Aufstellungsrundschreiben

Mit den Aufstellungsrundschreiben 2002 wurden die für die Aufstellung der Voranschläge zum Entwurf des Haushaltsplans notwendigen Anpassungen, die abweichende Regelungen von den HtR erforderten, z. B. Rundungsvorschriften, mitgeteilt; eine Überarbeitung der HtR ist vorgesehen.

§ 64 LHO ist im Rahmen des „Berliner Euro-Anpassungsgesetzes" auf Euro umgestellt worden.

Sonstiger Anpassungsbedarf:

Im Zuständigkeitsbereich des Landesausgleichsamtes ergibt sich nach dem auf Bundesebene erfolgten Beschluss über das Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der Lastenausgleichsvorschriften Umstellungsbedarf hinsichtlich der vorhandenen Vordrucke und eines verwendeten Rechenblattes. Die notwendigen Anpassungen werden rechtzeitig vorgenommen.

Senatsverwaltung für Inneres:

Die Umstellung der bei der Senatsverwaltung für Inneres und ihren nachgeordneten Behörden genutzten Vordrucke, Textbausteine und Datenverarbeitungssysteme auf den Euro ist gut vorbereitet.

Das durch die Senatsverwaltung für Inneres betreute und landesweit eingesetzte IT-Verfahren „Computerunterstützte Stellenplanverfahren" (CuS) wird ständig weiterentwickelt.

Im Zuge der Währungsumstellung von DM auf Euro sind alle erforderlichen Veränderungen am Quellencode vorgenommen worden. Das IT-Verfahren ist somit eurofähig und wird zum Teil schon in den Bezirken eingesetzt; in Kürze erhalten die Senatsverwaltungen und nachgeordnete Behörden die neue Version.

Das Landesverwaltungsamt ­ zuständig für die Pflege und Weiterentwicklung der ADV-Verfahren „Besoldung", „Tarif", „Versorgung (DAVID)", „Beihilfeabrechnung (BABSY)" und „Entschädigungsrenten" ­ hat zur Umstellung der einzelnen Verfahren (außer ADV-Verfahren „Besoldung") auf den Euro entsprechende Fachkonzepte erstellt, mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Nach derzeitigem Sachstand werden die notwendigen Anpassungen rechtzeitig abgeschlossen sein. Die Umstellung des ADV-Verfahrens „Tarif" wird prophylaktisch vorgenommen. Die Verfahren „Besoldung" und „Tarif" sollen bis Ende des Jahres durch das IT-Verfahren „Integrierte Personalverwaltung" (IPV) abgelöst werden. Die Einführungsarbeiten befinden sich im Zeitplan.

Das Problem des Umgangs mit der so genannten „MärzKlausel" konnte nunmehr gelöst werden. Das Erfordernis, Einmalzahlungen i. S. des § 23 a Abs. 1 SGB IV, die vom 1. Januar bis zum 31. März gezahlt werden, dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn sie nicht voll versichert werden können, besteht weiterhin.

Die Umsetzung dieser Regelung hat zur Folge, dass die vom 1. Januar bis 31. März 2002 zu zahlenden Einmalzahlungen zur beitragsrechtlichen Zuordnung zum vorjährigen DM-Zeitraum zunächst von Euro in DM und zur Auszahlung sodann wiederum in Euro umgerechnet werden müssen. Die ab 1. Januar 2002 flächendeckend eingesetzte Software enthält eine vollmaschinelle Berechnungs- und Bescheinigungsvariante, die die Umrechnung von Euro in DM und umgekehrt ermöglicht. Dies gilt für alle Abrechnungsstellen und deren Berechnungsfälle, die spätestens mit dem Abrechnungsmonat Dezember 2001 in das IPV-Verfahren integriert sind. Für die letzten Abrechnungsstellen, die zum 1. Januar 2002 (Abrechnungsmonat Januar 2002) in das IPV-Verfahren integriert werden, kann keine Historie aus dem Alt-Verfahren Tarif aufgebaut und in das IPV-Verfahren übertragen werden; in solchen Fällen muss die „MärzKlausel" manuell be- und umgerechnet und bescheinigt werden.

