Spenden

„Zum Beispiel ist auch im nachhinein für mich nicht erklärlich gewesen: Wenn beispielsweise die Firma Dornier System Consult die Projektsteuerung bekommen hat und zum damaligen Zeitpunkt Debis noch komplett einer der Bieter gewesen ist. Die sind ja erst viel später ausgeschieden. Insofern glaube ich, liegt zumindest hier doch ein ganzes Stück Versehen auf der Seite der PPS. Wenn das ernsthaft gewollt gewesen wäre, dass wir solche Kontakte komplett meiden oder auch anzeigen, wenn sie bestehen, dann hätte man uns wenigstens einmal mitteilen müssen, wer das denn überhaupt ist. Es gab ja auch in dieser Klausel die Formulierung: „Gesellschaften, die in vertraglicher oder gesellschaftsrelevanter Beziehung stehen". Es ist auch die Frage, wie weit man den Kreis nimmt. Ist es beispielsweise nur Hochtief, oder sind es die Tochtergesellschaften von Hochtief oder wieder von denen Tochtergesellschaften? ­ Wenn man das als wichtige Problematik sieht, muss doch dieser ganze Kreis irgendwann einmal definiert werden. Das ist zu keinem Zeitpunkt passiert. Also insofern hatte ich im Prinzip kein Problem damit. Ich muss aber auch sagen: Wir haben natürlich nicht ­ ­ Mir ist eigentlich auch nicht bekannt, dass wir mit Bietern zusammengearbeitet hätten. Das Problem FAG habe ich damals nicht gesehen." (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 30, 31)

V. Vertrags- und sonstige Beziehungen des Zeugen Dr. Märtin zu HMC und hierdurch zum HT-Konsortium

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 28. August 1999 und entsprechenden Informationen des ORB-Magazins „Klartext" hatte das von der Essener RWE-Tochter geführte HT-Konsortium im Jahre 1998 über mehrere Monate hinweg regelmäßige Zahlungen an eine Berliner Firma namens Handel Management Consult (HMC) mit Sitz in der Charlottenburger Droysenstraße geleistet. Grundlage dieser Zahlungen war ein Beratungsvertrag, den das Konsortium mit HMC am 1. September 1998 abgeschlossen hatte und der über HT abgewickelt worden ist. Die HMC wurde dabei durch eine ehemalige Mitarbeiterin der WIB, Frau Heidemarie Ewald, repräsentiert.

Die Staatsanwaltschaft stellte zu diesem Sachverhalt in der Einstellungsverfügung fest: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist nicht festzustellen, welche Leistungen durch HMC bzw. Hr. Dr. Märtin für das Konsortium tatsächlich erbracht wurden. Es besteht jedoch der Verdacht, dass es sich um Leistungen im Zusammenhang mit der anstehenden Managementpräsentation des Angebots von HT bei den Altgesellschaftern am 14. September 1998 handelte. Es besteht ferner der Verdacht, dass die Errichtung der Gesellschaft nur zu dem dem Zweck erfolgte, die Beziehung zwischen Hr. Dr. Märtin und dem HT-Konsortium zu verschleiern."

Der Sachverhalt konnte vom Ausschuss nicht weiter aufgeklärt werden, da sich die Zeugen Dr. Märtin und Ewald wegen noch laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen erfolgreich auf ein Zeugnisauskunftsverweigerungsrecht beriefen.

Durch den Zeugen Dr. Söllner konnte ledigich aufgeklärt werden, dass Frau Heidemarie Ewald vor ihrer Beschäftigung bei der Firma HMC bei der WIB beschäftigt war: „Ja, Frau Heidemarie Ewald ist mir bekannt, sie war eine langjährige Sekretärin von Herrn Märtin. Die Firma HMC ist mir ­ genauso wie Ihnen auch ­ durch die Enthüllungen ­ wie auch immer man das nennen will ­ in der Fernsehberichterstattung des ORB bekannt geworden. Vorher wusste ich davon nichts... Meiner Meinung nach ist sie dann weggegangen, um ein Studium anzufangen. Ich würde fast denken, dass das vielleicht bis April 1998 gewesen ist.

