Oberstufe 6 Züge CoubertinGymnasium Grundstufe 56 Kl 4 Züge Gymnasium 5 Züge FlatowOberschule Realschule 2 Züge Gymnasium

Organisationsform

Die Organisationsform bestimmt u.a. die Zügigkeit („Größe") der jeweiligen Schule.

Werner-Seelenbinder-Schule: Grundschulteil: max. 13 Klassen Mittelstufe: 8 Züge gymn. Oberstufe: 6 Züge Coubertin-Gymnasium: Grundstufe (5./6. Kl.): 4 Züge Gymnasium: 5 Züge Flatow-Oberschule: Realschule: 2 Züge Gymnasium: 3 Züge

Die Schulen mit sportlichem Schwerpunkt sind weiterhin durch folgende organisatorische Charakteristika gekennzeichnet:

- alle Klassen/Jahrgänge sind sportbetont, die Klassenzusammensetzung erfolgt unter Beachtung der Spezifik der Sportarten,

- alle Schulen arbeiten im Ganztagsbetrieb,

- der Anteil des fakultativen Unterrichts ist höher als an anderen Oberschulen,

- die Zugangsvoraussetzungen sind durch die Errichtungsverfügungen geregelt,

- alle Schulen haben Internate,

- ein „Quereinstieg" ist auf die Profilsportarten begrenzt und setzt die Empfehlung des Landessportbundes voraus,

- für die Schulen mit sportlichem Schwerpunkt ist der Anmeldezeitraum vorgezogen,

- an allen Schulen gibt es einen Sportkoordinator, für den jeweils besondere Verwaltungsstunden zur Koordinierung von Unterricht und Training zur Verfügung stehen,

- in den Profilsportarten sind Lehrerinnen und Lehrer mit Trainerlizenz eingesetzt,

- die drei Schulen mit sportlichem Schwerpunkt bieten einen erweiterten Sportunterricht an.

IV.2.2.3 Standortbedingungen

Von den drei Einrichtungen verfügen das Coubertin-Gymnasium und die Werner-SeelenbinderSchule über eine relativ zentrale Lage, eine gute verkehrstechnische Anbindung sowie über eine räumliche Nähe zu den Internaten, den Sportstätten und den Landesleistungszentren, den Bundesstützpunkten sowie dem Olympiastützpunkt.

Der Vergleich zwischen vorhandener und notwendiger räumlicher Ausstattung der Schulen verdeutlicht, dass - vorrangig im Bereich der Sportflächen - teilweise erhebliche Versorgungsdefizite bestehen (siehe hierzu die Anlage 11/1 - Standortübersicht - und 11/4 -Raumkapazitäten -). Insbesondere die Flatow-Oberschule und die Werner-Seelenbinder-Schule weisen im Bereich der gedeckten Schulsportflächen dringenden Investitionsbedarf auf.

Die Grundstücksgröße einer jeden Schule gestattet jedoch nicht nur die bauliche Realisierung der fehlenden Schulsportanlagen, sondern würde - perspektivisch betrachtet - bei Bedarf auch einen weitergehenden Ausbau der Standorte zulassen.

Als Probleme grundsätzlicher Art sind aufzuführen:

- die teilweise erheblichen Defizite insbesondere bei (eigenen) gedeckten Schulsportflächen,

- die teilweise große räumliche Trennung von Schulstandort und Trainingszentrum,

- die Vielzahl zu kleiner Unterrichtsräume,

- die Sanierung/Modernisierung der baulichen Anlagen ist noch nicht abgeschlossen.

IV.2.3 Entwicklungstendenzen IV.2.3.1 Gesetzliche Verankerung der „Schulen mit sportlichem Schwerpunkt"

Bislang existieren als rechtliche Rahmenbedingungen die Errichtungsverfügungen mitsamt ihren späteren Änderungsverfügungen. Eine weiterreichende rechtliche Absicherung befindet sich in der Diskussion. Das Landeschulamt schlägt vor, den Status dieser Schulen als besondere Organisationsform anzuerkennen. Damit im Zusammenhang wird auch der rechtliche Rahmen für die Internate festgelegt.

Für die Werner-Seelenbinder-Schule ist die rechtliche Absicherung der Grundstufe nach erfolgtem Abschluss der Erprobungsphase vorgesehen. An der Flatow-Oberschule wurde eine - für das Land Berlin neue - Schulartkombination von Gymnasium und Realschule geschaffen, deren rechtliche Grundlage bislang in der Errichtungsverfügung niedergelegt ist. Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport wird entscheiden, ob dieser Organisationsverbund zunächst den Status eines Schulversuches erhalten soll bzw. inwieweit die Leitungsstrukturen sowie die Gestaltung der Gremienarbeit neu definiert werden müssen.

Die Schulen mit sportlichem Schwerpunkt sind aufgrund ihrer Errichtungsverfügungen „Schulen besonderer Prägung". In dem beabsichtigten neuen Schulgesetz ist weitergehende rechtliche Absicherung der Schulen mit sportlichem Schwerpunkt zu realisieren.

