Für Vermessungs und Kartografieaufgaben halten die Berliner Forsten eine Vermessungsstelle mit drei Mitarbeitern

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Förster auch ohne Dienstwohnungen möglich sein. Damit ist die Forderung des Rechnungshofs, die Dienstwohnungen zumindest in Werkmietwohnungen umzuwandeln, nicht widerlegt.

Für Vermessungs- und Kartografieaufgaben halten die Berliner Forsten eine Vermessungsstelle mit drei Mitarbeitern vor.

Nach Erkenntnissen des Rechnungshofs vermessen aber die meisten Forstämter aus unterschiedlichen Gründen selbst oder beauftragen das Vermessungsamt des jeweiligen Bezirks.

Ein Forstamt hat GPS-Geräte (Global Position System) zur Vermessung eingesetzt. Würden alle sechs Forstämter bei Investitionsausgaben von weniger als insgesamt 8 000 DM mit diesen Geräten ausgerüstet, könnte die Vermessungsstelle bis auf eine halbe Stelle ­ zur Führung des Vermögensverzeichnisses ­ reduziert werden, wodurch jährlich 307 000 DM Personal-, Sach- und Gemeinkosten eingespart werden würden.

Zu T 381 bis 383:

Die Vermessungsstelle der Berliner Forsten bearbeitet insbesondere Lagepläne für Miet- und Pachtverträge und vertritt das Land Berlin bei Grenzterminen. Der Einsatz von GPS bei der Erstellung von Lageplänen ist bis jetzt nicht befriedigend möglich, da die Abweichungen systembedingt noch sehr groß sein können. Gebäudepläne können über GPS nicht hergestellt werden.

Die vom Rechnungshof genannte Demonstration wurde von einem Unternehmen durchgeführt, das den Auftrag hatte, zu prüfen, ob GPS im Rahmen der Forsteinrichtung verwendet werden kann.

Auch bei Einführung von GPS muss geschultes Personal mit vermessungstechnischem Sachverstand vorhanden sein.

Die Berliner Forsten prüfen aber zurzeit, ob eine vollständige Vergabe der Vermessungsarbeiten an Dritte möglich ist.

Die Senatsverwaltung hat die Inanspruchnahme der bezirklichen Vermessungsämter durch die Berliner Forsten mit der Überlastung der Vermessungsstelle begründet. Außerdem hält sie aus wirtschaftlichen Gründen eine zentrale vermessungstechnische Einrichtung für unabdingbar. Zudem sei die Genauigkeit von GPS für die Berechnung von Miet-/Pachtzinsen nicht ausreichend.

Diese Ausführungen sind sachlich nicht nachvollziehbar. So wurde dem Rechnungshof die Genauigkeit von GPS-Geräten für diese Zwecke während seiner Prüfung demonstriert.

Darüber hinaus lagen ihm keine Arbeitsaufträge vor, aus denen eine Überlastung der Vermessungsstelle hervorgehen würde. Auch die angeführten wirtschaftlichen Gründe sind nicht konkretisiert, sodass der Rechnungshof weiter erwartet, dass die zentrale Vermessungsstelle geschlossen wird.

Jedes Forstamt hat zwei bis drei Mitarbeiter, die u. a. für Beschaffungen zuständig sind. Darüber hinaus hat das Forstamt Grunewald eine drei Mitarbeiter umfassende Gruppe, die als zentrale Beschaffungsstelle für bereichsübergreifende Beschaffungen tätig ist. Auf jeden Mitarbeiter entfallen jährlich ca. 27 Auftragsbearbeitungen. Nach Erkenntnissen des Rechnungshofs werden bei anderen Stellen Berlins zwischen 120 und 830 vergleichbare Aufträge jährlich von einem Mitarbeiter bearbeitet. Der Arbeitsaufwand bei den Berliner Forsten rechtfertigt maximal eine Stelle, d. h. zwei Stellen könnten wegfallen, sodass Personal-, Sach- und Gemeinkosten von 174 000 DM jährlich eingespart werden würden.

