Neuordnung des Luftverkehrs

Mit dem Ziel der Neuordnung des Luftverkehrs und Planung und Bau eines neuen Großflughafens wurde am 12. Dezember 1991 die Berlin Brandenburg Flughafen GmbH (BBF) gegründet.

Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Berlin und das Land Brandenburg (die so genannten Altgesellschafter) vereinbarten anlässlich der gemeinschaftlichen Gründung der BBF, den zivilen Flugverkehr in der Region Berlin/Brandenburg auf einen so genannten Single-Standort zu konzentrieren. Später vereinbarten sie auch, die BBF zu privatisieren.

Am Stammkapital der BBF sind die Bundesrepublik Deutschland zu 26 %, das Land Berlin und das Land Brandenburg jeweils zu 37 % beteiligt. Dies entspricht auch der Kostenverteilung im Planungs- und Privatisierungsverfahren. Im Mai 1994 wurde das Raumordnungsverfahren für den geplanten Flughafen BBI eröffnet.

Im Mai 1995 erteilte die BBF im Rahmen einer Auftragsausschreibung der WIB den Auftrag, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die möglichen Standorte eines Großflughafens in Sperenberg und Schönefeld-Süd durchzuführen.

Am 28. Mai 1996 unterzeichneten die Vertreter der Gesellschafter, der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Stolpe, der Regierende Bürgermeister von Berlin Diepgen und Bundesverkehrsminister Wissmann den Konsensbeschluss über den Ausbau der Flughafenkapazitäten der Region Berlin/ Brandenburg auf der Grundlage der Verständigung auf die Entwicklung des Standorts Schönefeld als Single-Standort. In diesem Beschluss entschieden die Gesellschafter, das bestehende Flughafensystem mit drei Standorten in Berlin-Tegel (TXL), BerlinTempelhof (THF) und Berlin-Schönefeld (SXF) durch einen zentralen Flughafen, den BBI, zu ersetzen und den Luftverkehr in der Region Berlin-Brandenburg auf einen Standort zu konzentrieren. Im einzelnen wurde die sukzessive Schließung der beiden innerstädtischen Flughäfen festgelegt, THF mit Rechtskraft der Planfeststellung und TXL mit Inbetriebnahme von BBI. Die Alternativstandorte Sperenberg und Jüterbog Ost schieden mit dem Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996 aus. Weiterhin Bestandteil des Konsensbeschlusses war die Einigung auf die parallel zum Planungsverfahren durchzuführende Privatisierung der BBF. In Schönefeld soll ein Flughafen mit zwei parallel zu betreibenden Start- und Landebahnen sowie entsprechenden Terminalkapazitäten errichtet und betrieben werden und der Flughafen zu einem Luftkreuz mit einem wesentlichen Anteil an Umsteigeverkehr ausgebaut werden.

An der Herbeiführung des Konsensbeschlusses war maßgeblich der Zeuge Dr. Märtin als Berater („political engineering") beteiligt. Dieser erhielt mit der WIB im Verlauf der Jahre 1995/ 1996 erste Aufträge zur Projektierung und Planung des Flughafens. Nach einer Anschlussbewerbung im März 1997 war die WIB bis Mitte/Ende des Jahres 1998 mit verschiedenen Planungsleistungen beauftragt. Bereits im Juni/Juli 1996 gab es erste Kontakte zwischen der WIB und der Flughafen Frankfurt Main AG (FAG), die im Dezember 1997 offiziell an dem Privatisierungsund Vergabeverfahren in dem Bieterkonsortium unter Führung von Hochtief (HT-Konsortium) teilnahm.

Laut Ausschreibung im europäischen Amtsblatt vom 11. September 1997: „Die Gesellschafter streben die vollständige Privatisierung der BBF an... Mit der Übernahme der Anteile an der BBF übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten zur unternehmerischen Führung für das Flughafensystem der Region Berlin-Brandenburg mit den Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld. Darüber hinaus übernimmt er das Recht und die Verpflichtung für die Planung, den Bau, den späteren Betrieb und die unternehmerische Führung des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) am Standort Schönefeld."

