WIB

Ist WIB-Personal heute noch mit der Pflege der Liegenschaftsdatenbank im Zusammenhang mit dem Privatisierungsverfahren beschäftigt? Steht Herr Söllner noch in einer Geschäftsbeziehung mit der WIB? (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 8)

Welche Aufträge hat die WIB von der BBF seit 1990 erhalten, unabhängig von dem konkreten Privatisierungsverfahren Flughafen? (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 8)

Wie waren die Eigentumsverhältnisse, als Sie bei der WIB eingetreten sind? Gab es dann Veränderungen? Und wann, wie und warum ist Daimler-Benz ausgeschieden? (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 9) Existiert die WIB heute immer noch in der Form einer GmbH? Oder gibt es mehrere Töchter, die auch unter WIB laufen?

Und: Gibt es zwischen möglichen Tochterfirmen personelle Identitäten? (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 9)

2. Funktionen des Zeugen Dr. Märtin in der WIB-Unternehmensgruppe

Die WIB wurde 1987 als „Weltraum-Institut Berlin GmbH" gegründet. Gesellschafter des Weltraum-Instituts Berlin war ein Gesellschaftergremium, das der Geschäftsführer Herr Dr. Reinhard Furrer zusammengestellt hatte und das sich aus der Firma Daimler und der Deutschen Bank zusammensetzte (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 36). Herr Dr. Märtin wurde 1989 zum Geschäftsführer bestellt und kaufte die WIB im Jahre 1994 (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 34).

Ob die WIB im Jahre 1993/1994 in finanziellen Schwierigkeiten war, konnte der Zeuge Dr. Söllner nicht beantworten, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Geschäftsführung der WIB war: „Aber es war ja klar, dass dieses ganze Weltraumgeschäft mehr und mehr schlechter gelaufen ist, einfach deswegen, weil auch die Forschungsaufträge aus dem damaligen Bundesforschungsministerium nicht mehr in der Form gekommen sind." (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 36)

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. September 1994 wurde der Gesellschaftsvertrag der „WIB WeltraumInstitut Berlin GmbH" vollständig neu gefasst, insbesondere hinsichtlich des Firmennamens, Sitzes und Gegenstandes der Gesellschaft.

Gesellschafter und Geschäftsführer der umfirmierten „WIB Ingenieurgesellschaft mbH Planung, Umwelt und Datendienste" war der Zeuge Dr. Märtin. Im Januar 1995 wurde der Zeuge Dr. Söllner zum Geschäftsführer bestellt und der Zeuge Dr. Märtin erhielt die Alleinvertretungsbefugnis. Zweigniederlassungen wurden 1996 in Belzig und 1998 in Köln errichtet. Nach der Gesellschafterveränderung auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30. Januar 1998 wurde die „WIB Ingenieurgesellschaft mbH Planung, Umwelt und Datendienste" umfirmiert in die WIB Wirtschafts- und Ingenieurberatungsgesellschaft mbH.

Im Februar 1995 wurde die „WIB PlanData GmbH Daten ­ Karten ­ Service" mit den beiden Geschäftsführern Herrn Dr. Märtin (mit Alleinvertretungsbefugnis) und dem Zeugen Dr. Söllner gegründet, die sich im Jahr 2000 in „W3 Interactive GmbH Internet Services" umbenannte.

Mit Datum vom 18. Mai 1998 wurde die „Air & Traffic Planungsgesellschaft mbH" mit den beiden Geschäftsführern Herrn Dr. von Borries und dem Zeugen Dr. Söllner in das Handelsregister eingetragen.

