Bundesanstalt für Arbeit

Diese Mittel werden zu gleichen Teilen von der Bundesanstalt für Arbeit und dem Land aufgebracht. In der Regel liegt der vom Träger (Land Berlin) zu erbringende Eigenanteil bei 10 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts der ABM-Beschäftigten.

Mit den Varianten des Lohnkostenzuschuss-Programms nach § 18 Abs. 4 BSHG wird unbefristete Beschäftigung von arbeitslosen Sozialhilfeempfangenden in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert.

In diese direkt auf den ersten Arbeitsmarkt zielenden Maßnahmen wurden im Jahresdurchschnitt 1999 von den Bezirken 76 Personen (6 %) im Alter ab 50 Jahre vermittelt (Zahlen für 2000 liegen noch nicht vor). ABM/Beschäftigungsprojekte im 2. Arbeitsmarkt:

Nachdem 1999 die Zahl der Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ­ zwar von einem hohen Niveau ausgehend ­ kontinuierlich zurückgegangen war, konnte der Berliner Arbeitsmarkt im Laufe des Jahres 2000 wieder zunehmend durch die Förderung dieser beschäftigungspolitischen Maßnahmen entlastet werden. Ende Oktober 2000 wurden von den Berliner Arbeitsämtern insgesamt 18 920

Personen gefördert, nahezu doppelt so viele wie vor Jahresfrist. Von dieser Entwicklung haben insbesondere ältere Arbeitslose ab 50 Jahre (7 034) profitieren können. Ihr Anteil an den Maßnahmen erhöhte sich von 32,7 % auf 37,3 % und lag damit deutlich über ihrem Anteil an den Arbeitslosen.

Auch der Anteil der geförderten Frauen war in dieser Altersgruppe mit 49,7 % nach wie vor überdurchschnittlich hoch.

Im Rahmen von klassischen Strukturanpassungsmaßnahmen waren Beschäftigte im Alter über 50 Jahre ­ gemessen an ihrem Arbeitslosenanteil ­ mit 35,8 % im Oktober 2000 ebenfalls überdurchschnittlich häufig vertreten. Gleiches gilt für die Teilhabe von Frauen (Anteil: 51,3 %). Allerdings hat sich die absolute Beschäftigtenzahl infolge der stark rückläufigen Förderfälle nach SAM OfW im Vorjahresvergleich um 1 071

Personen beziehungsweise ein Drittel auf 2 112 reduziert.

Darunter waren 211 Arbeitnehmer/-innen in einer SAM für Ältere (ab 55 Jahre). Für die übrigen Altersgruppen schlug der Einbruch der Förderfallzahlen noch stärker zu Buche (­ 68,9 %).

Sozialhilfeempfänger/-innen ohne Leistungen beziehungsweise Ansprüche nach dem SGB III, die keinen betrieblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz und keine berufsfördernde Maßnahme über das Arbeitsamt finden, werden im Rahmen des Berliner Landesprogramms „Hilfe zur Arbeit" in einjährigen integrationsfördernden Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch einen Festkostenzuschuss nach § 19 Abs. 1 BSHG gefördert. Der Anteil der über 50-Jährigen an allen Geförderten lag im Jahresdurchschnitt 1999 bei 4,5 % (92 Personen; Zahlen für 2000 liegen noch nicht vor).

In Maßnahmen der gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit bei öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen wurden Ende Dezember 1999 12 % beziehungsweise 380 ältere Sozialhilfeempfangende ab 50 Jahre auf der Grundlage eines zeitlich befristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages nach § 19 Abs. 2 BSHG gefördert (Zahlen für 2000 liegen noch nicht vor).

Für Beschäftigungsprojekte gemeinnütziger Träger gewährt das Land Berlin ergänzende Lohnkostenzuschüsse zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben und vom Arbeitsamt einen Eingliederungszuschuss nach § 218 SGB III erhalten. Die temporären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse können bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten gefördert werden.