In der Verwaltungsakademie wird nur das auf akademiespezifische Belange ausgerichtete Teilnehmer- und Programmverwaltungssystem (TUPSY) eingesetzt. Dies kann vom Systemverwalter zum Zeitpunkt der Euroumstellung angepasst werden.

In der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sind sämtliche eingesetzte Fachverfahren eurotauglich. Das Verfahren Hochschulinformationssystem-Mittelbewirtschaftung (HISMBS) und das Verfahren zum beleglosen Zahlungsverkehr sind auf Euro umgestellt. Gleiches gilt für das Programm der Abrechnung von studentischen Hilfskräften. Im Bereich der Bibliothek wird in den nächsten Wochen ein „Update" eingespielt; somit ist auch dort die Eurofähigkeit gewährleistet. Die Software im Immatrikulationsbüro weist bereits jetzt den Rechnungsbetrag in Euro aus, sodass ab dem Umstellungstermin nur noch der Eurobetrag übernommen wird.

Für Verwaltungsakademie und Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege müssen jedoch noch die Gebührenordnungen angepasst werden.

Alle im Standesamt I verwendeten Vordrucke und Gebührenbescheide sind umgestellt. Das im Standesamtsbereich verwendete IT-Verfahren Autista wird durch die Neuanschaffung der Version Autista NT im Sommer 2001 den Anforderungen entsprechen und „eurofähig" sein.

In den Datenverarbeitungssystemen des Landeseinwohneramtes (EWW-Alt, KVA-neu, FüReg, AusReg, OWA) werden Eurobeträge größtenteils nachrichtlich ausgewiesen. Gleiches gilt für die im Amt verwendeten Vordrucke/Formulare.

Im Bereich des Polizeipräsidenten war zunächst geplant bis zum Mai 2001 die Umstellung auf den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in mehreren Schritten durchzuführen und anschließend die Umstellung auf den Euro vorzubereiten. Dieser Terminplan lässt sich nicht einhalten, da der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog erst zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird; die Bußgelder werden zuvor auf gerade Euro-Beträge angepasst. Damit fallen die Einführung des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges und des Euro auf einen Termin.

Gegenwärtig wird eine vereinfachte Fassung des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erarbeitet, die auch in Berlin eingesetzt werden soll. Die letzten Programmänderungen können erst erfolgen, wenn keine strukturellen Änderungen dieser vereinfachten Fassung mehr zu erwarten sind.

Die Umstellung des ADV-Systems FAS (Feuerwehr-Abrechnungssystem) der Berliner Feuerwehr wird nach einer mangels wirtschaftlichen Angebots fehlgeschlagenen Ausschreibung nunmehr auf der Basis eines Werkvertrages ab der 16. Kalenderwoche programmtechnisch in Angriff genommen.

Fertigstellungstermin soll der 31. Juli sein. Damit verbleibt ausreichend Zeit für eine genaue Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen.

Die der Senatsverwaltung für Inneres nachgeordneten Einrichtungen Landesverwaltungsamt, Statistisches Landesamt, Fuhrpark und Verwaltungsdruckerei wurden darüber hinaus auf Grund der Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Oktober 2000 zur Erleichterung der Umstellung auf den Euro (2000/C 303/05) mit Rundschreiben vom 10. November 2000 gebeten:

- Aufträge im Jahre 2001 in Euro zu vergeben und zu regeln,

- Verträge, die 2001 unbefristet oder mit einer Laufzeit über den 1. Januar 2002 hinaus abgeschlossen werden, auf Euro lauten zu lassen,

- Preise für angebotene Produkte, die überwiegend bargeldlos bezahlt werden, spätestens im Laufe des dritten Quartals 2001 in Euro (mit zusätzlicher Preisangabe in nationaler Währung) festzusetzen sowie

- ihre Tarife im Laufe des dritten Quartals 2001 in Euro festzulegen (und auf ihren entsprechenden Rechnungen lediglich den zu zahlenden Endbetrag auch in nationaler Währung anzugeben). Senatsverwaltung für Justiz: Anpassung von IT-Verfahren:

