Finanzamt
Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats
Vier Jahre lang hatte die Senatsverwaltung trotz eines umfangreichen Schriftwechsels und mehrerer Abstimmungsgespräche den Feststellungen und der Rechtsauffassung des Rechnungshofs widersprochen. Nach mehreren Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses hat sie sich der Argumentation des Rechnungshofs nunmehr angeschlossen. Sie hat die 3,7 Mio. DM Abwicklungserlöse nebst Zinsen gegenüber dem Sender Freies Berlin geltend gemacht und angekündigt, die Forderung auch erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Die Steuerfahndung war bis zum Beginn des Kalenderjahres 1999 ihrer Aufgabe, unbekannte Steuerfälle aufzudecken, nur unzureichend nachgekommen. Insbesondere bei der Besteuerung ausländischer Bauunternehmen und der bei diesen beschäftigten Arbeitnehmer hatte der Rechnungshof deshalb Steuerausfälle in mehrstelliger Millionenhöhe nicht ausgeschlossen (Vorjahresbericht T 452 bis 456). Die Steuerfahndung hat ihre Ermittlungsbemühungen zwischenzeitlich intensiviert. Sie wertet ihr zugängliches Kontrollmaterial jetzt systematisch aus. Die Ermittlungstätigkeit der Steuerfahndung im Kalenderjahr 1999 hat bereits in sechs Fällen zu einer Anordnung des Steuerabzugs gegenüber den inländischen Auftraggebern von beschränkt steuerpflichtigen Werkvertragspartnern in Höhe von insgesamt 3,3 Mio. DM geführt. In einem Fall wurde ein strafrechtlicher Arrest über 74 000 DM veranlasst. Die Oberfinanzdirektion hat sowohl gegenüber den örtlich zuständigen Finanzämtern als auch gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ausführlich geregelt, wie derartige Steuerfälle künftig zu bearbeiten sind.
Allerdings sind angesichts der finanziellen Bedeutung weitere intensive Ermittlungen unerlässlich.
Die Steuerverwaltung hatte die Arbeitsabläufe bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger zu aufwändig organisiert und dadurch zu viel Personal eingesetzt (Jahresbericht 1999 T 411 bis 418). Die Anzahl der eingesetzten Dienstkräfte lag zwar deutlich unter dem nach bundeseinheitlichem Muster ermittelten Bedarf laut Personalbedarfsberechnung. Diese Berechnung konnte aber dem tatsächlichen Personalbedarf nicht gerecht werden, weil mehr als 80 v. H. der Bearbeitungsfälle eine unüblich einfache Struktur aufwiesen. Die Verwaltung hat den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen und den Personalbedarf für die Bearbeitungsfälle mit unüblich einfacher Struktur abweichend vom Bundesmuster mit einem Festwert berücksichtigt. Sie hat darüber hinaus die Arbeitsabläufe vereinfacht und ist deshalb nunmehr in der Lage, die anfallenden Arbeiten mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen, obwohl die Zahl und die Qualität der Bearbeitungsfälle seit der Untersuchung deutlich angestiegen sind.
Die Deutsche Oper Berlin hatte der Unterbeschäftigung von Sängern mit Normalvertrag Solo (NV Solo) über Jahre nicht entgegen gewirkt. Vielmehr hatten sich die durchschnittlichen tatsächlichen Auftritte je Bühnenmitglied stetig verringert mit der Folge, dass die Gagen in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu ihren Leistungen standen. Überdies wurde mit einigen Bühnenmitgliedern für jede über ihren Vertrag hinausgehende Leistung ein zusätzliches beträchtliches Entgelt (Übersinghonorar) vereinbart. Der Rechnungshof hatte gefordert, dass die Oper die in den Tarifvorschriften enthaltenen Möglichkeiten konsequent nutzt und die Kosten für Übersinghonorare reduziert (Jahresbericht 1998 T 430 bis 432). In den Jahren 1999 und 2000 wurden daraufhin insgesamt neun Stellen (1,1 Mio. DM) im Bereich NV Solo abgebaut. Die Vereinbarung von Übersinghonoraren unterliegt nunmehr einer verstärkten Kostenkontrolle, wobei grundsätzlich von einer niedrigeren Gagenfestsetzung auszugehen ist.
Der Rechnungshof hatte die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) aufgefordert, ihre Freizeiterholungsheime in Kladow und Wilhelmshagen zu schließen, weil der Betrieb von derartigen Einrichtungen in keinem Zusammenhang mit den Aufgaben der BSR als eines öffentlichen Unternehmens der Straßenreinigungs- und Entsorgungswirtschaft steht (JahresJahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats bericht 1998 T 465). Die nicht durch Erträge gedeckten Aufwendungen der Freizeitheime beliefen sich 1998 auf fast 2 Mio. DM. Die BSR hatten zunächst beabsichtigt, die Freizeiterholungsheime mit dem Ziel zu reorganisieren, die Wirtschaftlichkeit nachhaltig zu erhöhen und die vorhandene Unterdeckung zu reduzieren. Nachdem dies nicht gelungen war, haben sie die Freizeitheime im August 2000 geschlossen.
Die BSR beabsichtigen, die Grundstücke zu verkaufen.
II. Prüfungsergebnisse
A. Zur Finanzlage des Landes Berlin
1. Entwicklung des Steueraufkommens
Das dem Land Berlin verbliebene Steueraufkommen ist im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um 189 Mio. DM gestiegen. Ursächlich hierfür ist die leichte Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Berlin.
Die in Berlin erhobenen Gemeinschaftsteuern des Bundes, der Länder und der Gemeinden (einschließlich der Zerlegungsanteile bei der Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und dem Zinsabschlag sowie die Gewerbesteuerumlage), die Landessteuern und die Gemeindesteuern sowie der Anteil Berlins an der von der Zollverwaltung im gesamten Bundesgebiet erhobenen Einfuhrumsatzsteuer haben sich wie folgt entwickelt1):
Zu T 27 bis 34:
Die Sachdarstellung bedarf keiner Stellungnahme des Senats. DM gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Zu dieser Entwicklung haben vor allem die Körperschaftsteuer, die veranlagte Einkommensteuer, der Zinsabschlag sowie der dem Land Berlin zustehende Anteil an der Einfuhrumsatzsteuer beigetragen.
Die vom Gesamtsteueraufkommen nach Abzug des Bundesanteils dem Land Berlin verbleibenden Steuereinnahmen haben sich einschließlich des Anteils Berlins an der Einfuhrumsatzsteuer in den Jahren 1998 bis 2000 folgendermaßen entwickelt: