Zuwendungsrechtlich unzulässig ist die Anfinanzierung von Projekten deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist

661 Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Programmstudie zu den Steuerungsaufgaben des Ressorts gehört, die es aus eigenen Haushaltsmitteln hätte finanzieren müssen.

Zuwendungsverfahren verbesserungsbedürftig - Bei den 87 geprüften Förderfällen hat der Rechnungshof viele Fehler und Mängel im praktizierten Zuwendungsverfahren festgestellt. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz dargestellt.

Zuwendungsrechtlich unzulässig ist die Anfinanzierung von Projekten, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist. In den Anträgen der Unternehmen und in den Antragsvermerken der Zuwendungsgeber war angegeben, dass durch das jeweilige Projekt keine Folgekosten entstehen würden. Das entsprach häufig insofern nicht der Realität, als für die nächste Phase des Projekts wieder Fördermittel benötigt wurden. Die Zuwendungsgeber haben dennoch diese Projekte ­ aufgeteilt in mehrere Phasen ­ zunächst anfinanziert und dann mehrfach gefördert.

Eine solche phasenweise Förderung hat in Einzelfällen sogar dazu geführt, dass Förderhöchstgrenzen überschritten wurden. Der Zuwendungsgeber kann dabei in Zugzwang geraten, weitere Mittel nachzuschießen. Darüber hinaus steht die Mehrfachförderung einzelner Projekte einer breiten Streuung der Förderungen und möglicherweise einem effektiven Mitteleinsatz entgegen.

In ihre Antragsprüfungsvermerke hat die BIA regelmäßig ganze Absätze aus den Anträgen wörtlich übernommen. Zudem haben die BIA und die BIS die von den Antragstellern angegebenen Kosten ohne erkennbare Prüfung regelmäßig in voller Höhe übernommen. Den Unterlagen war nicht zu entnehmen, ob und wie die Zuwendungsgeber die Anträge geprüft haben.

Das im Projekt tätige Personal wird nach der jeweiligen beruflichen Qualifikation in drei Kategorien eingeordnet. Die Personalkosten werden nach den Kategorien pauschaliert. Die Gesellschaften haben nicht geprüft, ob die angegebenen Qualifikationen vorlagen.

In vielen Fällen hat sich die BIA nicht bestätigen lassen, dass die einzusetzenden Eigenmittel gesichert sind. Damit ist sie Gefahr gelaufen, dass die Unternehmen ihren eigenen Anteil während des Projekts nicht erbringen konnten. So hätte die BIA in einem Fall die zu geringe Liquidität eines geförderten Unternehmens erkennen können. Durch die mittlerweile eingetretene Insolvenz des Unternehmens ist Bremen ein Schaden von knapp 23 T entstanden.

Unternehmen haben der BIS in mehreren Fällen bestätigt, dass sie das gesamte Projekt aus eigenen Mitteln durchführen können. Da bei der Förderung dann ein Mitnahmeeffekt entstehen kann, sollten solche Anträge künftig besonders sorgfältig geprüft werden.

Die BIA und die BIS haben Anträgen auf Verlängerung des Förderzeitraums regelmäßig ­ teilweise sogar mehrmals ­ zugestimmt. Ob sie die Anträge geprüft haben, war den Förderakten nicht zu entnehmen. Eine mehrmalige Verlängerung von Projektlaufzeiten kann ein Indiz dafür sein, dass das Projekt gefährdet ist. In solchen Fällen kann der Zuwendungsgeber den Bescheid zurücknehmen oder widerrufen.

Beantragte Änderungen des Kostenplans haben BIA und BIS regelmäßig ohne nähere Prüfung genehmigt. Gerade bei der Verlagerung von Sachkosten in schwerer kontrollierbare Personalkosten könnten projektgefährdende Veränderungen vorliegen. Das gilt auch, wenn das geförderte Unternehmen von seinem Plan, besonders hoch qualifiziertes Personal einzusetzen, abweichen und im Verlauf des Projekts mehr Personal mit geringerer Qualifikation einsetzen will. Die Zuwendungsgeber müssen in solchen Fällen die von den Zuwendungsempfängern vorgetragenen Gründe eingehend prüfen.

Zuwendungsnehmer müssen nach Zuwendungsrecht bei Aufträgen die öffentlichen Vergabegrundsätze einhalten, damit sie Aufträge im Wettbewerb zu möglichst günstigen Konditionen vergeben. Die Zuwendungsgeber sollten die Unternehmen bereits im Antragsverfahren auf diese Regelung hinweisen und im Verlauf der Förderung prüfen, ob sich die Zuwendungsempfänger daran halten.

Zur Frage der Anfinanzierung hat das Ressort ausgeführt, im Verlauf eines Projekts könne sich herausstellen, dass weitere Entwicklungsschritte erforderlich seien. Hierdurch könne es begründet sein, weitere Förderungen zu gewähren.

Voraussetzung sei, dass der Bedarf fachlich begründet und bei der ersten Mittelbewilligung nicht absehbar gewesen sei. Das Ressort hat dem Rechnungshof zugestimmt, dass bei jedem Antrag zu prüfen sei, ob weitere Projekte oder Projektschritte gefördert werden müssten, um das Projektziel zu erreichen. Es habe die Gesellschaften aufgefordert, dies besser zu dokumentieren.