Die Anpassung der ressortspezifischen IT-Verfahren schreitet voran ­ soweit die Einführung des Euro überhaupt Auswirkungen auf die in den Gerichten und Justizbehörden eingesetzten, regelmäßig der Aktenverwaltung dienenden Anwendungen hat. Während bei einigen Anwendungen die Arbeiten bereits abgeschlossen sind, stehen bei anderen noch Festlegungen ­ wie zum Beispiel zur Frage, ob alle Teilbeträge einer Justizkostenrechnung aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002 oder nur die Endsummen umgerechnet werden müssen ­ aus, bevor auch hier die erforderlichen Programmänderungen vorgenommen werden. Die Umstellungsarbeiten zur Anpassung an die Einführung haben absolute Priorität. Der Abschluss der Arbeiten wird fristgemäß erfolgen.

Anpassung von ressortspezifischen Rechtsvorschriften:

Die Umstellung der Senatorenverordnungen und sonstigen Verwaltungsvorschriften verläuft ebenfalls planmäßig. Die Verantwortung für die reibungslose Einführung des Euro wird dezentral wahrgenommen. Alle Abteilungen des Hauses sowie die Präsidentin des Kammergerichts sind im Arbeitskreis „Euro in der Justiz" vertreten, der wiederum von dem Gesamt-Eurobeauftragten der Justiz moderiert wird. Diese Organisation hat sich bewährt. Sie stellt sicher, dass Sachverstand aus allen Bereichen der Justiz in einem Gremium gebündelt ist und wichtige Informationen in alle Richtungen schnell fließen. So ist der Arbeitskreis z. B. über alle Sitzungen und Vorgaben der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung der Finanzverwaltung unterrichtet. Die IT-gestützte Sammlung der Umstellungserfordernisse wird zentral gepflegt, laufend fortgeschrieben und den jeweiligen Verantwortungsbereichen zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnten Vollzugsdefizite bisher ausgeschlossen werden.

Mit einer Ausnahme wurden alle von der Justiz verantworteten Gesetze und Senatsverordnungen, bei denen nur die Umstellung auf den Euro ansteht, in den Entwurf des EuroArtikelgesetzes bzw. der Sammelverordnung des Senats aufgenommen. Lediglich das Gesetz über die Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Landes Berlin an das Bundesrecht wird separat umgestellt, weil noch bundesrechtliche Vorgaben abzuwarten sind. Den Leitlinien der Berliner Landespolitik entsprechend, sind wir in der Regel von einer exakten Betragsumrechnung ausgegangen und haben uns nur in den Fällen, in denen sog. Signalbeträge anzupassen waren oder eine centgenaue Umrechnung die Handhabung der Vorschrift außerordentlich erschweren würde, für eine Glättung bzw. eine 2 : 1-Umstellung entschieden. Mehrausgaben für den Bürger sind damit nicht verbunden.

Der Entwurf einer Sammel-Senatorenverordnung, in der wir ressortspezifische Rechtsverordnungen gebündelt haben, liegt bereits vor; wir beabsichtigen den Erlass indessen erst im weiteren Jahresverlauf. Die Adressaten der Verordnungen sind ­ ebenso wie die Adressaten der übrigen umstellungsbedürftigen Vorschriften ­ auf die Änderungen vorbereitet, sodass ein größerer zeitlicher Abstand zwischen Erlass und In-Kraft-Treten der Vorschriften unnötig erscheint. Für die ganz überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten, die keine besonderen Vorkehrungen für die Währungsumstellung zu treffen haben, erhöht es zudem den Erinnerungseffekt, wenn die Vorschriften zeitnah zu ihrem In-KraftTreten erlassen werden. Gleiches gilt für Dritte, soweit es sich um veröffentlichte Vorschriften handelt. Unabhängig davon werden wir in den nächsten Wochen alle Dienstkräfte der Berliner Justiz mit der dritten und letzten umfassenden Information über den Stand der Euroeinführung versehen.

Dies stellt zusätzlich sicher, dass alle Vorschriften, Vordrucke etc., die DM-Bezüge aufweisen, rechtzeitig neugefasst werden können.

