Berliner Mauerweg Konzept für eine durchgehende Rad und Wanderroute Maßnahmenkatalog Stand August

Anlage 2

Berliner Mauerweg Konzept für eine durchgehende Rad- und Wanderroute Bestandsanalyse Stand: August 2001

Berliner Mauerweg Konzept für eine durchgehende Rad- und Wanderroute Maßnahmenkatalog Stand: August 2001

Aussagen zu Einzelmaßnahmen (hierzu Planübersicht Anlage 4 a) M1 Wedding, Bernauer Straße: Stark befahrene Hauptverkehrsstraße

Hier sind kurzfristig (2002/03) im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen zur Straßenbahnverlängerung der Linie 20 in Richtung Nordbahnhof Radwege vorgesehen.

Auf der Höhe der Mauergedenkstätte ist nur auf der Nordseite Raum für die Einordnung eines Radweges.

M2 Wedding, Gartenstraße: Stärker befahrene Straße

Die Anlage eines Radfahrstreifens oder die Ausweisung von Tempo 30 ist zu prüfen.

M3 Mitte, Chausseestraße: Stark befahrene Hauptverkehrsstraße

Die Umfahrung der Chausseestraße durch eine Grünanlage und eine gemeinsame Querungsstelle mit dem geplanten Panke-Wanderweg in Höhe der Boyenstraße wird vorgeschlagen.

M4 Mitte, Alexander- und Kapelleufer: Fortsetzung des Uferwanderweges am Berlin ­ Spandauer Schifffahrtskanal zur Zeit nicht möglich

Nach Fertigstellung des Lehrter Stadtbahnhofes ist ein Ausbau des Alexander- und Kapelleufers geplant (bis 2005). Bis dahin wird der Grenzstreifen über die Scharnhorststraße, Schwarzer Weg, Luisenstraße umfahren. In der Luisenstraße wird eine Tempo-30-Regelung vorgeschlagen.

M5 Mitte, Axel-Springer-Straße: Zukünftig stark befahrene Straße

Die Axel-Springer-Straße wird mit dem späteren Anschluss an die Leipziger Straße (Abriss „Ebbinghaus") stärker befahren sein. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme sind Radwege geplant. Für den Verlauf des Mauerweges soll geprüft werden, ob in diesem Bereich vorab ein Radfahrstreifen vorgesehen werden kann.

M6 Friedrichshain, Mühlenstraße (East Side Gallery): Das Ufer an der Spree ist nicht zugänglich, deshalb muss die Route über die stark befahrene Mühlenstraße geführt werden (ca. 1,5 km)

Zurzeit ist die Straße 3-spurig in beiden Richtungen befahrbar. Es soll geprüft werden, ob ein Radweg auf der Seite der East Side Gallery oder alternativ Radfahrstreifen möglich sind.

M7 Kreuzberg, Schlesische Straße: Auf der Kreuzberger Seite ist das Ufer ebenfalls nicht zugänglich. Deshalb muss der Radweg über die stark befahrene Schlesische Straße geführt werden (ca. 0,8 km)

Auch hier wird geprüft, ob ein Radweg oder ein Radfahrstreifen möglich ist.

M8 Treptow, Heidekampgraben zwischen Neukölln und Plänterwald: Der Kolonnenweg ist hier beschwerlich befahrbar

Im Zuge des Neubaus der BAB A 113 (neu) wird als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme der Grünzug Heidekampgraben geplant und realisiert. Von der Kiefholzstraße bis Britzer Zweigkanal mit Anschluss an die Forsthausallee erhält der Grünzug entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss durchgängig einen 5 m breiten gepflasterten gemeinsamen Geh- und Radweg (Realisierung 2002­05). M9 Treptow, ehemaliger Mauerstreifen im Bereich Teltowkanal: Neubau der BAB A 113 (neu)

Im Rahmen des Neubaus der A 113 (neu) wird ein begleitender Geh- und Radweg angelegt und an das vorhandene Radwegenetz angeschlossen. Vom Britzer Verbindungskanal kommend verläuft dieser Weg zwischen der Autobahn und dem Teltowkanal in Richtung Süden, überquert den Teltowkanal im Zuge der A113 (neu) und folgt dieser durch den Landschaftspark Rudower Höhe weiter entlang des ehemaligen Grenzverlaufes bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg.