Im Juli 1998 wurde Herr Dr. Märtin mit Alleinvertretungsbefugnis zum Geschäftsführer bestellt. Die ursprünglich vorgesehene Geschäftsführerfunktion von Herrn Dr. von Borries sei jedoch in dieser Form nie vollzogen worden, sondern der Zeuge Dr. Söllner war im Sinne einer Nebentätigkeit im Außenverhältnis Geschäftsführer und Herr Dr. Märtin der Geschäftsführer der Air & Traffic Planungsgesellschaft mbH. (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 29, 32)

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war die WIB somit eine Firmengruppe bestehend aus der „WIB Ingenieurgesellschaft mbH Planung, Umwelt und Datendienste" mit (zunächst) einer 100 %igen Tochtergesellschaft, der „WIB PlanData GmbH Daten ­ Karten ­ Service". Alleiniger Gesellschafter der WIBHolding war Herr Dr. Märtin (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 32)

Nach Aussage des Zeugen Dr. Söllner betraf das political engineering die Consultingfunktion, die von Herrn Dr. Märtin über die WIB-Holding („WIB Ingenieurgesellschaft mbH Planung, Umwelt und Datendienste") wahrgenommen wurde.

(Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 30)

3. Beratertätigkeit des Zeugen Dr. Märtin

Zur Bedeutung des political engineering des Zeugen Dr. Märtin befragt, erklärte der Zeuge Dr. Söllner: „... political engineering ist Consultingtätigkeit auf hohem Niveau. Das ist ein vollkommen geläufiger Begriff. Ich denke, das ist teilweise eine Art Lobbyarbeit, Consultingtätigkeit, wo auch politische Ideen mit technisch-fachlichem Hintergrund generiert werden." (Zeuge Dr. Söllner, Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 37)

Der Zeuge Dr. Herberg bewertete das political engineering des Zeugen Dr. Märtin als das Herbeiführen politischer Entscheidungen auf technischer Basis: „Das ist ein weitergehendes Tun, das sich nicht nur auf rein ingenieurtechnische Dinge bezieht, sondern insbesondere ins Strategische dann hineingeht, z. B. ­ und da kommt der Begriff glaube ich auch her ­ als seinerzeit die Gesellschafter versucht haben ­ und zum Schluss ja auch Erfolg gehabt haben ­ einen Konsensbeschluss auf technischer Basis zu erarbeiten, das war political-engineering." (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 82)

a) Tätigkeiten vor dem Flughafenengagement

Der Zeuge Dr. Märtin war nach Auskunft des Zeugen Diepgen vor seiner Tätigkeit in der WIB in den 80er Jahren Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung: (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 10) „Zu dieser Zeit war er für Forschungspolitik zuständig (und) war unterwegs, um für Berlin zu werben. Daher habe ich ihn kennengelernt. (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 10)

Im Zusammenhang mit dem Aussscheiden des Zeugen Dr. Märtin aus der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung wurde Zeuge Diepgen befragt, ob es Gründe gab, die Seriosität von Herrn Märtin generell in Frage zu stellen und ihn generell von allen Tätigkeiten auszuschließen: „Das (war) Ende der 80er Jahre. Ich erinnerte mich auch daran... Aber wenn ich mich auch wiederum richtig erinnere, dann ist das alles nicht in einer Form abgeschlossen worden, dass Herrn Märtin rechtskräftig Vorwürfe gemacht werden konnten. Und da gilt die Unschuldsvermutung. So vermute ich nach meiner Erinnerungslage." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 14)

b) Umweltverträglichkeitsprüfung in Sperenberg und Schönefeld-Süd

Der Zeuge Dr. Herberg bestätigte die Tätigkeit des Zeugen Dr. Märtin im Rahmen von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die BBF. (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 81)

Im Vorfeld der Standortentscheidung hatte Sperenberg nach Auskunft des Zeugen Kähne auf Grund des Raumordnungsverfahrens und der Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung einen gewissen Vorteil: „Es war ja überhaupt eine wichtige Frage, die entschieden werden musste, dass ja nach dem Raumordnungsverfahren Sperenberg sozusagen einen gewissen Vorteil hatte. Jetzt ging es darum, ob auf Grund des Raumordnungsverfahrens und Umweltverträglichkeitsprüfungen Sperenberg in jedem Fall der Standort sein müsse oder ob man ­ ungeachtet dieser Empfehlungen ­ dann auch Schönefeld als Standort nehmen könnte. Da hat es Gutachten gegeben, auch der Justizverwaltung hier, die da gesagt haben, man ist in der Standortentscheidung nicht unbedingt an diese genannten Gutachten dort gebunden, sondern man ist insoweit frei, doch einen anderen Standort zu finden. Aber ich weiß nicht, ob später noch einmal weitere Berechnungen gemacht worden sind." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 44)

Der Zeuge Dr. Märtin setzte sich als Berater bei der Vorbereitung des Konsensbeschlusses vom 28. Mai 1996 für Schönefeld als Standort des Großflughafens BBI ein.

c) Vorbereitung des Konsensbeschlusses vom 28. Mai 1996

An der Herbeiführung des Konsensbeschlusses war maßgeblich der Zeuge Dr. Märtin als Berater („political engineering") beteiligt.

