle,

- Reduzierung der Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Waldschulpädagogik bis auf jeweils eine Stelle sowie

- Reduzierung der Mitarbeiter des Personalverwaltungsbereichs im Landesforstamt bis auf zwei Stellen.

h) Besorgniserregende Entwicklung der Unterhaltung von Grünanlagen Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen können nicht mehr ausreichend unterhalten und gepflegt werden, weil der Senat und die Bezirksämter seit Jahren die Haushaltsansätze und Ausgaben für die Unterhaltung der Grünanlagen auf deutlich weniger als die Hälfte des ermittelten Sachmittelbedarfs reduziert haben.

Die ohnehin äußerst knappen Haushaltsmittel müssen zudem vorrangig für den Erhalt der Verkehrssicherheit und für die Beseitigung von Vandalismusschäden eingesetzt werden. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, weil Grünanlagen längerfristig in ihrem Bestand gefährdet sind, wenn sie nicht ausreichend gepflegt werden. Darüber hinaus entsteht ein verhängnisvoller Kreislauf, weil durch nicht ausreichend gepflegte Grünanlagen die Hemmschwelle für Vandalismus immer weiter herabgesetzt wird.

Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 1998 (T 263 bis 266) über die besorgniserregende Entwicklung der Bauunterhaltung im Hochbau und in seinem Jahresbericht 1999

(T 333 bis 339) über die besorgniserregende Vernachlässigung der Bauunterhaltung von Straßen berichtet. Der Rechnungshof setzt seine Berichterstattung für den Bereich der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagen) fort. Die Grünanlagen sind wesentlicher Bestandteil des gesamten öffentlichen Grüns, zu dem auch Friedhöfe, Sportanlagen, Straßenbäume usw. gehören. Unter den Begriff Grünanlagen fallen gärtnerisch gestaltete Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnliche oder naturnahe Flächen, Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind (vgl. § 1 Grünanlagengesetz). Bau, Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit der Grünanlagen ist nach § 5 Grünanlagengesetz eine öffentliche Pflicht, deren Erfüllung nicht allein im Ermessen der für die Unterhaltung und Pflege der Grünanlagen zuständigen bezirklichen Naturschutz- und Grünflä

chenämter (NGÄ) liegt. Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen können insoweit nur begrenzt eingespart werden.

Der Sachmittelbedarf für die Unterhaltung des gesamten öffentlichen Grüns wird nach einem Bemessungsmodell berechnet und deutlich gekürzt den Bezirken als Bestandteil der Globalsummen zugewiesen. Um untersuchen zu können, wie sich die Haushaltsansätze und Ausgaben für die Unterhaltung der Grünanlagen (Kapitel 42 04 Titel 521 10) gegenüber dem nach dem Bemessungsmodell errechneten Sachmittelbedarf in den letzten Jahren entwickelt haben, hat der Rechnungshof den Teilbedarf, der auf die Grünanlagen entfällt, näherungsweise ermittelt. Abgesehen von Veränderungen, die einerseits durch einen Zuwachs der Pflegefläche um 5,5 Mio. m2, andererseits durch herabgesetzte Kostenrichtwerte bedingt sind, ist der aus dem Bemessungsmodell abgeleitete Sachmittelbedarf in den letzten vier Jahren in etwa konstant geblieben. Die Haushaltsansätze und Ausgaben betragen dagegen in den letzten Jahren nur noch deutlich weniger als die Hälfte des näherungsweise ermittelten Sachmittelbedarfs.

Weil die Mittel drastisch reduziert worden sind, können Grünanlagen nicht mehr im erforderlichen Umfang unterhalten werden. Eine nicht bedarfsgerechte Unterhaltung der Grünanlagen ist ­ wie auch bei Hochbauten und Straßen ­ auf Dauer in hohem Maße unwirtschaftlich, weil vorhandene Schäden sich schnell vergrößern und deren Beseitigung sich erheblich verteuert. Die ohnehin knappen Mittel müssen vorrangig für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht eingesetzt werden, z. B. um Gefahren auf Spielplätzen zu beseitigen, und fehlen damit für eine bedarfsgerechte Pflege. Mangelnde Pflege der Vegetation kann zu bleibenden Schäden bis zu Totalverlusten der biologischen und ökologischen Substanz führen. Darüber hinaus sind nicht ausreichend gepflegte Grünanlagen längerfristig in ihrem Bestand gefährdet, weil die Hemmschwelle für eine nicht schonende Nutzung bis hin zum Vandalismus herabgesetzt ist.

Durch den zunehmenden Vandalismus wird der Zustand der Grünanlagen zusätzlich verschlechtert. Die äußerst knappen Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen werden durch die notwendige Beseitigung von Vandalismusschäden noch weiter geschmälert. Zu den Vandalismusschäden zählen insbesondere mutwillige Zerstörungen und Diebstähle sowie die nicht bestimmungsgemäße und nicht schonende Nutzung. In den letzten Jahren betrugen die Schäden durch Vandalismus in Grünanlagen jeweils 8,6 Mio. DM pro Jahr. Davon entfallen etwa zwei Drittel (69 v. H.) auf Schäden an technischen Einrichtungen, wie Bänke, Papierkörbe und Spielgeräte, und etwa ein Drittel (31 v. H.) auf Schäden am Vegetationsbestand der Grünanlagen. Einen Schadensschwerpunkt bilden die Kinderspielplätze. Allein in diesem Bereich betrugen die jährlichen Schäden etwa 2,2 Mio. DM. Die Unterhaltungsmittel reichen nicht aus, um alle Vandalismusschäden zu beseitigen.

Es entsteht ein verhängnisvoller Kreislauf, der bis zu einer vollständigen Verwahrlosung der Grünanlagen führen kann.