Es war, glaube ich, im April, aber ob es 98 oder 97 war, weiß ich jetzt nicht." (Wortprotokoll vom 20. November 2000, S. 35)

Dieser Untersuchungskomplex konnte auch durch die Aussage des Zeugen Dr. Linde nicht weiter aufgeklärt werden: „Das weiß ich jetzt nicht mehr genau, aber in dem staatsanwaltschaftlichen Verfahren und in der Presse, die darüber ja auch breit berichtet hat. Und natürlich auch nachher über Oberlandesgericht und ähnlichem, wo das ja eine Rolle gespielt hat. Aber ich wusste davon nichts. Im Übrigen wenn ich das vielleicht noch hinzufügen darf: Ich habe Ihnen von meinem engen Kontakt zu Märtin in der Steuerungsphase geschildert. In der eigentlichen Entscheidungsphase ­ ich weiß auch nicht mehr, wann; nach Abgabe der Angebote, spätestens da ­ hat es zwischen Märtin und mir und auch zu anderen Leuten keine Kontakte gegeben, weil wir in dieser Zeit allein entscheiden wollten. Da hat es auch sehr wenig Kontakte zur Geschäftsführung der BBF gegeben, weil dieses nun wirklich Gesellschafterangelegenheit war, und wir mussten mit der Sache fertig werden. Wir hatten unsere Berater auf der Seite CSFB und insbesondere das auch sehr hilfreiche Unternehmen in Hamburg, Dr. Rittstieg

­ ich weiß jetzt nicht ­ Bruckhaus, Westrick, Stegemann usw." (Wortprotokoll vom 19. Juli 2001, S. 35) VI. Vertrags- und sonstige Beziehungen des Zeugen Dr. Märtin zu RWE-Aqua oder CSFB

Der Ausschuss ging auch der Frage nach, ob es Querverbindungen zwischen dem Flughafenprojekt, der Tätigkeit der Firma WIB und anderen Großprojekten gab.

Auf Grund der Weigerung des Zeugen Dr. Märtin vor dem Ausschuss auszusagen, konnten bedauerlicherweise mit ihm weder seine Beziehungen zur RWE-Tochter HOCHTIEF noch seine Tätigkeit für die RWE-Tochter RWE-Aqua im Rahmen des Verkaufs der Berliner Wasserwerke erörtert werden. Der Zeuge Schmidt sagte aus, dass es Vertragsbeziehungen zwischen der WIB und der RWE-Aqua gegeben habe, die jedoch keine Gegenleistung seitens WIB enthielten. (Wortprotokoll, 22. Januar 2001, S. 24) VII. Spendentätigkeiten der WIB an politische Parteien im Zusammenhang mit dem Flughafenprojekt Ausgelöst durch einen schwer nachvollziehbaren Bankbeleg über zwei Zahlungsbewegungen der Firma WIB im Dezember 1998 und durch eine Aussage des Zeugen Schmidt untersuchte der Ausschuss die Frage, inwieweit es eine Spendentätigkeit der WIB-Gruppe oder des Zeugen Dr. Märtin an politische Parteien gegeben hat und inwieweit Relevanz hinsichtlich des Flughafenprojekts bestand.

Es war zunächst der Verdacht entstanden, die WIB habe Ende 1998 über die Sanitätsrat Dr. med. Arthur Arnstein Stiftung eine Spende an den Zeugen Böger geleistet. Der Ausschuss hat hierzu die Zeugen Behlert, Böger, Schmid und Schmidt befragt. Ferner hat er Unterlagen der Sanitätsrat Dr. med. Arthur Arnstein Stiftung ­ insbesondere über Spendeneingänge und Verwendung der Spenden in den Jahren 1998 und 1999 ­ angefordert und erhalten.

Nach Auswertung der Aussagen und insbesondere nach Prüfung der von der Stiftung vorgelegten Unterlagen konnte der Verdacht einer indirekten Parteispende der WIB über diese Stiftung an den Zeugen Böger oder an die SPD ausgeräumt werden.

Nach Auskunft des Zeugen Böger erhielt die SPD-Steglitz im Spätherbst 1998 eine Spende mit dem Absender „Märtin" (Wortprotokoll vom 6. September 2001, S. 47 und 49). Die Summe lag nach Aussage des Zeugen Böger weit unter der Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden (Wortprotokoll vom 6. September 2001, S. 49). In Hinsicht auf die bei der Zeugeneinvernahme in Rede stehende Spende wird dies durch die dem Ausschuss vorliegenden Unterlagen (Beiakten der StA über Kontobewegungen der WIB aus dem Jahr 1998) bestätigt.

Ein Zusammenhang zum Flughafenprojekt konnte nicht festgestellt werden.

