Gesicherte Zukunft für Schulstationen in der „Grundschule 2000"

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 9. März 2000

Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2000 ein mit den Bezirken abgestimmtes Konzept über die Stellung und Aufgaben, die notwendige Ausstattung und eine gesicherte Finanzierung von Schulstationen vorzulegen."

Hierzu wird berichtet:

1. Einordnung in die Fachplanung und Ausgangslage

2. Rechtliche Grundlagen und Grundverständnis

3. Begriffsbestimmung „Schulstation"

4. Stellung und Zielsetzung

5. Aufgaben und Standortauswahl

6. Notwendige Ausstattung und Finanzierung

1. Einordnung in die Fachplanung und Ausgangslage Eines der erklärten Politik-Ziele des Senats in dieser Legislaturperiode ist die Verstärkung des Zusammenwirkens von Schule und Jugendhilfe.

Der sich auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen neu entwickelnde Aufgabenzuwachs für Schule und Jugendhilfe wird sowohl in der Schulentwicklungsplanung als auch in der Gesamtjugendhilfeplanung begründet und als notwendige gemeinsame Aufgabe der beiden Sozialisationsinstanzen begriffen.

Im Rahmen der bereits in der vorigen Legislaturperiode eingeleiteten Reformvorhaben für die Berliner Schule spielen die dabei praktizierten Kooperationsformen zwischen Schule und Jugendhilfe eine wegweisende Rolle. Diese Entwicklung ist dem Abgeordnetenhaus mit dem Bericht über „Notwendige Koordination nichtschulischer Einrichtungen im Schulbereich" (Drs 13/3348) bereits dargestellt worden.

Als ein solcher, weiterführender Ansatz hat sich auch der Modellversuch „Förderung verhaltensgestörter Kinder und Jugendlicher in Kooperation von Schule und Jugendhilfe" erwiesen, der in den Jahren 1992 ­ 1995 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung durchgeführt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert worden ist.

Leitfrage dieses Modellversuchs war: „Inwieweit lassen sich Unterstützungsleistungen von Schule und Jugendhilfe für verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche so verbinden, dass sie sich zu einer flexiblen, einheitlichen Gesamtstruktur entwickeln, um für die Betroffenen und für die sozialen Interaktionspartner eine ganzheitliche, individuelle und problemspezifische Hilfe darzustellen?".

Im Ergebnis dieses Modellversuchs wurde unter anderem das spezifische Konzept der „Schulstation" entwickelt.

Schulstationen haben sich dabei als schulergänzende Maßnahmen im Sinne präventiver Jugendhilfe entwickelt. Sie übernehmen neben ausgleichenden schulbezogenen Funktionen für die Klientel der sozialbenachteiligten Schülerinnen und Schüler deutliche Anteile von Jugendhilfe. Mit den Schulstationen wird ein erstes Angebot aufgebaut, das die fachlich erforderliche und gleichberechtigte Leistungsverbindung der Ressorts Jugend und Schule mit konkreten Inhalten für Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter real einlöst.

Zur probeweisen Realisierung solcher bedarfsbezogenen Förderangebote in dem für Kinder und Jugendliche zentralen sozialen Lernfeld Schule war es ­ angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin ­ zunächst notwendig, solche Maßnahmen über alternative Finanzierungsmodelle durchzuführen.

Dabei haben die verfügbaren personellen Ressourcen für Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen entscheidend zur breiten Erprobung des Konzeptes von Schulstationen beigetragen.

Dieses Konzept einer präventiven Jugendhilfe in den Schulen hat sich inzwischen berlinweit als tragfähig erwiesen. Seit Eröffnung der ersten Schulstationen 1995 haben bereits über 160 Berliner Schulen eine derartige Einrichtung aus Mitteln der Arbeitsförderung eingerichtet und dabei durchweg positive Erfahrungen gemacht. Die sozialen Belastungen und Konflikte für schulpflichtige Kinder und Jugendliche lassen sich mit dem Angebot von Schulstationen erheblich reduzieren. Der Schulbesuch wird kontinuierlicher und es ergeben sich neue Ansätze für erfolgsorientierte Lernmotivation auch bei Kindern und Jugendlichen mit Problemen in ihrem familiären Umfeld.

