Kreditnehmer

Privatisierung von mindestens 15 % ihres Wohnungsbestandes die auf diesen Beständen lastenden Altschulden abbauen zu können.

Das Zwischenerwerbermodell wurde im Mai 1995 vom Bundesbauministerium unter Minister Toepfer (CDU) wegen der Schwierigkeiten der kommunalen Wohnungsbaugenossenschaften, die ihnen übertragenen Wohnungsbestände an die Mieter zu verkaufen, eingeführt. Der Zeuge Wienhold erklärte, es sei die Idee und Initiative der Aubis gewesen, die zu diesem Zwischenerwerbererlass geführt habe (Wortprotokoll vom 26. Juli 2001, S. 9). Es eröffnete den Wohnungsbaugenossenschaften die Möglichkeit, den Verkauf auch an Nichtmieter zur Erfüllung ihrer Privatisierungsquote zu nutzen und entsprechend den Vorschriften des Altschuldenhilfegesetzes Subventionen für den Unterhalt, die Modernisierung und Instandhaltung dieser Wohnungen zu beantragen. Ihre Verpflichtung zur Sanierung und Privatisierung der Wohnungen war jedoch auf den Zwischenerwerber zu übertragen. Allerdings mussten die Zwischenerwerber die Wohnungen nicht zwingend verkaufen, sondern nur am Markt anbieten. Der Erlös aus der Privatisierung war - in der Höhe gestaffelt nach Jahren (bis Ende 1995 30 %, bis Ende 1996 40 %) - von den Wohnungsbaugenossenschaften an den Erblastentilgungsfonds abzuführen.

Das Geschäft habe sich außerordentlich dynamisch entwickelt, da die Wohnungsunternehmen ein hohes Interesse daran hatten, möglichst in den Jahren 1995 und 1996 ihre Kaufverträge abzuschließen, erklärte der Zeuge Wienhold (Wortprotokoll vom 26. Juli 2001, S. 14). Schließlich hätten die ostdeutschen Wohnungsunternehmen von dem unternehmerischen Engagement der Aubis-Gruppe erheblich profitiert: Sie hätten einen Liquiditätszufluss von 342 Mio DM erhalten, seien um ca. 1,1 Mrd. DM Altschulden entlastet worden und hätten sich ein von ihnen sonst zu finanzierendes Sanierungsvolumen von insgesamt 375 Mio DM erspart (Zeuge Wienhold, Wortprotokoll vom 26. Juli 2001, S. 13).

Aus den dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Unterlagen war nicht ersichtlich, wann das Konzept wem in der Bank genau vorgestellt worden ist. Das aus dem August 1995 stammende schriftliche Konzept der Aubis-Gruppe befindet sich in den Akten für die Kreditengagements der Objekte in Schmalkalden und Leipzig I. Diese Ankäufe fanden im August 1995 statt. Die Kreditanträge dafür datieren für Schmalkalden auf Anfang Juni 1995 und für Leipzig I auf den 17. Oktober 1995. Bis dahin lag das Engagement Aubis bei der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG bei etwas über 10 Mio DM. Mit den beiden Projekten in Schmalkalden und Leipzig I wurden erstmals die bis dahin üblichen Größenordnungen verlassen. In diesem im August 1995 der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG vorgestellten Konzept stellten die Aubis-Initiatoren Wienhold und Dr. Neuling detailliert ihre Vorstellungen von der weiteren Entwicklung der Plattenbaubestände dar und entwickelten eine Musterrechnung. Daraus ging bereits damals eindeutig hervor, dass die Aubis-Gruppe tausende von Wohneinheiten erwerben und modernisieren wollte. Unter Berücksichtigung der nach dem Konzept vorgesehenen Modernisierungen war damals bereits die Rede von einem Finanzierungsvolumen von über 320 Mio DM. Darüber hinaus war bereits damals in diesem Konzept die Rede davon, dass der Ankauf von weiteren tausenden von Wohnungen konkret bevorstand. Es war der Bank damit schon frühzeitig im Jahr 1995 bekannt, um welche Größenordnung es den Kreditnehmern ging. Im Jahre 1996 haben die Zeugen Wienhold und Dr. Neuling im Rahmen einer Präsentation für die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG die Aubis-Gruppe und ihr Unternehmenskonzept noch einmal persönlich vorgestellt. Seitens der Bank waren zehn verschiedene andere Sachbearbeiter, die Vorstandsmitglieder Blümel und Schroth sowie die Akquisitionsleiter Knaack und Haberling anwesend. Nach den Angaben bei dieser Präsentation hatte die Aubis-Gruppe zu diesem Zeitpunkt schon über 6 000 Plattenbauwohnungen gekauft und stand in Kaufverhandlungen für weitere zigtausend Wohneinheiten.

Von einer dieser Aubis-Präsentationen berichtete der Zeuge Nagel.

