Umweltschutz

Die Reinigung des bei der Feuerwehr neu eingeführten Schutzanzuges ist erheblich teurer als bei den bisher verwendeten. Die veranschlagten Mittel reichten hierfür nicht aus.

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes mussten verbrauchte Ausrüstungsgegenstände umgehend ersetzt werden (Schläuche, Bootsmotoren, Trennschleifer, Kettensägen etc.). Die veranschlagten Mittel reichten hierfür nicht aus.

Aufgrund der allgemein bekannten Erhöhung der Treibstoffpreise reichten die veranschlagten Mittel nicht aus.

Durch die Umstellung der Heizungsanlagen von Heizöl auf Gas, den höheren Verbrauch aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Leitstelle und wegen einer Nachzahlungsforderung reichten die veranschlagten Mittel für den Gasbezug nicht aus.

Aus Gründen des Umweltschutzes, der Unfallgefahrenbeseitigung, der Hygiene und zur Vermeidung von Folgeschäden mussten dringende bauliche Maßnahmen noch im Jahr 2000 durchgeführt werden.

Aufgrund des Umbaus der Feuerwache Steglitz musste zeitweilig ein Ausweichquartier bezogen werden. Zur Bewachung des Ausweichquartiers musste vorübergehend ein privater Wachdienst eingesetzt werden, da dieses Gebäude für einen fernmelderlosen Dienstbetrieb nicht geeignet war.

Weiterer Mehrbedarf entstand durch nicht vorgesehene Preiserhöhungen bei der Entsorgung von Sondermüll.

Nach Inbetriebnahme der neuen Leitstelle mussten diverse Dienstgebäude und -räume für den Einsatz der IuK - Technik hergerichtet werden. Die veranschlagten Mittel reichten hierfür nicht aus.

Die veranschlagten Mittel reichten nicht aus, da der 24 - Stunden - Dienst erheblich intensivere Reinigungsintervalle erfordert.

Zur Fertigstellung der Außenanlagen mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden.

Die Höhe des Ausgabenersatzes insbesondere an die Krankenhäuser und Universitätsklinika ist regelmäßig nicht exakt vorhersehbar. Zum Ausgaleich der zu erwartenden Zahlungen mussten daher überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden.

Leistungen aufgrund der Verwaltungsvorschriften über Sachschäden, die Arbeitnehmer des Landes Berlin in Ausübung ihres Dienstes erleiden.

Im Interesse eines zügigen Bauablaufs mussten Mehrausgaben gegen Ausgleich im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zugelassen werden.

Aufgrund veränderter Aufgabenstellungen bei der Berliner Feuerwehr -auch im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Einsatzleitstelle- mussten Mehrausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden.

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Leitstelle (IGNIS) sowie anderer IuK-Verfahren war nicht genau absehbar und die benötigten zusätzlichen Verbrauchsmittel konnten nicht genau eingeschätzt werden, so dass die veranschlagten Mittel hierfür nunmehr nicht ausreichten.

Aufgrund veränderter Aufgabenstellungen bei der Berliner Feuerwehr -auch im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Einsatzleitstelle- mussten Mehrausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden.

Aufgrund veränderter Aufgabenstellungen bei der Berliner Feuerwehr -auch im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Einsatzleitstelle- mussten Mehrausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Leistungen an den Landesbetrieb für Informationstechnik reichten nicht aus, um auch die Kosten der für PROFISKAL erforderlichen Standleitung bezahlen zu können.

Insbesondere aufgrund neu strukturierter Durchschnittssätze wurden höhere Zahlungen im Rahmen interner Verrechnungen für Versorgung an das Landesverwaltungsamt erforderlich.

Für die Beschaffung eines EDV - Moduls "Kostenerfassung" sowie für den Abschluss eines erforderlichen Service - Vertrages mussten überplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden.

Da für das ausgeschiedene Senatsmitglied noch Amtsbezüge zu zahlen waren, ein Ansatz jedoch nicht mehr vorhanden war, mussten außerplanmäßige Ausgaben zugelassen werden.

Für die Fertigstellung der Außenanlagen der Baumaßnahme mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zugelassen werden.

Die im Haushaltsplan 2000 für den gesamten Geschäftsbereich Justiz im Kopfplan veranschlagten Mittel für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Landesbetriebes für Informationstechnik wurden auf die nachgeordneten Einrichtungen verteilt. Es musste außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt werden.