Die BIA und die BIS haben zugesagt, auf die Einhaltung des Zuwendungsrechts zu achten, die Anträge sorgfältig zu prüfen und die Gründe für Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wirtschaft Zuwendungen für das Musikfest Bremen

Das Musikfest hat keinen Beitrag zur Steigerung der Wirtschafts- und Finanzkraft Bremens geleistet. Der erwirtschaftete regionalwirtschaftliche Nutzen ist niedriger als die der Veranstalterin gewährten Mittel.

Positive regionalwirtschaftliche Ergebnisse sind auch künftig nicht zu erwarten. Das Musikfest darf daher nicht mehr aus Mitteln des Anschluss-Investitionsprogramms finanziert werden. Ob und ggf. wie Bremen es weiter unterstützt, ist politisch zu entscheiden.

1 Entwicklung des Musikfestes - Das Musikfest Bremen ist seit 1989 Bestandteil des bremischen kulturellen Lebens. Es findet einmal jährlich statt. Künstler treten an verschiedenen Spielorten in Bremen und Umgebung auf. Sie präsentieren insbesondere klassische Musik.

Das Fest wurde zunächst von einem Verein und wird seit 1996 von einer organisiert und durchgeführt. Bremen hat sich im Jahr 1998 über eine bremische Beteiligungsgesellschaft an ihr beteiligt. Daneben hatte die Gesellschaft zunächst lediglich einen privaten Gesellschafter. Bis zum Jahr 2005 sind zwei weitere private Gesellschafter eingetreten. Die bremische Beteiligungsgesellschaft hält seitdem noch 40 % der Geschäftsanteile.

Der Geschäftszweck der Gesellschaft blieb in allen Jahren ihres Bestehens gleich: Förderung von Kunst und Kultur im Bereich der Musik. Insbesondere soll die Gesellschaft in der Freien Hansestadt Bremen jährlich ein überregionales und international bedeutendes Musikfest veranstalten. Ziel ist, Bremen als Musikstadt bekannt zu machen und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen.

Der Rechnungshof hat die Zuwendungen des Ressorts an die für die Jahre 2002 bis 2005 geprüft. Seinen Schwerpunkt hat er dabei auf die Frage des regionalwirtschaftlichen Nutzens dieses Festes gelegt: Sind durch diese Veranstaltung die entstehenden fiskalischen Effekte für Bremen höher als die gezahlten Zuwendungen?

2 Veränderungen in der führten zu geringeren Zuwendungen - Bremen fördert das Musikfest institutionell, ab 2004 außerdem mit einer Projektförderung. Die Zuwendungen wurden bis 2004 aus Mitteln des Investitions-Sonderprogramms und ab 2005 aus Mitteln des Anschluss-Investitionsprogramms (AIP) finanziert.

Trotz öffentlicher Zuwendungen sowie Zuschüssen hat die Gesellschaft das Jahr 2003 mit Verlust abgeschlossen. Um eine Überschuldung zu vermeiden, haben die Gesellschafter Darlehen gewährt und vorübergehend auf die Rückzahlung verzichtet.

Durch einen Wechsel in der Geschäftsführung im Jahr 2003 entwickelte sich die Gesellschaft ab 2004 positiv: Eine verbesserte Kostenkontrolle verhinderte, dass Veranstaltungen nachfinanziert werden mussten. Im Jahr 2005 wurden im Vergleich zum Jahr 2003 um rund 32 % höhere Erlöse von privaten Sponsoren eingeworben.

Mit dem Jahresergebnis 2004 konnte die Gesellschaft den Vorjahresverlust ausgleichen. Die Gesellschafterdarlehen führte sie mit dem Überschuss des Jahres 2005 zurück.

Die Zuwendungen und Zuschüsse bremischer Beteiligungsgesellschaften für den laufenden Betrieb waren in den Jahren 2004 und 2005 mit 763 T und 511 T geringer als mit 882 T jährlich ursprünglich geplant. Aufgrund des im Jahr 2003 entstandenen Verlusts wurden für das Jahr 2004 vorgesehene institutionelle Zuwendungen in Höhe von 150 T für das Jahr 2003 verwandt. Die nicht verbrauchten Zuwendungen verrechnete die Gesellschaft mit Forderungen gegen die Freie Hansestadt Bremen. Sie resultierten aus einer Zusage Bremens, die bis 1998 aufgelaufenen Verluste der Gesellschaft zu übernehmen (Sanierungszusage). - Die Zuwendungen und Zuschüsse pro verkaufter Karte haben sich positiv entwickelt. pro zahlendem Besucher in 69 95 62 36

Das Ressort hat für die Jahre 2007 bis 2010 geplant, das Musikfest mit jährlich bis zu 700 T zu fördern. Die Wirtschaftsförderungsausschüsse haben dem Vorschlag des Ressorts am 29. Juni 2006 zugestimmt. Sie haben aber zunächst beschlossen, nur Mittel für das Jahr 2007 bereitzustellen. Die geplanten Zuwendungen liegen unter der bisherigen Förderhöhe von 882 T, aber bis zu 189 T über den Zuwendungen und Zuschüssen, die für den laufenden Betrieb des Jahres 2005 verwandt wurden. Das Ressort hat das mit einer vorsichtigen Schätzung der künftigen Sponsoring- und Kartenerlöse begründet.