Die Begründung zwei Abteilungsleitungsstellen einzurichten hat den Rechnungshof nicht überzeugt

Er ist davon ausgegangen, dass bei dieser anspruchsvollen Aufgabe auch überregional Interesse geweckt wird und es zu qualifizierten Bewerbungen kommt. Die Besetzung der Stelle mit einer Person, die eine ausgewiesene Kompetenz im Kulturmanagement hat, ist wichtig, um den Reorganisationsprozess erfolgreich abschließen zu können. Die Abteilungsleitung sollte maßgeblich diesen Prozess steuern und dafür verantwortlich sein, die zukünftige Kulturabteilung weiter zu entwickeln.

Zur Frage, ob eine Abteilung oder zwei Abteilungen notwendig sind, hat das Ressort erklärt, es könne sich beide Modelle vorstellen. Gegen nur eine Abteilung spreche, die Suche nach einer geeigneten Leitungsperson sei nicht leicht. Wegen der gestiegenen Herausforderungen in den kulturfachlichen und betriebswirtschaftlichen Dimensionen des Kulturbetriebs sei das Risiko eines personellen Missgriffs deutlich erhöht. Deshalb habe sich das Ressort mit dem Personalrat Anfang 2006 auf eine Organisation mit zwei Abteilungen und damit zwei Leitungspersonen geeinigt.

Die Begründung, zwei Abteilungsleitungsstellen einzurichten, hat den Rechnungshof nicht überzeugt. Die Gefahr des personellen Missgriffs besteht immer. Sie kann aber durch ein sorgfältiges Auswahlverfahren verringert werden. Es ist unverständlich, dass das Ressort wegen eines befürchteten Fehlers bei der Personalauswahl einen Teil seiner eigenen Organisationsziele, die Schnittstellenprobleme zwischen Kulturfachlichkeit und Betriebswirtschaft aufzulösen, verwerfen will.

Im Dezember 2006 hat das Kulturressort die kulturfachlich ausgerichtete Abteilungsleitungsstelle ausgeschrieben. Damit verfolgt es weiterhin den Weg einer Kulturverwaltung mit zwei Abteilungen, einer kulturfachlichen und einer betriebswirtschaftlichen Abteilung. Allerdings weist das Ressort in seiner Stellenausschreibung darauf hin: Veränderungen der Aufgabenstellung sind im Rahmen der laufenden Neuaufstellung der Behörde des Senators für Kultur möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. - Der Ausschreibungstext mit seinem ausdrücklichen Vorbehalt in Bezug auf den laufenden Reorganisationsprozess erhöht die Gefahr eines personellen Missgriffs bei der Auswahl der Abteilungsleitung. Bewerberinnen und Bewerber können nicht deutlich erkennen, wie ihr zukünftiger Aufgabenbereich aussehen wird; das Kulturressort kann nicht an einem eindeutigen Anforderungsprofil orientiert auswählen.

Der Rechnungshof hält es für unwirtschaftlich, wenn das kleine Kulturressort zwei Abteilungen einrichtet. Die Entscheidung ist auch nicht konsequent, da das Ressort selbst erklärt hat, sich auch nur eine Abteilung vorstellen zu können.

6 Umsetzungsprozess - Um den Reorganisationsprozess möglichst schnell zu einem erfolgreichen Ende zu führen, sollte das Kulturressort alle damit verbundenen Aktivitäten interner Arbeitsgruppen aussetzen. Es sollte die Abteilungsleitungsstelle so lange nicht besetzen, bis es das Aufgabengebiet eindeutig beschrieben und daraus ein fachliches Anforderungsprofil abgeleitet hat.

Eine Organisation, die sich so lange mit sich selbst beschäftigt hat, ist kaum noch in der Lage, einen solchen Prozess erfolgreich abzuschließen. Eine Neuaufstellung ist die einzige Möglichkeit, die Reorganisationsblockade in der Kulturverwaltung aufzulösen. Die Ressortleitung ist gefordert, Organisationsentscheidungen zu treffen.

Der Umsetzungsprozess könnte folgendermaßen aussehen:

· Aufbauorganisation (Grobstruktur) beschließen.