Um den Erfahrungsaustausch der Bezirke bei der Bewältigung des Vandalismusproblems zu unterstützen, hat der Rechnungshof die NGÄ gebeten mitzuteilen,

- ob Erfahrungen mit Maßnahmen zur Eindämmung von Vandalismus und Diebstahl vorliegen,

- wie weitere Lösungsansätze aussehen könnten und

- ob darüber ein Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken stattfindet.

Als wirkungsvollste Maßnahme zur Eindämmung von Vandalismus haben die NGÄ eine intensive Pflege der Grünanlagen genannt, weil gepflegte Anlagen schonender genutzt würden.

Aufgrund der knappen Sach- und Personalmittel könne eine intensive Pflege jedoch nicht durchgeführt werden. Als weitere Maßnahmen haben die NGÄ die Verwendung zerstörungsresistenter Materialien, qualitativ hochwertige Verarbeitung der Ausstattungsgegenstände und technischen Einrichtungen, Auslichten zugewachsener Bereiche, um diese einsehbar zu gestalten, sowie starke Vereinfachung und Reduzierung der Ausstattung und des Vegetationsbestands genannt.

Gegen Diebstahl hätten sich bauliche Veränderungen an Bänken und Papierkörben sowie Verankerung wertvoller Pflanzen im Erdreich bzw. deren Einzäunung bewährt. Diese Maßnahmen böten jedoch keinen Schutz gegen Vandalismus.

Mehrere NGÄ haben gute Erfahrungen mit der Präsenz von Ordnungskräften und Parkaufsichten aus ABM-Projekten gemacht. Der Nutzen sei allerdings begrenzt, weil Vandalismus hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden, also während der Abwesenheit der Aufsichtskräfte verübt werde.

Weitere Lösungsansätze sehen die NGÄ in der sofortigen Beseitigung von Zerstörungsschäden, um weitergehenden Zerstörungen nicht Vorschub zu leisten. Um Vandalismus wirkungsvoll eindämmen zu können, schlagen einige NGÄ den Einsatz von Parkaufsichten auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende vor. Andere NGÄ sehen Möglichkeiten in der Einzäunung und Beleuchtung von Parkanlagen. Ein NGA hält gerade diese Möglichkeiten für ungeeignet, weil Einzäunungen und Beleuchtungskörper bevorzugte Objekte der Zerstörung seien. Verschiedene NGÄ weisen darauf hin, dass Vandalismus ein gesellschaftliches Problem ist, und halten deshalb bewusstseinsfördernde Maßnahmen, wie verstärkte Öffentlichkeits- und Jugendarbeit und das Anbringen von Schildern, die über die Art der Zerstörung und über die Wiederherstellungskosten informieren, für sinnvoll. Eine weitere Möglichkeit wird in der Vergabe von Patenschaften für Spielplätze gesehen. Ein NGA wendet ein, dass engagiert ausgeübte Patenschaften zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die NGÄ führe, der nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen sei. Die NGÄ haben mitgeteilt, dass ein Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Eindämmung von Vandalismus und Diebstahl zwischen den Bezirken und teilweise mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattfindet.

Der Rechnungshof erwartet, dass der Senat und die Bezirksämter Prioritäten bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel setzen, um eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich sinnvolle Unterhaltung der Grünanlagen zu gewährleisten. Er erwartet weiter, dass die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Erfahrungsaustausch intensiver fortsetzen und unter Abwägung von Nutzen-Kosten-Aspekten die Strategien zur Eindämmung von Vandalismus und die Konzepte zur Sicherung der Unterhaltung von Grünanlagen weiterentwickeln und vorhandene Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien fortschreiben.

i) Finanzielle Nachteile bei der Bewirtschaftung der Krematorien

Das Bezirksamt Treptow hat die während der Schließung und des Neubaus des Krematoriums Baumschulenweg erforderlichen Einäscherungen je zur Hälfte von zwei auswärtigen Krematorien durchführen lassen, ohne andere, wirtschaftlichere Lösungen geprüft zu haben. Dadurch sind vermeidbare Ausgaben von 540 000 DM entstanden. Das neu errichtete Krematorium ist zudem wie die beiden anderen Krematorien in Berlin (Ruhleben, Wedding) bei weitem nicht ausgelastet. Die Gesamtauslastung betrug 1999 nur noch 56,5 v. H.; im Jahr 2000 sank sie weiter auf 50,7 v. H. Der Rechnungshof hält einen gemeinsamen Betrieb der Krematorien für erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Dabei ist auch die Schließung eines der Krematorien zu prüfen.

Der Rechnungshof hat die Gebührenerhebung bei den drei Berliner Krematorien Baumschulenweg (damaliger Bezirk Treptow), Ruhleben (damaliger Bezirk Charlottenburg) und Wedding untersucht. Er hat darüber hinaus geprüft, wie sich die Schließung des Altbaus des Krematoriums Baumschulenweg bis zur Fertigstellung des Neubaus finanziell ausgewirkt hat. Der Rechnungshof hat sich außerdem mit der Entwicklung der Auslastung der Krematorien befasst. Er berichtet im Folgenden über die wesentlichen Ergebnisse.

Das Krematorium Baumschulenweg musste wegen Überschreitung zulässiger Schadstoffwerte im Juni 1994 geschlossen werden. Die Planung und Errichtung des Ersatzbaus dauerte letztlich bis zum April 1999. Während dieser fünf Jahre war es erforderlich, auswärtige Einäscherungen vorzunehmen, da die maximale Kapazität der übrigen beiden Berliner Krematorien mit möglichen 23 000 Einäscherungen bei insgesamt tatsächlichen 30 633 Einäscherungen im Jahr 1993 nicht ausreichte.