Bis zum Abschluss der bereits streckenweise begonnenen Bauarbeiten muss der Mauerwanderweg alternativ auf der Neuköllner Seite geführt werden. Die Alternativstrecke führt von der Späthstraße über die Kanalstraße, Neudecker Weg bis zur Rudower Straße.

M10 Alt-Glienicke, Rudower Höhe: Zwischen Rudower Straße und der Rudower Höhe ist der Kolonnenweg teilweise sandig und schmal

Durch den Autobahnbau A 113 (neu) ist dieser Bereich planungsbefangen, sodass hier keine provisorische Maßnahmen vorgenommen werden können. Als Zwischenlösung wird eine Führung über die Schönefelder Chaussee, in der Radwege vorhanden sind, vorgeschlagen. Der Zollweg kann alternativ entsprechend dem Baufortschritt eingeschränkt genutzt werden.

M11 Rudow, Bereich Dörferblick: Im Grenzstreifen befindet sich ein Reiterhof, Umfahrung erforderlich

Der Kolonnenweg vom Dörferblick bis Klein-Ziethener Straße ist vorhanden, jedoch befindet sich auf einem Teil der Strecke ein Reiterhof. Es ist wünschenswert, den Wanderweg hier weiterzuführen. Dazu ist eine Abstimmung mit den Stadtgütern und dem heutigen Pächter erforderlich. Bis zur Klärung ist eine Umfahrung über die Waßmannsdorfer Chaussee, Rhodeländer Weg und Klein Ziethener Weg notwendig. Perspektivisch wird auf die Wiederöffnung des Kolonnenweges im Bereich Dörferblick hingewirkt.

M12 Gemarkung Großziethen: Der Kolonnenweg ist auf Brandenburger Gebiet vorhanden, jedoch nicht durchgängig nutzbar auf Grund wieder in Privatbesitz gelangter Grundstücke im Bereich Stuthirtenweg. In der Gemarkung Großziethen ist der Kolonenwege nicht befestigt. Das Befahren ist auf längeren Abschnitten nicht möglich.

Um die privaten Grundstücke zu umfahren, wird eine Routenführung auf Berliner Seite über die Ringslebenstraße und den Stuthirtenweg einschließlich Verlängerung (hier befinden sich Grundstücke in kommunalen Eigentum) vorgeschlagen. Die nicht befahrbaren Abschnitte (insgesamt ca. 4 km) sind mit einer Asphaltdecke entsprechend der ursprünglichen Vorgabe (Breite 3 m) wiederherzustellen.

Kosten: ca. 840 TDM M13 Lichtenrade, Bahngleise S-Bahn und Dresdener Bahn: Barriere, Umfahrung über Wolziger Zeile erforderlich (ca. 1,2 km)

Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, werden mit der DB AG derzeit für die Querung der S-Bahn und der Dresdener Bahn im Ortskern Lichtenrade verschiedene Varianten einschließlich deren Finanzierung untersucht.

Wunsch Berlins ist es, den Ortskern Lichtenrade mit einem Tunnel zu unterfahren, um die Zerschneidung von Lichtenrade zu minimieren. Sollte es zu keiner Tunnellösung für beide Bahntrassen kommen, wäre weiterhin eine Umfahrung über die Wolziger Zeile erforderlich. Sollte es zu einer Tunnellösung nur für die Fernbahn kommen, wäre ein niveaugleicher Bahnübergang in Höhe des Tunnelmundes im Bereich der Landesgrenze vorzusehen.

Die Querung der B 96 ist derzeit über einen Tunnel möglich. Es wird vom Erhalt dieses Tunnels auch nach dem Ausbau der B 96 ausgegangen.