Zu T 384 und 385: Beschaffungen werden in den Forstämtern (Teile eines Aufgabengebietes, insbesondere Bearbeiten von Abrufscheinen und Handkauf) und forstamtsübergreifend gemäß Nr. 6.1 AV § 55 LHO von der Zentralen Beschaffungsstelle durchgeführt. Es handelt sich um jährlich rund 700 Beschaffungen, die zu rund 1 200

Buchungen im System ProFISKAL führen. Neben der Bearbeitung der Bestellscheine obliegt der Zentralen Beschaffungsstelle auch die Marktbeobachtung einschließlich Besuch von Fachmessen, insbesondere bei Forsttechnik, Pflanzen, Wegebaumaterial, Schutzkleidung und Fahrzeugen. Der Zentralen Beschaffungsstelle obliegt außerdem die An- und Abmeldung aller Fahrzeuge der Berliner Forsten (einschließlich Bearbeitung der Kfz-Steuer) und die Führung der Fahrzeugakten.

Der Rechnungshof gibt die Spanne der zu bearbeitenden Vorgänge mit 120 bis 830 an. Die Schlussfolgerung des Rechnungshofes, dass eine Stelle ausreichend ist, kann anhand dieser Fallzahlen nicht nachvollzogen werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält die Ausstattung der Zentralen Beschaffungsstelle auf Grund ihrer Aufgabenstellung, die über die ausschließliche Bearbeitung von Beschaffungsvorgängen hinausgeht, für angemessen.

Die Senatsverwaltung hat hierzu mitgeteilt, dass aus 40

Anfragen zur Bedarfsermittlung 700 Beschaffungsvorgänge resultierten. Außerdem nehme die Gruppe weiterreichende Aufgaben wie die Beratung der Forstämter und die Begutachtung der zu beschaffenden Produkte vor Ort sowie den Nachweis der Kraftfahrzeuge wahr. Die Herleitung der Anzahl der Beschaffungsvorgänge ist für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar, sie liegt allerdings innerhalb des für einen Mitarbeiter vorgesehenen Volumens. Die aufgeführten weiteren Aufgaben gehören mit Ausnahme der Beratung ohnehin zur Beschaffungstätigkeit, sodass die Ausstattung mit mehr als einer Stelle nicht gerechtfertigt ist.

Die Gruppe „Kundenberatung/Öffentlichkeitsarbeit", die direkt dem Leiter der Berliner Forsten unterstellt ist, umfasst vier Stellen. Sie gibt viermal im Jahr die Berliner Waldzeitung heraus und ist für Presse- und Medienarbeit, Veranstaltungsorganisation, Besucherbetreuung und Kundenberatung zuständig. Ferner obliegt ihr die Kontaktpflege mit den Forstverwaltungen Brandenburgs und des Bundes sowie die Herausgabe einer internen Mitarbeiterzeitschrift und die Betreuung eines zentralen Bürgertelefons. Eine andere Gruppe im Referat Forstbetrieb ist für Waldschulpädagogik zuständig.

Sie ist mit eineinhalb Stellen ausgestattet und koordiniert die Aktivitäten der fünf Waldschulen. Die meisten Bürgeranfragen werden an die Forstämter gerichtet, weil sie einen höheren Bekanntheitsgrad haben. Laut Geschäftsverteilungsplan

Zu T 386 bis 387:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstämter und Revierförstereien stehen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit als örtliche Ansprechpartner für die Bürgerberatung zur Verfügung.

Das umfasst vor allem die Beratung und Information zu örtlichen Themen und die Durchführung von Waldführungen und Exkursionen.

Die Berliner Forsten als kleine Forstverwaltung sind Ansprechpartner für etwa 4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet und für deren Gäste. Eine ständig steigende Nachfrage nach Informations- und Serviceleistungen ist zu verzeichnen.