Mit Beginn des eigentlichen Privatisierungsverfahrens im Jahre 1997 wurden drei unterschiedliche Verfahren miteinander verbunden:

1. Die Privatisierung der Flughafengesellschaft BBF:

Die drei Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding veräußern bis zu 100 % ihrer Geschäftsanteile an der Gesellschaft.

2. Die Vergabe eines Bauauftrags für den Bau eines Flughafens:

Die Finanzierung, Planung, der Bau und der Betrieb des Flughafens BBI soll durch private in- und ausländische Investoren mit einem Gesamtinvestitionsbedarf je nach Ausbauform von sechs bis acht Milliarden Mark finanziert werden.

3. Die Vergabe einer Betreiberkonzession für einen Flughafen:

Mit dem Zuschlag für einen Privatinvestor erwirbt dieser die Betriebsrechte für das Berlin-Brandenburger Flughafensystem, bestehend aus den Flughäfen Schönefeld, Tegel und Tempelhof.

Die Flughäfen Tempelhof und Tegel sollen nach dem geltenden Privatisierungskonzept im Jahre 2002 bzw. 2007 geschlossen und der Verkehr auf BBI konzentriert werden. Die Betreiberlizenz für BBI soll eine Laufzeit von 50 Jahren haben.

Zu den wesentlichen Privatisierungszielen gehörte die Errichtung des BBI ohne öffentliche Investitionen. Die Erreichung dieses Privatisierungsziels bereitete bereits im ersten Privatisierungsversuch angesichts der enormen Schuldenbelastung der BBF in einer Größenordnung von bis zu 600 Millionen Mark im Zusammenhang mit den Anfang der 90er Jahre getätigten Grundstücksgeschäften im „Baufeld-Ost" erhebliche Schwierigkeiten.

Im Juni 1998 gaben die Konsortien um den Baukonzern Hochtief (HT-Konsortium) und die Bonner Immobilien Holding IVG (IVG-Konsortium) Angebote zur Privatisierung der BBF-Holding und der Privatfinanzierung des Flughafens ab. Im 18. September 1998 wurde das HT-Konsortium von den Gesellschaftern der BBF-Holding als „bevorzugter Bieter" ausgewählt.

Gegen diese Entscheidung reichte das IVG-Konsortium im Januar 1999 Beschwerde beim brandenburgischen Vergabeüberwachungsausschuss ein.

Im März 1999 wurde der Privatisierungsvertrag mit dem HT-Konsortium unter Vorbehalt unterzeichnet.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelte auf Grund von Presseveröffentlichungen seit Juni 1999 gegen Mitarbeiter der WIB und des HT-Konsortiums wegen des Betrugsverdachts.

Das Oberlandesgericht Brandenburg (im Folgenden: OLGBrandenburg) bezeichnete in seiner Entscheidung vom 8. August 1999 das Vergabeverfahren als rechtswidrig.

In folgenden Sachverhalten sah das OLG Verstöße der PPS gegen das Vergaberecht:

- Doppelmandate in Aufsichtsräten der Auftraggeber- und Bieterseite,

- unklare Formulierung einzelner Technischer Mindestanforderungen,

- Verletzung des Neutralitätsgebots durch Kontakte zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen sowie

- unzureichende Dokumentation von Entscheidungen im Vergabeverfahren.

Im Dezember 1999 reichte die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH beim Brandenburgischen Landesamt für Verkehr und Straßenbau den Planfeststellungsantrag für den Großflughafen ein.

Die BBF-Gesellschafter schlossen im Februar 2000 das HT-Konsortium von der Privatisierung aus. Nach dem Ausschluss des HT-Konsortiums wurde ausschließlich mit dem IVGKonsortium weiterverhandelt.

Im April 2000 stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter der WIB und des HT-Konsortiums mangels Vorliegens eines Schadens im Sinne des Betrugstatbestands ein.

Das OLG-Brandenburg entschied im Oktober 2000, die Beschwerde des HT-Konsortiums gegen den Ausschluss im Februar 2000 sei „zulässig und begründet". Es riet den Parteien zu einer vergaberechtlich unbedenklichen Einigung.