· Aufgabengebiet und Anforderungsprofil für eine Abteilungsleitung Kultur überarbeiten.

· Abteilungsleitung besetzen.

· Ablauf für den Reorganisationsprozess der Kulturabteilung unter der Verantwortung der neuen Abteilungsleitung festlegen (Zeit- und Maßnahmenplan).

· Arbeitsplatzbeschreibungen formulieren und Stellenbewertungen vornehmen (Feinstruktur).

· Interne Bewerbungsverfahren für Beschäftigte der Kulturverwaltung und KEB durchführen.

· Begleitend personal- und dienstrechtliche Prozesse einleiten.

Nach Abschluss der Arbeiten an der Feinstruktur muss der künftige Personalbedarf der Kulturabteilung festgelegt werden. Der Rechnungshof geht davon aus, dass die gegenwärtige Beschäftigungszielzahl von 30 Vollzeitstellen (s. Tz. 721) nicht erhöht werden muss. Das folgt aus den vom Ressort selbst gesetzten Zielen, sich wirtschaftlich und hoch effizient zu organisieren, sowie aus den inhaltlichen Veränderungen, insbesondere der Beschränkung auf Kernaufgaben einer Kulturverwaltung. Die Beschäftigungszielzahl zu reduzieren, sieht der Rechnungshof als realisierbar an, wenn die Kulturverwaltung in einen Ressortverbund gestellt wird.

Auswirkungen auf die Zielzahl könnten sich außerdem dann ergeben, wenn die vom Ressort angestrebte Verselbständigung der Städtischen Galerie gelingt. Sie ist als operativ tätige Einheit in einer strategisch ausgerichteten Kulturverwaltung ein Fremdkörper.

6 Ausblick - Wichtig ist, die Neuaufstellung der Kulturverwaltung zu nutzen, um das Tätigkeitsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Richtung Kulturmanagement zu verändern. Hierauf sollte die Personalentwicklung ausgerichtet werden.

Die im Grobkonzept 2005 vorgeschlagene Organisationsstruktur mit den dort beschriebenen integrierten Aufgabenprofilen würde Reibungsverluste, Schnittstellenprobleme und unklare Zuständigkeiten vermeiden. Sie kann dazu beitragen, die im Masterplan für die Kulturentwicklung aufgezeigten Ziele zu erreichen. Kunden- und Serviceorientierung würden verbessert. Die Abteilung einem größeren Ressortverbund zuzuordnen, wäre zweckmäßig und wirtschaftlich.

Das Kulturressort hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf dieses Beitrags seine bereits geäußerten Bedenken wiederholt. Der Rechnungshof teilt diese Bedenken nicht. Er geht davon aus, dass entsprechend einem Senatsbeschluss vom 12. September 2006 die Neuaufstellung des Kulturressorts in Abstimmung mit dem Rechnungshof in Verantwortung des Kulturressorts erfolgt. Bildung und Finanzen Anlagenverzeichnisse nach § 73 Landeshaushaltsordnung im Bildungsressort

Die Angaben in den Inventarverzeichnissen sind zum Teil fehlerhaft. Verfahrensbedingt werden Bestände mehrfach abgestimmt. Dadurch erledigt das Bildungsressort die Aufgaben derzeit weder sachgerecht noch wirtschaftlich. Die Verfahrensweisen zur Inventarisierung von IT-Geräten müssen verbessert werden.

Das Bildungsressort hat zugesagt, die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen.

Die Feststellungen sind nach Auffassung des Rechnungshofs auch auf andere Ressorts und Dienststellen in der bremischen Verwaltung übertragbar.

Das Finanzressort hat nicht nachgewiesen, dass die Beschaffung von ITGeräten für das Bildungsressort über das Sondervermögen Immobilien und Technik ­ Stadt ­ wirtschaftlicher ist als über das Bildungsressort selbst.

1 Informationstechnologie in Schulen und Bildungsverwaltung - Die Informationstechnologie (IT) für die Schulverwaltung und für den Unterricht ist in den vergangenen Jahren verstärkt eingesetzt und bedeutender geworden.

Um den Anforderungen gerecht zu werden, stellt das Parlament Haushaltsmittel bereit, die das Bildungsressort wirtschaftlich einzusetzen hat.