Dies erfolgte im Auftrag der BBF. Inwieweit hieran die Gesellschafter beteiligt waren, konnte im Detail nicht aufgeklärt werden, jedenfalls geschah dies mit Billigung der Gesellschafter.

Die Zeugin Dr. Peschel-Gutzeit bezeichnete den Zeugen Dr. Märtin in diesem Zusammenhang als „Vater des Konsensbeschlusses". (Wortprotokoll vom 1. September 2001, S. 19)

Der Zeuge Dr. Linde sagte aus, den Zeugen Dr. Märtin aus der Zeit der Vorbereitung des Konsensbeschlusses vom 28. Mai 1996 zu kennen, als der Zeuge Dr. Linde in den Aufsichtsrat der BBF berufen wurde und an dem Konsensbeschluss mitwirkte (Wortprotokoll vom 19. Juli 2001, S. 25): „Herr Dr. Märtin war dann, wie sich für mich herausstellte, die entscheidene Persönlichkeit, der es überhaupt zu verdanken war, dass es zu diesem Konsens und damit also zu einer solchen Flughafenplanung kam. Er war in der ersten Zeit für mich, der ich ja dann entweder Stellvertreter oder später auch Aufsichtsratsvorsitzender ­ aber insbesondere in dieser ersten Zeit ­, die entscheidene Person, mit der überhaupt ein strategisches Privatisierungskonzept entwickelt werden konnte. Es ging da noch nicht um die Planung, sondern es ging überhaupt darum, wie kommen wir überhaupt in das Privatisierungsverfahren, denn es war ja sehr ungewöhnlich in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, dass man ein nicht besonders gut funktionierendes Unternehmen erweitern wollte und sozusagen die Option, einen Flughafen irgendwann mal zu bauen und dann betreiben zu können, der noch nicht mal planfestgestellt war und an einen Standort verlegt wurde, der nicht besonders planerisch gut beurteilt war...

Das war die Persönlichkeit, die wir dringend brauchten, der auch ­ wenn ich mich richtig erinnere, aber das weiß ich nicht genau ­ unter Vertrag in der BBF allgemeine Beratungsaufgaben wahrgenommen hatte, und zwar schon längere Zeit."

Der Zeuge Krüger berichtete über erste Kontakte zu dem Zeugen Dr. Märtin aus der Zeit der Vorbereitung des Konsensbeschlusses: „Genau dies war der Sachverhalt, weshalb ich Herrn Märtin im Verkehrsministerium kennengelernt habe. Herr Märtin war derjenige, der den Gesellschaftern bei der Erarbeitung des Konsensbeschlusses, so ist meine Erinnerung, geholfen hat. Und in dieser Funktion habe ich ihn damals im Verkehrsministerium kennengelernt. Weiterhin ist mir natürlich bekannt, dass Herr Märtin sich mit seiner Firma WIB bemüht hat, die Projektsteuerung zu übernehmen. Dieses ist dann damals vom Aufsichtsrat der PPS, der einstimmig entscheiden musste, nicht gebilligt worden... Bei der Vergabe von Einzelprojekten wurde dann die Firma WIB berücksichtigt." (Wortprotokoll vom 19. Juli 2001, S. 67)

Zu den Aufgaben des Zeugen Dr. Märtin in der BBF gehörte nach Aussage des Zeugen Dr. Linde auch die Vorbereitung der BBF-Sitzungsunterlagen, die von der Geschäftsführung der BBF nicht geleistet werden konnte; die Beauftragung der Zeugen Dr. Märtin konnte nicht weiter aufgeklärt werden: „Also, ich bin immer davon ausgegangen, dass dieses Auftragsverhältnis durch die BBF begründet worden ist und auch wohl bezahlt worden ist.... Ich (habe) auch zum Teil Herrn Dr. Herberg gebeten..., Märtin mit zuzuziehen, damit wir sozusagen zu Ergebnissen kamen. Märtin hat ja zum Teil für Herrn Dr. Herberg die Sitzungsunterlagen vorbereitet, weil die BBF eigentlich dazu nicht imstande war

