Kreditinstitut

Monate, unter Leitung des Europabeauftragten mit den von den Senatsverwaltungen zum Thema „Erweiterung" benannten Abteilungsleitern ein Forum für Informationsaustausch und Koordination einzurichten.

Darüber hinaus sollen die bestehenden Kontakte zur Bundesregierung, zu den Ländern sowie zu den mittel- und osteuropäischen Staaten intensiviert werden, um die Suche nach Partnern für gemeinsame Twinning-Projekte effektiv zu gestalten.

Durch die Teilnahme an einem in Zusammenarbeit mit Hessen und Brandenburg ab September 2001 anlaufenden regionalen Twinning-Projekt soll die langjährige Kooperation mit Polen weiter vertieft werden. Berlin soll fünf Kurzzeitexperten aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie sowie aus anderen mit der EFRE-Förderung befassten Stellen als Ziel-1 Berater nach Posen entsenden. Die Entsendungsdauer pro Experte beträgt 75 Tage, also ca. 1 Woche pro Monat.

Drei Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (1 Projektleiter, 2 Kurzzeitexperten) sollen ab August 2001 im tschechischen Umweltministerium in Prag zum Thema Umsetzung der IVU-Richtlinie ­ Genehmigung und Kontrolle von Industrieanlagen und Abfallströmen ­ eingesetzt werden. Zudem beteiligt sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an einem Twinning-Projekt mit Bulgarien. Das Projekt, durch das Bulgarien bei der Angleichung seiner nationalen Vorschriften im Bereich der Luftreinhaltung an EU-Recht unterstützt werden soll, hat eine Laufzeit bis 2002. Es liegen darüber hinaus zwei weitere Bewerbungen für einen Einsatz als Langzeit- bzw. Kurzzeitexperte vor.

Die Senatsverwaltung für Inneres ist in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidenten in Berlin weiterhin bestrebt, sich bei geeigneten Ausschreibungen von Twinning-Projekten, insbesondere zur Kriminalitätsbekämpfung bzw. -verhütung, zu bewerben und im Zuge der Projektdurchführung das jeweilige Beitrittsland in seinen Beitrittsbemühungen zu unterstützen.

Sonstige Maßnahmen zur Beitrittsvorbereitung

Der für die Erweiterung zuständige Kommissar Verheugen hat ein Sonderprogramm zur Förderung der Grenzregionen angekündigt, das in einer Mitteilung der Kommission Konkretisierung erfahren soll. Berlin wird sich weiterhin auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene für eine Berücksichtigung als Förderregion in diesem Programm einsetzen. Als Metropole in Grenznähe zu den Beitrittsländern, namentlich zu Polen, wird die Stadt in besonderem Maße von möglichen sozio-ökonomischen Verwerfungen im Zuge der Erweiterung betroffen sein.

Der Senat wird ferner seine Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum 2001/2002 zunehmend auf das Thema EU-Erweiterung konzentrieren und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Presseund Informationsamt der Bundesregierung und der Europäischen Kommission auf Berliner Bedürfnisse zugeschnittene Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen. Ziel wird es sein, der Berliner Bevölkerung und Wirtschaft objektive Informationen über Vorteile und Herausforderungen der Erweiterung in die Hand zu geben. Gleichzeitig sollen die Beweggründe für die Erweiterung der EU und der Verhandlungsprozess erläutert sowie Informationen über die Beitrittsländer selbst vermittelt werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beteiligt sich an folgenden Maßnahmen im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen: im Rahmen des TACIS Cross-Border Co-operation Programms der Europäischen Kommission wird im Zeitraum von Februar 2001 bis August 2002 das Projekt „Creation of a centre for solar energy use" in Odessa durchgeführt. Projektpartner sind die Regionalverwaltung Odessa sowie die Regionalverwaltung des angrenzenden rumänischen Bezirks Galati. Das Projekt wird durch die Berliner Energieagentur GmbH im Auftrag des Senats durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Einrichtung eines Beratungszentrums zur Sonnenenergienutzung in Odessa und die weitere Verbreitung der Sonnenenergienutzung in der Region. Im Rahmen des Projektes werden Trainingsmaßnahmen für interessierte Unternehmen und die öffentliche Verwaltung der Grenzregionen durchgeführt sowie beispielhaft ein Projekt zur Warmwassererzeugung auf einem öffentlichen Gebäude (Schule, Waisenhaus) im Regierungsbezirk Odessa umgesetzt. Für Dezember 2001 ist im Rahmen des Projektes ein Workshop in Berlin geplant. gemeinsam mit der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften und der bulgarischen Vereinigung der Vermesser und Landmanager ist der Aufbau eines SAPOS-kompatiblen Satellitenpositionierungsdienstes in Bulgarien geplant; gemeinsam mit der State Land Verrice of Latria Universität Lettland ist der Aufbau eines SAPOS-kompatiblen Satellitenpositionierungsdienstes in Lettland geplant; gemeinsam mit der Europäischen Akademie für städtische Umwelt wird ein MOE-Workshop zur satellitengestützten Positionierung im Frühjahr 2002 stattfinden; eine Vorabfrage in Brüssel zur Planung einer satellitengestützten Einsatzleitzentrale für Taxiunternehmen inklusive Informations- und Zielführungssystems für Taxen („OCTOPUS") ist derzeit in Vorbereitung; als EU-Projekt im 5. Forschungsrahmenprogramm ist die Entwicklung eines handlichen, tragbaren Systems, das dem nicht motorisierten Reisenden in der Stadt alle erforderlichen Informationen liefert („OCTOPUS II"), geplant.