M14 Marienfelde, Marienfelder Allee: Querung, Ausbau B 101

Im Planfeststellungsverfahren ist eine lichtsignalgeregelte Überquerung der ausgebauten B 101 in der Höhe der Landesgrenze vorgesehen (Umfahrung ca. 100 m). M15 Lichterfelde, „Kirschbaumallee": Durch die S-Bahnverlängerung nach Teltow und die Anhalter Bahn wird der Mauerstreifen unterbrochen

Da die Trasse auf Brandenburger Gebiet fertiggestellt ist, besteht nur die Möglichkeit, eine Querung (Durchstich) im Berliner Bereich einzurichten. Die Umfahrung ermöglicht gleichzeitig ein rückübertragenes Grundstück auf der Brandenburger Seite zu umgehen. Eine Planänderung soll beim Eisenbahnbundesamt nachträglich beantragt werden. Die Finanzierung der Maßnahme wird zur Zeit geklärt. Nach Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt es sich bei dem Grenzweg um keinen öffentlich gewidmeten Weg. Das Land Brandenburg soll gewonnen werden, sich an den Kosten zu beteiligen (siehe hierzu auch Entwurf SV durch Sen Stadt). Kosten: ca. 2 Mio. DM (hierzu Planübersicht Anlage 4 b) M16 Zehlendorf, Stammbahntrasse: Befahrbarkeit der noch nicht wieder in Betrieb genommenen ehemaligen Stammbahntrasse.

Die Befahrung der Stammbahn ist wegen der nicht vorhandenen Querungsmöglichkeit der BAB A 115 nur bis zur Benschallee zu empfehlen. Die Weiterfahrt erfolgt auf dem Königsweg. Eine Befestigung des Weges zwischen Stammbahn und Königswegbrücke über die BAB A 115 ist auf einer Länge von 400 m notwendig. Bei Ausbau der Stammbahn steht der Königsweg auf der gesamten Länge als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.

Kosten: ca. 85 TDM M17 Kladow, Hottengrund: Ca. 700 m Sandweg auf Potsdamer Gebiet

Hier wird eine Befestigung des Weges mit Asphaltdecke vorgeschlagen.

Kosten: ca. 150 TDM M18 Groß Glienicke, südlich des Glienicker Sees: Kurze Wegeunterbrechung durch Sandweg (ca. 300 m) Maßnahme s. o.

Kosten: ca. 65 TDM M19 Spandau, Potsdamer Chaussee: Auf Höhe des ehemaligen Flughafens Gatow ist eine Sanierung des vorhandenen Fahrradweges erforderlich

Da es sich hierbei um die Nebenanlage einer Bundesstraße

­ Freie Strecke ­ handelt, ist die Sanierung im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen durch den Bund durchzuführen.

M20 Spandau, Zollweg auf Höhe Siedlung Weinbergshöhe: Kurzes Teilstück in schlechtem Zustand (ca. 200 m) Maßnahme s. o.

Kosten: ca. 40 TDM M21 Spandau, Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg bis Seegefelder Weg: Route führt über stark befahrene Straße Abschnittsweise sind auf dieser Strecke Radwege vorhanden bzw. geplant. Im stärker befahrenen südlichen Abschnitt des Nennhauser Damms schlagen wir bis zum Ausbau der Straße auf ganzer Länge ein Angebotsstreifen vor.

(hierzu Planübersicht Anlage 4 c) M22 Spandau, Eiskeller: Weiterfahrt behindert durch zwei Grundstücke im Mauerstreifen

Da ein Erwerb der betreffenden Grundstücke nicht mehr in Betracht kommt, wird dieser Bereich auf kurzem Wege umfahren.

M23 Spandau, Schönwalder Allee: Stark befahrene Engstelle innerhalb eines Naturschutzgebietes (NSG) Anlage eines straßenbegleitenden Radweges ist wegen NSG problematisch. Auf Grund der Kürze der Strecke ist eine Befahrung ohne Radwege jedoch hinnehmbar.

M24 Spandau, Fichtewiese: Schmaler Betonplattenweg (ca. 300 m)

Die Anlage ist ursprünglicher Bestandteil des Grenzweges, muss aber für die Benutzung verbreitert werden. Dies ist im Rahmen der Umsetzung des geplanten Fernradwanderweges Berlin-Kopenhagen vorgesehen.

M25 Hennigsdorf: Umfahrung Stahlwerk

Im Rahmen des geplanten Fernradwanderweges BerlinKopenhagen soll hier ein Uferwanderweg entlang des OderHavel-Kanals gebaut werden. Die Fertigstellung ist bis Ende 2002 geplant.

