Finanzhilfen

KAPITEL 5 FINANZHILFENÄHNLICHE LEISTUNGEN ähnlicheLeistungen Kapitel 5 Finanzhilfenähnliche Leistungen

Regionalisierung des schienengebundenen Personennahverkehrs

Die Bestellung von Verkehrsleistungen des schienengebundenen Personennahverkehrs auf der Grundlage von Ausgleichsmitteln des Bundes (Grundausgleich) erfolgt auf vertraglicher Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG, so dass es sich definitionsgemäß nicht um eine originäre Finanzhilfe handelt. Wegen der beabsichtigten indirekten Subventionierung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Einschaltung der S-Bahn Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG werden die Regionalisierungsmittel hier ­ ohne Unterscheidung nach Grundausgleich und „plus-X-Betrag" ­ als finanzhilfenähnliche Leistung betrachtet.

Der Bund stellt Ausgleichsleistungen in Höhe von rund 622 Mio DM (1999), 673 Mio DM (2000) und 680 Mio DM (2001) zur Verfügung.

Allgemeine Kapitalzuführung an die BVG Kapitalzuführungen, die das Land Berlin seinen Einrichtungen gewährt, stellen keine Finanzhilfen dar, da dem Land in Höhe des Eigenkapitalzuwachses ein entsprechender Anspruch zusteht. Derjenige Teil der Kapitalzuführung an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der zum Ausgleich von Produktivitätsrückständen und zur finanziellen Grundausstattung bestimmt ist, soll einen anderenfalls eintretenden Eigenkapitalverzehr vermeiden; er dient insoweit sowohl einer indirekten Subventionierung des öffentlichen Personennahverkehrs als auch dem Unternehmen selbst.

Dieser Teil der Kapitalzuführung entwickelte sich im Berichtszeitraum wie folgt: 922 Mio DM (1999), 822 Mio DM (2000) und 822 Mio DM (2001).

Darlehen Darlehen sind wegen des Rückforderungsanspruchs der öffentlichen Hand keine echten Finanzhilfen. Sie werden allerdings in den Subventionsberichten des Bundes fortlaufend als Finanzhilfe ausgewiesen; hier allerdings nur nachrichtlich als finanzhilfenähnliche Leistung dargestellt.

Der Bezug zu Finanzhilfen besteht dabei in den Zinsverzichten der öffentlichen Hand, soweit der für das Darlehen vereinbarte Zinssatz unterhalb des Marktzinssatzes liegt. Eine solche Zinsdifferenz ist jedoch im Regelfalle ­ auch wegen der Schwankungsbreite der Marktzinssätze ­ nur schwer oder gar nicht zu ermitteln.

KAPITEL 5 FINANZHILFENÄHNLICHE LEISTUNGEN ähnlicheLeistungen

Die Summen der vergebenen Darlehen betragen in den Berichtsjahren 535,3 Mio DM (1999), 499,7 Mio DM (2000) und 547,9 Mio DM (2001).

Verbilligte Vergabe von landeseigenen Grundstücken im Erbbaurecht Berlin stellt im Rahmen der Gewerbe- und Industrieansiedlung landeseigene Grundstücke zu einem Erbbauzins zur Verfügung, der erheblich unter dem Marktzins liegt. Unter bestimmten Annahmen errechnet sich eine Förderung durch verbilligte Erbbaurechte in Höhe von 24,2 Mio DM (1999) und 25,2 Mio DM (2000).

Die gleiche Berechnung für den Wohnungsbau sowie für soziale und kulturelle Zwecke ergibt eine Förderung in Höhe von 33,8 Mio DM (1999) und 34,8 Mio DM (2000).

Für das Jahr 2001 ist eine Schätzung des Umfangs der neu zu vergebenden Erbbaurechte derzeit noch nicht möglich.

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ABS Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AFBG Aufstiegsfortbildungsgesetz ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister/Senatoren der Länder ARP Arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm AVK Auguste-Viktoria-Krankenhaus BAB Bundesanstalt für Arbeit BAO Berlin Marketing Service GmbH BBAW Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften BBF Berlin-Brandenburg Flughafen-Holding GmbH BauGB Baugesetzbuch BerlHG Berliner Hochschulgesetz Bessy II Berliner Elektronen-Speicherring GmbH für Synchrotronstrahlung BLV Berliner Landesverband der Vertriebenen e.V.