Im Bereich Schule, Jugend und Sport sind folgende Projekte im Programmzeitraum geplant: ein Treffen im Freizeit- und Erholungszentrum Wuhlheide (FEZ) im Rahmen von „Städtepartnerschaften" mit verschiedenen Partnern in MOE-Staaten, die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport plant

­ insbesondere in Zusammenarbeit mit der Internationalen Begegnungsstätte Glienicke und der Sozialpädagogischen Fortbildung Rupenhorn ­ die Fortsetzung ihrer Kontakte und Maßnahmen, wie sie der Europabericht 2000 bereits ausweist. Die Kontaktpflege wird im überwiegenden Maße bilateral mit den bestehenden Partnern weitergeführt werden; das Landesjugendamt wird noch 2001 einen Internationalen Jugendaustausch im Rahmen des Irespekt-Programms gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit unter Beteiligung mittel- und osteuropäischer Partner durchführen; das aus EU-Mitteln finanzierte Programm „netdays" wird zur Heranführung junger Menschen an die neuen Medien und an die Nutzung der Internet-Technologie im Freizeitbereich mit verschiedenen Veranstaltungen und der Förderung von Internet-Cafe's weitergeführt.

Städtepartnerschaften mit Budapest, Prag, Warschau sowie Moskau

Budapest

Im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Budapest werden im Programmzeitraum folgende Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt : im Frühjahr 2002: „Budapest-Tage in Berlin" in Anwesenheit einer Delegation unter der Leitung des Oberbürgermeisters (inhaltlich breit gefächerte Vorstellung der Partnerstadt in Berlin: Seminare, Workshops, Ausstellungen, andere KulturEvents u. a. m.)

Hochrangige Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw. in der jeweils anderen Partnerstadt;

Seminar der Senatsverwaltung für Inneres für leitende Verwaltungsmitarbeiter der Stadtverwaltung Budapest;

Je 2 Deutschlehrer aus Budapest nehmen an 4 bis 5 Seminaren der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit teil;

Weitere Intensivierung des Schüleraustausches,

Projektbezogene Zusammenarbeit vor allem auf den Gebieten Plattenbausanierung, Stadtteilplanung und -entwicklung, Verkehrsmanagement, Umwelt, Hochschulen und Universitäten.

Prag

Im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Prag werden im Programmzeitraum folgende Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt:

31. Oktober/1. November 2001: Besuch des Regierenden Bürgermeisters anlässlich der Eröffnung der „Berlin-Tage in Prag" (inhaltlich breit gefächerte Vorstellung der Partnerstadt Berlin in Prag: Seminare, Workshops, Ausstellungen, andere Kultur-Events u. a. m., federführende Organisation: Partner für Berlin);

Hochrangige Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw. in der jeweils anderen Partnerstadt;

Seminar der Senatsverwaltung für Inneres für leitende Verwaltungsmitarbeiter des Magistrats von Prag;

Je 2 Deutschlehrer aus Prag nehmen an 4 bis 5 Seminaren der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit teil;

Weitere Intensivierung des Schüleraustausches,

Projektbezogene Zusammenarbeit vor allem auf den Gebieten Plattenbausanierung, Stadtteilplanung und -entwicklung, Verkehrsmanagement, Umwelt, Hochschulen und Universitäten.

