Pflege

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats im Ermessen der für die Unterhaltung und Pflege der Grünanlagen zuständigen bezirklichen Naturschutz- und Grünflächenämter (NGÄ) liegt. Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen können insoweit nur begrenzt eingespart werden.

Der Sachmittelbedarf für die Unterhaltung des gesamten öffentlichen Grüns wird nach einem Bemessungsmodell berechnet und deutlich gekürzt den Bezirken als Bestandteil der Globalsummen zugewiesen. Um untersuchen zu können, wie sich die Haushaltsansätze und Ausgaben für die Unterhaltung der Grünanlagen (Kapitel 42 04 Titel 521 10) gegenüber dem nach dem Bemessungsmodell errechneten Sachmittelbedarf in den letzten Jahren entwickelt haben, hat der Rechnungshof den Teilbedarf, der auf die Grünanlagen entfällt, näherungsweise ermittelt. Abgesehen von Veränderungen, die einerseits durch einen Zuwachs der Pflegefläche um 5,5 Mio. m2, andererseits durch herabgesetzte Kostenrichtwerte bedingt sind, ist der aus dem Bemessungsmodell abgeleitete Sachmittelbedarf in den letzten vier Jahren in etwa konstant geblieben. Die Haushaltsansätze und Ausgaben betragen dagegen in den letzten Jahren nur noch deutlich weniger als die Hälfte des näherungsweise ermittelten Sachmittelbedarfs.

Weil die Mittel drastisch reduziert worden sind, können Grünanlagen nicht mehr im erforderlichen Umfang unterhalten werden. Eine nicht bedarfsgerechte Unterhaltung der Grünanlagen ist ­ wie auch bei Hochbauten und Straßen ­ auf Dauer in hohem Maße unwirtschaftlich, weil vorhandene Schäden sich schnell vergrößern und deren Beseitigung sich erheblich verteuert. Die ohnehin knappen Mittel müssen vorrangig für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht eingesetzt werden, z. B. um Gefahren auf Spielplätzen zu beseitigen, und fehlen damit für eine bedarfsgerechte Pflege. Mangelnde Pflege der Vegetation kann zu bleibenden Schäden bis zu Totalverlusten der biologischen und ökologischen Substanz führen. Darüber hinaus sind nicht ausreichend gepflegte Grünanlagen längerfristig in ihrem Bestand gefährdet, weil die Hemmschwelle für eine nicht schonende Nutzung bis hin zum Vandalismus herabgesetzt ist.

Durch den zunehmenden Vandalismus wird der Zustand der Grünanlagen zusätzlich verschlechtert. Die äußerst knappen Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen werden durch die notwendige Beseitigung von Vandalismusschäden noch weiter geschmälert. Zu den Vandalismusschäden zählen insbesondere mutwillige Zerstörungen und Diebstähle sowie die nicht bestimmungsgemäße und nicht schonende Nutzung. In den letzten Jahren betrugen die Schäden durch Vandalismus in Grünanlagen jeweils 8,6 Mio. DM pro Jahr. Davon entfallen etwa zwei Drittel (69 v. H.) auf Schäden an technischen Einrichtungen, wie Bänke, Papierkörbe und Spielgeräte, und etwa ein Drittel (31 v. H.) auf Schäden am Vegetationsbestand der Grünanlagen. Einen Schadensschwerpunkt bilden die Kinderspielplätze. Allein in diesem Bereich betrugen die jährlichen Schäden etwa 2,2 Mio. DM. Die Unterhaltungsmittel reichen nicht aus, um alle Vandalismusschäden zu beseitigen.

Es entsteht ein verhängnisvoller Kreislauf, der bis zu einer vollständigen Verwahrlosung der Grünanlagen führen kann.

Um den Erfahrungsaustausch der Bezirke bei der Bewältigung des Vandalismusproblems zu unterstützen, hat der Rechnungshof die NGÄ gebeten mitzuteilen,

- ob Erfahrungen mit Maßnahmen zur Eindämmung von Vandalismus und Diebstahl vorliegen,

- wie weitere Lösungsansätze aussehen könnten und

- ob darüber ein Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken stattfindet.

Als wirkungsvollste Maßnahme zur Eindämmung von Vandalismus haben die NGÄ eine intensive Pflege der Grünanlagen genannt, weil gepflegte Anlagen schonender genutzt würden.

Aufgrund der knappen Sach- und Personalmittel könne eine intensive Pflege jedoch nicht durchgeführt werden. Als weitere Maßnahmen haben die NGÄ die Verwendung zerstörungsresistenter Materialien, qualitativ hochwertige Verarbeitung der Ausstattungsgegenstände und technischen Einrichtungen, Auslichten zugewachsener Bereiche, um diese einsehbar zu gestalten, sowie starke Vereinfachung und Reduzierung der Ausstattung und des Vegetationsbestands genannt.