­ jedenfalls es so zu machen, dass man da vernünftige Tagesordnungen mit den Inhalten hinbekam usw. Ich will da nicht in die Tiefe gehen, aber das war die Motivation, und er ist bezahlt worden von der BBF..." (Zeuge Dr. Linde, Wortprotokoll vom 19. Juli 2001, S. 40)

Die Zeugin Dr. Peschel-Gutzeit sagte aus, der Zeuge Dr. Märtin sei von dem Zeugen Dr. Herberg beauftragt worden: „... man muss sich das vorstellen wie eine Art persönlicher Beratervertrag ­ zwischen Dr. Märtin und Dr. Herberg weitergehen und ob er verlängert werden solle. Das hing ein bisschen davon ab, wann die PPS denn nun arbeitsfähig sein könnte. So gab es nach meiner Erinnerung eine Vertragsklausel, die da lautete: „Der Beratervertrag Dr. Märtin­Dr. Herberg endet spätestens in dem Augenblick, in dem die PPS arbeitsfähig ist." (Wortprotokoll vom 1. September 2001, S. 5) Dagegen sagte der Zeuge Dr. Herberg aus, die Beauftragung sei durch die Gesellschafter erfolgt: „Herr Märtin, soweit mir erinnerlich, hat eigentlich schon sehr, sehr lange mit uns, also mit der Holding zusammengearbeitet, auch zu der Zeit, als es die PPS noch nicht gab, und zwar mit Umweltverträglichkeitsstudien und Ähnlichem, und ist zu einem Zeitpunkt ­ der muss im Herbst 95 gewesen sein; also jedenfalls in 95, denn 96 ist ja der Konsensbeschluss gefasst worden; also ich nehme an, im Herbst 95 ­, ist er von den Gesellschaftern gebeten worden ­ ob mit Geld oder ohne Geld, weiß ich nicht, ich kenne keinen Auftrag dafür jedenfalls ­, dazu beizutragen, einen Konsensbeschluss herbeizuführen bzw. vorzubereiten, der dann am

­ ich glaube ­ 16. oder 28. Mai 96 verkündet wurde. Bei dieser Verkündung war auch Herr Märtin zugegen ­ das war im Senatsgästehaus; das hat er mir selbst erzählt." (Zeuge Dr. Herberg, Wortprotokoll vom 6. September 2001, S. 84)

Und weiter: „Also, ob die Gesellschafter einen Auftrag mit Geld gegeben haben, weiß ich nicht. Wir selber hatten während der Zeit mehrere Beratungsaufträge ­ die müssten Ihnen auch vorliegen; wir haben die nämlich irgendwann mal zusammengestellt in einzelnen Listen, und zwar die Arbeitstitel der Aufträge und auch die Honorare, die damit verknüpft waren.

Den Auftrag zum ­ also ich spreche jetzt einfach ­ ­ Den Auftrag, den er zum Konsensbeschluss oder zur Herbeiführung und Vorbereitung zum Konsensbeschluss, der ist von den Gesellschaftern, und zwar von allen Dreien ­ ihm zugetragen worden oder angetragen worden; ich habe da nie dabeigesessen. Ich weiß nur, dass er ihn hatte. Und ich weiß auch, dass ich in den Fachfragen bzw. den Daten dabei unterstützt habe. Aber mehr kann ich dazu nicht sagen." (Zeuge Dr. Herberg, Wortprotokoll vom 6. September 2001, S. 84)

aa) Interessen des Landes Brandenburg

Der Zeuge Kähne berichtete, das Land Brandenburg habe sich für Sperenberg als Standort für den künftigen Großflughafen sehr stark eingesetzt und dabei sogar die Finanzierung der Autobahnanbindung zugesagt (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 44): „Der Ministerpräsident Stolpe (hat) bei einer Gelegenheit gesagt, das Land werde bereit sein, die Finanzierung einer Autobahnanbindung zu übernehmen. Da haben wir uns alle groß angeguckt und haben gesagt: Donnerwetter, das ist ja eine tolle Sache, ungefähr eine Milliarde Mark würde das so schätzungsweise ausmachen und woher nehmen. Aber gut, erst einmal war das Wort eines Ministerpräsidenten da. Allerdings ist diese Zusage nachher dann deutlich abgebröckelt und es ist dann nicht weiter vertieft worden, diese Angelegenheit."