Die Gruppe „Zentrale Kundenberatung" hat vor diesem Hintergrund die Aufgabe, zentrale Anlaufstelle für alle Interessierten Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats zu sein und koordinierend die Bedürfnisse der unterschiedlichen Interessengruppen aufzunehmen und im Rahmen des Möglichen abzudecken. Im Einzelnen bedeutet das unter anderem:

a) Bürgerberatung zu übergeordneten oder Standardthemen.

b) Zentrale Pressearbeit, also Beantwortung aller Anfragen der Medien und aktive Pressearbeit (Pressekonferenzen, Presseinformationen etc.).

c) Zentrale Vermittlung und koordinierende Organisation von Besuchsprogrammen für Gruppen aus dem In- und Ausland.

d) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Präsentationen der Berliner Forsten auf Messen, Straßenfesten etc.

e) Verbesserung und in Einzelfällen Steuerung der internen Kommunikation der Berliner Forsten.

f) Erarbeitung und Herausgabe von Veröffentlichungen.

Als wichtige Instrumente der Aufgabenerfüllung betreut die Gruppe:

- die Erarbeitung und Herausgabe der Berliner Waldzeitung (Auflage: 25 000), 4-mal im Jahr,

- die Erarbeitung und Herausgabe der MitarbeiterInnen-Zeitung der Berliner Forsten „BF-News", unregelmäßig, 4- bis 6-mal im Jahr,

- den Internet-Auftritt der Berliner Forsten,

- die Fachbibliothek der Berliner Forsten.

Weiterhin ist in der „Zentralen Kundenberatung" ein interner Info-Service, die Broschürenstelle und die Telefonzentrale der Berliner Forsten angesiedelt.

Die durch den Rechnungshof empfohlene Reduktion des Personals auf 1 Stelle würde die Erledigung der genannten Aufgaben ausschließen und einen unvertretbar reduzierten Kundenservice zur Folge haben.

Die Berliner Forsten werden jedoch die bisherige Ausstattung durch aufgabenkritische Betrachtung mit dem Ziel einer Verringerung überprüfen.

Die Aufgabenstellung Kundenberatung/Öffentlichkeitsarbeit steht in keinem Zusammenhang mit dem Bereich, der für die Waldpädagogik zuständig ist. In diesem Bereich, der lediglich mit einer Stelle ausgestattet ist, werden nicht nur die Waldschulen, die insbesondere ganztägige Veranstaltungen für Schulklassen (Walderlebnistage) anbieten, betreut; dies schließt die konzeptionelle Erarbeitung der Waldschularbeit, die Ausarbeitung und Koordination des Veranstaltungsprogramms sowie die Erstellung des Fortbildungsangebots für die in den Waldschulen tätigen Beschäftigten ein. Vielmehr obliegt diesem Bereich auch das Einwerben von Drittmitteln und das Betreuen und Durchführen entsprechender Projekte (z. B. 600 000 Bäume für Berlin). gehört Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Bürgerberatung zu den Aufgaben aller Forstamtsleiter und Revierförster, die nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs diese Aufgaben auch wahrnehmen. Aus diesen Bereichen stehen also schon 37 Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung. Außerdem gibt es thematische Überschneidungen beider Gruppen wie beispielsweise bei der Besucherbetreuung. Die Ausstattung mit insgesamt fünfeinhalb Stellen ist daher nach Auffassung des Rechnungshofs zu großzügig bemessen. Durch bessere Koordination mit den Forstämtern und Abgrenzung der Aufgaben würden zwei Stellen für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Waldschulpädagogik ausreichen, wodurch langfristig Personal-, Sach- und Gemeinkosten von 307 000 DM jährlich eingespart werden könnten.

Die Senatsverwaltung führt hierzu aus, dass zwei von vier Mitarbeitern der Gruppe „Kundenberatung/Öffentlichkeitsarbeit" in den Bereichen Bibliothek, Archiv und der Telefonzentrale tätig seien. Der Rechnungshof sieht dadurch seine Auffassung bestätigt, dass die Gruppe zu groß ist. Auf die Tatsache, dass bereits 37 Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, wird nicht eingegangen. Des Weiteren entgegnet die Senatsverwaltung, dass zum Aufgabenbereich der Gruppe „Waldschulpädagogik" auch die Akquisition und verwaltungstechnische Bearbeitung von Spenden gehöre.