Schulstationen haben sich in der zurückliegenden Zeit als ein wichtiger Baustein schulbezogener Jugendsozialarbeit erwiesen und stellen in diesem Sinne auch ein neues arbeitsmarktbedeutsames Konzept dar. Schulen brauchen eine sozialpädagogisch gestaltete Infrastruktur, die diesen zentralen Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen wirksam mitgestaltet.

Die Praxis der letzten fünf Jahre hat aber auch gezeigt, dass eine ausschließliche Finanzierung über Förderprogramme gemäß SGB III ­ bei aller Würdigung der konkret erzielten arbeitsmarktpolitischen Ergebnisse ­ für die qualitative Weiterentwicklung von Schulstationen keine tragfähige Grundlage bietet.

Die Zahl der mit Mitteln des SGB III geförderten Schulstationen ist aktuell rückläufig. Das ist neben der allgemeinen Mittelverknappung bei der Bundesanstalt für Arbeit auch darauf zurückzuführen, dass mit derartigen Finanzmitteln nur eine Anschubfinanzierung für arbeitsmarktpolitisch nachhaltige Maßnahmen erfolgen kann. Eine dauerhafte Stützung mit Fördermitteln aus dem SGB III wäre auch nicht mit dem gesetzlichen Auftrag dieser Maßnahmen vereinbar.

Angesichts dieser aktuellen Situation haben sich das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Rat der Bürgermeister dafür ausgesprochen, dass nunmehr eine tragfähige ­ rechtlich gesicherte ­ Konzeption für eine Regelfinanzierung von Schulstationen vorzulegen ist.

2. Rechtliche Grundlegung und Grundverständnis

Bereits die Grundsätze des SGB VIII fordern eine Vernetzung von verschiedenen Hilfeformen zur Effektivierung von Fördermaßnahmen zur individuellen und sozialen Entwicklung von jungen Menschen (§ 1 ­ SGB VIII). Konkret wird auch eine Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt gefordert und die Einrichtung von schulbezogener Jugendsozialarbeit als gesetzlicher Auftrag vorgegeben.

Auch die Zielsetzungen des § 1 des Schulgesetzes für Berlin verpflichten zu intensiven Formen der Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.

Das in Vorbereitung befindliche Schulreformgesetz wird diese Verpflichtung explizit aufnehmen und somit die erforderliche Leistungsverbindung von Schule und Jugendhilfe auf eine gemeinsame tragfähige Basis stellen.

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 14 AG KJHG bietet Schulbezogene Sozialarbeit ­ im Rahmen der Jugendsozialarbeit ­ jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und/oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfe an. Diese Hilfen sollen die schulische Ausbildung und die soziale Integration dieser sozialbenachteiligten Schülerinnen und Schüler fördern.

Für die Jugendsozialarbeit und für die Zielsetzungen der Jugendhilfe gilt das Prinzip der Lebensweltorientierung. Das bedeutet zum einen, dass Schule als zentraler alltäglicher Lebensort von Kindern und Jugendlichen nicht isoliert betrachtet werden kann. Zugleich ist zu beachten, dass Schule den Ort darstellt, an dem schulpflichtige Kinder und Jugendliche regelmäßig zu erreichen sind. Wirkungsvolle Konzepte aufsuchender Sozialarbeit werden ­ vor allem bei der Realisierung präventiver Maßnahmen ­ genau diese Komponente der Erreichbarkeit zu berücksichtigen haben.

Die Schule ist neben anderen Lebensbereichen eine wichtige Sozialisationsinstanz in ihrer Funktion als alltäglicher Lebens- und Lernort für junge Menschen. Dieses Faktum muss Jugendsozialarbeit konzeptionell ­ unter Beachtung der Unterschiedlichkeit der Systeme, Methoden und Handlungsansätze berücksichtigen, wenn eine ganzheitliche pädagogische Förderung junger Menschen erreicht werden soll.

