Bahn

Zum Ausgleich eines unabweisbaren und unvorhergesehenen Mehrbedarfs, mussten überplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden. Der Hauptausschuss hat in seiner 29. Sitzung am 22. 11. 2000 hiervon zustimmend Kenntnis genommen.

Für den Abschluss eines Mietvertrages (Dauer 5 Jahre) mussten außerplanmäßige VE (Jahresbetrag 565.000 DM) zugelassen werden.

Der Hauptausschuss hat am 11.10.00 von den außerplanmäßigen VE zustimmend Kenntnis genommen. Die Bewilligung war notwendig, um die Beteiligung des Investors an der Baumaßnahme zu gewährleisten.

Die Umsetzung der geplanten Bauvorhaben (Alexanderplatz/ Innerer Bereich) soll durch eine Projektgruppe und durch zu beauftragende Ingenieure unterstützt werden. Der Hauptausschuss hat am 13. 09. 2000 hiervon zustimmend Kenntnis genommen.

Zur Zahlung der Schlussrechnung mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zugelassen werden.

Planungsänderungen der DBAG im Bereich Lehrter Bahnhof führten bei der Maßnahme zu nicht zu vertretenden Verzögerungen. Aus diesem Grund werden Aufrtäge, die gebunden, aber nicht ausgeführt werden konnten, erst in späteren Haushaltsjahren fällig. Diese bestehenden Aufträge belasten den Ansatz 2000 und müssen auf folgende Haushaltsjahre verschoben werden, um u.a. jetzt notwendige unabweisbare Arbeiten vergeben zu können. Es handelt sich vorrangig um Nachbeauftragung für den Ingenieurbau sowie weitere Beauftragungen für den Straßen- und Leitungsbau.

Der Neubau der Straßenbrücke über die Spree am Ernst-Grube-Stadion in Spindlersfeld konnte erst am 7.10.99 begonnen werden. Notwendige Aufträge ergänzend zum Hauptauftrag konnten zu Lasten der VE in 1999 nicht mehr in vollem Umfang erteilt und gebunden werden. Um die Fortführung der Bauarbeiten kontinuierlich sicherzustellen und die Rohbaufertigstellung im Dezember 2001 zu gewährleisten, mussten dringend Arbeiten im Rahmen der Maßnahme beauftragt werden, die über die Gründungsarbeiten hinausreichen und Verpflichtungen zu Lasten der Haushaltsjahre 2001 und 2002 verursachen.

Zur Zahlung der Schlussrechnung mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zugelassen werden.

Zur Zahlung der Schlussrechnung mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zugelassen werden.

Zur Zahlung der Schlussrechnung mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zugelassen werden.