Beispielhaft werden folgende Beschäftigungsprojekte mit den Arbeitsinhalten und der Anzahl der Arbeitnehmer/ -innen genannt:

- Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der außerbetrieblichen Ausbildung sozial benachteiligter Jugendlicher mit 20 Beschäftigten,

- DV-gestützte Bibliothekserfassung Medien Neukölln mit 14 Beschäftigten,

- Betreuung von Senioren, Behinderten und Kindern in ihrer häuslichen Umgebung mit 10 Beschäftigten,

- Abgabe von gefertigten und aufbereiteten Produkten wie Möbel, Haushaltsgeräte u. a. an Sozialhilfeempfänger gegen Kostenerstattung mit 10 Beschäftigten,

- begleitende Recherchearbeiten, Dokumentationen, Publizierung der Ergebnisse und Bereitstellung der Arbeitsergebnisse für das Tourismusleitsystem mit 10

Beschäftigten,

- vorbereitende Arbeiten für den Denkmalschutz ­ Bergung, Sicherung und Dokumentation von archäologischen Bodendenkmälern mit 17 Beschäftigten.

Im Jahr 2000 wurden mit diesem Instrument 62 Projekte mit ca. 370 Beschäftigten gefördert.

Besonders erwähnenswert sind darüber hinaus zwei Frauenfördermaßnahmen, die sich ­ wegen zunehmend geringerer Beschäftigungschancen dieser Gruppe ­ an Frauen bereits ab 45 Jahre wenden:

- Projekt Frauenzentrum Ressourcenpool, KOWIEKO e. V.

Das Projekt bietet Frauen ab 45 Jahre Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und informiert über Möglichkeiten der Arbeitsförderung. Individuell sowie in Gruppen und Kursen wird die Arbeitsplatzsuche unter Einsatz von E-Mail und Internet trainiert, um die Frauen auf aktuelle technische Anforderungen an moderne Bewerbungsformen vorzubereiten. Dabei werden Stellenangebote ausgewertet und „Blindbewerbungen" angeregt. Darüber hinaus initiiert das Frauenzentrum geförderte Arbeitsplätze auf dem zweiten Arbeitsmarkt (ABM, SAM, ARP) überwiegend in der Altenhilfe und in Mobilen Diensten. Mit Stand vom November 2000 waren ca. 30 ABM- und SAM-Stellen und eine über das ARP geförderte Stelle eingerichtet.

Das Projekt stellt einen hohen und steigenden Beratungsbedarf fest (1999: über 2 300 Beratungen).

- Förderung von ARP-Stellen 1993 wurde innerhalb des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP) das Landesprogramm zum „Erhalt der frauenspezifischen Infrastruktur im Ostteil Berlins" aufgelegt. Ziele dieses Programms sind der Erhalt der über Arbeitsfördermaßnahmen entstandenen und aus Landesmitteln weiter geförderten arbeitsmarktpolitischen und soziokulturellen Infrastruktur von frauenspezifischen Projekten im Ostteil der Stadt, die Sicherung eines gewissen Grades an personeller und finanzieller Kontinuität und die Förderung älterer, arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Frauen.

Bei diesem Programmteil handelt es sich um eine reine Stellenfinanzierung. Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden.

In den vom Land Berlin insgesamt geförderten Beschäftigungsmaßnahmen bei freien Trägern (ABM, SAM, BSHG usw.) waren Ende Oktober 2000 rund 4 200 ältere Arbeitnehmer/-innen über 50 Jahre beschäftigt. Das entspricht einem Anteil an allen geförderten Beschäftigten von 18,5 % (Frauen: 19 %; Männer: 16 %).

Der Frauenanteil an den über 50-Jährigen betrug 52,8 %. Verglichen mit dem Anteil älterer arbeitsloser Frauen und Männer an allen Arbeitslosen (September 2000: 28 % Frauen, 26 % Männer) sind die beschäftigten Älteren bei über die Servicegesellschaften akquirierten Beschäftigungsmaßnahmen unterrepräsentiert.

In Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen in Regie des Landes Berlin (ohne Vergabe-ABM) befanden sich Ende Oktober 2000 rund 740 Beschäftigte über 50 Jahre, das waren immerhin 32,7 % aller geförderten Personen.