Im November 2000 verständigen sich das HT- und das IVGKonsortium, den Flughafen gemeinsam zu bauen.

Zum aktuellen Stand der Flughafenprivatisierung berichtete die Berliner Zeitung am 29. August 2001: „Der Flughafen Schönefeld wird möglicherweise ohne private Investoren gebaut. Die öffentlichen Gesellschafter

­ Bund, Berlin und Brandenburg ­ sind in Krisenstimmung, seit das 50-Millionen-Mark-Angebot der Konzerne Hochtief und IVG für den Erwerb der Flughafenholding (BBF) vorliegt. Das Angebot gilt als unakzeptabel, beide Investoren hatten vor drei Jahren getrennt jeweils 650 und 350 Millionen geboten. Intern wird diskutiert, ein neues Angebot zu fordern, neue Investoren zu suchen ­ oder den Ausbau selbst zu übernehmen."

B. Planung und Privatisierung des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI)

Das integrative Konzept des Konsensbeschlusses vom 28. Mai 1996 enthielt zum einen die Übereinkunft hinsichtlich des Ausbaus des Flughafens Schönefeld (SXF) und der Schließung der Flughäfen Tempelhof (THF) und Tegel (TXL) und zum anderen die Vereinbarung über die Privatisierung der BBF:

Während unter Punkt 2. „Privatisierung" formuliert war: „... Von den Gesellschaftern der BBF wird die Privatisierung der BBF vorbereitet...", enthält der Beschluss unter Punkt 4. „Planfeststellung" den Passus: „... Die Planfeststellung und die luftrechtliche Genehmigung für den Flughafen Schönefeld erfolgt durch das Land Brandenburg. Hierbei wird das Land Berlin beteiligt...".

I. Vertrag zwischen der BBF-WIB und der WIB-LANAG zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Sperenberg und SchönefeldSüd

Bereits im Vorfeld der eigentlichen Planungs- und Privatisierungsphase war die WIB mit der Durchführung einzelner, kleinerer Projekte betraut. Im Rahmen einer Auftragsausschreibung erteilte die BBF der WIB durch Vertrag vom 9. Mai 1995 den Auftrag, die Umweltverträglichkeitsprüfung in Sperenberg und Schönefeld-Süd für die Errichtung eines Großflughafens durchzuführen.

Die WIB schrieb ihrerseits diese Arbeiten aus. Hierbei bewarben sich verschiedene Kartierungsbüros, darunter die L.E.G.U.A.N. GmbH und gesondert hiervon die LANAG mit Sitz in Berlin.

Am 6. Juli 1995 schloss die WIB mbH mit der LANAG sowie sieben anderen Kartierungsbüros für einzelne Teilbereiche Werkverträge ab.

II. Vorbereitung und Durchführung der Planungsleistungen

Auf der Grundlage des Konsensbeschlusses vom 28. Mai 1996 veröffentlichte die Projektplanungsgesellschaft mbH BerlinSchönefeld, 100%ige Tochter der BBF (im Folgenden: PPS), am 2. Januar 1997 im EG-Amtsblatt eine regelmäßige Bekanntmachung, mit welcher ein Verfahren nach der EK-Sektoren-richtlinie gemäß Artikel 21 Abs. 1 B für die Vergabe von 17 Leistungsbereichen zur Weiterführung der Planungsarbeiten für das Vorhaben Internationaler Flughafen Berlin Brandenburg eröffnet wurde.

Die gleichlautende Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg Nr. 349 erfolgte am 3. Januar 1997.

Beide Bekanntmachungen enthielten unter Ziffer 4 folgenden Hinweis: „... Bei der Vergabe der unter Ziff. 2 genannten Dienstleistungen können natürliche und juristische Personen, die sich direkt oder indirekt an dem Privatisierungsverfahren (Privatfinanzierung) für den Flughafen BBI beteiligt haben oder sich zu beteiligen beabsichtigen und/oder in vertraglicher, beteiligungs- und/oder gesellschaftsrechtlicher Beziehung zu einer natürlichen oder juristischen Person stehen, die an dem Privatisierungsvorhaben beteiligt ist/sind oder sein wird/ werden, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung des Interessenten, dass er durch Vorstehendes nicht an einer eventuellen Auftragsübernahme gehindert ist, ist mit der Interessenbekundung abzugeben...".