In den letzten Jahren hat Bremen erhebliche Haushaltsmittel in die IT ­ insbesondere der Schulen ­ investiert. In den Jahren 2003 bis 2005 sind für entsprechende Geräte (Personalcomputer, Notebooks, Server, Drucker, Beamer, Scanner) im Bildungsbereich mehr als 6 Mio. ausgegeben worden.

2 Untersuchungsziel - Der Rechnungshof hat die Verfahren und die Organisation der IT-Geräteverwaltung des Bildungsressorts geprüft. Er hat zwölf Bremer Schulen, die senatorische Dienststelle und das Landesinstitut für Schule (LIS) in eine Stichprobe aufgenommen.

Folgenden Fragen ist er nachgegangen, um festzustellen, ob die zuständigen Verwaltungsstellen ihre Aufgabe sachgerecht und wirtschaftlich durchführen:

· Entsprechen die eingesetzten maschinellen und manuellen Verfahren der Landeshaushaltsordnung (§ 73 LHO) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO)?

· Reichen die maschinellen Verfahren und die manuellen Vorgehensweisen aus, um einen wirtschaftlichen Umgang mit IT-Ressourcen zu gewährleisten? Erfüllen sie die organisatorischen Anforderungen an IT-Verzeichnisse? Eignen sich die IT-Verzeichnisse z. B. dazu, ohne nennenswerten Aufwand Informationen für Planungen und für Analysen (Beschaffungen, Geräte-Verluste und deren Aufklärung) zu erhalten? Solche wichtigen Informationen für die Arbeitsorganisation in der Schule sind:

- Anzahl und Qualität von IT-Geräten, um den Bedarf zu ermitteln,

- ihr Standort, um sie wieder aufzufinden,

- ihr Alter, um sie ggf. rechtzeitig auszutauschen.

3 Schwachstellen im Vermögensnachweis und bei der Inventarisierung - Die im Bildungsressort und in den Schulen eingesetzten maschinellen und manuellen Verfahren werden den Anforderungen des § 73 LHO nicht durchgängig gerecht. Die Verfahren haben sich in ihrer Art und Qualität erheblich unterschieden.

Insgesamt haben die senatorische Dienststelle, Schulen und das LIS der IT-Geräteverwaltung für einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz und für Planungszwecke eine zu geringe Bedeutung beigemessen. Die organisatorischen Abläufe und Verfahren waren nicht angemessen. Dies hat sowohl die dezentral geführten Inventarverzeichnisse als auch die zentrale Inventarisierung über die automatisierte Anlagenbuchhaltung mit der Standardsoftware SAP betroffen.

Im Einzelnen hat der Rechnungshof Folgendes festgestellt:

· Die Inventarverzeichnisse der Schulen und des Landesinstituts für Schule waren uneinheitlich und unvollständig.

· Die Inventarisierung in der senatorischen Dienststelle hat nicht stets den Vorgaben der LHO entsprochen.

· Die senatorische Dienststelle hat ihre Aufsichts- und Regelungsfunktion nur unzureichend wahrgenommen.

· Die Inventarisierung über die automatisierte Anlagenbuchhaltung mit der Standardsoftware SAP ist unzureichend, weil:

- Daten fehlerhaft in die Anlagenbuchhaltung übernommen wurden,

- Geräteabgänge unzureichend erfasst wurden,

- der Datenbestand unvollständig war,

- einzelne Geräte dem SAP-Bestand nicht zugeordnet werden können,

- Bestände nicht oder nicht regelmäßig abgestimmt werden,

- Regeln zur Anlagenbuchhaltung fehlen und

- der Belegfluss schwer nachvollziehbar war.

4 Inventarisierung im Sondervermögen Immobilien und Technik der Freien Hansestadt Bremen ­ Stadt ­ - Im Auftrag des Finanzressorts kauft der Eigenbetrieb GTM mobile Gerätschaften sowie mobiles Schulinventar (Schulmöbel, Datenverarbeitungs-Ausstattung, Lehrund Lernmittel, Naturwissenschaftliche Sammlung) für das Bildungsressort ein.