M26 Frohnau, Höhe Schönfließer Straße: ehemaliger Grenzstreifen führt durch Blockinnenbereiche

Als Umfahrung wird vorgeschlagen: Geierpfad ­ Bieselheider Weg ­ Staerkstraße ­ Leipziger Straße. Um die stark befahrene Oranienburger Chaussee zu umgehen, führt die Route weiter zum „Entenschnabel" über Edelhofdamm ­ Enkircherstraße ­ Langohrzeile. Im „Entenschnabel" muss ein kurzes Stück (Treppenanlage mit Fahrradschieberinne) befestigt werden.

Kosten: ca. 100 TDM M27 Frohnau, Tegeler Fließ: Durchfahrung auf Grund von unbefestigten Wegstrecken im NSG problematisch

Es wird eine Umfahrung von der Veltheimstraße über Kurze Straße und Alte Schildower Straße zum noch vorhandenen Kolonnenweg in der Gemeinde Schildow vorgeschlagen.

M28 Pankow, Nordkreuz: Umfahrung über Maximilianstraße

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen des Eisenbahnkreuzes ist zukünftig eine direkte Wegeführung zwischen Brehmestraße und Esplanade möglich, da die alten Durchlassbauwerke wieder errichtet werden.

Aussagen zu pauschalen Maßnahmen

a) Auf Grund der „denkmalpflegerischen, geschichtlichen Themenstellung" sollen die historisch vorgegebenen Wege- und Straßenoberflächen weitestgehend übernommen werden.

Das bedeutet, es werden bewusst auch Oberflächen akzeptiert, die nicht dem sonst geforderten Qualitätsanspruch für den Radverkehr entsprechen. Dies schließt jedoch punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Zustandes nicht aus. Hierfür werden pauschal Kosten in Höhe von 100 TDM angenommen. Unbefahrbare Unterbrechungen der Route sollen den noch vorhandenen Zoll- und Kolonnenwegen angeglichen und weitgehend als Asphaltdecke hergerichtet werden (s. Einzelmaßnahmen).

Für Skater geeignete Teilstrecken sind in Abstimmung mit den Bezirken und Umlandgemeinden gesondert zu behandeln.

b) Für notwendige Bordabsenkungen und Anrampungen werden pauschal Kosten in Höhe von insgesamt 200 TDM angenommen.

Vorwiegend in den Außenbereichen sind bei Querungen von stark befahrenen Straßen-Radialen aus Sicherheitsgründen Drängelgitter vorzusehen. Um eine unerwünschte Benutzung des Rad- und Wanderweges durch KFZ zu verhindern sind gegebenenfalls an Zufahrten Poller einzubauen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf 100 TDM geschätzt.

c) Die Kosten der Beschilderung des Mauerweges in Höhe von rund 0,5 Mio. DM schließt Straßenwegweiser bei Querungen wichtiger Straßen ein.

d) In öffentlichen Grünanlagen sind nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) vom 24. November 1997 Tätigkeiten wie Rad-/Skateboardfahren usw. nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Es wird davon ausgegangen, dass einer Benutzung des ausgewiesenen Berliner Mauerweges durch den Radverkehr im Bereich öffentlicher Grünanlagen grundsätzlich keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

Die Anlage und Herrichtung von Rastplätzen ist Bestandteil der Grünflächenplanung und wird im vorliegenden Kostenrahmen nicht berücksichtigt.

e) Die vorliegende Route geht von einer Umfahrung der Privatgrundstücke aus, die im Rahmen dieses Zwischenberichts bekannt waren. Die umfangreiche Ermittlung weiterer (restitutionsbefangener) privater Grundstücke konnte aus zeitlichen Gründen noch nicht erfolgen. Sollte sich bei der weiteren Untersuchung herausstellen, dass im Rahmen von Restitutionsansprüchen zusätzliche Grundstücke auf der geplanten Route des Wanderweges Schlüsselpositionen einnehmen, ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Gegebenenfalls ist hier eine Modifikation des Routenverlaufes oder Grundstückserwerb notwendig.