Darüber hinaus sei bereits eine halbe Stelle eingespart worden. Der Rechnungshof erwartet, dass die Stellenreduzierung fortgesetzt wird.

Die Personalakten der Beamten und Angestellten der Berliner Forsten werden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die der Arbeiter bei den Forstämtern geführt.

Die Berliner Forsten bereiten die Lohnberechnung der Arbeiter vor, während die Abrechnung selbst extern durchgeführt wird. Jeder Forstamtsleiter ist laut Geschäftsverteilungsplan mit Personalverwaltungsaufgaben wie beispielsweise Planung des Einsatzes der Arbeiter oder Fortbildungsmaßnahmen befasst; jeder Revierförster ist für die Kontrolle von Arbeitszeit und -leistung der Arbeiter in seinem Revier verantwortlich. Damit sind 37 Personen anteilig mit Personalverwaltungsaufgaben beschäftigt. Dennoch haben die Berliner Forsten zusätzlich fünf Stellen, die ausschließlich oder überwiegend für Personalaufgaben und Verwaltung aller 351,25

Stellen (T 372) zur Verfügung stehen. Nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs entfallen in einem Bezirksamt auf einen Sachbearbeiter 480 Personalakten einschließlich des Aufgabenbereichs Familienkasse und auf einen Buchhalter durchschnittlich 260 Lohnbuchungen. Demnach sind zwei Stellen für Personal, Verwaltung und Lohnbuchhaltung im Referat Forstverwaltung ausreichend. Der Rechnungshof hält

Zu T 388 bis 389:

Der Rechnungshof verkennt die Aufgabenverteilung zwischen den Forstämtern und der Gruppe Personal und Verwaltung: Die sechs Forstämter sind Personalstelle für die Arbeiter und Auszubildenden. In der Gruppe Personal und Verwaltung (1 Gruppenleiterin, 1 Sachbearbeiterin, 1 Schreibkraft, die für alle Bereiche des Landesforstamtes zuständig ist, und 2 Lohnrechnerinnen) werden sowohl zentrale Personalaufgaben (wie Stellenwirtschaft, Stellenbesetzungen und Personalausgleich, Schwerbehindertenund Gleichstellungsangelegenheiten, Forst-Tarifrecht, Vordruckprüfstelle, Familienkasse) als auch die Personal- und Büroleitungsaufgaben des Landesforstamtes bearbeitet. Diese Aufgaben (mit Ausnahme der Familienkasse) werden von der Personalbemessungsformel für die Personalaktenführung nicht erfasst.

Diese Aufgaben werden von der Gruppenleiterin und der Sachbearbeiterin bearbeitet. Ein Stellenwegfall kann hier nicht vorgenommen werden.

Die Personalbemessungsformel für die Bezügeberechnung geht von der bisherigen Bearbeitung durch das Landesverwaltungsamt und den Landesbetrieb für Informationstechnik aus Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats und umfasst nicht den Forstbereich. Das spezielle Lohn-Tarifrecht für die Berliner Forsten konnte jedoch nicht durch das Landesverwaltungsamt übernommen werden und kann auch nicht in das neue System IPV integriert werden. Auf Grund des erhöhten Aufwandes hat es das Landesverwaltungsamt abgelehnt, die Lohnabrechnung der Arbeiter und Auszubildenden der Berliner Forsten zu übernehmen. Daher muss bei den Berliner Forsten eine eigene Lohnstelle vorgehalten werden. Die Personalbemessungsformel kann daher nicht auf die Berliner Forsten übertragen werden, da die Aufgabenerledigung eine andere ist und das „Vier-Augen-Prinzip" bei der Bearbeitung der Lohndaten zwei Lohnrechner verlangt. Die Berliner Forsten streben einen neuen Tarifvertrag an. Dann ist über die Ausstattung der Lohnstelle neu zu befinden.

Die Senatsverwaltung hat hierzu darauf hingewiesen, dass eine Mitarbeiterin dieser Gruppe ausschließlich für andere Bereiche der Forstverwaltung zuständig sei. Darüber hinaus hätten die Berliner Forsten weitere Aufgabenbereiche für die Mitarbeiter dieser Gruppe vorgesehen, ohne dazu qualitative und quantitative Angaben zu machen. Der Rechnungshof hält angesichts des Personalschlüssels der Bezirksämter die Ausstattung des Personalbereichs mit zwei Stellen für ausreichend.