Warschau

Im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Warschau werden im Programmzeitraum folgende Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt:

Hochrangige Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw. in der jeweils anderen Partnerstadt;

Seminar der Senatsverwaltung für Inneres für leitende Verwaltungsmitarbeiter der Stadtverwaltung von Warschau;

Je 2 Deutschlehrer aus Warschau nehmen an 4 bis 5 Seminaren der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit teil;

Weitere Intensivierung des Schüleraustausches,

Projektbezogene Zusammenarbeit vor allem auf den Gebieten Plattenbausanierung, Stadtteilplanung und -entwicklung, Verkehrsmanagement, Umwelt, Hochschulen und Universitäten,

Vorrausichtlich im Frühsommer 2002 Berlin-Tage in Warschau.

Weitere Planungen im Rahmen der Städtepartnerschaften Folgende Veranstaltungen und Maßnahmen sind im Programmzeitraum geplant: gegenseitige Besuche in den Verwaltungen (wie z. B. Fachschulgruppen, Studenten, die Fachgespräche und fachliche Stadtführungen erbitten; Mitarbeiter einer Bezirksverwaltung von Berlin, die Kontakte und evtl. Partnerbezirke suchen);

Austausch von Mitarbeitern (z. B. Praktika in Brüssel);

Schulen, die um die Vermittlung einer Partnerschule bitten; Vereine, die ihresgleichen in Budapest, Prag oder Warschau suchen oder vice versa (wie z. B. KICK ­ Sport gegen Jugenddelinquenz, Staatsbürgerinnen-Verein Berlin, siehe 4.6);

Ersuchen um Amtshilfe bei der Gründung von privaten Vereinigungen, beim Aufbau von Strukturen (z. B. Rentenberatung, Steuerhilfen);

Auskünfte, Informationen über europäische Strukturen und EU-Programme.

Moskau

Ein Seminar auf der Grundlage der mit der Stadt Moskau bestehenden Städtepartnerschaft, bei dem voraussichtlich Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesprochen werden sollen, ist für die Zeit vom 25. November bis 5. Dezember 2001 geplant. Das genaue Thema wird entsprechend der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Moskau noch vom Moskauer Partner bestimmt. An dem Seminar werden voraussichtlich auch Moskauer Polizeibeamte teilnehmen.

Zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den zuständigen Stellen der Moskauer Stadtregierung besteht ein reger Know-How- und Erfahrungsaustausch auf den Gebieten Naturschutz, Wasserwirtschaft, Umweltmonitoring, Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft sowie Plattenbausanierung. Es ist beabsichtigt, die Verbindung in diesen Bereichen weiter zu pflegen und auszubauen. So ist z. B. im Bereich der Abfallwirtschaft geplant, gemeinsam mit Moskauer Experten einen Abfallwirtschaftsplan (Bauabfall) für Moskau zu erarbeiten, Kontrollinstrumente für die Bauabfallwirtschaft zu entwickeln und die Gründung zertifizierter Recyclingunternehmen zu unterstützen. Bei Bedarf sollen Kontakte zu Berliner Unternehmen hergestellt werden, um die Anwendung umweltfreundlicher Technologien in Moskau zu erleichtern. Ferner wird das Berliner SAPOS-Referenzstationssystem für die Nutzung des russischen GLONASS erweitert. Zudem wird ein DGNSS-Dienst (Satellitenpositionierungsdienst) in Moskau basierend auf Erfahrungen und Verfahren des SAPOS eingerichtet.

Mit Partnern in der Stadt Moskau ist die Einrichtung eines virtuellen Jugendzentrums Berlin ­ Moskau verabredet. Der Beginn ist noch im Jahr 2001 in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen plant folgende Projekte und Maßnahmen im Programmzeitraum: die Weiterführung der Seminarreihe zum Thema „Illegale Beschäftigung" zur Vermittlung praktischer Erfahrungen Berlins bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch, der Anwendung von Außenprüfungen und des bei Verstößen angewandten Maßnahmekatalogs; ein Seminar über Aufgaben und Anforderungen sozialer Dienste in beiden Städten mit Fortführung des Erfahrungsaustauschs auf dem Gebiet der Rehabilitation von Behinderten und der Altenhilfe; die Unterzeichnung der Folgevereinbarung zwischen dem Migrationsdienst der Stadt Moskau und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen (Landesamt für Gesundheit und Soziales) im Sommer 2001, die sich an die laufende Vereinbarung vom 19. Februar 1999 bis 31. Dezember 2001 anschließt und für weitere drei Jahre

- den Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausch auf dem Gebiet der Regulierung von Migrationsprozessen fortzusetzen und Migrationsprobleme und Lösungswege zu betrachten;

- die Beteiligung an Programmen vorrangig der Europäischen Union, die die Zusammenarbeit zwischen den Partnerstädten fördern, einschließlich des Zusammenwirkens auf dem Gebiet der Migration;

- die Beteiligungen Dritter, vornehmlich der Europäischen Union und der großen europäischen Metropolen ­ insbesondere der jeweiligen Partnerstädte ­ an der gemeinsamen Arbeit auf dem Gebiet der Migration, vorsieht.