Hintergrund der Vorstellung war die Übernahme von 4 000 Wohnungen durch die Bavaria. Den Ablauf der Zusammenkunft beschrieb der Zeuge Nagel in seiner Einlassung: "... Der Mittler in diesem Gespräch war eigentlich Herr Noack. Herr Wienhold und Herr Neuling stellten sich als sehr gute Geschäftsleute dar. Es waren Herr Dr. Schoeps und ich anwesend, dann noch zwei Mitarbeiter der Bavaria Immobilien-Consult und Baurevision, drei Mitarbeiter der Berlin Hyp. Dieses Gespräch war alles andere als konstruktiv, also es wurde da von Seiten Dr. Schoeps und mir in Richtung Aubis gefeuert, es wurden sämtliche Kritikpunkte genannt, und prinzipiell wurde das nicht offen ausgesprochen, aber dieses Konzept wurde nach Strich und Faden zerrissen, weil wir einfach gesagt haben: Das ist in der Form nicht möglich. - Darauf entgegnete Herr Noack nur einmal. Ich habe deshalb so lebhafte Erinnerungen daran, weil mir so etwas vorher in meinem Leben nicht passiert war, auch nachher nicht. Er sagte dann wörtlich: "Meine Herren! Das Problem ist, die Herren Wienhold und Neuling sind wirklich so gut, es glaubt ihnen bloß keiner." Ich glaube auch, dass Dr. Schoeps sich erlaubt hat, in diesem Moment zu lachen." (Zeuge Nagel, Wortprotokoll vom 8. Juni 2001, S. 31)

Eine weitere Präsentation fand in Leipzig-Grünau Ende 1996 statt, anlässlich derer die Aubis-Geschäftsführer ihr Konzept des Erwerbs von Wohnungen im Zwischenerwerbermodell Bankenvertretern vorstellten. Die Vorstellung des Modells hatte offenbar nicht den gewünschten Effekt, dass weitere Banken sich für das Engagement interessierten (PDS, Presseerklärung vom 19. Februar 2001). Welche Unterlagen im Einzelnen bei diesen Präsentationen vorgelegt wurden, konnte nicht ermittelt werden.

Die Verwaltung, Modernisierung, Instandsetzung und der Verkauf der Wohnungen erforderten einen umfangreichen Verwaltungsapparat, über den die Aubis-Gruppe zunächst nur in den Grundzügen verfügte. Den Aufbau dieses Verwaltungsapparates ließ sich die Aubis-Gruppe u.a. über den Ansatz so genannter Nebenkosten von der Berlin Hyp im Rahmen der Objektfinanzierung mitfinanzieren. Das heißt, die eigentlichen Empfänger dieses Kreditteils "Vor- und Nebenkosten" waren nicht die Objektgesellschaften, sondern die jeweilige Aubis-Dienstleistungsgesellschaft, was der Bank die Kontrolle über die erforderlichen Mittel und den bei Auszahlung erforderlichen Nachweis der Mittelverwendung außerordentlich erschwerte. Der Anteil der

Vor- und Nebenkosten betrug in aller Regel über 20 % des finanzierten Kaufpreises. Teilweise wurden die Dienstleistungsgesellschaften offenbar auch über Provisionen finanziert ("Berliner Morgenpost" vom 7. Juni 2001).

Eine dieser Dienstleistungsfirmen war die im Berliner Handelsregister nicht über das Stadium der Beantragung des Eintrags hinausgelangte GmbH in Gründung Andex Immobilien, die über Firmenanschrift und befasste Personen enge Verbindungen zur Aubis-Gruppe aufweist. Diese nicht eingetragene Firma war als Maklerin zwischengeschaltet und hatte in den Jahren 1996/97 ca. 4 Mio DM von Aubis für Maklerdienste erhalten (vgl. "Tagesspiegel" und "Berliner Morgenpost" vom 26. Mai 2001). Auch diese Provisionsbeträge wurden von der Berlin Hyp kreditiert.

Nach Aussage des ehemaligen Aubis-Konzept Geschäftsführers, des Zeugen Trunk, ist diese Firma allerdings bereits Jahre vor den ersten Provisionszahlungen gegründet worden: "Die Gesellschaft gab es ja - ich weiß nicht genau, wann sie gegründet wurde, aber auf jeden Fall gab es sie bereits längere Zeit, bevor überhaupt an das Zwischenerwerbermodell zu denken war." (Zeuge Trunk, Wortprotokoll vom 26. Juli 2001, S. 103)

Warum die Firma nicht zur Eintragung kam und dennoch unter der Falschbezeichnung "Andex Immobilien GmbH" von der Berlin Hyp kreditierte Provisionszahlungen empfangen konnte, konnte der Zeuge Trunk nicht erklären.

Frage A. 2.

In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt wurden Kredite von der Bankgesellschaft, d.h. Bankgesellschaft Berlin AG und deren Tochterunternehmen, im folgenden BGB genannt, gegenüber Aubis zugesagt?

Bis Februar 1995 machte das Kreditengagement der Zeugen Wienhold und Dr. Neuling bei der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank bzw. der Berlin Hyp insgesamt lediglich rund 11 Mio DM aus, wobei hiervon rund 8,5 Mio DM auf ein einziges Objekt entfielen.

Ab August 1995 haben die Zeugen Wienhold und Dr. Neuling systematisch mit dem Ankauf größerer Immobilienbestände als Zwischenerwerber mit Sanierungs- und Veräußerungsauflage im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes begonnen. Nach den der Berlin Hyp von den Kreditnehmern vorgelegten Kaufverträgen bestand immer von Anfang an jeweils die Verpflichtung zur Modernisierung und Instandsetzung. Für die einzelnen Objekte wurden folgende Kredite bewilligt, wobei die kaufvertragliche Verpflichtung zur Modernisierung und Instandsetzung bei der Kreditierung nur in Einzelfällen mitberücksichtigt wurde:

· August 1995: Schmalkalden in Höhe von ca.