D. Der gescheiterte erste Privatisierungsversuch einschließlich der Konsequenzen und Alternativen zum bisherigen Privatisierungskonzept

Der Ausschuss stützte sich bei seinen Ermittlungen in diesem Abschnitt insbesondere auf die Ziffern 3 bis 16 des Untersuchungsauftrags.

In dem Privatisierungsverfahren wurden drei unterschiedliche Verfahren miteinander verbunden: Die Privatisierung der Flughafengesellschaft BBF, die Vergabe eines Bauauftrags für den Bau eines Flughafens und die Vergabe einer Betreiberkonzession für einen Flughafen. Das Intergrationskonzept war mit erheblichen Planungs- und Finanzierungsrisiken behaftet. Zusätzlich wirkten auf den Privatisierungsprozess unterschiedliche Interessen der drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und des Bundes ein.

Primäres Privatisierungsziel war die Errichtung des BBI ohne Investitionen aus öffentlicher Hand. Die PPS beauftragte im Februar 1997 als Ergebnis einer internationalen Ausschreibung die Investmentbank BZW/ CSFB als Finanzberater mit der Entwicklung der Privatisierungs- und Privatfinanzierungstrategie sowie der Vorbereitung und Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens. Bruckhaus Westrick Steegemann (BWS), später Bruckhaus Westrick Heller Löber (BWHL), wurde mit der Beratung im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche, finanzielle und andere rechtliche Fragen sowie mit der Koordinierung der gesamten Rechtsberatung und Wilmer, Cutler & Pickering (WCP) mit der Beratung in Fragen des Luftverkehrsrechts, der Regulierung sowie des Vergaberechts beauftragt. Die CSFB hatte sich auf Wunsch der Gesellschafter im Konsortium mit WCP und BWS beworben.

I. Privatisierungskonzept

In dem Privatisierungsverfahren wurden drei unterschiedliche Verfahren miteinander verbunden.

(1) Die Privatisierung der Flughafengesellschaft BBF: Die drei Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (Land Berlin mit 37 Prozent, Land Brandenburg ebenfalls mit 37 Prozent und die Bundesrepublik Deutschland mit 26 Prozent) veräußern bis zu 100 Prozent ihrer Geschäftsanteile an der Gesellschaft.

(2) Die Vergabe eines Bauauftrags für den Bau eines Flughafens: Die Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Flughafens BBI soll durch private in- und ausländische Investoren mit einem Gesamtinvestitionsbedarf je nach Ausbauform bei sechs bis acht Milliarden Mark finanziert werden.

(3) Die Vergabe einer Betreiberkonzession für einen Flughafen: Mit dem Zuschlag für einen Privatinvestor erwirbt dieser die Betriebsrechte für das Berlin-Brandenburger Flughafensystem, bestehend aus den Flughäfen Schönefeld, Tegel und Tempelhof. Das bestehende Flughafensystem mit drei Standorten in Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Tempelhof (THF) und BerlinSchönefeld (SXF) soll schließlich durch einen zentralen Flughafen ersetzt werden. Der Zeuge Dr. Overhaus sagte hierzu aus: „Eine Hub-Funktion, eine Drehkreuzfunktion! ­ Das kann natürlich nur funktionieren, wenn in einer großen Stadt dann auch diese Sammelfunktion der Zubringerflugzeuge an einem Standort ist. Das kann nicht funktionieren, wenn man mehrere Standorte hat. Deswegen war es von der Seite her schon wichtig, wenn man den großen Flughafen in Schönefeld errichtet, dass dann gleichzeitig auch die anderen Flughäfen ­ Tempelhof und Tegel ­ geschlossen werden. Das war insoweit auch von Hochtief oder von den privaten Betreibern immer als Bedingung gefordert worden." (Wortprotokoll vom 6. September 2001, S. 7)

Zur Privatisierung in diesem allgemeinen Sinne gehörte damit neben dem Verkauf der Anteile der BBF auch die Vergabe eines Bauauftrages und einer Betreiberkonzession. Der Zeuge Pieper stellte hierzu fest: „Alles das zusammen fließt in den Begriff Privatisierung ein.

