Wahl einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt

Wahl einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, zum stellvertretenden Mitglied im Kuratorium der Technischen Fachhochschule Berlin

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz

­ BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 534), für die Dauer von 2 Jahren Frau Hadwig Dorsch zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH).

Begründung:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 30. Sitzung am 28. Juni 2001 mit einer Ausnahme die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für das Kuratorium der Technischen Fachhochschule Berlin, die gemäß BerlHG durch das Abgeordnetenhaus zu wählen sind, neu bzw. wieder gewählt. Die als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagene Juliane Freifrau von Friesen war zwischenzeitlich zur Senatorin für Wirtschaft und Technologie ernannt worden.

Der Akademische Senat der Technischen Fachhochschule Berlin hat nunmehr Frau Hadwig Dorsch zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Fachhochschule Berlin vorgeschlagen. Frau Dorsch ist Politologin und Systemanalytikerin und als Abteilungsleiterin im Deutschen Technikmuseum Berlin tätig.