Zur Realisierung dieser Ziele sind ab der 2. Jahreshälfte 2001 die Bildung einer gemischten Kommission und die Fortführung der gemeinsamen Seminare und Arbeitstreffen unter Beteiligung von Vertretern der Europäischen Union, europäischer Metropolen und von Partnerstädten zur gemeinsamen Lösung von Migrationsproblemen geplant.

Weiterhin ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion für den Gemeinsamen Ausschuss Berlin­Moskau in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und den beteiligten Senatsverwaltungen einbezogen in die Koordinierung der Planung und Vorbereitung vielfältiger Aktivitäten zur Gestaltung der Moskauer Tage in Berlin im Jahre 2002 und der Berliner Tage in Moskau im Jahre 2003; die konzeptionellen Vorbereitungen zur Nutzung des künftigen Berlin-Hauses in Moskau nach seiner Fertigstellung im Jahre 2002 als politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles Bindeglied im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen Moskau und Berlin.

Die MIBA (Moscow International Business Association ­ eine Einrichtung, die als Transmissionsriemen zwischen Wirtschaft und Moskauer Verwaltung dient) veranstaltet vom 10. bis 13. Oktober 2001 ihr IV. Jahresforum in Berlin. Es werden rund 300

Unternehmer aus Deutschland und Russland erwartet.

3 Währungsunion

Rechtsanpassung an den Euro

Gemäß dem Senatsbeschluss Nr. 2445/99 vom 7. September 1999 werden 2001 die landeseigenen Rechtsvorschriften, welche Währungsbezüge auf die DM aufweisen, grundsätzlich an den Euro angepasst. Dies dient der Eindeutigkeit in der Rechtsanwendung und damit einem einheitlichen und bürgerfreundlichen Verwaltungshandeln. Die Betragsumstellung erfolgt grundsätzlich korrekt unter Verwendung des festgelegten Umrechnungskurses.

In sachlich begründeten Ausnahmefällen werden die Beträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Unternehmen geglättet. Bei verwaltungsinternen Betragsfestlegungen kann eine Umstellung 1 Euro = 2 DM vorgenommen werden. Damit werden die Berliner Rechtsvorschriften ­ einschließlich der verwaltungsinternen Arbeitsgrundlagen, wie z. B. Rundschreiben, Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften, Satzungen etc. ­ rechtzeitig zum 1. Januar 2002 eurofähig sein.

Bargeldeinführung

Die Verwaltung des Landes Berlin wird alle notwendigen Vorbereitungen treffen, um pünktlich zum 1. Januar 2002 Auszahlungen und Wechselgeld ausschließlich in Euro- Bargeld leisten zu können. Darüber hinaus wird sie sich der bundesweiten Verfahrensweise anschließen und im Bedarfsfall innerhalb der Doppelwährungsphase ebenfalls DM-Bargeld annehmen. Zum gleichen Zeitpunkt wird das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der öffentlichen Hand ausschließlich in Euro erfolgen.

Die Bargeldeinführung des Euro wird in sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten durch die Senatsverwaltung für Inneres und die Berliner Polizei u. a. durch die Umsetzung des bundesweiten Präventionskonzepts „Euro" (ProPK), die Bekämpfung spezieller, damit einhergehender Deliktfelder, insbesondere Falschgeldkriminalität und Geldwäsche,

Erarbeitung und Umsetzung von erforderlichen Präsenzund Schutzkonzeptionen sowie weitere dezentrale polizeiliche Maßnahmen begleitet.

Die Polizeien des Bundes und der Länder haben gemeinsame Tätigkeitsschwerpunkte und einheitliche Standards zur Absicherung der Euro-Bargeldeinführung festgelegt. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird vorrangig in Form von bundesweit koordinierten Lageeinschätzungen, Sicherheitsberatungen mit den Kreditinstituten, Transportbegleitung und Objektschutz gewährleistet. Dementsprechend hat die Berliner Polizei frühzeitig intensive Maßnahmen der Vorbereitung ergriffen, um auf die erhöhten Anforderungen während der „heißen Phase" vom September 2001 bis einschließlich Februar 2002 reagieren zu können.

Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen

Der Senat wird bis zum Abschluss der Euro-Einführung seine Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um die neue Währung fortsetzen und im Rahmen seiner Möglichkeiten ausbauen.

Die Bargeldeinführung bildet den Schwerpunkt der Euro-bezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant:

- Das Europareferat der Senatskanzlei schaltet weiterhin jeden ersten Mittwoch im Monat (zwischen 9.00 bis 12.00 Uhr) eine Euro-Hotline (Telefon: 90 26 - 22 52), mittels der sich interessierte Bürger individuell über die neue Währung informieren können.

- Auf Grund der gestiegenen Nachfrage bietet das Europareferat der Senatskanzlei auch in den kommenden Monaten für die Zielgruppen Jugendliche und Senioren Informationsveranstaltungen zum Euro an.

- Als offizieller Kooperationspartner des Partnerschaftsprogramms der Europäischen Zentralbank (EZB) wird das Land Berlin schriftliches Informationsmaterial der EZB zum Euro, insbesondere zu den Sicherheitsmerkmalen der Banknoten und Münzen, zur Verfügung stellen.

- Rechtzeitig vor der Euro-Bargeldeinführung am 1. Januar 2002 wird mit Betrieben der öffentlichen Versorgung (BVG, Bewag) ein gemeinsames Faltblatt herausgegeben, das die Bürger über die wichtigsten Umstellungsmaßnahmen bei diesen Einrichtungen und im Land Berlin informiert.

- Für ausgewählte Mitarbeiter der Kassen und Zahlstellen werden ab September 2001 Multiplikatorenschulungen durchgeführt, die diese befähigen, ihre Kollegen umfassend auf die Euro-Bargeldeinführung vorzubereiten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter durch verwaltungsinterne Veröffentlichungen und Veranstaltungen über alle wichtigen Aspekte der Euro-Einführung informiert.

- Der im Rahmen des Landesprogramms „Projekt Zukunft ­

Der Berliner Weg in die Informationsgesellschaft" geförderte und im Januar 2001 gestartete Internet-Informationsdienst EuroInfo„Berlin (www.berlin.de/euro) wird zielgruppenspezifisch (Bürger, Verwaltungsmitarbeiter, KMU) weitergeführt. Es ist beabsichtigt, den Informationsdienst nach Abschluss der Euro-Bargeldeinführung mit ausgewählten Inhalten zur Europapolitik des Landes Berlin fortzuführen.

Das Magazin punkt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen wird weiterhin über den Euro, aber auch andere europapolitische Themen wie Anschluss/Umbruch „Berliner Programm", Strukturfondsförderung, Beschäftigungs- und Städtepolitik, europäische Integration und EU-Erweiterung berichten.

4 Berliner Programmatik für verschiedene EU-Politikbereiche

Binnenmarkt und Beihilfenkontrolle

Binnenmarkt

Das Land Berlin ist in der Ratsgruppe „Horizontale Fragen des Binnenmarktes" sowie im Beratenden Ausschuss der Kommission für die „Koordinierung im Bereich des Binnenmarktes" durch einen Bundesratsbeauftragten der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie vertreten. Im Rahmen der Bundesratsbeauftragung wird Berlin den anderen Ländern darüber berichten, inwieweit die Umsetzung der von der Kommission gesetzten vier neuen strategischen Ziele Fortschritte macht: Die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, die Effizienz der Güterund Kapitalmärkte zu stärken, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern und die Errungenschaften des Binnenmarktes besser in der Weltwirtschaft zu nutzen.

Beihilfenkontrolle Berlin hat ein besonderes Interesse an einer sorgfältigen Beachtung und Durchsetzung der Beihilferegeln in allen Mitgliedstaaten, aber auch hierzulande. Die Beihilfenkontrollpolitik der EU gibt auch für Berlin den Rahmen vor, innerhalb dessen Wirtschaftsförderung geleistet und insofern Wirtschaftspolitik gestaltet werden kann. Das Gebot des Schutzes des Wettbewerbs wird nicht unbegrenzt gelten können, wenn es darum geht, strukturellen Wandel abzufedern und schwere soziale Härten zu vermeiden.

Berlins Status als Fördergebiet nach Artikel 87 Abs. 3 lit. c EGV („Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder -gebiete") ist nur bis zum 31. Dezember 2003 gesichert. Für die Erhaltung dieses Status spielt die Behandlung Berlins als anerkanntes Regionalfördergebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eine erhebliche Rolle.