Das ist ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das wir hier haben. Es ist sehr schwer, diesen integrativen Ansatz, der in diesem Verfahren gewählt worden ist, tatsächlich auch in Verträge umzugießen." (Wortprotokoll vom 21. Mai 2001, S. 5)

Die Zeugin Dr. Peschel-Gutzeit sagte zur Verbindung der einzelnen Aspekte des Privatisierungsverfahrens aus: „... Es ging darum, dass der Flughafen gebaut werden sollte, und wir waren in großem Zeitdruck. Es ging darum, das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz einzuhalten, das in seiner ersten Phase 1995 abgelaufen war und ­ Gott sei Dank! ­ auf unser aller Betreiben bis 1999 verlängert wurde, soweit ich das richtig in Erinnerung habe. Das heißt, dass vor allen Dingen alles getan werden musste, um die Planfeststellung in Gang zu bringen. Ich habe den Eindruck, dass einige Abgeordnete hier sich nicht vorstellen können, wie kompliziert so etwas ist. Es ging nicht darum, dass wir eine Anzeige in die „FAZ" setzen: Wer kauft einen künftigen Flughafen? ­ Vielmehr gab es drei Gesellschafter mit sehr unterschiedlichen Interessen; es musste sehr schwieriges Flughafenbaurecht beachtet werde; es mussten schwierigste Finanz-, Wirtschafts- und Technikvoraussetzungen beachtet werden. Dies alles wollten die drei Gesellschafter ­ unter anderem auch, weil die Bevölkerung, die Umwelt und Ähnliches betroffen waren ­ in bestimmter Weise in der Hand behalten." (Wortprotokoll vom 1. September 2001, S. 18)

Der Zeuge Diepgen schilderte die Kompliziertheit des Privatisierungsvorgangs: „... es gibt keinen komplizierteren Privatisierungsvorgang nach meiner Kenntnis, und wir haben ja in Berlin schon mehrere gemacht, als eine Privatisierung eines Projektes, dass drei öffentlichen Eigentümern gehört mit ganz unterschiedlichen Interessenlagen und Abhängigkeiten auch noch jeweils von in ihren Parlamenten. Das macht das Komplizierte an dem Verfahren aus." (Zeuge Diepgen, Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 26)

II. Privatisierungsziel: Errichtung des BBI ohne öffentliche Investitionen Primäres Privatisierungsziel war die Errichtung des BBI ohne öffentliche Investitionsmittel.

Für das Land Berlin ging es nach Aussagen der Zeugen Diepgen und Dr. Körting in erster Linie darum, die Entscheidung der Privatisierung der Flughafengesellschaft BBF mit dem Neubau eines Flughafens zu koppeln, um so die Errichtung und den Betrieb eines Großlughafens ohne öffentliche Investitionen zu ermöglichen.

Im Einzelnen stellte der Zeuge Diepgen hierzu fest: „Diese Grundentscheidung liegt natürlich lange zurück und war verbunden mit der Entscheidung wir privatisieren mit unmittelbarer Verknüpfung der Verpflichtung der neuen Eigentümer zum Betrieb und zum Neubau. Damit haben sie die drei Dinge zusammen. Also eine nur einfache Veräußerung des Flughafensystems Berlin hätte ja aus der Interessenlage des Landes Berlin überhaupt nichts gebracht... Also der Grund ist der, dass wir eben nicht nur verkaufen wollten, sondern den Betrieb sichern wollen und den Betrieb eines internationalen Flughafens können wir nur sichern, wenn es verbunden ist mit Neubaumaßnahmen. Deswegen sind die rechtlichen Verknüpfungen zwingend gewesen." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 27 und 28)

Und weiter: „... Die Alternative wäre im Grunde gewesen, das Land Berlin baut erst oder die Gesellschafter bauen den neuen Flughafen alleine, machen den Betrieb jetzt hier, der bleibt, sie bauen einen neuen Flughafen, und dann sind sie rüber und danach privatisieren sie sich. Das ist ja auch ein Punkt, der im Abgeordnetenhaus ab und zu mal angesprochen worden ist, aber aus Haushaltsgründen ist das nicht so gemacht worden, möglicherweise vordergründigen Haushaltsgründen ­ das will ich als dahingestellt sein lassen ­. Jedenfalls aus den

Gründen der jährlichen Belastung ist das nicht gemacht worden und mit der Erwartung, dass ein Privater den Bau auch schneller und billiger machen würde. Das waren die Grundpositionen dabei. Deswegen ist man zu dem Punkt gekommen und immer in der Hoffnung, dass man möglichst keine öffentlichen Investitionen bis auf Verkehrsanbindung dabei mittätigen muss." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 28)