1. Angebote der WIB zu Planungsleistungen

Bereits vor Ausschreibung hatte die WIB im Verlauf des Jahres 1996 vertragliche Vereinbarungen (u. a. Rahmenvertrag vom 12. Juli 1996) mit der PPS insbesondere zu folgenden Gegenständen:

- Beratung und Unterstützung bei der strategischen Planung für den Single-Standort Schönefeld

- Erstellung eines Projektanforderungskatalogs

- Aktualisierung von Bestandsplänen

- Bewertung Schutzgüter Flora und Fauna

- Aktualisierung und Neuerhebung von Daten zur Flächennutzung

- Erstellung von Konfliktkarten zur Layoutoptimierung

Unter dem 23. Januar 1997 bekundete die WIB gegenüber der PPS ihr Interesse und das ihrer Kooperationspartner BC Brandenburg Consult, DE-Consult, HC Hamann Consult GfL ­ TU Berlin, IBAC GmbH Schüßler Plan Potsdam GmbH an der Übernahme von Projektmanagementaufgaben und Planungsleistungen für die Entwicklung des Internationalen Flughafens Berlin Brandenburg für die Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 16.

Dem Schreiben beigefügt ist eine, von den Vertretern der WIB, Dr. Märtin und Dr. Söllner, und der genannten Partner unterzeichnete Erklärung vom 24. Januar 1997 folgenden Wortlauts: „... Die WIB Ingenieurgesellschaft mbH und ihre Projektpartner erklären, dass sie durch die unter c) der regelmäßigen Bekanntmachung mit Wettbewerbsaufruf vom 3. Januar 1997 formulierten besonderen Anforderungen nicht an einer eventuellen späteren Auftragsübernahme gehindert sind.

Die WIB Ingenieurgesellschaft und ihre Projektpartner erklären ausdrücklich, dass sie ausschließlich im Interesse des Auftraggebers und frei von jedem Interessenkonflikt tätig sein werden."

Mit Schreiben vom 29. Januar 1997 übersandte die PPS an die WIB eine Aufforderung zur Interessenbestätigung gemäß Artikel 21 Abs. 2 c) Sektorenrichtlinie, in welcher es auszugsweise wörtlich heißt: „... 8) Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe natürliche und juristische Personen, die sich direkt oder indirekt an dem Privatisierungsverfahren (Privatfinanzierung) für den Flughafen BBI bereits beteiligt haben oder sich zu beteiligen beabsichtigen und/oder in vertraglicher, beteiligungs- und/oder gesellschaftsrechtlicher Beziehung zu einer natürlichen oder juristischen Person/ Personen stehen, die an dem Privatisierungsverfahren beteiligt ist/sind oder sein wird/werden, nicht berücksichtigt werden. Eine nochmalige Bestätigung, dass ein solches Vergabehindernis nicht vorliegt, hat der Bewerber im Rahmen der Interessenbestätigung nochmals gesondert abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Interessenbestätigung durch Arbeitsgemeinschaften jeder Arbeitsgemeinschaftspartner für sich gesondert die Erklärung abgeben muss, dass in Bezug auf ihn das Vergabehindernis nicht besteht. Bewerber, die im Rahmen ihrer Interessenbestätigung keine, unvollständige oder falsche Angaben machen, nehmen an weiteren Auswahlverfahren nicht teil.