Seit August 2000 beteiligen sich das LAA BB und die Berliner Arbeitsämter offensiv an der bundesweiten Aktion „50plus ­ die können es" zur Vermittlung Älterer. Im Rahmen dieser Kampagne sind von den Arbeitsämtern intensive und vielseitige Aktivitäten ­ von Einzelgesprächen mit Arbeitgebern bis zu Vermittlungsbörsen sowie intensiver Öffentlichkeitsarbeit geplant und durchgeführt worden. Quantifizierbare Ergebnisse sind noch nicht verfügbar.

Die dem LAA BB vorliegenden Vermittlungszahlen enthalten keine Strukturierung nach Altersgruppen, so dass konkrete Aussagen zum Anteil älterer Arbeitnehmer/-innen an den Arbeitsvermittlungen bedauerlicherweise nicht möglich sind. Es kann aber als gesichert gelten, dass sich die gezielten Aktivitäten der Arbeitsämter zur Gewinnung von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitslose vermittlungssteigernd ausgewirkt haben.

Tätigkeiten im gemeinnützigen Sektor mit Vergütung

Da die Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit nach Berufsgruppen gegliedert sind, liegen dem LAA BB keine altersspezifischen Angaben über die Einmündung Arbeitsloser in Tätigkeiten im gemeinnützigen Sektor vor. De facto können in jeder dieser Berufsgruppen auch Tätigkeiten im gemeinnützigen Sektor enthalten sein.

Wie bereits zu Punkt 2. (vgl. S. 8) dieses Berichtes ausgeführt, werden eine Vielzahl der klassischen ABM, SAM und BSHGMaßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes auch für gemeinnützige Tätigkeitsfelder eingerichtet, insbesondere Maßnahmen nach § 19 Abs. 2 BSHG. Eine statistische Zuordnung der Maßnahmen nach Art der Tätigkeiten und Alter der Geförderten wird auch im Rahmen der Teilnehmerstatistik des Landes nicht vorgenommen.

In der Vergangenheit ist im Rahmen des Programms „Hilfe zur Arbeit" eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme nach § 19 Abs. 2 BSHG ausschließlich für ältere arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen initiiert worden, die heute noch besteht.

Hierbei werden ältere arbeitslose Menschen ab 57 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt, welches auf drei Jahre befristet und mit fachpraktischer Qualifizierung kombiniert ist. Die Beschäftigungen im gemeinnützigen Bereich konzentrieren sich auf die Tätigkeiten in den Bereichen Nähen, Maler-, Tapezier- und Dekorationsarbeiten, Holz-, Metall- und Reparaturarbeiten sowie Glas- und Gebäudereinigung.

Neben den positiven psychosozialen Effekten, die durch die Beschäftigung erzielt werden, wird durch Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge zur Sicherung beziehungsweise zum Erhalt der Rentenansprüche beigetragen.

Wesentlich ist aber auch, dass durch die Anbindung an die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit die Arbeitsleistung und die Berufserfahrung dieser Älteren dem Gemeinwohl zugute kommen.

Zu 4.: Das Land Berlin macht bereits von der verbesserten Förderungsmöglichkeit mehrjähriger Strukturanpassungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer/-innen ab 55 Jahren Gebrauch. Die im SGB III eingeräumte Förderdauer von bis zu fünf Jahren ermöglicht zum einen individuelle Übergänge zum Altersruhegeld.

Zum anderen werden zugleich die Arbeitskraft und Lebenserfahrung der Älteren gezielt für sinnvolle und notwendige infrastrukturelle Aufgaben in den Bezirken und im Land Berlin gewonnen.

Unter Nutzung der Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit und des Europäischen Sozialfonds werden die Maßnahmen aus Mitteln des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms kofinanziert.

Mit Stand Ende Oktober 2000 waren insgesamt 183 Arbeitnehmer/-innen in einer SAM für Ältere beschäftigt.

Im Bereich der freien Träger sind zurzeit 124 Stellen mit 104 Beschäftigten bewilligt. Für das laufende Jahr sind bis zu 300 Plätze geplant. Darüber hinaus sind ­ unter Finanzierungsvorbehalt ­ weitere Maßnahmen beabsichtigt, die überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden.