Nach Aussage des Zeugen Dr. Körting waren sich alle Beteiligten bewusst, dass eine Errichtung des Flughafens ohne privaten Investor zu einer unerträglichen Schuldenbelastung der Gesellschafter führen würde: „... Es geht darum oder es ging darum, wie man auf Dauer eine vernünftige Flughafensituation für Berlin schaffen würde, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass diese vernünftige Flughafensituation nach Aussage aller Gutachter ­ wenn auch mit unterschiedlichen Zahlen ­ zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Berlin und zu entsprechenden Arbeitsplätzen führte. Alle Beteiligten waren sich darüber im Klaren, dass ­ wenn man den Flughafen alleine baute ­ dieses zu einer Schuldenbelastung der drei Beteiligten führte, die nicht erträglich wäre. Insbesondere der Bund war zu einem gewissen Zeitpunkt nicht bereit zu sagen, er würde eine Eigenfinanzierung aus öffentlichen Mitteln mittragen. Brandenburg hat das eine Zeit lang, Frau Simon hat eine Zeit lang später dann etwas anderes gesagt und gesagt, man könne sich auch eine Finanzierung der öffentlichen Hand vorstellen. Wenn ich mir die Kosten ansehe, die für eine Finanzierung des Flughafens BBI auflaufen würden ­ ob es nun 4, 6 oder 8 Milliarden DM sind, ist jetzt ziemlich egal ­, das ist eine immense Summe. Und dies wollte man vermeiden. Deshalb wollte man über den Weg der Privatisierung zu einer Finanzierung dieses Vorhabens kommen." (Wortprotokoll vom 17. Juli 2001, S. 65)

Die finanzielle Sicherung des Baus des BBI ohne Beteiligung der öffentlichen Hand war aus Sicht des Zeugen de Courcy Ling das primäre Privatisierungsziel: „Letztlich darf ich kurz zusammenfassen, warum die gewählte Privatisierungsstruktur vorgeschlagen wurde: Die wichtigsten uns vorgegebenen Ziele waren, dass der Bau des BBI finanziell gesichert wird und dass die öffentliche Hand sich nicht an den Kosten beteiligen soll. Das Privatisierungskonzept hatte deshalb zwei Komponenten: Zunächst die Privatisierung von 100 % der Anteile der BBF und zweitens die Vergabe einer langfristigen Konzession zum Bau und Betrieb des BBI. Das Konzept zielte darauf, dem privaten Investor unternehmerische Gestaltungsfreiheit zu geben, um die Ertragskraft der BBF wieder herzustellen und die Planung des BBI wirtschaftlich zu optimieren. Damit sollte der finanzielle Beitrag der bestehenden Flughäfen an dem BBI optimiert sowie die notwendige Zusatzbelastung der Nutzer durch Optimierung bereits in der Planungsphase der BBIBau- und Betriebskosten minimiert werden. Außerdem sollte die Erhaltung der gleichen Eigentümerverhältnisse bei den Altflughäfen und bei BBI genügend Flexibilität gewähren, um die Aufrechterhaltung einer guten Luftverkehrsinfrastruktur in Berlin in allen Fällen, etwa bei Verzögerungen bei der Vergabe der Baugenehmigung, zu gewährleisten." (Wortprotokoll vom 2. Juli 2001, S. 7)

Andere Konzepte, z. B. die wirtschaftliche Trennung des BBI von den bestehenden Flughäfen, wurden nicht weiter verfolgt: „Nicht analysiert wurden Konzepte wie das des Baus des BBI durch die öffentliche Hand und anschließende Privatisierung, die von vornherein die vorgegebenen Ziele der Nichtbelastung der öffentlichen Hand nicht erfüllten." (Zeuge de Courcy Ling, Wortprotokoll vom 2. Juli 2001, S. 9)

III. Beauftragung der Investmentbank und der Rechtsberater

Die Firma Kramer & Associates, London, wurde von der PPS mit der Auswahl der Investmentbank beauftragt. Nach Aussage des Zeugen Kähne gehörte die National West Bank, NatWest, zu den Mitbewerbern der BZW/CSFB; das von NatWest vorgeschlagene Finanzierungsmodell war dem Finanzierungsmodell der BZW/CSFB nach Ansicht des Zeugen Kähne überlegen. Diese Behauptung konnte durch den Ausschuss nicht weiter aufgeklärt werden.

Bereits im Jahre 1993 bestand zwischen der BBF und der BZW/ CSFB eine vertragliche Zusammenarbeit.