Sofern Bietern, die unerkannt durch die PPS Projektplanungsgesellschaft mbH Schönefeld falsche Angaben gemacht haben, ein Auftrag erteilt wird, kann dieser nach Kenntnis der falschen Angaben entzogen werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behält sich die PPS für diesen Fall ausdrücklich vor. Es ergeht der ausdrückliche Hinweis, dass nach der Auftragsvergabe im Rahmen dieses Verfahrens die PPS in geeigneter Weise dafür sorgen wird, dass umgekehrt natürliche und juristische Personen, die zu dem Auftragnehmer/den Auftragnehmern, die im

Rahmen des hier anstehenden Vergabeverfahrens berücksichtigt worden sind, in vertraglichen, beteiligungs- und/oder gesellschaftsrechtlicher Beziehungen stehen, an dem Privatisierungsverfahren nicht weiter beteiligt bzw. berücksichtigt werden können." Daraufhin übermittelt die WIB mit Schreiben vom 10. Februar 1997 die Interessenbestätigung und in der Anlage hierzu die Einzelerklärungen der WIB und ihrer Kooperationspartner. Die diesem Schreiben beigefügte, von den Geschäftsführern der WIB, Dr. Märtin und Dr. Söllner, unterzeichnete, gesonderte Erklärung vom 13. Februar 1997 hat folgenden Wortlaut: „Die WIB Ingenieurgesellschaft mbH hat sich für Planungsleistungen zum Vorhaben Internationaler Flughafen Berlin Brandenburg beworben. Gemäß Aufforderung zur Interessenbestätigung vom 29. Januar 1997 erklären wir Folgendes:

Die WIB Ingenieurgesellschaft mbH ist weder direkt noch indirekt am Privatisierungsverfahren für den Flughafen BBI bereits beteiligt, noch beabsichtigt die WIB Ingenieurgesellschaft mbH sich daran zu beteiligen. Es bestehen keine vertraglichen beteiligungs- oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die an dem Privatisierungsverfahren beteiligt ist bzw. beteiligt sein wird.

Wir erklären ausdrücklich, dass in Bezug auf die WIB Ingenieurgesellschaft mbH kein Vergabehindernis besteht."

Mit Schreiben vom 17. Februar 1997 teilt die PPS der WIB mit, dass diese ausgewählt worden ist, an dem Verhandlungsverfahren über die Vergabe des Auftrags zum Leistungsbereich Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 16 teilzunehmen.

Im Anschluss daran wurde die WIB aufgefordert, ein Angebot abzugeben. (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 27) Daraufhin übermittelte die WIB der PPS am 4. März 1997 die Angebote zu den genannten Leistungsbereichen.

Nach der Übermittlung der Angebote fanden zu den Leistungsbereichen einzeln in Gruppen und in Blöcken die Präsentationstermine statt. (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 27)

2. Verträge zwischen der PPS und der WIB

Am 13. März 1997 kam es zum Angebot der WIB zum Leistungsbereich 4 zu einer Präsentationsveranstaltung in den Räumen der PPS, an welcher Dr. Herberg, Frau Rahmacher und Frau Rechtsanwältin Meyer-Postelt sowie Dr. Märtin, Dr. von Borries, Dr. Söllner, Herr Liebscher, Herr Reher, Herr Gläser und Herr Albert teilnahmen.

Die PPS schloss daraufhin mit der WIB Verträge zu den Leistungsbereichen 6 (23. Mai 1997), 4 (20. Juni 1997), 8 (23./30. Juni 1997) und 9 (20. Juni/30. August 1997) ab.

Leistungsende für die abgeschlossenen Verträge war der 30. Juni 1998.

III. Vorbereitung und Durchführung der Privatisierung der BBF und des Vergabeverfahrens

Die Credit Suisse First Boston AG (im Folgenden: CSFB), damals Investmentbank der Barclays Corperation Inc. der Barclays de Zoete Wedd (im Folgenden: BZW) nach erfolgreicher Ausschreibung als Investmentbank-Berater wurde im März 1997 von der PPS bzw. BBF mit der Vorbereitung und Durchführung der Privatisierung der BBF/Privatfinanzierung BBI beauftragt.

Die Altgesellschafter beschlossen in der Gesellschafterversammlung der BBF am 8. September 1997 die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens zur Privatisierung der BBF und Privatfinanzierung des künftigen Flughafens BBI. Die Bekanntmachung der Privatisierung und Abgabe von Interessenbekundungen in der Präqualifizierungsphase im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft erfolgte am 11. September 1997.

