Hochschule

Wahl von fünf Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Finanz- und Wirtschaftskommission der Humboldt-Universität zu Berlin

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz ­ BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 534), für die Dauer der 15. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses fünf Abgeordnete sowie deren Stellvertreter zu Mitgliedern der Finanz- und Wirtschaftskommission der Humboldt-Universität zu Berlin.

Begründung:

Nach der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin (15. Wahlperiode) wird auch die Neuwahl der vom Abgeordnetenhaus in die o. g. Finanz- und Wirtschaftskommission zu entsendenden Mitglieder und deren Stellvertreter erforderlich.

§ 68 BerlHG sieht vor, dass bei der Verteilung der fünf Mitgliedssitze in der Finanz- und Wirtschaftskommission der Humboldt-Universität zu Berlin auf die im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen das dHondtsche Höchstzahlverfahren angewendet wird, jedoch die nicht den Senat stellenden Fraktionen mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollen. Die in der 14. Wahlperiode entsandten Mitglieder und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter waren für die Finanz- und Wirtschaftskommission der Humboldt-Universität zu Berlin Mitglieder: Herr Dr. Ullrich Meier Herr Andreas Apelt Herr Christian Gaebler Frau Ingeborg Simon Herr Bernhard Weinschütz Vertreterinnen/Vertreter: Herr Matthias Brauner Herr Gregor Hoffmann Frau Karin Sarantis-Aridas Frau Minka Dott Frau Elfi Jantzen Rechtsgrundlage: § 68 Abs. 2 Nr. 4 BerlHG. Berlin.