Gegen Diebstahl hätten sich bauliche Veränderungen an Bänken und Papierkörben sowie Verankerung wertvoller Pflanzen im Erdreich bzw. deren Einzäunung bewährt. Diese Maßnahmen böten jedoch keinen Schutz gegen Vandalismus.

Mehrere NGÄ haben gute Erfahrungen mit der Präsenz von Ordnungskräften und Parkaufsichten aus ABM-Projekten Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats gemacht. Der Nutzen sei allerdings begrenzt, weil Vandalismus hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden, also während der Abwesenheit der Aufsichtskräfte verübt werde.

Weitere Lösungsansätze sehen die NGÄ in der sofortigen Beseitigung von Zerstörungsschäden, um weitergehenden Zerstörungen nicht Vorschub zu leisten. Um Vandalismus wirkungsvoll eindämmen zu können, schlagen einige NGÄ den Einsatz von Parkaufsichten auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende vor. Andere NGÄ sehen Möglichkeiten in der Einzäunung und Beleuchtung von Parkanlagen. Ein NGA hält gerade diese Möglichkeiten für ungeeignet, weil Einzäunungen und Beleuchtungskörper bevorzugte Objekte der Zerstörung seien. Verschiedene NGÄ weisen darauf hin, dass Vandalismus ein gesellschaftliches Problem ist, und halten deshalb bewusstseinsfördernde Maßnahmen, wie verstärkte Öffentlichkeits- und Jugendarbeit und das Anbringen von Schildern, die über die Art der Zerstörung und über die Wiederherstellungskosten informieren, für sinnvoll. Eine weitere Möglichkeit wird in der Vergabe von Patenschaften für Spielplätze gesehen. Ein NGA wendet ein, dass engagiert ausgeübte Patenschaften zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die NGÄ führe, der nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen sei. Die NGÄ haben mitgeteilt, dass ein Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Eindämmung von Vandalismus und Diebstahl zwischen den Bezirken und teilweise mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattfindet.

Der Rechnungshof erwartet, dass der Senat und die Bezirksämter Prioritäten bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel setzen, um eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich sinnvolle Unterhaltung der Grünanlagen zu gewährleisten. Er erwartet weiter, dass die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Erfahrungsaustausch intensiver fortsetzen und unter Abwägung von Nutzen-Kosten-Aspekten die Strategien zur Eindämmung von Vandalismus und die Konzepte zur Sicherung der Unterhaltung von Grünanlagen weiterentwickeln und vorhandene Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien fortschreiben.

Zu T 397:

Um bedarfsgerechte und wirtschaftliche Prioritäten beim Einsatz der knappen Grünunterhaltungsmittel festlegen zu können, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2000 zusammen mit den Bezirken eine repräsentative Bürgerumfrage (Kundenmonitoring) zur Qualität und Nutzung öffentlicher Grünanlagen durchgeführt, die noch im Jahr 2001 durch die Ergebnisse einer gegenwärtig laufenden Nutzerbefragung in Grünanlagen ergänzt werden soll.

Der Erfahrungsaustausch zwischen der Hauptverwaltung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) und den Bezirken erfolgt regelmäßig (4 « jährlich) auf den Berliner Gartenamtsleiterkonferenzen (GALK Berlin) sowie auf den jeweils 6 Sitzungen pro Jahr der folgenden fünf Amtsleiterfachkonferenzen: Personal, Organisation und Verwaltung, Naturschutz und Landschaftsplanung, Objektplanung und Neubau, Pflege und Unterhaltung und IuK-Technik.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken unter Auswertung der erwähnten Umfragen die Grundinhalte von Parkpflegewerken sowie von Pflegerichtlinien festlegen und diese entsprechend dem Bedarf fortschreiben.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung strebt an, im Zuge der Haushaltssanierung künftig schrittweise zu einer angemessenen Etatisierung der Grünunterhaltungsmaßnahmen zurückkehren zu können.

i) Finanzielle Nachteile bei der Bewirtschaftung der Krematorien

Das Bezirksamt Treptow hat die während der Schließung und des Neubaus des Krematoriums Baumschulenweg erforderlichen Einäscherungen je zur Hälfte von zwei auswärtigen Krematorien durchführen lassen, ohne andere, wirtschaftlichere Lösungen geprüft zu haben. Dadurch sind vermeidbare Ausgaben von 540 000 DM entstanden. Das neu errichtete Krematorium ist zudem wie die beiden anderen Krematorien in Berlin (Ruhleben, Wedding) bei weitem nicht ausgelastet. Die Gesamtauslastung betrug 1999 nur noch 56,5 v. H.; im Jahr 2000 sank sie weiter auf 50,7 v. H. Der Rechnungshof hält einen gemeinsamen Betrieb der Krematorien für erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Dabei ist auch die Schließung eines der Krematorien zu prüfen.