Interessenbekundungen von Bewerbern waren hiernach bis zum 17. November 1997 bei der BZW Deutschland, Investment Banking einzusenden.

1. Festlegungen im Informationsmemorandum

Gegen eine Schutzgebühr von 3 000 DM wurde Interessenten im Rahmen der Präqualifizierung ein Informationsmemorandum (Request for Qualifications, im Folgenden: RfQ) zur Verfügung gestellt. Unter II.1. der RfQ ist aufgenommen: „Von der PPS beauftragte Planer dürfen jedoch während des Privatisierungsverfahrens von den Bietern weder beauftragt noch in sonstiger Weise verpflichtet werden noch Mitglied des Bieterkonsortiums sein...".

2. Verfahrensgang

Die RfQ sahen einen dreiphasigen Verfahrensgang vor.

Zunächst die Phase 1 ­ die Präqualifizierung ­, welche nach der Einleitung des Ausschreibungsverfahrens mit der Auswahl von vier präqualifizierten Bewerbern im Dezember 1997 enden sollte und tatsächlich am 10. Dezember 1997 endete.

Es folgte die Phase 2 ­ die Angebotsphase ­, in welcher die präqualifizierten Bieter die Ausschreibungsunterlagen (insbesondere die Request for Proposals, im Folgenden: RfP) sowie im Rahmen der „Due Diligence" Zugang zu weiteren technischen, finanziellen und rechtlichen Informationen erhielten und ihre Angebote abgaben.

Die Phase endete mit der Auswahl des Finalisten („preferred bidder"), des Konsortiums Flughafenpartner für Berlin und Brandenburg (im Folgenden: FPBB, auch HT-Konsortium) bestehend aus Hochtief AirPort GmbH, ABB Energy Ventures B.V., FAG und der Bankgesellschaft Berlin AG, durch die Gesellschafter der BBF in der Gesellschafterversammlung vom 18. September 1998

(nach den RfQ ursprünglich vorgesehen für Mai 1998).

Mit dem HT-Konsortium wurde schließlich in Phase 3 die abschließenden Vertragsverhandlungen geführt.

Am 23. und 24. Oktober 1997 fanden zunächst für die potenziellen Investoren Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Abgabe von Interessenbe- kundungen statt, an welchen auch FAG und Hochtief/HTP Projektentwicklung teilnahmen. Seitens der Veranstalter waren am 23. Oktober 1997 an dieser Veranstaltung auch Dr. Märtin und Dr. von Borries sowie Dr. Söllner für die WIB zu den Themen Flughafen- und Verkehrskonzepte sowie Umweltverträglichkeitsuntersuchung zugegen.

3. Erklärungen in der Präqualifizierungsphase

Bereits mit einem internen Schreiben von Herrn Henkel von der FAG an den Vorstand vom 9. April 1997 schlug dieser vor, hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens mit HT ein „Memorandum of Understand" zu formulieren.

Am 5. November 1997 entschied sich FAG für den Eintritt in das HT-Konsortium, dem sie am 12. November 1997 schließlich beitrat.

Unter dem 10. November 1997 gab die FAG gegenüber BZW folgende Erklärung ab: „Bezug nehmend auf Ihr Informationsmemorandum zur Präqualifizierung für das o. g. Projekt bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass weder die Flughafen Frankfurt/Main AG versuchen wird, noch einer der Bieter des Konsortiums beauftragt werden wird, vertrauliche Informationen über die BBF, mit ihr verbundene Unternehmen, das BBI-Projekt oder das Ausschreibungsverfahren zu erlangen oder zu nutzen, sofern diese Informationen nicht den präqualifizierten Bietern im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch BZW zugänglich gemacht werden.

Als vertrauliche Informationen werden im Einvernehmen mit der BZW nicht die Kenntnisse aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der FAG und der BBF (z. B. Marketing-Kooperation, Zusammenarbeit der Informations- und Kommunikationsdienstleistungsbereiche, Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) gesehen.