Die PPS beauftragte im Februar 1997 als Ergebnis einer internationalen Ausschreibung die BZW/CSFB als Finanzberater mit der Entwicklung der Privatisierungs- und Privatfinanzierungstrategie sowie der Vorbereitung und Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens. Bruckhaus Westrick Stegemann (BWS) später Bruckhaus Westrick Heller und Löber (BWHL) wurde mit der Beratung im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche, finanzielle und andere rechtliche Fragen sowie mit der Koordinierung der gesamten Rechtsberatung und Wilmer, Cutler & Pickering (WCP) mit der Beratung in Fragen des Luftverkehrsrechts, der Regulierung sowie des Vergaberechts beauftragt.

Die CSFB hatte sich auf Wunsch der drei Gesellschafter im Konsortium mit WCP und BWS beworben.

Die BZW bzw. CSFB stand an der Spitze eines Konsortiums von Beratern für verschiedene Spezialgebiete bestehend aus den Firmen Price Waterhouse, Mercer Management Consulting und The Portland Group.

Die CSFB ist nach Angaben des Zeugen de Courcy Ling die Investmentbank-Tochtergesellschaft der Cre?dit Suisse AG Zürich und beschäftigt etwa 28 000 Mitarbeiter (Wortprotokoll vom 2. Juli 2001, S. 6). Im letzten Geschäftsjahr erwirtschaftete die CSFB einen Umsatz von 25 Milliarden DM sowie einen Nachsteuergewinn von 3 Milliarden DM. (Zeuge de Courcy Ling, a. a. O.)

Die CSFB hatte zum 1. Januar 1998 das Investmentbankinggeschäft von BZW übernommen. BZW war eine Tochter der britischen Geschäftsbank Barclays PLC. Barclays hatte die BZW an CSFB in den 90er Jahren verkauft. BZW-Mitarbeiter ­ darunter auch die Berater für die PPS in Sachen BBI ­ wechselten zu diesem Zeitpunkt zur CSFB (Zeuge de Courcy Ling, a. a. O.; Zeuge Samel, Wortprotokoll vom 21. Mai 2001, S. 39).

Zu den Projekten, die von BZW oder CSFB begleitet wurden, gehören die Flughäfen Adelaide, Belfast, Birmingham, Brisbane, Kopenhagen, Hamburg, Hongkong, London-Luton, Melbourne, Perth und Zürich. (Zeuge de Courcy Ling, a. a. O.)

1. Gemeinsames Angebot der CSFB mit den Rechtsberatern Bruckhaus Westrick Steegemann (BWS) und Wilmer, Cutler & Pickering (WCP)

Nach Aussage des Zeugen de Courcy Ling wurde von der Gesellschafterseite ein Zusammengehen mit Rechtsberatern gewünscht: „... Es ist sehr ungewöhnlich, wenn man sich als Investment-Bank für eine Privatisierung beauftragt, dass man sich anders beauftragt als nur für die Investmentbanking-Rolle.

Es war im Falle PPS ungewöhnlicherweise gewünscht, dass die Investment-Bank sich mit einem Konsortium zusammen anbieten soll. Es war insbesondere vorgesehen, dass Rechtsberater schon mit dabei sein sollten. Diese Entscheidung ist ungewöhnlich. Es war aber fest vorgegeben, und deshalb haben wir es auch befolgt. Wir haben mit zwei verschiedenen Firmen angeboten. Die eine Firma, Bruckhaus, Westrich, war mit uns befreundet, und wir hatten gute Erfahrungen mit ihnen. Die zweite Firma kannten wir, und insbesondere wussten wir, dass sie die BBF sehr gut kennen. Das war Wilmer, Cutler & Pickering, die schon seit Jahren mit der BBF zusammengearbeitet hatte und die Situation sehr gut kannte.

Wir haben mit beiden Firmen zusammen angeboten. Nach Abgabe des Angebotes habe ich ein Gespräch entgegengenommen, wo mir die Frage gestellt wurde, ob wir auch andere Rechtsberater nehmen würden. Dies habe ich vorbehaltlich der rechtlichen Lage, nachdem diese Ausschreibung so aufgesetzt wurde, bejaht. PPS hat aber trotzdem die Entscheidung getroffen, mit dem gleichen Rechtsberater fortzufahren wie in unserem Angebot enthalten." (Wortprotokoll vom 2. Juli 2001, S. 18)