Einige Regelungen, insbesondere aus dem Bereich der Statistik, sind bundeseinheitlich. Wir gehen davon aus, dass die insoweit zuständigen Gremien die erforderlichen Änderungen rechtzeitig beschließen werden. Der Ausschuss für Justizstatistik z. B. hat die Euro-Einführung auf seiner Sitzung im Mai d. J. behandelt.

Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport: Anpassung von IT-Verfahren:

Für das Modul des EDV-gestützten K.i.T.a.-Kostenbeteiligungsverfahren wird zurzeit ein Testbetrieb zur Umstellung auf den Euro durchgeführt.

Im Bereich der zentralen Vormundschafts- und Unterhaltsvorschusskasse (ZVK/UVK), die sich im Abschichtungsprozess gemäß dem 2. Verwaltungsreformgesetz befindet, ist die Umstellung des Verfahrens ZVK/UVK auf den Euro programmatisch abgeschlossen. Das Verfahren befindet sich zurzeit im 1. Testlauf.

Anpassung von ressortspezifischen Rechtsvorschriften:

Die relevanten Gesetze wurden im Rahmen des Euro-Anpassungsgesetzes in der Federführung von SenFin auf Euro umgestellt.

Eine „Sammelrechtsverordnung" zur Anpassung der in der Erlasskompetenz der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport liegenden Rechtsverordnungsanpassungen wurde schon verabschiedet.

Die Euro-Anpassung betroffener Verwaltungsvorschriften wurde eingeleitet.

Sonstiger Anpassungsbedarf: Sonstige Schwierigkeiten oder Anpassungsbedarfe sind zurzeit nicht erkennbar.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Anpassung von IT-Verfahren:

Für das IT-Verfahren „WBS/Benennung", das in den bezirklichen Wohnungsämtern für die Erstellung von Wohnberechtigungsscheinen verwendet wird, erfolgt die Umstellung zum 1. Januar 2002. Ebenfalls für die bezirklichen Wohnungsämter wird im Laufe des Jahres das Wohngeldverfahren „DIWO" umgestellt. Die Umstellung des „AFWoG"-Programms zur Berechnung der Fehlbelegungsabgabe konnte auf Grund fehlender Rechtsgrundlagen seitens des Bundes (BMBau) bisher noch nicht erfolgen. Die Änderungen der eingesetzten Software im Bereich Geoinformation und Vermessung (z. B. die „Automatisierte Kaufpreissammlung") werden zum 1. Januar 2002 umgestellt. Die Umstellungsarbeiten für das IT-Verfahren „Erschließungsbeitrag" sind fast abgeschlossen. Die IT-Fachverfahren Kostenstandsübersicht (KSU) für den Hoch- und Tiefbau sind auf die Währungseinheit Euro umgestellt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Anpassung aller IT-Verfahren rechtzeitig zum 1. Januar 2002 abgeschlossen sein wird.

Anpassung von ressortspezifischen Rechtsvorschriften:

In das Gesetz zur „Euro-Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro" hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 19 Gesetze eingebracht. Weitere vier Gesetzesumstellungen werden individuell durch Vorlagen der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung vorgenommen, da über die eigentliche Euro-Umstellung hinaus materiell-rechtliche Änderungen erfolgen sollen.

Durch die „Euro-Sammelverordnung" sind von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung insgesamt acht Senatsverordnungen umgestellt worden.

Alle anzupassenden Rechtsvorschriften, die nicht mit dem Euro-Artikelgesetz oder der Euro-Sammelverordnung erfasst sind, werden von den Fachabteilungen in eigener Verantwortung umgestellt. Dazu gehören u. a. umfangreiche Gebührenordnungen, wie z. B. die Umweltschutzgebührenordnung.

Sonstiger Anpassungsbedarf:

Derzeit besteht über die bereits vorgenommenen Euroanpassungen und die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bestehenden Aktivitäten zum Euro hinaus kein weiterer Anpassungsbedarf. Aktuell wird darauf hingewiesen, dass auf der neu gestalteten Internet-Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Service ein „Link" zu der Internetseite www.berlin.de/euro angeboten wird.

Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie: Anpassung von IT-Verfahren:

Die erforderliche Anpassung von IT-Verfahren ist in der Senatsverwaltung an allen Stellen vollzogen bzw. vorbereitet worden. Die Umstellung betroffener Verfahren und der Software ist problemlos verlaufen.