bb) Moderatorenrolle des Zeugen Dr. Märtin bei der Herbeiführung der Standortentscheidung in der Berliner Großen Koalition und im Aufsichtsrat der BBF

Nach Aussage der Zeugen Diepgen und Dr. Fugmann-Heesing moderierte der Zeuge Dr. Märtin die unterschiedlichen Positionen der Parteien der Berliner Großen Koalition in der Standortfrage.

Der Zeuge Diepgen erklärte hierzu: „Er hat vermittelt, Argumente vermittelt, den Austausch von Argumenten insbesondere in Berlin zwischen der Sozialdemokratischen Partei und der CDU bzw. im Senat selbst zu allen Standortfragen vorgenommen. Also, er war... ausgesprochen hilfreich bei dem Thema, welche Standortentscheidung für den Flughafen im Einvernehmen oder mindestens in der Akzeptanz aller Partner der Berliner Regierung getroffen wird. Und er war insofern, wenn ich mich recht erinnere, im Vorfeld des so genannten Konsensbeschlusses in diesem Sinne tätig." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 10 und 11)

Und weiter: „... Die gesamte Thematik Flughafen war geprägt von einem Stück Misstrauen, einem Stück zwischen den politischen Partnern und einem Stück Sprachlosigkeit und Unfähigkeit zuzuhören. Und das hat Herr Märtin insbesondere bei seiner Partei aufgelockert, massiv aufgelockert, so dass es zum Konsensbeschluss dann nachher auch gekommen ist, und zwar vor dem Hintergrund seiner Fachkenntnis in der Bewertung der verschiedenen planerischen Vorläufe. So war der Sachverhalt.... Er ist in die Rolle hineingewachsen und sie ist dann genutzt worden..." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 17)

Die Zeugin Dr. Fugmann-Heesing bestätigte die Moderatorenrolle des Zeugen Dr. Märtin in der Berliner Großen Koalition: „Ich habe über den Vorgang gesprochen im Vorfeld, und zwar waren das Wochen oder Monate vor dem Konsensbeschluss, als es um die Fragestellung ging: Wie werden die beiden Koalitionspartner ­ das war ja die Frage ­ sich zu diesen beiden Standorten verhalten? Da ging es darum, die jeweils Beteiligten zu informieren ­ mit entsprechenden Informationen über beide Standorte, mit Vorteilen, mit Nachteilen usw. Und dieser Prozess ­ ­ Ich wusste auch nicht, dass das die WIB ist, sondern ich war damals noch relativ neu in Berlin. Und da war es Herr Märtin. Und Herr Märtin war mit dieser Aufgabe beauftragt ­ so hat er es damals jedenfalls gesagt; das kann ich jetzt nicht sagen, das sage ich noch einmal, ob es abgerechnet worden ist über die Flughafengesellschaft, aber beauftragt vom Regierenden Bürgermeister persönlich ­, diese Informationen vorzunehmen. Ich kann mich an eine Runde erinnern, irgendwo hier im Abgeordnetenhaus ­ ich weiß aber nicht mehr, wer daran genau teilgenommen hat ­, wo Herr Märtin eben diese Punkte, Sperenberg, Schönefeld, im Einzelnen auch dargelegt hat, weil das ja auch ein schwieriger Prozess war, in den Fraktionen hier einen Konsens herzustellen. ­ Und das, was Sie zitieren ­ so verstehe ich das jedenfalls ­, ist ein späterer Zeitpunkt." (Wortprotokoll vom 4. September 2001, S. 45)