Für die Konsolidierung und Weiterentwicklung derartiger erfolgreicher Kooperationsansätze sieht der Senat und insbesondere die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport die Notwendigkeit, regelhafte Formen einer schulbezogenen Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII und § 14 AG KJHG einzuführen und abzusichern.

Grundlage hierfür ist die Zusammenarbeit der zuständigen Bereiche auf Landes- und Bezirksebene sowie der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen der Jugendämter der Bezirke mit den jeweiligen Schulen.

3. Begriffsbestimmung „Schulstation" Schulstationen sind ein integratives, sozialpädagogisches, lebensweltorientiertes Angebot von Schule und Jugendhilfe für alle Schülerinnen und Schüler. Sie bieten gegenwärtig eine Vielzahl von Initiativen und Möglichkeiten für Aktivitäten im Schnittfeld von Schule und Jugendhilfe an.

Schulstationen eröffnen ­ ausgehend von ihrer Grundidee der Konfliktintervention ­ zunächst Kindern und Jugendlichen in akuten Stress- und Affektsituationen die Möglichkeit „aus dem Felde zu gehen" und bieten somit die Chance, eine akzeptierte Form der Konfliktminderung zu erproben und Wege der Selbstregulierung zu finden. Alle eingeleiteten Maßnahmen zielen auf eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Generell bieten die Schulstationen Hilfestellung für Kinder und Jugendliche mit sozialpädagogischem Zuwendungsbedarf, der sich aus ihrer persönlichen, familiären und oder schulischen Situation ableiten.

Für diesen eigentlich doppelt belasteten Personenkreis ist zu unterstellen, dass es im Rahmen der Zielsetzungen des SGB VIII ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung geben muss. Einige Bezirke haben deshalb die Absicht, für diese Zielgruppe der unversorgten Kinder und Jugendlichen einen „Gruppenrechtsanspruch" zu unterstellen.

Die Schulstation kann dann, neben der Einordnung in § 13 SGB VIII, ­ im Sinne von „Schulbezogener Sozialarbeit" ­ als spezifisches niederschwelliges Präventionsangebot klassifiziert werden.

4. Stellung und Zielsetzung

Die eingeleiteten Reformbestrebungen in der Berliner Schule werden durch die Schulstation ergänzt und unterstützt.

Schulstationen bieten die Chance, die Gesamtverantwortung von Schule und Jugendhilfe für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer einheitlichen, weitestgehend abgestimmten Gesamtstruktur zu verwirklichen.

In das Konzept der Schulstationen werden im Sinne der Zielsetzungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auch außerschulische Aktivitäten einbezogen. Hieraus ergibt sich die spezifische Aufgabenstellung, die nicht nur als Schulbezogene Jugendsozialarbeit im Sinne von § 14 Abs. 2 AG KJHG anzusehen ist, sondern auch präventive Leistungen aus der Jugendhilfe einbezieht.

In ihrer unterstützenden Funktion für die pädagogische Arbeit der Schule wie auch in der Kooperation mit anderen Diensten der psychosozialen Versorgung erfüllen die Schulstationen eine gemeinsame Verpflichtung von Schule und Jugendhilfe.

Die Schulstationen werden ­ so die bisherigen Erfahrungen ­ häufig von Schülerinnen und Schülern mit besonderen individuellen Problemen aufgesucht, bei denen die der Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, um den Bedarf an erforderlicher Hilfe und Betreuung zu sichern.

Ziel der Arbeit in den Schulstationen ist der individuelle Zuwachs an psychischer und sozialer Stabilität. Damit wird eine wesentliche Grundlage für eine bessere Bewältigung der Anforderungen im Lern- und Leistungsbereich erreicht, zugleich werden aber auch verbesserte Bedingungen zur Persönlichkeitsentwicklung und Sozialisation geschaffen.

Die Kooperation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulstationen und den Lehrkräften der Schule ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit. Das Verfahren wird auf der Basis von gemeinsam erstellten Qualitätsbeschreibungen im Rahmen von Kooperationsbeschreibungen verbindlich geregelt.