IV.2.3.2 Weiterentwicklung der pädagogisch-organisatorischen Rahmenbedingungen

An der Weiterentwicklung der pädagogisch-organisatorischen Rahmenbedingungen wird mit folgenden Zielstellungen gearbeitet:

- für die Profilsportarten zwei Lehrkräfte mit der entsprechenden Trainerlizenz zur Verfügung zu stellen,

- die Voraussetzungen zu schaffen, dass Diplomsportlehrerinnen und -lehrer mit Trainerqualifikation in allen Schulstufen unterrichten dürfen,

- den Stütz- und Förderunterricht als schulische Aufgabe abzusichern, seine Einbindung in das Unterrichtsgeschehen weiter zu präzisieren und die Finanzierung (wie Unterricht von Neigungsgruppen) über Honorarmittel zu gewährleisten,

- für Sportler, deren trainingsintensivste Phasen schon in der Mittelstufe liegen, Regeln für eine Schulzeitstreckung zu entwickeln (analog zur Sekundarstufe II),

- die Auswahl und Zusammensetzung der Lehrerschaft unter den Gesichtspunkten sportaufgeschlossene Grunddisposition, Akzeptanz der mit dem Sondercharakter der Schulen verbundenen Arbeitsbedingungen und Bereitschaft zu einem flexiblem Arbeitseinsatz zu treffen (analoge Anforderungen an die Erzieher in den Internaten),

- mit den jährlichen Rundschreiben SenSchulJugSport II C 2 zur Organisation des Schuljahres solche Einrichtungsfrequenzen festzulegen, die einen „Quereinstieg" von Schülerinnen und Schülern im Schuljahresverlauf ermöglichen,

- die Aufnahmekriterien und -modalitäten einschl. der Zuständigkeiten im Aufnahmeverfahren weiter zu präzisieren und Regelungen für ein Widerspruchsverfahren zu erhalten.

IV.2.3.3 Konzeption für die Internate

Die Internate sind ein wichtiger Bestandteil innerhalb der schulischen und sportlichen Laufbahn der Schülerinnen und Schüler/Sportler, weil sie eine ideale Voraussetzung für eine zeitliche und räumliche Koordination von schulischer Ausbildung und sportlichem Training darstellen.

Jede der drei Schulen verfügt über Internatsplätze, die als integrales Element der pädagogischen Konzeption dieser Schulen in den Modellversuch „Schulen mit sportlichem Schwerpunkt" einbezogen waren. Dabei standen folgende Sachverhalte im Mittelpunkt der Untersuchungen:

- die spezifische Position dieser Einrichtungen im Kontext der unterschiedlichen schulischen und sportlichen Angebote,

- welche Finanzierungsmodelle und Trägerschaftskonzepte sind realisierbar,

- welche Einflussgrößen aus dem sozialen Umfeld (u.a. die Eltern-Kind-Ebene oder Freundschaftsbeziehungen) wirken wie auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler?

Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport hat als Vorbehaltsaufgabe auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des o.g. Modellversuches eine Konzeption für die Internate erarbeitet. Darin wird u.a. dargestellt, wie der Auftrag des Senats von Berlin (vgl. Beschluss Nr. 459/96 vom 5.11.1996) erfüllt wird, die Anzahl der Internate zu reduzieren.

Die Konzeption bezieht nicht nur die hier betrachteten Schulen mit sportlichem Schwerpunkt ein, sondern auch die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik sowie die Carl-PhilippEmanuel-Bach-Oberschule als musikbetontes Gymnasium.

Zum Schuljahr 1997/98 wurden die Internatsentgelte drastisch angehoben. Die gesunkene Platznachfrage aus den neuen Bundesländern (vornehmlich aus Brandenburg) dürfte im wesentlichen dem HUK|KWen Eigenanteil an den Internatskosten zuzuschreiben sein.

IV.2.3.4 Weiterentwicklung der Standortbedingungen

Die Konsolidierungsphase der drei Berliner Schulen mit sportlichem Schwerpunkt ist eng an die Verbesserungen der Standortbedingungen gebunden. Im Mittelpunkt der Bemühungen des Schulträgers steht die Beseitigung der unter Punkt IV.2.2.3 Standortbedingungen aufgezeigten Probleme und Defizite. Die dazu erforderlichen Festlegungen für den investiven Sektor und den Bereich der baulichen Unterhaltung wurden auf Verwaltungsebene getroffen. Die Umsetzung wird entsprechend der Zumessung von Mitteln im Rahmen der Haushaltsplanung vorgenommen.

Für die Flatow-Oberschule erfolgt z. B. die Nachrüstung von Unterrichts- und Fachräumen in entsprechender Größe, weiterhin ist für diese Schule der Neubau einer Sporthalle in der Investitionsplanung 1998-2002 des Landes Berlin vorgesehen.