Der Zeuge Kähne sagte aus, der Zeuge Dr. Märtin habe die tatsächlichen Grundlagen für den Konsensbeschluss aufgearbeitet und die drei Gesellschafter in der Standortfrage beraten (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 36): „Der Konsensbeschluss war eine ganz schwierige Geschichte. Aber sie war auch gleichzeitig verbunden mit einem Namen, der nachher sehr viel Aufsehen gemacht hat, nämlich Dr. Märtin. Herr Dr. Märtin hat sich seinerzeit sehr bemüht, die sagen wir mal tatsächlichen Grundlagen für diesen Konsensbeschluss mit aufzuarbeiten. Er hat bei den entsprechenden Sitzungen der drei genannten Herren, die auch zum Teil mit Mitarbeitern stattfanden, dann immer für Auskünfte zur Verfügung gestanden, wobei sich diese Auskünfte im Wesentlichen auf Tatsachen beschränkten. Und ich muss sagen, ich habe damals jedenfalls einen Eindruck gehabt, dass Herr Dr. Märtin sehr gut orientiert gewesen ist und uns gegenüber sehr hilfreich war. Es kam damals auch in den Gesprächen schon mal seine Parteizugehörigkeit zur Sprache, aber nicht in dem Sinne, dass da jetzt eine Grenzziehung erfolgte zwischen denjenigen, die vielleicht einer anderen Partei angehört haben, aber... das Thema spielte dabei keine vordergründige Rolle, es wurde eher gelegentlich mal geflachst, dass er einer Partei angehöre, von denen Teile ja gegen den Standort Schönefeld waren und er selbst sich ja für den Standort Schönefeld aus sachlichen Gründen mit ausgesprochen hatte. Das war also diese wichtige Entscheidung vom 28. Mai 1996..."

Und weiter: „Er war in der Vorphase des Konsensbeschlusses zuständig, die drei Gesellschafter zu beraten bei der Standortfrage.

Das hat er m. E. auch ordentlich gemacht, da habe ich keine Einwendungen dagegen" (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 41)... alle drei Gesellschafter (waren) damit einverstanden, dass Herr Märtin sozusagen ­ wie Herberg das ausgedrückt hat ­ politisches Engineering macht, insbesondere die Fakten zusammenträgt bei der Abwägung dieser beiden Standorte Sperenberg und Schönefeld..." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 43)

II. Vertrags- und sonstige Beziehungen der WIB zur LANAG/ L.E.G.U.A.N.

Nach dem Ergebnis der Untersuchung beauftragte die WIB im Juli 1995 eine Scheinfirma, die LANAG, als Unterauftragnehmer mit der Umweltverträglichkeitsprüfung in Sperenberg. Der Auftrag wurde in Wirklichkeit mit Mitarbeitern der Firma L.E.G.U.A.N. GmbH abgewickelt. Der Repräsentant der LANAG, Herr Thomas Müller, war geschäftsführender Gesellschafter der L.E.G.U.A.N. GmbH. Geschäftsführendes Mitglied der L.E.G.U.A.N. war auch Rolf Peschel, Sohn des damaligen Mitglieds des Aufsichtsrats der BBF und der Senatorin für Justiz, der Zeugin Dr. Peschel-Gutzeit.

Die BBF erteilte der WIB im Rahmen einer Auftragsausschreibung durch Vertrag vom 9. Mai 1995 den Auftrag, die Umweltverträglichkeitsprüfung in Sperenberg und Schönefeld-Süd für die Errichtung eines Großflughafens durchzuführen. Schon zuvor, am 15. März 1995, unterrichtete sie die WIB mündlich vom Zuschlag.

Die WIB mbH schrieb ihrerseits diese Arbeiten aus. Hierbei bewarben sich verschiedene Kartierungsbüros, darunter die L.E.G.U.A.N. GmbH und gesondert hiervon die Firma unter der Bürobezeichnung LANAG mit Sitz in Berlin.

Für die Durchführung der Kartierungsarbeiten war eine Betretungsgenehmigung für die Gebiete erforderlich. Da die Kartierung bis Ende 1995 vorliegen sollte, mussten die Arbeiten spätestens im April 1995 begonnen werden.