Einige Schulstationen sind inzwischen zu einem wichtigen Teil des Schullebens und Angelpunkt für innovative Ansätze der gesamten Schulgestaltung geworden.

Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B. Schulstationen als Orte der Mediation und Tätigkeitsfeld für Konfliktlotsen.

Daneben wird in anderen Schulstationen mädchen- und jungenspezifische Arbeit vor allem im Nachmittagsbereich durchgeführt.

5. Aufgaben und Standortauswahl Schulstationen beinhalten ­ wie bereits ausgeführt ­ ein Konzept der sozialen Unterstützung und emotionalen Entlastung, sie geben Orientierungshilfe im sozial-emotionalen Bereich.

Seit Eröffnung der ersten Schulstationen hat sich die Aufgabenpalette wesentlich erweitert, so werden z. B. Möglichkeiten zum gemeinsamen Entdecken, Ausprobieren und Aneignen von alternativen Handlungskompetenzen geschaffen. Der Ansatz der Arbeit in den Schulstationen ist verstärkt handlungsorientiert.

Alle in der Schulstation durchgeführten Aktivitäten sind auf eine Verbesserung der intra- und interpersonalen Lern- und Verhaltensvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler orientiert.

Als wesentliche Aufgaben sind exemplarisch zu nennen:

Konfliktbearbeitung, Konfliktmanagement;

Aneignung von Problemlösungsstrategien;

Aufbau von Selbstsicherheit;

Aufbau von Verantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft;

Aufbau von Frustrationstoleranz;

Abbau von Angst und Intoleranz;

Entwicklung von Empathie, Sensibilität und angemessenen affektiven Reaktionen.

Aus diesen dargelegten Zielstellungen und Aufgaben resultieren folgende Tätigkeiten für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

a) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter:

Aufsuchende soziale Arbeit von Eltern bzw. Angehörigen

Beratungs- und Konfliktlösungsgespräche

Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hilfeplankonferenzen und Förderausschüssen

Einzelfallberatung von besonders auffälligen Schülerinnen und Schülern im Freizeitbereich

Aufbau und Betreuung von Arbeitsgemeinschaften als Teil der Freizeitbetreuung

Entwicklung von Gesprächsangeboten an Schülerinnen und Schüler und Angehörigen zu ausgewählten Themen in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern oder dem Schulpsychologischen Dienst

Trainingsangebote zur emotionalen Entlastung, insbesondere zum Abbau von Aggressionen und Angst

Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien mit den Schülerinnen und Schülern im Umgang mit Eltern, Geschwistern, Freunden etc.

Beobachtung und Erkennen des körperlichen, intellektuellen, emotionalen und sozialen Entwicklungsstandes der Schülerinnen und Schüler, Diagnose der Ursachen, die zu den jeweiligen Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten geführt haben können und Entwicklung von Veränderungsstrategien

b) Erzieherinnen und Erzieher

Training der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich sozialverantwortlichen Verhaltens und Stärkung von Entscheidungssicherheit und Lernbereitschaft.

Planung und Gestaltung eines breiten und abwechselungsreichen Freizeitangebotes, das die spezifischen Belange bestimmter Gruppen berücksichtigt.

Beobachten und Erkennen von Gruppenstrukturen und Gruppenprozessen sowie Verstehen und Transparentmachen ihrer Wirkungen auf den einzelnen und die Gruppe.

Flexible Lenkung von Gruppenprozessen und Gestaltung der Gruppenzusammensetzung entsprechend der Lern- und Erziehungsziele; Veränderungen von Zielsetzungen, Schwerpunkten und Inhalten nach den situativen Gegebenheiten.

Gesundheits-, Ernährungs- und Bewegungsangebote

Möglichkeiten eröffnen, die eigenen Fähigkeiten kreativen Verhaltens zu erkennen, zu nutzen und/oder zu erwerben.