Zusammengefasst erwartet der Rechnungshof von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass sie bei den Berliner Forsten auf folgende Maßnahmen bei gleichzeitigem Stellenabbau mit einem jährlichen Einsparpotenzial von bis zu 5,3 Mio. DM hinwirkt:

- vollständige Fremdvergabe beim Holzeinschlag,

- Übertragung der Liegenschaftsverwaltung auf ein Wohnungsunternehmen,

- Umwandlung der Dienstwohnungen in Werkmietwohnungen,

- Auflösung der Vermessungsstelle,

- Reduzierung der Mitarbeiter für Beschaffungen im Landesforstamt bis auf eine Stelle,

- Reduzierung der Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Waldschulpädagogik bis auf jeweils eine Stelle sowie

- Reduzierung der Mitarbeiter des Personalverwaltungsbereichs im Landesforstamt bis auf zwei Stellen.

Zu T 390:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass

- eine vollständige Fremdvergabe des Holzeinschlages weder wirtschaftlich noch forstpolitisch sinnvoll ist

- eine weitere Übertragung von Teilen der Liegenschaftsverwaltung auf ein Wohnungsunternehmen nicht kostengünstiger ist

- die Umwandlung von Dienstwohnungen in Werkmietwohnungen aus betrieblichen Gründen kontraproduktiv ist

- die Berliner Forsten prüfen, die Aufgaben der Vermessungsstelle auf Dritte zu übertragen

- eine Reduzierung der Stellen in der Zentralen Beschaffungsstelle auf eine Stelle nicht möglich ist, weitere Reduzierungen aber geprüft werden

- bei nur einer Stelle der Bereich Zentrale Kundenberatung nicht arbeitsfähig ist

- der Bereich „Waldpädagogik" bereits nur noch mit einer Stelle ausgestattet ist

- die Gruppe Personal und Verwaltung mit einer Ausstattung von nur zwei Stellen nicht arbeitsfähig ist.

h) Besorgniserregende Entwicklung der Unterhaltung von Grünanlagen Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen können nicht mehr ausreichend unterhalten und gepflegt werden, weil der Senat und die Bezirksämter seit Jahren die Haushaltsansätze und Ausgaben für die Unterhaltung der Grünanlagen auf deutlich weniger als die Hälfte des ermittelten Sachmittelbedarfs reduziert haben.

Die ohnehin äußerst knappen Haushaltsmittel müssen zudem vorrangig für den Erhalt der Verkehrssicherheit und für die Beseitigung von Vandalismusschäden eingesetzt werden. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, weil Grünanlagen längerfristig in ihrem Bestand gefährdet sind, wenn sie nicht ausreichend gepflegt werden. Darüber hinaus entsteht ein verhängnisvoller Kreislauf, weil durch nicht ausreichend gepflegte Grünanlagen die Hemmschwelle für Vandalismus immer weiter herabgesetzt wird.

Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 1998 (T 263 bis 266) über die besorgniserregende Entwicklung der Bauunterhaltung im Hochbau und in seinem Jahresbericht 1999

(T 333 bis 339) über die besorgniserregende Vernachlässigung der Bauunterhaltung von Straßen berichtet. Der Rechnungshof setzt seine Berichterstattung für den Bereich der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagen) fort. Die Grünanlagen sind wesentlicher Bestandteil des gesamten öffentlichen Grüns, zu dem auch Friedhöfe, Sportanlagen, Straßenbäume usw. gehören. Unter den Begriff Grünanlagen fallen gärtnerisch gestaltete Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnliche oder naturnahe Flächen, Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind (vgl. § 1 Grünanlagengesetz). Bau, Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit der Grünanlagen ist nach § 5 Grünanlagengesetz eine öffentliche Pflicht, deren Erfüllung nicht allein

Zu T 391 bis 396:

Die Sachdarstellung des Rechnungshofes ist zutreffend.