Anpassung von ressortspezifischen Rechtsvorschriften:

Die in unserem Zuständigkeitsbereich liegenden Rechtsvorschriften sind bzw. werden in Kürze vollständig angepasst.

Vom Berliner Euro-Anpassungsgesetz war die Senatsverwaltung nicht betroffen. In die Euro-Sammelverordnung sind zwei Verordnungen eingestellt worden. Alle Wirtschaftsförderprogramme, Richtlinien etc. der Senatsverwaltung sind seit längerem eurofähig.

Sonstiger Anpassungsbedarf:

Im April 2001 fand in der Senatsverwaltung eine hausinterne Informationsveranstaltung zum Thema „Die Einführung des Euro und damit im Zusammenhang stehende praktische Fragen" für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Auch dort wurde bestätigt, dass sonstiger Anpassungsbedarf nicht besteht.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Anpassung von IT-Verfahren:

In der Vorbereitung der Anpassung hausinterner IT-Verfahren sind keine Schwierigkeiten aufgetreten.

Anpassung von ressortspezifischen Rechtsvorschriften:

Eine Senatsverordnung wurde im Rahmen der Euro-Sammelverordnung an den Euro angepasst.

Die notwendigen Anpassungen in Senatorenverordnungen sind abgeschlossen und können in Kürze zur Veröffentlichung gebracht werden.

Sonstiger Anpassungsbedarf: Hausinterne Verwaltungsvorschriften und Formulare berücksichtigen die Währungsumstellung.

3. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Mit Ablauf der dreijährigen Übergangsphase und der Vorbereitung auf die Euro-Bargeldeinführung wird die öffentliche Aufmerksamkeit hinsichtlich des Euro in der zweiten Jahreshälfte 2001 noch einmal deutlich zunehmen.

Das Europareferat der Senatskanzlei wird deshalb die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über den Euro im Rahmen der Möglichkeiten ausbauen. Neben der Fortführung der bewährten Euro-Hotline (jeden ersten Mittwoch des Monats unter 90 26 - 22 52 geschaltet) und der Nutzung des neuen Internet-Informationsdienstes EuroInfo"Berlin (www.berlin.de/euro) als Leitprojekt des „Projektes Zukunft

­ Der Berliner Weg in die Informationsgesellschaft" ist an eine Verstärkung der Informationstätigkeit im Bereich der Zielgruppen Jugendliche und Schüler gedacht.

EuroInfo"Berlin ­ der neue Online-Dienst zum Thema Euro in Berlin ­ wurde am 22. Januar 2001 in Anwesenheit der EU-Kommissarin für Haushalt und Finanzen, Frau Dr. Michaele Schreyer, offiziell gestartet.

An dem Projekt sind in Form einer Public-Private-Partnership neben der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen die BAO BERLIN (Projektleitung), die Deutsche Bank, die Stiftung Warentest, die Verbraucherzentrale Berlin, die Zentral- und Landesbibliothek Berlin, die "baeumerUnternehmensentwicklung und das Heinrich-Hertz-Institut für Nachrichtentechnik beteiligt.

Das Ziel von EuroInfo"Berlin ist es, bestehende Informationsdefizite zum Euro abzubauen sowie exemplarisch die Möglichkeit aufzuzeigen, mit einem am Bedarf sehr großer Zielgruppen ausgerichteten Online-Dienst die Internetnutzung sowohl bei kleinen und mittleren Unternehmen als auch in der Bevölkerung noch stärker als bisher zu fördern.

EuroInfo"Berlin wird im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie verantworteten Förderprogramms „Informationsgesellschaft" mit Mitteln des Landes Berlin und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Die Einführung des Euro wird damit vom Senat von Berlin gemeinsam mit den anderen Projektpartnern zum Anlass genommen, die Potenziale des internetbasierten Stadtinformationssystems „berlin.de" im Hinblick auf eine zeitgemäße Wirtschafts-, Bürger- und Mitarbeiterinformation zu veranschaulichen. So ist EuroInfo"Berlin an allen InternetArbeitsplätzen in Berliner Bibliotheken für die Berliner Bürgerinnen und Bürger verfügbar.