Unterstützung bei Lernproblemen

Die Standortauswahl für Schulstationen erfolgt nach den Prinzipien der Bedarfsorientierung, der Freiwilligkeit sowie sozialer Faktoren und setzt die erklärte Mitwirkungsbereitschaft der Schulen voraus. Konkrete Entscheidungen bedürfen der Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen des Bezirks und der regionalen Schulaufsicht des Landesschulamtes.

Die Auswahl der Standorte sollte in der Regel im Rahmen der Zusammenarbeit von Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung nach folgenden Kriterien vorgenommen werden:

1. Schulstandorte in sozialen Brennpunkten

2. Schulstandorte, an denen bewährte und innovativ arbeitende Schulstationen von Schließung bedroht sind

3. Schulstandorte, die bereits am Schulversuch „Verlässliche Halbtagsschule" teilnehmen.

Es ist darauf zu achten, dass keine unvertretbaren Kumulationseffekte an einzelnen Schulstandorten entstehen.

6. Notwendige Ausstattung und Finanzierung

Die bisherigen Mitarbeiter der Schulstationen sind bereits seit mehreren Jahren und in steigendem Umfang aus Mitteln des 2. Arbeitsmarktes (Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen) finanziert worden. Dies hat zur Folge, dass Förderdauer und Förderumfang von den geltenden Förderkonditionen der Arbeitsförderungselemente abhängig sind.

Durch die Finanzierung auf der Grundlage der Arbeitsförderinstrumente der Arbeitsämter ist ein personeller Wechsel nach ein- bis mehrjährigen Förderphasen stets vorprogrammiert. Die notwendige Kontinuität von Beziehungspersonen in Schulstationen ist auf diesem Wege nicht erreichbar.

Die Umstellung der Finanzierungsgrundlage von Schulstationen auf Regelfinanzierung kann nur schrittweise erfolgen und ist zunächst für ein Kontingent von 30 Standorten vorgesehen.

Die geplante Grundstruktur von Regelfinanzierung muss der Vorgabe Rechnung tragen, dass Maßnahmen im Jugendbereich vorrangig unter Einbindung von Trägern der Freien Jugendhilfe erfolgen soll.

Für die geplanten 30 Schulstationen soll das Personal deshalb ausschließlich von erfahrenen Trägern der Freien Jugendhilfe bereitgestellt werden.

Der Einsatz von Personal ist im Umfang von mindestens 2 Mitarbeitern pro Standort vorgesehen.

Der Finanzbedarf für eine Schulstation berechnet sich überschlägig wie folgt: 1 Erzieher 70 000 DM, 1 Sozialpädagoge 75 000 DM und Sachmittelgrundausstattung 3 000 DM.

Für den gesamten Finanzbedarf zur Überführung von 30 Schulstationen in die Regelfinanzierung ergeben sich demgemäß folgende Beträge: Personalmittel pro Schule mit 145 000 DM ca. 4,35 Mio. DM Sachmittelgrundausstattung pro Schule mit 3 000 DM 90 000 DM

Die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Personalaufwand der Träger der Freien Jugendhilfe erfolgt durch Zuwendungen aus dem A-Teil der Globalzuweisungen.

Sen Fin wird den A-Teil der Bezirke ­ bemessen an ihrem Anteil an Schulstationen ­ erhöhen und einen entsprechenden Titel im Einzelplan 40 benennen. Die Beträge sollen den Bezirken in der Erprobungsphase zweckgebunden für Schulstationen zur Verfügung gestellt und vom Konsolidierungsabschlag ausgenommen werden.

Zum Ausgleich wird der Z-Teil in gleicher Höhe gekürzt.

Der Sachmittelanteil ist von den Bezirken zu tragen.

Die Maßnahme wird daher mit einem „Wirkungscontrolling" verknüpft. Über die Ergebnisse ist seitens der Bezirke und der Schulen jeweils nach Ablauf eines Jahres zu berichten. Mittelfristig ist der Nachweis zu erbringen, dass sich mit der Einrichtung der Schulstationen eine Verminderung der Kostenaufwendungen im Bereich der „Hilfen zur Erziehung" erreichen lässt.

