Der Bericht der Zuwanderungskommission und die Integrations- und Flüchtlingspolitik in Berlin

Wir fragen den Senat:

1. Welche Gesamteinschätzung hat der Senat zum Bericht der Zuwanderungskommission der Bundesregierung?

2. Wie wird sich nach Einschätzung des Senats die Zuwanderung aus anderen Ländern nach Berlin in den nächsten Jahren entwickeln? Welche Rolle kann diese Zuwanderung für die demographische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung Berlins spielen?

3. Wie bewertet der Senat die von der Kommission vorgeschlagenen Zuwanderungsregelungen in ihren Wirkungen auf Berlin?

4. Welchen Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung sieht der Senat auf Grund der vorliegenden Kommissionsempfehlung für Flüchtlinge und Asylberwerber, die Gründe nichtstaatlicher und/oder geschlechtsspezifischer Verfolgung oder Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung für ihre Flucht geltend machen?

5. Welche Erkenntnisse bietet der Bericht der Zuwanderungskommission, um auch Flüchtlingen und Zuwanderern ein Bleiberecht zu sichern, die auf Grund der bisherigen Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Asylberechtigte anerkannt werden, aber dennoch aus zwingenden humanitären Gründen nicht in ihr Heimatland abgeschoben bzw. zurückkehren können?

6. Wie bewertet der Senat den Rückgang der Einbürgerungsanträge in Berlin im Jahr 2000 um mehr als 40 % und welche Schritte wird der Senat unternehmen, um diese Entwicklung zu korrigieren?

7. Welche Vorschläge bietet der Bericht, um die Integrationspolitik für Einwanderer und Einwanderinnen zu verbessern und wie könnte sich ihre Umsetzung für Berlin auswirken?

8. Welche Ansätze und Anregungen gibt der Bericht, um die Benachteiligung von Kindern aus Immigrantenfamilien im Berliner Bildungssystem zu verringern und hier zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu kommen?

9. Wie beurteilt der Senat die Vorschläge der Kommission zur Einrichtung von Integrationskursen? Welche finanziellen und organisatorischen Mittel sind erforderlich, um zu einer flächendeckenden Einrichtung von Integrationskursen in Berlin zu kommen?

Begründung:

Der Bericht der Zuwanderungskommission der Bundesregierung liegt vor. Die Empfehlungen, die er für die Einwanderungs-, Integrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik in unserem Land gibt, sollten von den regierenden und gesetzgebenden Instanzen sorgfältig geprüft und abgewogen werden.

Die Berliner Politik muss an dieser Auswertung und Bewertung ein besonderes Interesse haben. Unsere Stadt entwickelt sich zum Magneten für Zuwanderung. Einwanderung ist ein wichtiger Teil der Lebenskraft Berlins und der Ausstrahlung, den die Stadt hat. Es ist daher an der Zeit, den Umgang mit Einwanderung und Multikulturalität vorurteilsfrei, tolerant und weltoffen zu gestalten. Wir brauchen in diesem Politikfeld einen Paradigmenwechsel.

Die grundsätzlich positive Bewertung von Einwanderung darf aber nicht dazu führen, damit entstehende gesellschaftliche Probleme zu leugnen. So macht es Sorge, wenn über 40 % aller Berliner(innen) türkischer Herkunft ohne Erwerbsarbeit sind, wenn Kinder weiterhin zu Analphabeten in zwei Sprachen heranzuwachsen drohen.

Aufgabe der Politik ist es, Einwanderung zu gestalten und möglichen gesellschaftlichen Brüchen und Konflikten durch intelligente Maßnahmen vorzubeugen bzw. sie abzubauen. Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus sollten sich Rechenschaft darüber ablegen, ob und wie die Vorschläge der bundesweiten Zuwanderungskommission hier weiterhelfen.