EuroInfo"Berlin umfasst mit rund 200 Fragen und Antworten die wichtigsten Euro-Themen und -Fragestellungen von Bürgerinnen und Bürgern, der Berliner Wirtschaft sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung.

Checklisten helfen dabei, notwendige Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus ermöglicht ein eMail-Service die individuelle Beantwortung von zusätzlichen Fragen durch die miteinander vernetzten Projektpartner. Ein „Gästebuch" informiert über Euro-Aktivitäten in Berlin und lädt den Besucher ein, eigene Erfahrungen zu schildern oder weitere Anregungen zu geben. Die Projektpartner erhalten somit, dank der Interaktivität der Plattform, ein wertvolles Feedback seitens der Nutzer, das ihnen ermöglicht, dem Informationsbedarf der einzelnen Zielgruppen kontinuierlich Rechnung zu tragen.

Es ist gelungen, zur Umsetzung von Werbemaßnahmen geeignete Sponsoren zu gewinnen. Dank dieser Unterstützung konnte ein öffentlichkeitswirksamer Start des OnlineDienstes realisiert werden.

Die Verbreitung der Werbematerialien erfolgt u. a. über die Netzwerke der einzelnen Projektpartner von EuroInfo"Berlin. Dank der Unterstützung der BVG werden Teilauflagen der Faltblätter und Plakate in zahlreichen U-Bahnhöfen, Fahrgast-Informationsdisplays und Bussen platziert. Die Kooperation mit der BVG und ihrer Tochter „Berliner Fenster" ermöglicht es, dass ein Werbespot im „U-Bahn-Fernsehen" der Linien U 9 und U 7 exklusiv sowohl auf den Namenswettbewerb als auch auf www.berlin.de/euro hinweist.

Während der Europa-Woche wurde ein Wettbewerb an allen Berliner Schulen gestartet, bei dem die Schülerinnen und Schüler aufgerufen werden, einen Namen, eine Geschichte und Bilder für den Sympathieträger des Online-Dienstes, das Berliner „Euro-Männchen", zu entwickeln.

Rund sechs Monate nach dem Start des Online-Dienstes erfreut sich die Website regen Interesses. Täglich greifen bis zu 3 600 Besucher auf das Webportal zu, die im Durchschnitt acht bis zehn Seiten aufrufen. Da ab September 2001 mit einem spürbar höheren Informationsbedarf gerechnet wird, ist noch mit einer erheblichen Steigerung der Nutzung zu rechnen. Darüber hinaus führen zahlreiche Links anderer Websites interessierte Nutzer zu www.berlin.de/euro.

Seit April 2001 nutzt die BankGesellschaft Berlin eine Intranet-Version des Online-Dienstes EuroInfo"Berlin an allen 13 000 PC-Arbeitsplätzen als Instrument der bankinternen Mitarbeiterinformation.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit Berliner Versorgungsunternehmen ­ BVG, Bewag, BankGesellschaft ­ ein gemeinsames Faltblatt herauszugeben, dass die Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Umstellungsmaßnahmen zum 1. Januar 2002 informiert.

Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

Die entstehenden Kosten sind nicht bezifferbar. Besonders im IT-Bereich lassen sich Aufwendungen für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Software kaum von Aufwendungen zur Herstellung der Euro-Fähigkeit der eingesetzten Programme unterscheiden.

Bezüglich der Euro-Umstellung von Gebühren und Entgelten der Verwaltung ist vom Senat im Dritten Zwischenbericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro am 7. September 1999 beschlossen worden, dass diese grundsätzlich nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger oder der Wirtschaftsunternehmen erfolgen soll.

Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg: Keine.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Auswirkungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beziffern.

Im Beschluss des Senats Nr. 390/00 vom 4. Juli 2000 wurde diesbezüglich bereits festgelegt, dass die im Rahmen der Rechtsanpassung oder als Folge rechtlicher Vorgaben entstehenden Mindereinnahmen oder Mehrausgaben im jeweiligen Einzelplan auszugleichen sind.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. Regierender Bürgermeister Senatorin für Finanzen.