Die Förderung erfolgt in ausgewählten Handlungsfeldern, die in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachverwaltungen und den Bezirken definiert wurden:

Hilfen für ältere und pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger

Beratungs- und Integrationsangebote für Behinderte, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Aussiedlerinnen und Aussiedler

Ergänzende Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere für berufstätige Alleinerziehende

Angebote im schulischen Betreuungsbereich („Schulstationen")

Allgemeine Lebens- und Sozialberatung, insbesondere in Form von Selbst- und Nachbarschaftshilfe

Erweiterung des Angebots im Breitensport

Umweltberatung und -erziehung, soziale Stadtentwicklung (Quartiersmanagement)

Unterstützung der arbeitsmarktlichen Infrastruktur, insbesondere Ausbildungs-, Beratungs- und Vermittlungsprojekte

Unterstützung von Frauenprojekten

Unterstützung kultureller Angebote in Bezirken.

Ziel es ist, bei der Umsetzung neue Formen der Qualifizierung und Maßnahmefinanzierung anzuwenden und die gesetzlichen Möglichkeiten von Betriebspraktika stärker zu nutzen. Vorschaltmaßnahmen, begleitende Stützungsmaßnahmen und anschließende Vollzeit-Bildungsmaßnahmen sollten möglichst auf die persönlichen Bedürfnisse der zugewiesenen Arbeitnehmer/ -innen zugeschnitten werden. Zudem sollen die Maßnahmen so konzipiert sein, dass für die Teilnehmenden ein Übergang zum Altersruhegeld ermöglicht wird.

Das Förderkontingent ist auf die Berliner Bezirke aufgeteilt worden. Dabei wurden die Daten des Sozialstrukturatlasses berücksichtigt.

Im Bereich Landesregie sind 33 Maßnahmen für 79 Arbeitnehmer/-innen bewilligt. Neue werden derzeit ­ bedingt durch die Verengung der Haushaltsmittel bei SAM ­ nicht beantragt.

Der Senats hält es ebenfalls für wünschenswert, dass weitere mögliche Handlungsfelder für die Erwerbstätigkeit Älterer erschlossen werden. Hierzu gehören insbesondere auch Tätigkeiten, bei denen für die Anleitung Jugendlicher geeignete ältere Arbeitslose ihre reichhaltigen Berufs- und Lebenserfahrungen bei der beruflichen Vorbereitung, Qualifizierung, aber auch Ausbildung zum Einsatz bringen können. Förderseitig kommen dafür mehrere Instrumente infrage wie z. B. Eingliederungszuschüsse, LKZ SAM, sogenannte ABM für ABM und § 10 SGB III. Die Nutzung hängt im Wesentlichen von der Bereitschaft und den Möglichkeiten potenzieller Träger ab, ältere Arbeitslose für solche Aufgabenstellungen einzustellen.

Mit der Zielsetzung, SAM für Ältere für neue Handlungsfelder zu nutzen, haben sich die zuständigen Fachverwaltungen und Bezirke ­ wie unter Punkt 4. erwähnt ­ bereits darauf verständigt, zur Unterstützung der arbeitsmarktlichen Infrastruktur durch den Einsatz älterer Arbeitsloser insbesondere auch Ausbildungsprojekte zu fördern.

In diesem Zusammenhang sei außerdem noch einmal auf das unter Punkt 3. angeführte Beschäftigungsprojekt „Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der überbetrieblichen Ausbildung sozial benachteiligter Jugendlicher" im Rahmen der vom Land Berlin kofinanzierten Eingliederungszuschüsse bei gemeinnützigen Trägern hingewiesen (vgl. S. 13).

Als vorbildlich zu nennen ist in dieser Beziehung u. a. auch die Personalpolitik der vom Arbeitsamt Berlin Südwest geförderten privaten „Universal-Stiftung Helmut Ziegner". Der Träger der beruflichen Bildung beschäftigt derzeit 17 ältere Lehrer, Sozialarbeiter und Ausbilder über das Förderprogramm EGZ für Ältere, mit großem Erfolg.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.