Eine schrittweise Fortführung der Regelfinanzierung von Schulstationen für die kommenden Haushaltsjahre wird für möglich gehalten unter der Voraussetzung, dass sich eine deutliche Verminderung der Kostenaufwendungen im Bereich der „Hilfen zur Erziehung" nachweisen lässt.

Auf langfristige Sicht ist nach fachlicher Auffassung davon auszugehen, dass frühzeitig einsetzende Präventionsleistungen zu einer geringeren Inanspruchnahme höherschwelliger, kostenintensiver Unterstützungsleistungen entsprechend der §§ 27 ff. des SGB VIII führen.

7. Befassung des Rats der Bürgermeister

In der 5. Sitzung des Rats der Bürgermeister am 17. Mai 2001 wurde folgende Stellungnahme verabschiedet: „1. Der Rat der Bürgermeister sieht die vorgelegte Konzeption zu Stellung und Aufgaben von Schulstationen sowie für eine Sicherung deren Regelfinanzierung als Einstieg und fordert den Senat auf, in den kommenden Haushaltsjahren das vorliegende Programm auszubauen

2. Der Rat der Bürgermeister stimmt dem Finanzierungskonzept unter der Voraussetzung zu, dass die Bezirke dauerhaft finanziell neutral gestellt werden.

3. Die ausschließliche Finanzierung der Schulstationen über Förderprogramme gemäß SGB III läuft Ende Mai 2001 aus.

Um die Kontinuität in der Arbeit von Schulstationen zu gewährleisten, wird der Senat gebeten, bereits zum Schuljahresbeginn 2001/2002 den entsprechenden Haushaltstitel einzurichten und Mehrausgaben zuzulassen. Gleichzeitig müssen umgehend Absprachen zwischen der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport und den Bezirken zu den Standorten der Startphase erfolgen.

4. Der Rat der Bürgermeister ist der Auffassung, dass ein „Wirkungscontrolling" erst ableitbar ist, wenn hinlängliche Erfahrungen aus mindestens 3 Jahren Laufzeit der Schulstationen vorliegen."

Der Senat hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2001 sich hierzu folgendermaßen geäußert:

Zu 1.: Das Konzept der Senatsvorlage, das für insgesamt 30 Schulstationen entwickelt wurde, findet „als Einstieg" die Zustimmung des Rats der Bürgermeister.

In der Senatsvorlage wird eine „schrittweise Fortführung der Regelfinanzierung von Schulstationen" offen gehalten. Der entsprechenden Bitte der Bürgermeister auf Ausbau ist somit als Option in der Senatsvorlage Rechnung getragen.

Zu 2.: Eine dauerhafte finanzielle Neutralstellung der Bezirke steht im Widerspruch zum Finanzierungskonzept, das sich gemäß Senatsvorlage in der Erprobungsphase befindet und mit einem Wirkungscontrolling verknüpft wird. Während der Erprobungsphase werden die Mittel zweckgebunden für Schulstationen zur Verfügung gestellt und vom Konsolidierungsabschlag ausgenommen.

Zu 3.: Die Vorbereitungen für eine zügige Umsetzung der Regelfinanzierung von Schulstationen sind bereits angelaufen. Der Text der Senatsvorlage bedarf dazu keiner inhaltlichen Änderung. Eine Abstimmung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport ist definitiv vorgesehen.

Zu 4.: Es ist zutreffend, dass ein Wirkungscontrolling in sozialpädagogischen Aufgabenfeldern nicht in Jahresfrist zu strukturellen Ableitungen führen kann. Auf eine jährliche Berichtspflicht ­ mit der deutlichen Zielsetzung auf eine Evaluation der präventiven Wirkung von Schulstationen innerhalb eines Zeitraumes von etwa 3 Jahren hinzuwirken ­ kann nicht verzichtet werden.

Der Senat hat die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport aufgefordert, „zu gegebener Zeit ein Gesamtkonzept zur Sicherung von Schulstationen vorzulegen".

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.